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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 07.01.2013, 10:30
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Raccoonhotel Raccoonhotel ist offline
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Standard noch unbefristeten EU-Führerschein beantragen

Moin BF´ler,

eine vielleicht interessante Info der örtlichen Zulassungsstelle:

Zwar wird immer wieder der 19.01. genannt, um noch einen unbefristeten neuen EU-Führerschein zu bekommen, aber:

lt. Bundesdruckerei müssen die Anträge bis zum 09.01. mittags eingegangen sein, damit eine Ausstellung des unbefristeten Führerscheins noch gewährleistet ist.

Das BMVBS gibt folgende Auskunft auf seiner Internetseite:

Ich bin bereits im Besitz eines Führerscheins. Gelten diese Neuregelungen auch für mich?

Die neuen Regelungen gelten für alle Führerscheine, die nach dem 19.01.2013 ausgestellt werden und damit für alle Fahrerlaubnisse, die ab dem 19.01.2013 erteilt oder verlängert werden. Aber auch zum Beispiel beim Ersatz eines verloren gegangen Führerscheins oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis wird ab dem 19.01.2013 nur noch der neue Führerschein ausgegeben.
Vor dem 19.01.2013 erworbene Fahrerlaubnisse bleiben unberührt. Durch Eintragungen auf dem neuen Führerschein wird sichergestellt, dass vor dem 19.01.2013 erworbene Besitzstände auch bei Ausstellung eines neuen Führerscheins erhalten bleiben.
Eine Pflicht zum Umtausch gibt es derzeit nicht. Allerdings müssen bis Ende 2032 alle Führerscheine den Vorgaben der 3. Führerscheinrichtlinie entsprechen.





Hier wird auch immer wieder auf den 19.01. als Stichtag hingewiesen, aber in der Praxis sieht es anscheinend anders aus.


Ich war auf jeden Fall froh, dass ich heute noch mit der Führerscheinstelle telefoniert habe. Meine graue Pappe würde dann auch 2033 ungültig werden und ich müsste dann einen befristeten Führerschein beantragen.


Mir ist klar, dass dieses Thema nicht unbedingt für jeden relevant ist, aber wer gerne noch einen unbefristeten EU-Führerschein beantragen möchte, der sollte bei seiner Behörde anfragen, ob da auch bis morgen der Antrag vorliegen muss.


Liebe Grüße


Jan
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  #2  
Alt 07.01.2013, 10:41
medo medo ist offline
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Die "alten" Führerscheine haben zwar kein Befristung, müssen aber bis zum 19.01.2033 umgetauscht werden, und zwar egal ob "graue Pappe" oder EU-Führerschein nach noch aktuellem Recht.

Zitat:

Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine in den neuen befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Bis dahin sind alle bisher ausgestellten Führerscheine (auch die grauen und rosafarbenden) weiterhin gültig.
Quelle: http://www.stadt-koeln.de/buergerser...kkartenformat/

Nachdem die neuen Scheine eine Befristung von 15 Jahren haben, die alten dagegen noch bis 2033 gültig bleiben, geht es bei einem Umtausch also nur um 5 Jahre, denn mit Befristung ist ein neuer Schein 2028 fällig, ohne Befristung eben 2033.
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  #3  
Alt 07.01.2013, 10:44
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Stimmt. Das habe ich vergessen zu erwähnen. Danke für die Ergänzung, Gottfried.
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  #4  
Alt 07.01.2013, 10:48
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Raccoonhotel Beitrag anzeigen
Moin BF´ler,

eine vielleicht interessante Info der örtlichen Zulassungsstelle:

Zwar wird immer wieder der 19.01. genannt, um noch einen unbefristeten neuen EU-Führerschein zu bekommen, aber:

lt. Bundesdruckerei müssen die Anträge bis zum 09.01. mittags eingegangen sein, damit eine Ausstellung des unbefristeten Führerscheins noch gewährleistet ist.

Das BMVBS gibt folgende Auskunft auf seiner Internetseite:

Ich bin bereits im Besitz eines Führerscheins. Gelten diese Neuregelungen auch für mich?

Die neuen Regelungen gelten für alle Führerscheine, die nach dem 19.01.2013 ausgestellt werden und damit für alle Fahrerlaubnisse, die ab dem 19.01.2013 erteilt oder verlängert werden. Aber auch zum Beispiel beim Ersatz eines verloren gegangen Führerscheins oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis wird ab dem 19.01.2013 nur noch der neue Führerschein ausgegeben.
Vor dem 19.01.2013 erworbene Fahrerlaubnisse bleiben unberührt. Durch Eintragungen auf dem neuen Führerschein wird sichergestellt, dass vor dem 19.01.2013 erworbene Besitzstände auch bei Ausstellung eines neuen Führerscheins erhalten bleiben.
Eine Pflicht zum Umtausch gibt es derzeit nicht. Allerdings müssen bis Ende 2032 alle Führerscheine den Vorgaben der 3. Führerscheinrichtlinie entsprechen.




Hier wird auch immer wieder auf den 19.01. als Stichtag hingewiesen, aber in der Praxis sieht es anscheinend anders aus.


Ich war auf jeden Fall froh, dass ich heute noch mit der Führerscheinstelle telefoniert habe. Meine graue Pappe würde dann auch 2033 ungültig werden und ich müsste dann einen befristeten Führerschein beantragen.


Mir ist klar, dass dieses Thema nicht unbedingt für jeden relevant ist, aber wer gerne noch einen unbefristeten EU-Führerschein beantragen möchte, der sollte bei seiner Behörde anfragen, ob da auch bis morgen der Antrag vorliegen muss.


Liebe Grüße


Jan

wie Medo schon schreibt sind alle Führerscheine 2033 zu verlängern auch die vermeindlich heute ausgestellten unbefristeten verlieren dort ihre Gültigkeit.
Ich behalte meinen Rosanen lappen so lange er nicht bemängelt wird.

Probleme mit dem grauen oder Rosanen kann man natürlich im Ausland bekommen. Aber das warte ich ab.
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  #5  
Alt 07.01.2013, 11:01
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Grundsätzlich erstmal vielen Dank für den Hinweis.
Es gibt bestimmt viele hier für die das Interessant ist.

Ob mich mein Führerschein im Jahr 2033 allerdings noch interessiert
(Wahrscheinlich habe ich dann ganz andere Probleme )
__________________
Grüße vom Rhein, Edi
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  #6  
Alt 07.01.2013, 11:43
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Ich muss leider gestehen, dass ich heute in Teilen eine falsche Auskunft durch die Führerscheinstelle bekommen habe.

Der Beamte bestätigte mir, dass ein vor dem 19.01. ausgestellter "neuer" Führerschein unbefristet gültig sei und eben nicht im Jahre 2033 umgetauscht werden müsse. Nach Hinweisen im BF und tiefergehender Recherche ist es tatsächlich so, dass auch diese Führerscheine später in einen befristeten umgetauscht werden müssen.

Also auch die vermeintlich unbefristeten Führerscheine. Habe die Info vom Ministerium fehlinterpretiert.


Sorry, wollte hier keine Welle schlagen.


Für mich war es deswegen relevant, weil meine alte Pappe ziemlich verwaschen ist und ich eh einen neuen brauche. Immerhin bringt mir das die besagten 5 Jahre mehr bei der Ruhe vor dem befristeten Führerschein. Und das wiederum ist ja eventuell auch für andere User interessant.


.
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Geändert von Raccoonhotel (07.01.2013 um 11:57 Uhr)
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  #7  
Alt 07.01.2013, 12:03
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Hallo Jan,
meine Frau hat den grauen Führerschein noch auf ihren Geburtsnamen ausgestellt.
Also ist hier Eile geboten. Lt. Auskunft der Führerscheinnebenstelle unserer Kreises
wird nur noch heute in der Hauptstelle ein EU-Führerscheinantrag nach altem gültigen Recht angenommen. Es sind Kosten für die Eilzustellung zur Bundesdruckerei evtl. zusätzlich zu zahlen. Werde mich sofort auf die Socken machen.
Nochmals Danke für den Tip.

Gruß
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Gruß
Gerhard
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  #8  
Alt 07.01.2013, 12:32
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Hi ,
ich gehe das Risiko ein.
Ich habe noch die alte graue Pappe aus 1984 .
Wenn ich jetzt noch 20 Jahre Zeit habe diese umzutauschen wird das schon hinhauen.
Dann bin ich 70 , da habe ich andere Probleme , ob ich da mit einem gültigen Führerschein unterwegs bin oder nicht interessiert mich dann auch nicht mehr
Gruß Udo
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Ich werfe gerne Stöckchen und es gibt immer jemanden der darauf anspringt und mitspielt
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  #9  
Alt 07.01.2013, 12:49
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Bereits heute werden Inhaber von Erlaubnissen (z.B. Fahrerlaubnis) mit allen nur denkbaren Ideen groß abkassiert, wäh-
rend der Staat die ganzen Fertigen, die ohne Lappen fahren, mit lächerlichen Tagessätzen von 1 € davon kommen lässt.

Wer nichts hat, wird auch nicht abkassiert --> In 10 oder 20 Jahren fährt man ohne Lappen in der EU garantiert billiger.


(Am besten auch gleich alle Renten-Dokumente vernichten --> Denn wer nie eingezahlt hat, bekommt alles bezahlt, muss
keine Steuern zahlen, hat somit mehr).
__________________
Viele Grüße, TOM

Geändert von Zodiak (07.01.2013 um 12:55 Uhr)
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  #10  
Alt 07.01.2013, 17:21
yeki put yeki put ist offline
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Standard Grauer Führerschein

Hallo zusammen

Für Österreich gilt, dass der graue Lappen seit zwei Jahren keine Gültigkeit mehr hat. Slovenien akzeptiert diesen Führerschein auch nicht mehr. Kroatien will seit der Eigenständigkeit auch einen "rosa Zettel" sehen. Das soll nicht bedeuten, dass man keine Toleranz vorfinden wird. Für Österreich wird jedoch besonderer Wert auf die Klassenbezeichnung A, B, C, D und E gelegt.
Dies ist insbesondere Wichtig bei Fahrten mit Hänger Klasse B (3,5 to. Max Zugfahrzeug) + E (für Hänger) erforderlich.
Meine Gattin hatte den Grauen Lappen und wir haben "bösen Polizisten" bei Verkehrskontrolle erwischt und für Fahren ohne gültigen Führerschein auch nach Rechtsstreit bezahlen müssen.
Alter Führerschein wurde nach Amtshandlung und Bezahlung div. Strafen und Gebühren problemlos in EU Zettel umgetauscht.

Klasse 2 beinhaltete dann noch das Fahren mit Hänger also B+E

Gruß aus Österreich

Hermann
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  #11  
Alt 07.01.2013, 17:24
Benutzerbild von Audiot_8p
Audiot_8p Audiot_8p ist offline
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Zitat:
Zitat von Leukermeerbewohner Beitrag anzeigen
Hi ,
ich gehe das Risiko ein.
Ich habe noch die alte graue Pappe aus 1984 .
Wenn ich jetzt noch 20 Jahre Zeit habe diese umzutauschen wird das schon hinhauen.
Dann bin ich 70 , da habe ich andere Probleme , ob ich da mit einem gültigen Führerschein unterwegs bin oder nicht interessiert mich dann auch nicht mehr
Gruß Udo
Welches Risiko? Das teil läuft nur ab wie ein Pass, du brauchst keine neue Prüfung machen!
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Gruss Gerd
Zeit heilt nicht die Wunden....man gewöhnt sich nur an den Schmerz.....
Wer driftet... braucht kein Kurvenlicht!
Boot polieren aber richtig [URL="http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=149796[/URL]
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  #12  
Alt 07.01.2013, 18:58
medo medo ist offline
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Zitat:
Zitat von yeki put Beitrag anzeigen

Klasse 2 beinhaltete dann noch das Fahren mit Hänger also B+E

Hermann

Der alte dt. Klasse 2 Schein enstpricht den Klassen C+E, da darf man auch LKW + Hänger fahren.
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  #13  
Alt 08.01.2013, 06:37
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Hallo Medo

Entsprechend den EU Regeln den neuen TYP C1 bis 7,5 Tonnen. C+E geht nicht.
Hermann
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  #14  
Alt 08.01.2013, 06:47
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Zitat:
Zitat von yeki put Beitrag anzeigen
Hallo Medo

Entsprechend den EU Regeln den neuen TYP C1 bis 7,5 Tonnen. C+E geht nicht.
Hermann
ich hab die Klasse 2 und darf damit 40t fahren und wenn ich umschreibe bekomme ich bis zum 50ten Lebensjahr die Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, M, S, L, T dafür.

Nach dem 50 Lebensjahr entfällt die Klasse CE wenn ich diese nicht verlängern lasse.

hier die Übersicht was alt und neu ist

http://www.kfz-auskunft.de/info/fueh...inklassen.html
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  #15  
Alt 08.01.2013, 07:56
yeki put yeki put ist offline
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Standard Führerschein

Haste recht, ich war bei der Umschreibung bereits älter als 50.
Ja so vergeht die Zeit.

In Österreich kriegst du C nur wenn du nachweisen kannst, dass du in den letzten 5 Jahren zumindest einmal tatsächlich über 7,5 Tonnen gefahren bist. Zb. Bestätigung durch Fuhrunternehmer oder Besitz eines eigenen Fahrzeuges sonst nu C1.
Natürlich gelten alle eingetragenen neuen deutschen Klassen.

Gruß Hermann

Geändert von yeki put (08.01.2013 um 08:04 Uhr) Grund: Ergänzt
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