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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #201  
Alt 11.06.2013, 12:19
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lebch lebch ist offline
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... und ich hätte gerne die Bestätigung, dass wenn im Anhängerausweis ein Gesamtgewicht von 3650kg eingetragen ist (also mehr als 3500kg), dass dann der Ausweis Kategorie BE für den Fahrer nicht genügt und der Fahrer mindestens einen Ausweis Kategorie C1E haben muss.

Diese Ausweis Kategorie ist zwingend bei diesem Gesamtgewicht von 3650kg, unabhängig der Ladung (Betriebsgewicht), also auch wenn der Anhänger leer überführt wird.

Danke schön
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Richard

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  #202  
Alt 11.06.2013, 12:21
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Weißwurschtcommander Weißwurschtcommander ist offline
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Sehr geehrter Herr Reddig,

vielen Dank zu allererst für Ihre Meldung.
Ob des Inhalts bin ich doch einerseits überrascht und andererseits ein klein wenig enttäuscht.

Sie sind doch Diplom-Ingenieur. Zumindest ist diese Bezeichnung geschützt.
Von daher müsste Ihnen der Passus "wissenschaftliches Arbeiten" nicht nur ein Begriff sein, sondern Sie in sämtlichen fachlichen Belangen begleiten. Auch ein Mindestmaß an Verständnis für die Herangehensweisen Anderer, und sei es "nur" von potentiellen Kunden, könnte man meines Erachtens hier voraussetzen.

Dem Kunden kann im Endeffekt der Weg, der zum Ziel führt, eigentlich egal sein. Muss es aber nicht. Schließlich steht der Kunde selbst und nur er in der Verantwortung, ein Gespann den Gesetzen konform zu bewegen. Auch, wenn mich persönlich genau dieser Weg brennend interessieren würde, möchte ich die konkreten Fragen auf folgende Punkte reduzieren, deren Beantwortung mit einem JA oder NEIN absolut ausreicht. In Ihrem eigenen wirtschaftlichen Interesse würde ich mich freuen, wenn Sie Ihre Ingenieursehre gegenüber einem Kollegen angemessen zu verteidigen wüssten.

1. Ich fahre selbst einen Jeep Grand Cherokee 2,7 CRD BJ2002 und habe Zugriff auf einen VW Touareg 3,0 TDI, einen Mercedes ML 320 CDI und einen Dodge Ram 1500 aktuellen Baujahrs. Habe ich eine Chance, mit einem dieser Fahrzeuge den Sigma Ultralight 3650 mit 3650 kg an der Kugelkopfkuplung ziehen zu dürfen?

2. Gibt es ein Fahrzeug mit deutscher Zulassung, das als PKW/Geländewagen mit diesem Trailer und 3650kg am Haken bewegt werden darf?

3. Falls 1. oder 2. mit "JA" beantwortet wird, ist dann zum Ziehen eines solchen Gespanns der EU-Führerschein Klasse BE ausreichend?

4. Gibt es den Sigma Ultralight 3650 auch in der Version für Segel-Kielboote mit ca. 1,5 m Tiefgang?

Ich wäre hoch erfreut, wenn es diese Möglichkeit der höheren Anhängelast tatsächlich in der Form gäbe. Das würde uns in der Planung/im Transport eines Bootes in der Auswahl sehr gelegen kommen.

In dem Sinne bedanke ich mich im Voraus, auch evtl. im Namen einiger weiterer Interessierten hier, für die Beantwortung der Fragen und verbleibe mit besten Grüßen.
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  #203  
Alt 11.06.2013, 12:23
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Schon wieder so 'ne unfriedliche Frage.

Der Hersteller konnte sich ja schon nicht einmal durchringen, für die Kombi BMW X5 + Sigma St-3650/ultralight auf die in Beitrag #181 gestellte Frage (geht das?) simpel Ja oder Nein zu antworten.

Ich erwarte deshalb keine nebelkerzenfreie Antwort mehr von Süd-West Marine GmbH.
nu sein doch nicht so pingelig.....
Die Antwort hat doch schon der BF-Kollege hier gegeben....
http://www.boote-forum.de/album.php?...ictureid=37386

Das muss doch wohl reichen und für eine mögliche Kontrolle zeigst ihm halt das Foto hier und gut is......
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Gruß - Georg
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  #204  
Alt 11.06.2013, 12:29
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von gbeck Beitrag anzeigen
nu sein doch nicht so pingelig.....
Die Antwort hat doch schon der BF-Kollege hier gegeben....
http://www.boote-forum.de/album.php?...ictureid=37386

Das muss doch wohl reichen und für eine mögliche Kontrolle zeigst ihm halt das Foto hier und gut is......
Die vom Weißwurschtcommander gestellte Frage, ob es zum Gespann auf dem Foto eine Herstellerbescheinigung gibt, haben weder der BF-Kollege, noch Sigma beantwortet.

Wenn man von der impliziten Information, dass keinen Antwort auch eine Antwort sein kann, absieht.
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Beste Grüße

John
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  #205  
Alt 11.06.2013, 12:32
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Leute, jetzt schiesst Euch doch nicht alle so auf die Firma Süd West Marine ein.

Die haben keine Zeit zu Antworten, die müssen die bestellten 3650 kg Hänger ausliefern
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Schöne Grüße

Oli

Wer nichts ausgibt kann auch nichts Sparen
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  #206  
Alt 17.07.2013, 08:40
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Was ist jetzt eigentlich ??

Ein Zeitraum länger als ein Monat ist vergangen und keine Reaktion.

Schade ist das. Und ich werde das Gefühl nicht los, dass man den Kunden über den Tisch ziehen will. Offensichtlich sogar vorsätzlich.

Kann man dem Hersteller wirklich vertrauen, dass er sich im Falle eines Schadens an seine Zusicherung der "rechtmäßigen Überladung" hält?

Ich habe die Erfahrung machen müssen, dass sich Versicherungen und Anwälte mit Freuden auf solche unbelegten Abweichungen stürzen...auf KOSTEN DES KUNDEN!

Klar, dem Hersteller kann das schnurz-piep-egal sein im Nachhinein. Schließlich ist er den Hänger ja los geworden. Abgehakt - nächster Bitte.

Der Kunde steht dann da und guckt mit dem Ofenrohr ins Gebirge, weil er blind vertraut hat. Und solange nichts passiert ist es wahrscheinlich auch wurscht.

Damals in bei der Eishalle in Bad Reichenhall hat man auch vertraut und immer wieder ein Auge zu gedrückt... bis es kracht.

Ich finde dieses Verhalten nicht tragbar.
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  #207  
Alt 17.07.2013, 16:43
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Was soll schon passieren? Das ist ein Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3650 Kg. weiter nichts. Wer in der Fahrschule aufgepasst hat weiß das man hinter einen PKW, SUV oder Geländewagen nicht mehr als 3500 Kg hängen darf, da wird auch Süd West Marine nichts dran rütteln können.

Gruß Uli07
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  #208  
Alt 17.07.2013, 22:37
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Zitat:
Zitat von Weißwurschtcommander Beitrag anzeigen
Kann man dem Hersteller wirklich vertrauen, dass er sich im Falle eines Schadens an seine Zusicherung der "rechtmäßigen Überladung" hält?

Ich habe die Erfahrung machen müssen, dass sich Versicherungen und Anwälte mit Freuden auf solche unbelegten Abweichungen stürzen...auf KOSTEN DES KUNDEN!

Klar, dem Hersteller kann das schnurz-piep-egal sein im Nachhinein. Schließlich ist er den Hänger ja los geworden. Abgehakt - nächster Bitte.

Der Kunde steht dann da und guckt mit dem Ofenrohr ins Gebirge, weil er blind vertraut hat. Und solange nichts passiert ist es wahrscheinlich auch wurscht.

Damals in bei der Eishalle in Bad Reichenhall hat man auch vertraut und immer wieder ein Auge zu gedrückt... bis es kracht.

Ich finde dieses Verhalten nicht tragbar.
Dein Vergleich mit der Eishalle hinkt.
Bitte auch nicht vergessen, ein Hersteller, Händler, Verkäufer muss
für seine Angaben und Aussagen lt. Sachmängelhaftung gerade stehen.
Ebenso kann man von einem Autofahrer mit Boot verlangen, dass er wissen
MUSS wie viele Kilos er an seinen SUV/GW hängen darf.
Im Zweifel denke ich, dass der Trailerhersteller in diesem Falle zumindest
in große Erklärungsnöte kommen würde.
Für mich gilt nur eines- mehr als 3500 kg dürfen an einem SUV/GW nicht
hängen. Egal was Sigma sagt.
Ansonsten war ich bisher als Besitzer eines Sigma Trailers damit zufrieden.
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Bald wieder vom Oberrhein.
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  #209  
Alt 17.07.2013, 23:13
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Dein Vergleich mit der Eishalle hinkt.
Bitte auch nicht vergessen, ein Hersteller, Händler, Verkäufer muss
für seine Angaben und Aussagen lt. Sachmängelhaftung gerade stehen.
Ach, tut er das?

Du bist mit dem nächsten Satz schon wieder mittendrin in der Analogie.

Einige Kunden, der Hersteller, auch Unbeteiligte zerstreuen Fakten, bagatellisieren oder drücken Augen zu. So lange, bis es kracht. Und hinterher zeigen sie gegenseitig mit dem Finger aufeinander und schieben sich die Schuld zu.

Wo sind denn die definitiven Aussagen des Herstellers, Händlers, Verkäufers, für die genau gehaftet werden könnte??

Die fehlen ja gerade.
Und offensichtlich zurecht.
Denn man kann nicht nur vom Autofahrer die volle Verantwortung verlangen, man tut genau das im Ernstfall.
Und weil vom Hersteller bis jetzt nur irreführender heißer Brei aufgetischt wurde, hat der gar nichts mit Sachmängelhaftung und pipapo am Hut.

Der reibt sich die Hände und macht weiter.

Und genau das ist es, was mich ärgert.

Was passiert denn jetzt, wenn der Hänger überladen ob mit Schuld oder nicht in einen Unfall verwickelt ist? Gibt's einen Versicherungsschutz? Bekommen die Eltern der geschädigten Kinder, die eine lange Reha brauchen, Unterstützung, wenn der Gespannlenker nicht löhnen kann, weil er durch den teuren Trailer total abgebrannt ist und die Versicherung nur die lange Nase zeigt?

Vielleicht überspitzt, vielleicht auch nicht. Egal wie: Muss das sein?

Muss man alles akzeptieren ohne an die Folgen zu denken? Die Füße immer still halten bis was passiert?

Darin sind wir deutschen ja Spitzenklasse. Jeder kocht sein Süppchen und bloß nix hinterfragen. Kommt da noch Maggi dran?
Locker durch die Hose atmen und auf den Lippen den Bratmaxe-Song.

Na dann, Mahlzeit.


VG Stephan
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  #210  
Alt 25.09.2013, 07:56
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Trikeflieger2 Trikeflieger2 ist offline
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Hallo,

ist dieser Beitrag eingeschlafen? Habe mir das jetzt alles mal durchgelesen, da ich auf der Interboot genau vor diesem Hänger samt 29er-Boot gestanden habe. Der Verkäuer hat mir dann auch gesagt, dass das nur mit 150kg Stützlast gehen soll.

Schade, keine weiteren Antworten von Sigma zu bekommen.

Das ganze Problem sehe ich nur darin, dass mit einem PKW bei 3,5t Schluß ist.
Die Geschichte Achslast und Stützlast ist alles richtig, wenn die eingetragene max. Anhängelast bei einem Auto z.B. 1900kg beträgt. Wenn die zulässige Stützlast dann 100kg hat, dann darf man mit dem Auto 2000kg ziehen, denn die 100kg werden der Beladung des Autos zugerechnet. Gäbe es nicht die 3,5t-Beschränkung beim Auto, dann würde das mit dem Sigma ja genauso funktionieren. Leider gibt es aber diese Beschränkung.

Gruß Axel
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  #211  
Alt 25.09.2013, 08:02
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Basstel-Bassti Basstel-Bassti ist offline
Preußenbengel
 
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen

Das ganze Problem sehe ich nur darin, dass mit einem PKW bei 3,5t Schluß ist.
Die Geschichte Achslast und Stützlast ist alles richtig, wenn die eingetragene max. Anhängelast bei einem Auto z.B. 1900kg beträgt. Wenn die zulässige Stützlast dann 100kg hat, dann darf man mit dem Auto 2000kg ziehen, denn die 100kg werden der Beladung des Autos zugerechnet. Gäbe es nicht die 3,5t-Beschränkung beim Auto, dann würde das mit dem Sigma ja genauso funktionieren. Leider gibt es aber diese Beschränkung.

Gruß Axel
das hatten wir ja nun schon ausgiebig ....
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  #212  
Alt 25.09.2013, 08:18
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Warum wird hier immer nur gerätselt ?
Schickt doch einfach die gewünschten Daten an SIGMA und dann wird Euch auch erklärt wie es funktioniert.

Ich habe beim kauf meines 3,5 Tonners von Herrn Reddig jede Frage die ich hatte beantwortet bekommen.
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  #213  
Alt 25.09.2013, 08:25
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Dandy Beitrag anzeigen
Warum wird hier immer nur gerätselt ?
Schickt doch einfach die gewünschten Daten an SIGMA und dann wird Euch auch erklärt wie es funktioniert.

Ich habe beim kauf meines 3,5 Tonners von Herrn Reddig jede Frage die ich hatte beantwortet bekommen.
Siga hat ja hier geschrieben und das Geheimniss nicht preisgegeben.

eventzuell sollte mal jemand als Käufer bei SIGMA auftreten und uns das Geheimniss dann verraten.

wobei es ja laut Gesetz klar ist bei 3500kg darf die Achslast nicht mher hinzugerechnet werden.
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  #214  
Alt 25.09.2013, 08:35
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Trikeflieger2 Trikeflieger2 ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Siga hat ja hier geschrieben und das Geheimniss nicht preisgegeben.

eventzuell sollte mal jemand als Käufer bei SIGMA auftreten und uns das Geheimniss dann verraten.

wobei es ja laut Gesetz klar ist bei 3500kg darf die Achslast nicht mher hinzugerechnet werden.

Es gibt ja einige, die den Trailer haben. Anscheinend haben die aber im Kaufvertrag eine Schweigepflicht unterschrieben, sonst hätten sie ja schon was dazu sagen können.

Auf der Homepage ist immer noch nichts zu lesen, seit Juli eine "Baustelle".

Gruß Axel
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  #215  
Alt 25.09.2013, 08:45
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Am lautesten "schreien" doch meist eh die, die sich wahrscheinlich noch nicht mal ansatzweise jemals einen Sigma-Trailer kaufen wollen......
Denke, wer wirkliches Kaufinteresse an so einem Trailer hat, wird die nötigen Daten und Fakten auch erhalten.
Würde, wenn ich etwas Besonderes vermarkte, dies auch nicht an die große Glocke hängen und es einfach so herausposaunen, warum auch?
Denke, Sigma macht es ganz richtig, dass sie nämlich nicht auf jeden dummen Kommentar hier eingehen....
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Gruß Kerstin


Nich dran fummeln wenn't löppt!
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  #216  
Alt 25.09.2013, 08:48
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Die Lösung soll ganz einfach sein ! Der Anhänger muß auf 3650 kg zugelassen sein ,dann ist er schon mal im abgekuppelten Zustand nicht überladen falls es eben mehr als 3,5 to sind . Wird nun im angehängten Zustand gewogen und die Waage zeigt mehr an als 3,5 to ,z.B. 3,65 to so wird die Stützlast auf das Zugfahrzeug gerechnet und gezogen werden dann ja tatsächlich nur 3,5 to. Wobei wichtig ist das der Trailer dann auch 3500 kg Achslast eingetragen hat. Das ganze soll eine Lücke zwischen EU und StVZO sein.. So wurde es mir erklärt... Warum da so ein Geheimnis drum gemacht wird weiß ich nicht...
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Gruß Thomas S

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  #217  
Alt 25.09.2013, 08:53
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Zitat:
Zitat von Thomas S Beitrag anzeigen
Die Lösung soll ganz einfach sein ! Der Anhänger muß auf 3650 kg zugelassen sein ,dann ist er schon mal im abgekuppelten Zustand nicht überladen falls es eben mehr als 3,5 to sind . Wird nun im angehängten Zustand gewogen und die Waage zeigt mehr an als 3,5 to ,z.B. 3,65 to so wird die Stützlast auf das Zugfahrzeug gerechnet und gezogen werden dann ja tatsächlich nur 3,5 to. Wobei wichtig ist das der Trailer dann auch 3500 kg Achslast eingetragen hat. Das ganze soll eine Lücke zwischen EU und StVZO sein.. So wurde es mir erklärt... Warum da so ein Geheimnis drum gemacht wird weiß ich nicht...

naja wenn du in Deutschland konntrolliert wirst ist das EU recht uninterresannt. bei 3500kg darf laut STVO das Gewicht des Trailers inkl Stützlast nicht 3500kg übersteigen.
Also ist es doch nicht zulässig.
Wenn das EU recht 5t zulassen würde wäre dies auf deutschen Strassen auch nicht zulässig.

Der Trailer mag nach EU recht zulässig sein. nahc Deutschem Recht aber nicht.
kann sein das man diesen in anderen Ländenr der EU mit 3650kg fahren darf.
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  #218  
Alt 25.09.2013, 08:59
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Zitat:
Zitat von Thomas S Beitrag anzeigen
Die Lösung soll ganz einfach sein ! Der Anhänger muß auf 3650 kg zugelassen sein ,dann ist er schon mal im abgekuppelten Zustand nicht überladen falls es eben mehr als 3,5 to sind . Wird nun im angehängten Zustand gewogen und die Waage zeigt mehr an als 3,5 to ,z.B. 3,65 to so wird die Stützlast auf das Zugfahrzeug gerechnet und gezogen werden dann ja tatsächlich nur 3,5 to. Wobei wichtig ist das der Trailer dann auch 3500 kg Achslast eingetragen hat. Das ganze soll eine Lücke zwischen EU und StVZO sein.. So wurde es mir erklärt... Warum da so ein Geheimnis drum gemacht wird weiß ich nicht...
Das ist ja soweit nachvollziehbar.

Das bedeutet aber weiterhin, dass der Fahrer für diesen Anhänger den Ausweis Kategorie C1E haben muss.
Denn das Gesamtgewicht vom Anhänger ist ja grösser als 3500kg.

Des weiteren stellt sich die Frage, warum braucht dieser Anhänger keine Luftdruckbremsen. Denn das Gesamtgewicht vom Anhänger übersteigt 3500kg.
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Richard

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  #219  
Alt 25.09.2013, 09:00
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Sicher habe ich keinen Kaufvertrag mit Geheimhaltungspflicht unterschrieben.
Da mir aber wie auch Dandy geschrieben hat, Hr. Reddig jede Frage beantwortet hat, das Thema aber extrem komplex ist, und dies hier nicht in ein paar Worten zusammen zu fassen ist. Ausserdem warum soll ich und einer der vielen zufriedenen Sigma Kunden das "Geheimrezept" von Hr. Reddig preis geben?
Das der Sigma Ultra Light Rechtskonform ist, ist ausser Frage.

Wenn andere Hersteller noch nicht darauf gekommen sind, dann spiegelt das die Genialität des Hr. Reddigs zu.

Mir kommt es teilweise so vor das hier Neider am rumnörgeln sind, oder warum wird dieser tolle Trailer hier so schlecht gemacht, mir ein totales Rätsel?
__________________
Gruß Hans,
der Bojenfeldhasser
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  #220  
Alt 25.09.2013, 09:05
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Zitat:
Zitat von Thomas S Beitrag anzeigen
Die Lösung soll ganz einfach sein ! Der Anhänger muß auf 3650 kg zugelassen sein ,dann ist er schon mal im abgekuppelten Zustand nicht überladen falls es eben mehr als 3,5 to sind . Wird nun im angehängten Zustand gewogen und die Waage zeigt mehr an als 3,5 to ,z.B. 3,65 to so wird die Stützlast auf das Zugfahrzeug gerechnet und gezogen werden dann ja tatsächlich nur 3,5 to. Wobei wichtig ist das der Trailer dann auch 3500 kg Achslast eingetragen hat. Das ganze soll eine Lücke zwischen EU und StVZO sein.. So wurde es mir erklärt... Warum da so ein Geheimnis drum gemacht wird weiß ich nicht...

Hallo Thomas,

wenn es so einfach wäre, dann würden es doch alle anderen Hersteller auch machen. Viele von denen bieten doch auch Trailer mit 5.5t und mehr an. Somit haben sie auch die notwendigen Achsen. Es wäre doch dann für alle anderen Hersteller ein Leichtes, unter ihre 3,5t-Trailer eine verstärkte Achse zu schrauben und fertig.

Der Trick mit dem Stützlastzurechnen ist schon so alt wie es Wohnwagen gibt. Viele Wohnwagenbesitzer lassen sich das zGG des Wohnwagens auflasten und zwar um den Wert der Stützlast. Hier muss man nur beim TÜV vorbei und dieser trägt das ein. Dann kommt noch ein Zusatz in die Papiere, dass die Stützlast im Falle des max. Gesamtgewichtes voll ausgenutzt werden muss.
Somit könnte jeder 3,5t-Trailer auf 3,65t aufgelastet werden. Nur ändert das nichts daran, dass nur 3,5t ans Auto gehängt werden dürfen.

Gruß Axel
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  #221  
Alt 25.09.2013, 09:05
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Zitat:
Zitat von hp2sport Beitrag anzeigen
Sicher habe ich keinen Kaufvertrag mit Geheimhaltungspflicht unterschrieben.
Da mir aber wie auch Dandy geschrieben hat, Hr. Reddig jede Frage beantwortet hat, das Thema aber extrem komplex ist, und dies hier nicht in ein paar Worten zusammen zu fassen ist. Ausserdem warum soll ich und einer der vielen zufriedenen Sigma Kunden das "Geheimrezept" von Hr. Reddig preis geben?
Das der Sigma Ultra Light Rechtskonform ist, ist ausser Frage.

Wenn andere Hersteller noch nicht darauf gekommen sind, dann spiegelt das die Genialität des Hr. Reddigs zu.

Mir kommt es teilweise so vor das hier Neider am rumnörgeln sind, oder warum wird dieser tolle Trailer hier so schlecht gemacht, mir ein totales Rätsel?
ich bin weder Neider noch Benötige ich einen Trailer da mein Boot leer schon 3500 KG hat und Betriebsfertig 4t daher ist es generell nicht mehr Trailerbar.

mich würde nurt interresieren wie hr. Reddigs die STVO aushebelt.
Thomas hat ja einen Erklärversuch gemacht der Allerdings rechtlich nicht haltbar ist wie ich erklärt habe.
Das der Sigma Trailer Rechtskonform ist steht außer Frage, da bin ich bei dir.
man Könnte den Trailer sicher auch mit 4t zulassen und wäre immer noch Rechtskonform. Allerdings darf man in dann nicht mehr hinter einem PKW mit max. 3500kg Zuglasst dranhängen und dies ist laut Gesetztgeber nunmahl das größte was es gibt.
und bei diesem Gewicht darf die Stützlast nicht dem Trailer zugerechnet werden was man bei kleineren darf. Das steh klar in der STVO.
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  #222  
Alt 25.09.2013, 09:06
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Zitat von Sternchen Beitrag anzeigen
Am lautesten "schreien" doch meist eh die, die sich wahrscheinlich noch nicht mal ansatzweise jemals einen Sigma-Trailer kaufen wollen......
Denke, wer wirkliches Kaufinteresse an so einem Trailer hat, wird die nötigen Daten und Fakten auch erhalten.
Würde, wenn ich etwas Besonderes vermarkte, dies auch nicht an die große Glocke hängen und es einfach so herausposaunen, warum auch?
Denke, Sigma macht es ganz richtig, dass sie nämlich nicht auf jeden dummen Kommentar hier eingehen....
Da triffst du den Nagel auf den Kopf.
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Gruß Hans,
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  #223  
Alt 25.09.2013, 09:07
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Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Hallo Thomas,

wenn es so einfach wäre, dann würden es doch alle anderen Hersteller auch machen. Viele von denen bieten doch auch Trailer mit 5.5t und mehr an. Somit haben sie auch die notwendigen Achsen. Es wäre doch dann für alle anderen Hersteller ein Leichtes, unter ihre 3,5t-Trailer eine verstärkte Achse zu schrauben und fertig.

Der Trick mit dem Stützlastzurechnen ist schon so alt wie es Wohnwagen gibt. Viele Wohnwagenbesitzer lassen sich das zGG des Wohnwagens auflasten und zwar um den Wert der Stützlast. Hier muss man nur beim TÜV vorbei und dieser trägt das ein. Dann kommt noch ein Zusatz in die Papiere, dass die Stützlast im Falle des max. Gesamtgewichtes voll ausgenutzt werden muss.
Somit könnte jeder 3,5t-Trailer auf 3,65t aufgelastet werden. Nur ändert das nichts daran, dass nur 3,5t ans Auto gehängt werden dürfen.

Gruß Axel

Genau da liegt die Krux begraben. Von mir aus können auch 4 oder 5 t imn den Paieren des Trailers stehen max ans Auto gehängt werden dürfen 3,5t.
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  #224  
Alt 25.09.2013, 09:08
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Was kostet eigentlich der Sigma UL ?
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Hier könnte mein Name stehen!!!

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  #225  
Alt 25.09.2013, 09:11
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Allerdings darf man in dann nicht mehr hinter einem PKW mit max. 3500kg Zuglasst dranhängen und dies ist laut Gesetztgeber nunmahl das größte was es gibt.
und bei diesem Gewicht darf die Stützlast nicht dem Trailer zugerechnet werden was man bei kleineren darf. Das steh klar in der STVO.
Es sind als zulässiges Gesamtgewicht 3650 KG eingetragen.
Kleiner Tipp, der unterscheid zwischen StVO und StVZO machts aus, weitere Details bei Sigma.
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Gruß Hans,
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