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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#26
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Gruss Thomas, Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen. |
#27
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#28
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Gruss Thomas, Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen. |
#29
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man darf auch OHNE Fahrerlaubnis ein Auto kaufen und zulassen, man darf sich auch hineinsetzen, ob man den Zündschlüssel einstecken darf, darauf würde ich schon keine Wette mehr abschließen....
(gilt natürlich für öffentlichen Grund) Willy |
#30
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H IL F ÄÄÄÄ.....!!!
Darf ich jetzt oder nicht Oder schmeiß ich den Kasten über Bord und nehme mein CB Funkgerät. Das ist Postzugelassen.
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Gruß Thomas _________________________ Derjenige, der sagt:"Es geht nicht", der soll den nicht stören, der`s gerade tut. |
#31
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Ich bin immer noch der Meinung, das wenn das Gerät betriebsbereit ist, nein.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#32
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Junge, Junge,
da habe ich ja was angestellt. Aber bald bin ich up to date und sag ich allen wies geht"
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Gruß, Thomas |
#33
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habe mir auch 2 von den zulassungsfreien Dingern gekauft, so von Bord zu Bord wenn wir mit Freunden unterwegs sind, reichen die.... Willy |
#34
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auch wenn ich noch bis an mein lebensende johannes heissen werde, möchte ich nachtragen, dass es nach unserer gesetzgebung dann jeweils heisst: "Funksprechzeugnisse die vor dem xx.yy.zzzz ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit." |
#35
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Hallo Johannes, hallo Volker (den ich versehentlich in Holger umgetauft habe ) und die anderen,
bis heute am frühen Abend war ich der Meinung, daß ich wüßte, wie die Regelungen sind... Inzwischen hab ich einiges an Gesetzestexten zu dem Thema gelesen und stelle fest, daß ich immer weniger verstehe... Also: Klar ist, daß eine Seefunkstelle ohne Zulassung ("Frequenzzuteilungsurkunde") nicht betrieben werden darf und daß es eine Straftat ist, wenn man/frau es dennoch tut. Willy, Du hast mich aber noch nicht überzeugt, daß der Fall des Inbetriebnehmens ohne Funksprechzeugnis gleichzustellen ist mit dem Fall des Betreibens einer nichtgenehmigten Anlage . Das "Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) befasst sich nur mit dem Inverkehrbringen und der Inbetriebnahme von Funk- und Telekommunikationsendanlagen und regelt in §11 "Inbetriebnahme" nur die technische Seite des Themas. Ich finde überhaupt nichts zu den Qualifikationserforderissen des Nutzers . Morgen wird weitergesucht... der Ehrgeiz ist geweckt
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Gruss, Helmut DGzRS - Fördermitglied werden! |
#36
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Boot mit Funke-Fahren ohne Funkschein??!!
Hi Zusammen,
Völlige Verwirrung(siehe oben) Ist diese komische Behörde nicht auch auf der Hanseboot vertreten? Wir sollten sie dann alle einmal mit entsprechenden Fragen löchern. P.s. werde dann wohl oder übel den Schein dieses Jahr noch machen müssen. Geht das auch ohne Schule?? kohle ist irre knapp Wer hat evtl. noch Schulungsunterlagen, die er nicht mehr benötigt? Könnte ich mir dann ja zum Lernen kopieren, wenn jemannd eine Zeitlang darauf verzichten kann. gruß Didi |
#37
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Hi,
ein Supersoftware zum lernen findest Du auf der Seite vom Boote-Magazin (www.Boote-Magazin.de) - hier kannst Du die ganzen theor. Fragen im Frage und Antwortspiel lernen. Ebenfalls findest Du dort eine DSC-Kontroller Emulator - allerdings um den nutzen zu können, mußt Du die Software dann erwerben ( so um die 25€). Dann fehlt nur noch der Teil Gespräche. Hier gibt es sicherlich Möglichkeiten an Infos zu kommen. Mußt Dich aber beeilen. Die Prüfung muss noch in diesem Jahr stattfinden und die Prüfungen dürften gut besucht sein. Ab 1.1.2003 ist alles anders |
#38
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könnte sein, das ich da noch einige Seiten habe, müsste ich bei Bedarf einscannen...
Willy |
#39
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Schaut doch mal ins Y-Forum rein (ooops, böses Wort?), da steht eine Menge zum Zeugnis, zum Selberlernen, Literaturhinweise, Links.
In den Büchern, die ich hier habe, steht: "Die Errichtung einer Seefunkstelle ist genehmigungsfrei". Nur in Betrieb nehmen (einschalten) darf man sie nur mit Zeugnis und Anmeldung bei der RegTP. Alles andere wäre ja ein solch eklatanter Verstoß gegen den gesunden Menschenverstand, das traue ich selbst unseren Gesetzgebern nicht zu. Gruß Tilo |
#40
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Zitat:
Bin echt gespannt, wies ausgeht.... Willy |
#41
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@willy: dann versuch mal ohne führerschein ein auto zuzulassen, also in duisburg geht sowas nicht, und in münchen und moers auch nicht. wird ja immer lustiger
ich schliesse mich tilo voll und ganz an. |
#42
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Zitat:
Mhhh ich spinne.... Ich habe eine Firma und keinen Führerschein und lasse für meine Angestellten 5 Wagen zu...?!
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#43
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Hm, Hexer,
wie meinst Du das denn jetzt? Ich schreibe mein Posting von vorhin mal etwas ausführlicher: Es wäre m.E. Quatsch, wenn man ein Funkgerät nicht ohne irgendeine Genehmigung/Erlaubnis/Zulassung in ein Boot einbauen dürfte. Denn schließlich ist der Errichter der Anlage ja nicht zwangsläufig der Betreiber. Und der Errichter (z.B. der Fachbetrieb) muß schließlich eine betriebsbereite Anlage übergeben können. Das ist mein (hoffentlich gesunder) Menschenverstand, aber das muß nicht zwangsläufig identisch mit den existierenden Vorschriften sein. Vermutlich (und das ist ein noch zu klärender Punkt) muß man danach aber die Anlage anmelden (Frequenz-Zuteilungs-Urkunde). Das macht in der Regel der Eigner des Schiffes. Genauso wie der Halter eines KfZ das Autoradio bei der GEZ anmelden muß und nicht der jeweilige Fahrer. Was also zwischen Einbau und Anmeldung passiert, ist unklar. Jedenfalls lautet die Urkunde auf das Schiff und damit seinen Eigner, das hat mit dem tatsächlichen Benutzer auch noch nichts zu tun und der Anmelder braucht auch kein Funkzeugnis. Damit ist aber die Situation bei Charterschiffen klar: der Eigner hat eben diese Erlaubnis (F.Z.U.). Klar ist auch, daß (und hier kommt der Unterschied zum Autoradio) nur eine durch Zeugnis "befähigte" oder besser: berechtigte Person das Gerät benutzen darf. So in dieser Reihenfolge erscheint mir das auch logisch und klar, aber die Gesetze und Verordnungen sind das manchmal nicht (siehe meine Fragen zum FlaggRG). Was man manchmal liest (Foren, Bücher, Magazine), sind oft auch nur persönliche Interpretationen des jeweiligen Autors. Und bei den Gerichten anscheinend auch manchmal die persönlichen Interpretationen des jeweiligen Richters. Ich persönlich denke (interpretiere): man ist rechtlich auf der sicheren Seite, wenn die Anlage angemeldet ist, und dann ist es egal, ob jemand mit Funkzeugnis an Bord ist oder nicht. Wenn nicht, ist die Anlage trotzdem legal, sie darf aber dann nicht benutzt werden. Aber die Frage mit der vorgeschriebenen Hörwache ist damit noch immer nicht wirklich klar... Gruß der grübelnde Tilo PS: M.W. wird nur in Kroatien das Funkzeugnis beim Chartern verlangt. Sollte das heißen, daß nur in Kroatien ein Gesetz oder eine Verordnung existiert, die das Vorhandensein eines Funkberechtigten an Bord zwingend und immer verlangt? Oooops, jetzt isses schon wieder so lang geworden... |
#44
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Zitat:
Die Anmeldung zur Prüfung gilt 3 Monate. Man/Frau kann sich also im Dez. anmelden und dann im nächsten März noch die alte Prüfung machen. Gruß Manuel |
#45
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**Wer entgegen den Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes eine Funkanlage errichtet oder betreibt, wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe belegt. Der Versuch ist bereits strafbar, also nur mit Sprechfunkzeugnis ans Gerät.**
So stehts in meinem Bücklein, " errichtet oder betreibt". Wenn wir jetzt rauskriegen, was "betreibt" ist, haben wir es doch... Willy |
#46
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Errichter kann Fachfirma oder Betreiber selbst sein.
Betreiber kann, muss aber nicht gleich Nutzer sein. Kann man aber zum nutzen durch Mithörpflicht genötigt werden ohne einene Schein zu haben?
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Gruß, Thomas |
#47
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@cyrus: weiss nicht wie das in dem fall ist, wenn ich mein auto anmelde muss ich meinen führerschein vorzeigen. wenn ein anderer ein auto für mich zulässt, benötigt er zumindest eine kopie davon. so und nicht anders ist das, aber das gehört hier nicht hin.
@tilo: du hast gesagt, die errichtung einer seefunkstelle ist genemigungsfrei. und da bin ich eben deiner meinung. meine schlussfolgerung daraus ist, das ich ein boot mit funk an bord auch fahren darf, wenn ich kein zeugnis habe. und das konnte bisher noch, keiner unter angabe seiner quelle, widerlegen. weder hier, noch im yacht-forum. @willy: laut deinem lehrbuch ist schon die errichtung strafbar. es muss doch einen gesetzestext geben, der klar definiert was ich darf und was nicht. ich möchte nämlich schon gern wissen ob die mich wegen sowas am arsch kriegen können oder nicht. ich gehöre nicht zu den funkpiraten, aber wenn eins an bord ist, hör ich auch mit. |
#48
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Genau hexer,
nach den ganzen Meinungen, bin ich der Meinung, das man eine Seefunkstelle zwar errichten kann, aber dass das Gerät zugelassen werden muß, und wenn ich die Genehmigung dafür habe, zwar mithören kann aber nicht bedienen darf weil ich das nötige Funkzeugniss nicht besitze. Bei einer Überprüfung ist es eine Auslegungssache der Waschpo oder anderer Instutionen. Denn im Gesetzestext wird man eigentlich nicht richtig schlau ob und wie.Also Gerät anmelden und mithören, so werde ich es zumindestens tun. Um so mehr Meinungen um so mehr Verunsicherung.
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Gruß Thomas _________________________ Derjenige, der sagt:"Es geht nicht", der soll den nicht stören, der`s gerade tut. |
#49
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Also Gerät anmelden und mithören, so werde ich es zumindestens tun.
die einstellung gefällt mir |
#50
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Zitat:
Das ist keine Ordnungswidrigkeit sondern ein STRAFTATBESTAND (!) und wird entsprechend geahndet!
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