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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #21  
Alt 15.10.2002, 21:26
Segelwilly
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Zitat:
Zitat von hexer
in angemessener relation habt ihr natürlich recht, nun gehe ich aber ausschliesslich von einem boot bzw. yacht aus, da hört jeder alles. alles andere ist doch für mich nicht relevant, und da fängt dann auch die haarspalterei an. aber da kann ich jetzt auch gar nicht mehr mitreden, das ist schon zu fachbezogen für jemanden ohne zeugnis.
Es darf aber nicht sein, das jeder alles hört, so will es das Gesetz. Ist nun mal so. Wo kein Kläger, da kein Richter....
so ist das leben,
Gruß Willy
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  #22  
Alt 15.10.2002, 21:50
Benutzerbild von chris-b
chris-b chris-b ist offline
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Hallo Willy.

prima Initialtive mal die offizielle Meinung einzuholen statt nur zu mutmaßen*. Dieser Regelungsdjungel kann eine zur Verzweifelung treiben.

Was das Fernmeldegeheimnis anbelangt: sind wir Segler (und MoBos!) nicht irgendwie alle aufeinander angewiesen. Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme sind nicht nur ein "Schmiermittel" des ganz normalen Lebens. Auf dem Wasser sollte es ganz besonders gelten (siehe Yacht-Artikel über den fast abgesoffenen Regattasegler - (fast!) alle waren Sie hinter dem Pokal her, nen MOB störte da wohl nur). Und zur Rücksichtnahme gehört halt auch, daß man weghört und schnell vergißt. Daß sich nicht immer vermeiden läßt, etwas istzuhören ist klar. manche Sachen sind doch eigentlich selbstverständlich. Daß es trotzdem eine offizielle Regelung gibt läßt mich den doch immer wieder am gesunden Menschenverstand zweifeln - weniger an dem der regelnden Behörden, oft an dem der Mitmenschen, die durch ihr Verhalten (von nicht Mitdenken bis absichtlich Ausnutzen) exliziete Regelungen provozieren.

Mal so allgemein gesagt ...

Gruß
Christoph

Gruß



* oder heißt es jetzt "Mut massen"
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"E´n Schipp mokt man ut Holt, ut Plastik mokt man Klodeckels!"

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  #23  
Alt 15.10.2002, 22:01
Segelwilly
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Zitat:
Zitat von chris-b
Was das Fernmeldegeheimnis anbelangt: sind wir Segler (und MoBos!) nicht irgendwie alle aufeinander angewiesen. Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme sind nicht nur ein "Schmiermittel" des ganz normalen Lebens. Auf dem Wasser sollte es ganz besonders gelten

Wenn mal jeder so dächte! Dann gings uns allen besser...

Gruß Willy
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  #24  
Alt 15.10.2002, 22:21
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ventum ventum ist offline
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ja, absolut richtig, Christoph.

Ich fand den Bericht in der Yacht auch ziemlich erschreckend!
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Gruss,
Helmut

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  #25  
Alt 16.10.2002, 00:53
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Ed Ed ist offline
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Zitat:
Zitat von ventum

Ja, aber 1 Watt nützt im Seebereich nicht besonders viel, außer vielleicht im Hafenbereich.
Man kann Schiffsfunkstellen auch auf 25 Watt schalten, nur sind manche Kanäle auf 1W begrenzt. Wenn man bei einer kombinierten Anlage auf Seefunk uschaltet, ist die 1 W Begrenzung bei diesen Kanälen aufgehoben.

Wie soll ich auf meinem Sportboot verhindern, daß jeder der an Bord ist den Funk mithört?

Wenn ich mit dem Flugzeug einen Rundflug mache hört auch jeder an Bord den Funk mit, läßt sich gar nicht vermeiden, stört sich auch niemand daran.

Ein Flugschüler der alleine fliegt hat sein Funkgerät eingeschaltet und benutzt es auch. Er hat zu diesem Zeitpunkt keinerlei Lizenzen, nur die Erlaubnis des Fluglehrers und das Vertrauen darauf da oben keinen Blödsinn zu machen.

Ich habe das Gefühl die Funkerei auf dem Wasser wird als großes Heiligtum behandelt..

Ich kann doch auch nicht jedesmal das Funkgerät aus dem Boot ausbauen wenn ich aussteige und meine Holde fährt alleine weiter. Da muß doch ausschalten genügen.

Gruß
Ed
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  #26  
Alt 16.10.2002, 06:55
jfalkenstein jfalkenstein ist offline
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Also ich glaube, das mit den gesetzlichen Regelungen dient dazu, daß eine Handhabe besteht, wenn einer mal wirklich Scheiß baut - und natürlich für übereifrige Beamte, die bei ihren Vorgesetzten Punkte machen müssen, aber die gibt's überall. Ansonsten dürfte der gesunde Menschenverstand Maßstab der Dinge sein. Ich war wirklich überrascht, wie vernünftig die Herrschaften von der Regulierungsbehöre bei meiner Prüfung geredet haben. Die haben sehr wohl zu unterscheiden gewußt zwischen dem, was auf dem Papier steht, und dem, wie es in der Praxis zugeht. Wenn wir schon beim Thema sind, das war eine meiner besten Prüfungen, die ich je gemacht habe, denn die Prüfer haben sich wirklich jede Mühe gemacht, daß man dabei noch einiges gelernt hat, was so nicht in den Büchern steht, eben Dinge aus der Praxis.
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Gruß und ade
Jürgen

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  #27  
Alt 16.10.2002, 08:10
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boatman boatman ist offline
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Hallo Jürgen, gibt es denn jetzt Geräte die ATIS senden (Binnen) und/oder gleichzeitig 25W (Buten) senden können? Was soll ich bei meinen 20", tschuldigung 20,5", mit 2 Funken? Ich kriege ja nicht einmal den gewünschten Fishfinder unter!

Der immer noch und mehr verzweifelnde ...
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Gruß, Thomas
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  #28  
Alt 16.10.2002, 08:19
jfalkenstein jfalkenstein ist offline
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Hallo Thomas,

die Leistung läßt sich mit einem Drehschalter verstellen.

Das Problem mit den 20" habe ich auch. Ich habe mir zwar so eine Funke mit DSC und allem Furz und Feuerstein gekauft, weil mein Schiffle aber recht popelig ist, habe ich das Ding noch nicht eingebaut. Am Salontisch isse mir zu weit weg vom Cockpit, an backbord vom Niedergang geht nicht, weil sie da mit den Dämpfen von meiner Schiebepantry vollgenebelt wird, und steuerbords stört sie meinen Kompass.
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Gruß und ade
Jürgen

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  #29  
Alt 16.10.2002, 08:35
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ich glaube ich bleibe doch am Mittelmeer, da interessiert das keinen Menschen. Seit ich da unten segle hat sich noch nie jemand für mein Schiffchen interessiert.
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handbreit ....
Rolf
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  #30  
Alt 16.10.2002, 08:41
Segelwilly
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Hatte den Satz schon mal geschrieben,
"wo kein Kläger ist, da ist kein Richter"

Nur sollte man wissen, was man darf und was nicht.

Gruß Willy
PS. ich halte mich immer und überall an sämtliche Gesetze, Verordnungen und Vorschriften...
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  #31  
Alt 16.10.2002, 08:45
jfalkenstein jfalkenstein ist offline
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Zitat:
Zitat von Segelwilly
PS. ich halte mich immer und überall an sämtliche Gesetze, Verordnungen und Vorschriften...
... ja, ja, die Welt wäre viel besser, wenn alle so wären, wie ich sein sollte...
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Gruß und ade
Jürgen

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  #32  
Alt 16.10.2002, 09:44
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@ Jürgen: Das ist natürlich schlimm, dass du ein Gerät gekauft hast und es nicht gebrauchen kannst.

Vielleicht kann ich dich mit dem 1/2 Preis von dem Neugerät erlösen??? Welcher Typ ist es denn?
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Gruß, Thomas
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  #33  
Alt 16.10.2002, 10:13
jfalkenstein jfalkenstein ist offline
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So ist das ja nicht! Ich habe das nur bis jetzt noch nicht eingebaut. Ich werde mir im Winterlager eine neue Sprayhood bauen lassen, dann kommt das Ding darunter, und wenn ich's nicht brauche, wird's einfach abgeschraubt und unter Deck verstaut. Es ist nur so, daß ich zwei Jahre lang nix mit anfangen konnte. Ich habe auch erst letztes Jahr eine elektrische Anlage einbauen lassen, mit der ich es überhaupt laufen lassen kann. Du weißt ja, Gebrauchtboote... Im Überschwang des Besitzerstolzes macht man manchmal den zweiten Schritt vor dem ersten.
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Gruß und ade
Jürgen

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  #34  
Alt 16.10.2002, 10:18
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Moin,
sorry komme ein bißchen spät dazu. Möchte aber alle, die nun langsam anfangen zu verzweifeln, versuchen, ein wenig zu trösten. Ein gutes hat der ganze Verordnungsdschungel: Es kennt sich wirklich keiner mehr damit aus, auch viele amtliche Stellen nicht. Mein Schiff unterliegt der SUK und braucht auf dem Rhein, also deutlich binnen, als nicht mehr Kleinfahrzeug zwei UKW-Geräte. Dabei muß ein Gerät senden und empfangen können ein Gerät muß empfangen können. Die Gutachter hatten keine Bedenken, neben dem einen ATIS-Gerät ein zweites Seefunkgerät als "Hörgerät" zu nutzen. Nach obem gesagten eigentlich nicht richtig oder??? Ist bei mir aber so im Schiffsattest eingetragen und kann dementsprechend auch von keinem Entensheriff beanstandet werden. SUK geht vor WSP?
Viele Grüße
ALCYON
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  #35  
Alt 16.10.2002, 17:08
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ventum ventum ist offline
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Es ging im Ergebnis ja um die Frage, ob ein mit einem angemeldeten Funkgerät ausgerüstetes Sportboot, das niemanden an Bord hat, der kein Funksprechzeugnis hat, auslaufen darf. Eine Meinung hierzu war, daß in einem solchen Fall das Schiff im Hafen zu bleiben habe, weil auf einem Schiff mit Funke Mithörpflicht bestehe, diese aber nicht erfüllt werden könne.

In einem solchen Fall darf das Sportboot auslaufen. (wenn es nicht gewerblich genutzt wird und/oder wenn nicht auf diesem Schiff ein Besatzungsmitglied gegen Entgelt beschäftigt ist).

Ich habe hierzu heute mehrere Telefonate geführt, und zwar mit einer Dienststelle der Wasserschutzpolizei an der Nordsee und mit dem Bundesministerium für Verkehr, Abteilung Seeschiff(f)ahrt (Abteilungsleiter).
Einhellig vertritt man die Auffassung, daß die Mithörpflicht bei nicht ausrüstungspflichtigen Schiffen, wie also das "normale" Sportboot, nur dann besteht, wenn nicht nur das Funkgerät an Bord ist, sondern auch eine Person, die es bedienen darf. Ein Verbot, bei vorhandenem Funkgerät, aber fehlendem Funker auszulaufen, besteht nicht, also auch nicht nach der Schiffssicherheitsverordnung! (Es fehlt im Übrigen für ein solches Verbot bereits an einer gesetzlichen "Eingriffsermächtigung")

Die Wasserschutz hat hierzu noch erklärt, daß bei einer Kontrolle in einem solchen Fall nur überprüft werde, daß das Funkgerät nicht eingeschaltet sei und ob eine Anmeldung ("Frequenzzuteilungsurkunde") vorliege; die vollständige Trennung des Gerätes vom Netz ("abklemmen") sei nicht erforderlich.
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Gruss,
Helmut

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  #36  
Alt 16.10.2002, 19:30
hexer hexer ist offline
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klasse, danke das ihr euch da so reingehängt habt. mit dem ergebnis bin ich auch sehr zufrieden
jetzt frage ich zum abschluss noch mal, gilt das auch für den eigner des bootes, oder muss der ein zeugnis haben?
kann mir vorstellen, und hoffe, das gilt auch für ihn.
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  #37  
Alt 17.10.2002, 09:04
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ventum ventum ist offline
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Zitat:
Zitat von hexer
jetzt frage ich zum abschluss noch mal, gilt das auch für den eigner des bootes, oder muss der ein zeugnis haben?
kann mir vorstellen, und hoffe, das gilt auch für ihn.
Ja, das gilt so auch für den Eigner.
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Gruss,
Helmut

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  #38  
Alt 17.10.2002, 13:05
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Pit Pit ist offline
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Standard 2 Fragen...

Hi Leute,

soooo viel Fragen und Antworten.

ich bin ja kein kleiner Dummer...

Also, wenn ich das richtig verstanden habe:
mein Schwiegerdaddy besitzt einen Segeler incl. Funk, er hat auch das Zeugnis.

Ich habe es nicht, darf ich dann also mit dem Boot fahren, wenn die Funke aus ist (das Boot wird auf der Ostsee bewegt) und niemand an Bord ein Zeugnis hat?

2. Frage
irgendwo oben steht was von gewerblich genutzen Booten, sind Charterboote auch gew. genutzt? Darf ich die dann überhaupt fahren, wenn da Funk an Bord ist?

den Rest hab ich verstanden.

Gruss

Peter
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Gruss vom linken Niederrhein

Pit

Ich sammele für meine Tochter Lanyards/Umhängeschlüsselbänder -> wer welche abgeben möchte bitte per PN melden. (aktuell über 230 Stck. aus dem erhalten - Danke!)
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  #39  
Alt 17.10.2002, 13:23
jfalkenstein jfalkenstein ist offline
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Hallo Peter,

das mit gewerblich hat sich auf den Binnenbereich bezogen. Außerdem ist das keine ganz korrekte Formulierung, ich hätte Nicht-Kleinfahrzeuge schreiben sollen. Also normale Charterboote im Binnenbereich fallen da wohl nicht darunter (bis 15 m Länge und bis zu 8 Personen an Bord).
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Gruß und ade
Jürgen

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  #40  
Alt 17.10.2002, 14:24
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ventum ventum ist offline
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Hallo Peter,
falls sich Deine Frage auf mein letztes Posting (das von gestern) bezieht:

Frage1: ja, ist richtig so.

Frage2: die Ausführungen zu "gewerblich" beziehen sich auf § 6 der Schiffssicherheitsverordnung, der die "Sicherheitsstandarts in besonderen Fällen" vorschreibt (es geht dabei also nicht um den Binnenbereich, sorry Jürgen ;) ), hier also die Ausrüstung mit Funk.
Der Text der Schiffsicherheitsverordnung findet sich unter dem Link in meinem Posting vom 15.10.02, 19.13 Uhr (oben in diesem Thread).

Ob Charterschiffe unter § 6 Abs. 1 Nr. 4 SchSV fallen, kann ich nicht sicher sagen. Fest steht aber, daß die SchSV nicht das Auslaufen verbietet; im Übrigen gilt § 6 SchSV nur für Schiffe, die die Bundesflagge führen.
__________________
Gruss,
Helmut

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