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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#61
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Und genau das scheint das Problem für viele Skipper zu sein... Grüße Matthias. |
#62
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Hallo Ihr "Flaggelanten",
ich hab da noch was Schlaues gefunden: FlaggRG §1 "Die Bundesflagge haben alle Kauffahrteischiffe und sonstigen zu Seefahrt bestimmten Schiffe (Seeschiffe) zu führen, deren Eigentümer Deutsche sind und die ihren Wohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetztes haben. " Jetzt wäre noch die Fage zu klären, ob unsere Schiffchen zur "Seefahrt bestimmte Schiffe" sind und ob sie es evtl. dadurch werden, dass Sie im Schifffahrtsregister eingetragen sind. Ich sehe das Ganze entspannt. Flaggenführung auf Yachten hat für mit mit Tradition und Etikette zu tun. Wir betreiben einen Traditionssport, weshalb sollten wir uns nicht an die dazu gehörenden Regeln halten? Wir sprechen ja auch von Flaggenzertifikat und Standerschein. Auf der Rückseite meines Flaggenzertifikats steht geschrieben: "Hiermit wird bescheinigt, dass das beschriebene Schiff nach dem Flaggenrechtsgesetz berechtigt ist, die Flagge der Bundesrepublik Deutschland zu führen." Auf jeden Fall: Wenn Flaggen, dann richtig! Servus Paul |
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