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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 13.06.2008, 07:22
Benutzerbild von didoli
didoli didoli ist offline
Cadet
 
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Standard Fischereischein auf der Ostsee

Hallo,
bin auf der Ostsee bei Kappeln beim Dorschangeln von der Wasserschutzpolizei angehalten worden. Bootsführerschein
war ja klar aber das ich einen Fischereischein auf der Ostsee
brauche war mir neu.
Ist jemanden bekannt wie lange es die Vorschrift gibt oder wo man sie
nachlesen kann?
Ich habe den Schein zwar aber mir war es nicht bekannt.
Danke
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  #2  
Alt 13.06.2008, 07:28
Benutzerbild von Kistenmann01
Kistenmann01 Kistenmann01 ist offline
Lieutenant
 
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Zitat:
Zitat von didoli Beitrag anzeigen
Ist jemanden bekannt wie lange es die Vorschrift gibt oder wo man sie
nachlesen kann?
Wie lange.... Keine Ahnung.
aber nachzulesen in der Küstenfischereiordnung von SH.
__________________
Gruß, Ingo
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  #3  
Alt 13.06.2008, 07:32
Benutzerbild von Cooky-Crew
Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Hast du das nicht gelernt

Hat sich zwar einiges geändert aber so ungefähr müsste es noch stimmen

Die 12-Meile-Zone der Ostsee, gelten als Küstengewässer im Sinne
des Fischereigesetztes. Jeder Angler benötigt deshalb einen gültigen
Fischereischein.


Die Fischereischeine von anderen Bundesländern werden voll anerkannt.
Diese Berechtigung sollte oder besser muss beim Angeln mitgeführt werden.

Es gibt aber auch einen zeitlich begrenzten Touristen-Angelschein bei den
zuständigen Ämtern in der Region.
Ist unter Vorbehalt geschrieben, da sich ab den 1. September 2005
einiges im Fischereirecht gewandelt hat!

Gruß
UWE
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #4  
Alt 13.06.2008, 07:40
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hansenloewe hansenloewe ist offline
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Uwes Ausführungen sind immer noch gültig. Da Du bei Kappeln geangelt hast - könnte es auch sein, dass Du vielleicht auch mal zur Flensburger Förde kommst?

Da musst Du noch den dänischen Jahresfischereischein (ca. 30 Euro - oder zeitlich begrenzte Tickets, welche natürlich günstiger sind) erwerben.
Denn ehe Du dich versiehst, bist Du dort in dänischen Gewässern. Und die Dänen sind nicht so zimperlich - wenn man dort vielleicht noch bei der Kontrolle ein paar kluge Sprüche ablässt, dann wird es vielleicht richtig teuer. Und im schlimmsten Fall droht dann ein mehrjähriges Angelverbot in Dänemark ....

...also Obacht!
__________________
Gruß Karsten

"Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen."
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  #5  
Alt 13.06.2008, 07:42
JanOstsee JanOstsee ist offline
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
Es gibt aber auch einen zeitlich begrenzten Touristen-Angelschein bei den
zuständigen Ämtern in der Region.
Ist unter Vorbehalt geschrieben, da sich ab den 1. September 2005
einiges im Fischereirecht gewandelt hat!

Gruß
UWE

Das stimmt immer noch so. Das kuriose ist, dass z.B. ein Hamburger oder sonstwo herkommender Bundesbürger einen zeitlich begrenzten "Urlauberangelschein" für Schleswig-Holstein kaufen kann. Wenn aber ein Schleswig-Holsteiner im Urlaub in SH mal Angeln will, muss er die Prüfung vorher machen und sich dann die Karte kaufen.
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  #6  
Alt 13.06.2008, 07:45
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Lieber Jan,
es war die Rede von dem Fischereischein
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sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #7  
Alt 13.06.2008, 07:48
JanOstsee JanOstsee ist offline
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
Lieber Jan,
es war die Rede von dem Fischereischein

Ups, da hab ich dann wohl noch nicht ausgeschlafen ...
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  #8  
Alt 13.06.2008, 07:55
JanOstsee JanOstsee ist offline
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Laut Wikipedia ist Fischerischein = Angelschein ....

http://de.wikipedia.org/wiki/Fischereischein

Im übrigen steht da auch etwas zur Regelung in SH und MV
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  #9  
Alt 13.06.2008, 08:01
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von SharkyHH Beitrag anzeigen
Laut Wikipedia ist Fischerischein = Angelschein ....

http://de.wikipedia.org/wiki/Fischereischein

Im übrigen steht da auch etwas zur Regelung in SH und MV
Hmm
Ich habe im Hinterkopf
Fischereischein ist der Erlaubnisschein in dem Gebiet zu angeln
bzw. früher auch "Brutabgabe" genannt, um die Angelvereine zu
unterstützen, Jungfische wieder einzusetzen

Wir haben doch Angelexperten hier im
Bitte um "AUFKLÄRUNG"

Aber LANG IST ES HER

Gruß
UWE
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  #10  
Alt 13.06.2008, 08:12
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
Hmm
Ich habe im Hinterkopf
Fischereischein ist der Erlaubnisschein in dem Gebiet zu angeln
Gruß UWE
Moin Uwe,

ich versuche es mal

nach bestandener staatlicher Fischerreiprüfung kannst Du zu den "entsprechenden" Ämtern (Ordnungsamt, untere Fischerreibehörde [halt von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich]) gehen und Dir einen 1, 5 oder 10 Jahres Fischerreischein holen. Dieser kostet eine entsprechnde Gebür in dem ein großer Teil die Fischerreiabgabe ist.

Dann biste geprüft und darfst angeln. Dies jedoch nur in stattlichen Gewässern (z. B. Ostsee). Für Gewässer die jemandem gehören (Städten, Gemeinden, Angelvereinen, Privatleuten usw. benötigst Du von "Gewässerinhaber" einen Erlaubnisschein

Andreas
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Andreas
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-Der kürzeste Weg zum Land ist meist nach unten.
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-Die 3 Feinde des Skippers: Zugluft, kaltes Wasser und mehr als 300 m laufen am Tag.
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  #11  
Alt 13.06.2008, 08:28
bootsmann bootsmann ist offline
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Auf der Ostsee brauchst du eine Jahresfischereischein !-und das war schon vor 50 Jahren so! (so lange angel ich nun schon!).Diesen bekommst du in der Regel aber nur , wenn vorher die Sportfischerprüfung abgelegt wurde!
In vielen Gemeinden bekommst du allerdings sog. Urlauber Angelkarten !-diese sind zeitlich begrenzt. (Sinn und Zweck genau wie beim Charterschein , sehr fragwürdig!)


Gruß Dierk
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  #12  
Alt 13.06.2008, 08:36
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Zitat:
Zitat von SharkyHH Beitrag anzeigen
Laut Wikipedia ist Fischerischein = Angelschein ....

http://de.wikipedia.org/wiki/Fischereischein

Im übrigen steht da auch etwas zur Regelung in SH und MV
Wo ?
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  #13  
Alt 13.06.2008, 09:15
JanOstsee JanOstsee ist offline
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Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
Wo ?

nicht ? ich kann es lesen ... hab ich mal wieder die Pointe nicht verstanden?
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  #14  
Alt 13.06.2008, 09:46
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Nein, es steht nicht da. Leere mal Deinen Cache.
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  #15  
Alt 13.06.2008, 10:14
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Sail-Skip Sail-Skip ist offline
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Zitat:
Zitat von didoli Beitrag anzeigen
ist jemanden bekannt wie lange es die Vorschrift gibt oder wo man sie nachlesen kann?
Hallo,

habe was gefunden.... vielleicht hilft es etwas

http://www.asvhh.de/Figesetzsh.pdf

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  #16  
Alt 13.06.2008, 10:30
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Pit Pit ist offline
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es wurde ja schon alles gesagt. Aber ich zitiere mal die wichtigsten Passagen aus dem von Andreas o.a. pdf
Angelschein genannt, Fischereischein = Offizielle Bezeichnung
Die anderer Bundesländer gelten in SH, sofern man den Hauptwohnsitz nicht in SH hat.
Es steht dort Küstengewässer (ich weiss nicht ob dann 3 oder 12 sm gemeint sind, denke eher 3)
Das war übrigens schon vor laaangen Jahren so. Ich habe das Angeln mit dem Urlauberschein begonnen. damals für 10,--DM in Burg a.F. im Rathaus gekauft. Gültig für 6 Wochen.

jetztt haben meine Frau und ich den Fischereischein aus NRW seit Jahren und können auf der See (und allen staatlichen Gewässern) damit angeln.

Vorsicht aber in MVP - da muss auch für Ostsee ein zus. Erlaubnisschein erworben werden! Alles oben gesagte gilt nur für SH.

Beim Thema Angeln sind die Deutschen Behörden etwas "durchgeknallt".
Beispiel: ein kleiner Fluss bei uns (die Niers) ist von der Fischereigenossenschaft in Mönchengladbach in schöne kleine Abschnitte aufgeteikt, teils nur 800m lang.
Jahresschein (zus. zum Fischereischein natürlich) 50,-- je Abschnitt, egal wie lang.
für an Vereine verpachtete Strecken werden dann von den vereinen Erlaubnissscheine ausgegeben. Der Verein in der nachbarstadt hat etwa23km der Niers als vereinsgewässser. Limitierte Ausgabe von Erlaubnisscheinen - Kosten 13,50 fürs Jahr.

und da gibt es einiges an Fischbestand in der Niers.

ich geh aber lieber vor Fehmarn oder in den NL angeln
__________________
Gruss vom linken Niederrhein

Pit

Ich sammele für meine Tochter Lanyards/Umhängeschlüsselbänder -> wer welche abgeben möchte bitte per PN melden. (aktuell über 230 Stck. aus dem erhalten - Danke!)
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  #17  
Alt 13.06.2008, 10:51
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Hallo,

habe hier noch was gefunden.

http://www.meeresangler-schwerin.de/...setze.htm#küfo

Andreas
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  #18  
Alt 13.06.2008, 11:29
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JB JB ist offline
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Zitat:
Zitat von Micromonster Beitrag anzeigen
nach bestandener staatlicher Fischerreiprüfung kannst Du zu den "entsprechenden" Ämtern (Ordnungsamt, untere Fischerreibehörde [halt von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich]) gehen und Dir einen 1, 5 oder 10 Jahres Fischerreischein holen.
Kleine Ergänzung:
in Niedersachsen ist der Fischereischein lebenslang gültig. Wie ich die Prüfung abgelegt habe hatten wir einige Teilnehmer die aus diesem Grund Ihren Wohnort vorübergehend von Hamburg nach Niedersachsen verlegt haben.
__________________
Gruß Jens
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  #19  
Alt 13.06.2008, 11:57
labelleepoque labelleepoque ist offline
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Hallo
kann ja sein, das ich etwas schwer von Begriff bin, aber wie ist das nun wenn ich vor S-H Küste angeln will: reicht das wenn ich diesen Urlauber-6-Wochenschein mir besorge und gut is? oder brauch ich die Sportfischerprüfung sowieso und diesen Schein? Ich glaubs wohl nicht, was dieser Kram soll: wenn ich einen Törn von sagen wir mal von Kiel über Meck-Pom und DK segel, dann brauch ich einen Erlaubnisschein für S-H, Meck-Pom, DK usw?
Wie gut das ich seit 30 Jahren ohne irgendeinen Schein vom Schiff aus angel, vor Zeiten als Sören noch auf Vejrö war auch mit Aalreusen und Buttstellnetz vorm Hafen. Inzwischen lohnt sich das angeln vom Schiff eh nicht mehr, keine Fische mehr da. Nichtsdestotrotz fahre ich im den Sommertörn mit 3 Kindern unter 12J, die wollen natürlich auch angeln (ohne Schein). Die Reglementierungswut hier ist abartig.
Volker
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  #20  
Alt 13.06.2008, 12:00
Matze66 Matze66 ist offline
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Zitat:
Zitat von JB Beitrag anzeigen
Kleine Ergänzung:
in Niedersachsen ist der Fischereischein lebenslang gültig. Wie ich die Prüfung abgelegt habe hatten wir einige Teilnehmer die aus diesem Grund Ihren Wohnort vorübergehend von Hamburg nach Niedersachsen verlegt haben.
Das wäre mir neu. Die abgelegte Prüfung ist unbegrenzt gültig. An den Jahresfischereischein sind ja auch Gebühren (z.B. die Fischereiabgabe) gekoppelt. Denke nicht, dass irgend jemand der regiert sich die entgehen lassen will
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  #21  
Alt 13.06.2008, 12:21
bootsmann bootsmann ist offline
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Ich verstehe die unterschiedliche Reglementierung in den einzelnen Bundesländern auch nicht. Es sollte schon einheitlich geregelt sein.
Allerdings halte ich es auch für erforderlich, daß Menschen ,die auf die Jagd nach Tieren gehen, sich an bestimmte Regeln halten . Und hierfür ist ein Befähigungsnachweis ( u.a.das waidgerechte töten)schon ganz gut.
Außerdem sind Fische kein Kinderspielzeug!
Gruß Dierk
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  #22  
Alt 13.06.2008, 12:29
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Zitat:
Zitat von labelleepoque Beitrag anzeigen
Hallo
kann ja sein, das ich etwas schwer von Begriff bin, aber wie ist das nun wenn ich vor S-H Küste angeln will: reicht das wenn ich diesen Urlauber-6-Wochenschein mir besorge und gut is? oder brauch ich die Sportfischerprüfung sowieso und diesen Schein? Ich glaubs wohl nicht, was dieser Kram soll: wenn ich einen Törn von sagen wir mal von Kiel über Meck-Pom und DK segel, dann brauch ich einen Erlaubnisschein für S-H, Meck-Pom, DK usw?
Wie gut das ich seit 30 Jahren ohne irgendeinen Schein vom Schiff aus angel, vor Zeiten als Sören noch auf Vejrö war auch mit Aalreusen und Buttstellnetz vorm Hafen. Inzwischen lohnt sich das angeln vom Schiff eh nicht mehr, keine Fische mehr da. Nichtsdestotrotz fahre ich im den Sommertörn mit 3 Kindern unter 12J, die wollen natürlich auch angeln (ohne Schein). Die Reglementierungswut hier ist abartig.
Volker
Eben darum gibt es die Sportfischerprüfung, damit Leute wie Du nicht ohne eine vernünftige Ausbildung raubangeln.
Und mit den Gebühren für den Fischereischein werden viele, sehr viele, Gewässer und deutsche Küstengebiete mit Brut besetzt und Renaturierungsmaßnahmen gefördert.

Schwarzfischerei ist kein Kavaliersdelikt - es käme ja niemand auf die Idee, sich seinen Hasen mit Hilfe von Fallen oder sonstigen Jagdmethoden zu erlegen.

Also einfach mal überlegen und sich informieren, ob es denn wirklich so schwer ist, die Prüfung abzulegen, sich einen gültigen Schein zu holen und für die Kinder ein Vorbild zu sein...
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Gruß Karsten

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  #23  
Alt 13.06.2008, 13:54
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Skibsplast Skibsplast ist offline
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Zitat:
Zitat von Matze66 Beitrag anzeigen
Das wäre mir neu. Die abgelegte Prüfung ist unbegrenzt gültig. An den Jahresfischereischein sind ja auch Gebühren (z.B. die Fischereiabgabe) gekoppelt. Denke nicht, dass irgend jemand der regiert sich die entgehen lassen will
Sorry, aber Jens (JB) hat recht. Ist in Niedersachsen OHNE zeitliche Begrenzung!
Heißt auch "Fischereischein" und nicht Jahres-Fischereischein
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Gruß Ingo
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  #24  
Alt 13.06.2008, 18:24
solcio solcio ist offline
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Zitat:
Zitat von hansenloewe Beitrag anzeigen
Eben darum gibt es die Sportfischerprüfung, damit Leute wie Du nicht ohne eine vernünftige Ausbildung raubangeln.
Und mit den Gebühren für den Fischereischein werden viele, sehr viele, Gewässer und deutsche Küstengebiete mit Brut besetzt und Renaturierungsmaßnahmen gefördert.

Schwarzfischerei ist kein Kavaliersdelikt - es käme ja niemand auf die Idee, sich seinen Hasen mit Hilfe von Fallen oder sonstigen Jagdmethoden zu erlegen.

Also einfach mal überlegen und sich informieren, ob es denn wirklich so schwer ist, die Prüfung abzulegen, sich einen gültigen Schein zu holen und für die Kinder ein Vorbild zu sein...

Ja,ja, der Deutsche braucht halt seinen Schein.
Was im gesamten europäischen Ausland ohne Prüfung geht ,funktioniert in Deutschland natürlich nicht.
Schön Vorbild sein.
Kindern unter 12 bzw. 14 Jahren ist es hier ja auch verboten zu angeln und die Möglichkeit einen Schein zu machen haben sie auch nicht.
Aber der Deutsche braucht sowas.
Aber es bleibt ja noch das Ausland,da darf dann auch der Deutsche ohne Prüfung angeln.

Gruß Jens
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Alt 13.06.2008, 19:06
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In Brandenburg ist die Sache seit etwa nem Jahr noch verrückter.

Hier gibts jetzt nen unbefristeten Fischereischein. Dazu muss man alle 1 oder 5 Jahre ne extra Marke für eine extra Fischereiabgabekarte kaufen (50 Euro 5 Jahre). Diese beiden Sachen waren früher zusamemn im Fischereischein... Diese Kärtchen berechtigen dann den Angelschein fürs jeweilige Gewässer zu erwerben. Dazu hab ich noch ne n DAV Ausweis mit dem ich an allen DAV Gewässern angeln kann...

Wenn ich Angeln gehe schleppe ich also VIER Kärtchen mit mir rum
Und selbst dann ist manchmal die passende nicht dabei

Diddi
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