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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1101  
Alt 19.03.2013, 14:14
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glumpo glumpo ist offline
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Zitat:
Zitat von Bernd Beitrag anzeigen
Soso - interessant.
Angehängt war der Flyer, welcher auch schon hier im Thread liegt.
Ich habe mal angefragt, ob sie da für mein >8 Jahre altes Boot ernst meint

Grüße
Bernd

Die werden jetzt alle hektisch, das neue Steuergesetz kratzt schon an der Tür und will herausgelassen werden.
Ab dann ist es vorbei.... und amtlich mit den 8 Jahren
Offizieller gehts dann nicht mehr.

Bis zum 31.06. ist alles wie bis jetzt, ab 01.07. tritt Art. 137 in Kraft

Sobald das Gesetz veröffentlicht wird tritt es den 8. Tag in Kraft, ausser der Steuersache für Boote, die tritt ab dem 01.07. ein.
Nur bis dahin wissen alle das nichts zu tun ist...und von den Betroffenen nichts zu holen ist.

Članak 143.
(1) Ovaj Zakon stupa na snagu osmoga dana od dana objave u Narodnim novinama osim članka 1. do 39., članka 40. stavka 1. točaka a), b), c), d), e), f), g), h) i) i l) te stavaka 2., 3. i 5., članka 41. do 74., članka 75. stavaka 1., 2., stavka 3. točaka a), b), d) i e) te stavaka 4. i 5., članka 76. do 135., članka 137. do 139., članka 140. stavka 2., članka 141. i članka 142. koji stupaju na snagu danom pristupanja Republike Hrvatske Europskoj uniji.

Geändert von glumpo (19.03.2013 um 14:28 Uhr)
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  #1102  
Alt 19.03.2013, 15:39
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Ensign
 
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Standard Bootskauf - aelter als 8 Jahre

Liebe Forumsgemeinde,
lese jetzt schon wochenlang hier mit und habe auch mit den Herren von Seahelp gesprochen. Bisher habe ich auch schon sehr viel Information aufgesaugt. Trotzdem nochmal ein paar Fragen:
Ich will gerade ein Boot kaufen, welches zur Zeit unversteuert in Oesterreich im Trockenlager liegt.
Baujahr ist 2004, Laenge 5,5m. Gehe ich recht in der Ahnnahme, dass ich das Boot einfach kaufe, in Oesterreich registriere, das Ding am 30.6 auf den Trailer schmeisse, in Kroatien in eine Marina lege, am 1.7 eine Rechnung von der Marina verlange und dann zum Zollamt/Finanzamt maschiere und den Zoll zahle und fertig???
Reicht als Nachweiss fuer die 8 Jahreregelung die Rumpfnummer (=Alter des Bootes)? Weiss jemand wie das damals in
Slowenien gehandhabt wurde, als die zur Union beitraten? Damals galt ja auch die Regel fuer Boote aelter als 8 Jahre....

Vielen Dank fuer die Hilfe,
Berni (der seit Wochen nicht sicher ist, ob er sich seinen Traum vom Boot erfuellen soll oder, nicht - weil es einfach so viele offene Fragen zur Steuer gibt)
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  #1103  
Alt 19.03.2013, 15:47
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Zitat:
Zitat von friend76 Beitrag anzeigen
Liebe Forumsgemeinde,
lese jetzt schon wochenlang hier mit und habe auch mit den Herren von Seahelp gesprochen. Bisher habe ich auch schon sehr viel Information aufgesaugt. Trotzdem nochmal ein paar Fragen:
Ich will gerade ein Boot kaufen, welches zur Zeit unversteuert in Oesterreich im Trockenlager liegt.
Baujahr ist 2004, Laenge 5,5m. Gehe ich recht in der Ahnnahme, dass ich das Boot einfach kaufe, in Oesterreich registriere, das Ding am 30.6 auf den Trailer schmeisse, in Kroatien in eine Marina lege, am 1.7 eine Rechnung von der Marina verlange und dann zum Zollamt/Finanzamt maschiere und den Zoll zahle und fertig???
Reicht als Nachweiss fuer die 8 Jahreregelung die Rumpfnummer (=Alter des Bootes)? Weiss jemand wie das damals in
Slowenien gehandhabt wurde, als die zur Union beitraten? Damals galt ja auch die Regel fuer Boote aelter als 8 Jahre....

Vielen Dank fuer die Hilfe,
Berni (der seit Wochen nicht sicher ist, ob er sich seinen Traum vom Boot erfuellen soll oder, nicht - weil es einfach so viele offene Fragen zur Steuer gibt)

Wenn es in Österreich liegt dann kannst dir doch so ein adäquates INF (heißt so in D) besorgen, und alle Sorgen vergessen.
Wozu der Aufwand mit Kroatien und Marinarechnungen
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  #1104  
Alt 19.03.2013, 16:17
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Wenn es in Österreich liegt dann kannst dir doch so ein adäquates INF (heißt so in D) besorgen, und alle Sorgen vergessen.
Wozu der Aufwand mit Kroatien und Marinarechnungen
Das INF3 bescheinigt lediglich dass der Gegenstand zu einem bestimmten Zeitpunkt körperlich in der EU war. Es ersetzt keinen MwSt-Nachweis.
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Gruss Vestus
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  #1105  
Alt 19.03.2013, 16:17
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  #1106  
Alt 19.03.2013, 16:18
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Also irgendetwas stimmt nicht steuerfrei in Östereich kaufen geht ja nur vom Händler mit bescheinigter Ausfuhr über das EUR1 - mit EUR1 (nicht älter als 4 Monate) kann das Boot bis zum 31.06. noch zollfrei in HR eingeführt werden - allerdings ist dann noch das Theater mit der Umflaggung.

Das INF3 gibt es nur bei Versteuerter Ware bei der Ausfuhr beim Zoll als "Bescheinigung" der schon bezahlten MwSt, bzw. gilt als Ausfuhrbeweis in der Rückwarenregelung
(Vestus schreibt noch - gilt nicht als MwSt.-Nachweis - da hat er recht - für das INF3 habe ich immer die Rechnungen als Nachweis mit vorlegen müssen (Asche auf mein Haupt)

Um Welche Summen reden wir hier eigentlich ?

Zoll ist in HR ja ab 01.07. auch 8 %

Für die 8 Jahre sollte die Rumfnummer genügen bzw. das CE

Irgend etwas passt da aber nicht zusammen oder ist das evtl. ein US Import unter Zollverschluß - aber aus 2004 mit 5,5 m ?

Wolfgang

Geändert von idefix01 (19.03.2013 um 16:28 Uhr)
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  #1107  
Alt 19.03.2013, 16:19
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und wie bringst du etwas nach Österreich oder Deutschland ohne die MwSt zu bezahlen ? Kauf im Land ... MwSt. - Kauf im Ausland und Import ... .zahlen...

Mich irritiert schon der Hinweis, liegt in Österreich unversteuert ?? !!
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  #1108  
Alt 19.03.2013, 16:27
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Das INF3 bescheinigt lediglich dass der Gegenstand zu einem bestimmten Zeitpunkt körperlich in der EU war. Es ersetzt keinen MwSt-Nachweis.

Schon klar, du weißt was ich meine
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  #1109  
Alt 19.03.2013, 16:31
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Zitat:
Zitat von idefix01 Beitrag anzeigen

Irgend etwas passt da aber nicht zusammen Wolfgang

Vielleicht ist friend 76 ein Freund eines Freundes und will nur bischen herumumhorchen
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  #1110  
Alt 19.03.2013, 16:34
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Zitat:
Zitat von idefix01 Beitrag anzeigen

Das INF3 gibt es nur bei Versteuerter Ware bei der Ausfuhr beim Zoll als "Bescheinigung" der schon bezahlten MwSt, bzw. gilt als Ausfuhrbeweis in der Rückwarenregelung
Bei Booten sollte es so sein, aber wie wir hier mehrfach gelesen haben sind "Binnenzöllner" i.d.R. mit der Materie nicht so richtig vertraut.

Privatpersonen lassen sich i.A. Schmuck, teure Fotoausrüstungen oder Uhren eingetragen, also sämtlich Gegenstände wofür kein MwSt-Nachweis zu führen ist.
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Gruss Vestus
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  #1111  
Alt 19.03.2013, 16:35
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
und wie bringst du etwas nach Österreich oder Deutschland ohne die MwSt zu bezahlen ? Kauf im Land ... MwSt. - Kauf im Ausland und Import ... .zahlen...

Mich irritiert schon der Hinweis, liegt in Österreich unversteuert ?? !!
Das geht schon -

a. Das Boot ist ein gewerblich genutztes Boot und kann MwSt.-frei ausgeführt werden (allerdings nur über eine Spedition) oder eigene MwSt.-Nr.

b. Boot ist z.B. ein US-Import, Rest wie bei a.

Tja und noch eine wichtige Kleinigkeit - welche Nationalität hat friend76

Wolfgang
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  #1112  
Alt 19.03.2013, 16:38
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Bei Booten sollte es so sein, aber wie wir hier mehrfach gelesen haben sind "Binnenzöllner" i.d.R. mit der Materie nicht so richtig vertraut.

Privatpersonen lassen sich i.A. Schmuck, teure Fotoausrüstungen oder Uhren eingetragen, also sämtlich Gegenstände wofür kein MwSt-Nachweis zu führen ist.
Da tappe ich auch etwas im Düsteren (Dunkel wollte ich nicht schreiben)
wir hatten unser Boot (Trailerboot nicht das jetzige) nie deklariert einfach hin und zurück.

Wolfgang
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  #1113  
Alt 19.03.2013, 16:43
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
und wie bringst du etwas nach Österreich oder Deutschland ohne die MwSt zu bezahlen ? Kauf im Land ... MwSt. - Kauf im Ausland und Import ... .zahlen...

Mich irritiert schon der Hinweis, liegt in Österreich unversteuert ?? !!
Als gewerblicher Händler muss ich sagen, geht nicht. Gehen würde es, wenn der Eigentümer bei der Einreise des unversteuerten Bootes angibt das Boot zwecks Reparatur zwischenzeitlich nach Österreichzu bringen, aber da muss von einer Spedition eine Haftungserklärung vorliegen, die dann eintritt wenn der Eigner das Boot nicht im vorgeschriebenen Zeitpunkt aus dem Lande bringt. Alles andere ist illegal und wird hart geahndet.

Ich würde von so einem Boot die Finger lassen.....
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  #1114  
Alt 19.03.2013, 16:47
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Das INF3 bescheinigt lediglich dass der Gegenstand zu einem bestimmten Zeitpunkt körperlich in der EU war. Es ersetzt keinen MwSt-Nachweis.
Sooo hab mich mal kurz schlau gemacht INF3 bestätigt das die Ware im "freien Verkehr" war also verzollt und versteuert - sollte dann also als Nachweis langen.

Für Fahrzeuge benötigt man kein INF3, da langt die Zulassung - Boote sind Zollrechtlich keine Fahrzeuge sonder "Ware" - eigentlich GEMEIN

Wolfgang
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  #1115  
Alt 19.03.2013, 16:54
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... warum sag ich denn dauernd, INF3 ist die Lösung
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  #1116  
Alt 19.03.2013, 17:00
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Lothar 1110 Lothar 1110 ist offline
Commander
 
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Zitat:
Zitat von Burner Beitrag anzeigen
Verratet ihr uns auch, wie sie Spedition heißt und wie die genaue Adresse in Split lautet?
Danke
Hier der Beitrag da steht alles drinnen
http://www.boote-forum.de/showthread...05#post2994505
schreib ein Mail an die Adresse und wo dein Boot liegt und warte auf Antwort. So habs ich auch gemacht.

...und täglich hier mitlesen dann ist man bestens informiert

Hierbei nochmals ein Dankeschön an alle die hier immer so fleißig uns informieren!!!
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Gruß,
Lothar
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  #1117  
Alt 19.03.2013, 17:16
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Zitat:
Zitat von idefix01 Beitrag anzeigen
Sooo hab mich mal kurz schlau gemacht INF3 bestätigt das die Ware im "freien Verkehr" war also verzollt und versteuert - sollte dann also als Nachweis langen.

Für Fahrzeuge benötigt man kein INF3, da langt die Zulassung - Boote sind Zollrechtlich keine Fahrzeuge sonder "Ware" - eigentlich GEMEIN

Wolfgang
Da liegst du leider falsch, sofern das Bötle über 7,5 m ist:

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__1b.html
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Gruss Vestus
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  #1118  
Alt 19.03.2013, 17:27
vertumnus vertumnus ist offline
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Standard In Kroatien 20% MwST bei Bootseinführ sparen

Hallo liebe Bootsfreunde,

Kroatien tritt zum 01.07.2013 der EU bei und wird ein Teil der Zollunion. Mit diesem Tag sind die in einem EU Mitgliedstaat ansässige Eigentümer eines in der EU registrierten Schiffes/Bootes, welches vorläufig nach Kroatien eingeführt wurde und welches seinen zollrechtlichen Status von Waren der Gemeinschaft verloren hat, oder wenn dieses in einem Drittland (ausserhalb der EU) registrier ist verpflichtet, im Sinne der zollrechtlichen Gesetzgebung der EU, eine Zolldeklaration zur freien Inverkehrsetzung dieses Schiffes/Bootes einzureichen, und neben einer Zollgebühr auch die MWST zu zahlen.

Im Zeitraum vom 1.1.2013 bis 31.5.2013 werden bei der freien Inverkehrsetzung von Schiffen/Booten, die sich im vorläufigen Import in Kroatien befinden, eine MWST zum Steuersatz von 5% berechnet. Um dies durzuführen, muss dieses Schiff/Boot ins kroatische Register eingetragen und unter die kroatische Flagge gesetzt werden.

Falls ihr Hilfe in Kroatien bei diesem Prozedere braucht, kontraktiert mich. Ich leite euch liebend gerne an eine Firma, die für mich das gemacht hat.

LG,

A.
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  #1119  
Alt 19.03.2013, 17:29
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von vertumnus Beitrag anzeigen
Hallo liebe Bootsfreunde,

Kroatien tritt zum 01.07.2013 der EU bei und wird ein Teil der Zollunion. Mit diesem Tag sind die in einem EU Mitgliedstaat ansässige Eigentümer eines in der EU registrierten Schiffes/Bootes, welches vorläufig nach Kroatien eingeführt wurde und welches seinen zollrechtlichen Status von Waren der Gemeinschaft verloren hat, oder wenn dieses in einem Drittland (ausserhalb der EU) registrier ist verpflichtet, im Sinne der zollrechtlichen Gesetzgebung der EU, eine Zolldeklaration zur freien Inverkehrsetzung dieses Schiffes/Bootes einzureichen, und neben einer Zollgebühr auch die MWST zu zahlen.

Im Zeitraum vom 1.1.2013 bis 31.5.2013 werden bei der freien Inverkehrsetzung von Schiffen/Booten, die sich im vorläufigen Import in Kroatien befinden, eine MWST zum Steuersatz von 5% berechnet. Um dies durzuführen, muss dieses Schiff/Boot ins kroatische Register eingetragen und unter die kroatische Flagge gesetzt werden.

Falls ihr Hilfe in Kroatien bei diesem Prozedere braucht, kontraktiert mich. Ich leite euch liebend gerne an eine Firma, die für mich das gemacht hat.

LG,

A.
Hast Du Dich extra angemeldet, um diese Bombe hier platzen zu lassen?

Sei bitte nicht enttäuscht, wenn die Teilnehmer dieses Threads diese steuerliche
Gegebenheit nach 1117 Beiträgen schon geahnt hatten. Egal, jetzt haben wir
endlich Gewissheit.

Auf jeden Fall Gratulation, dass Du den richtigen Thread gefunden hast.
__________________
Beste Grüße

John
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  #1120  
Alt 19.03.2013, 17:41
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Im Zeitraum vom 1.1.2013 bis 31.5.2013 werden bei der freien Inverkehrsetzung von Schiffen/Booten, die sich im vorläufigen Import in Kroatien befinden, eine MWST zum Steuersatz von 5% berechnet. Um dies durzuführen, muss dieses Schiff/Boot ins kroatische Register eingetragen und unter die kroatische Flagge gesetzt werden.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Kann so nicht stimmen,haben bereits verzollt und versteuert,sind noch nicht im kroat.
Schiffsregister,wenn das Voraussetzung wäre,hätte man unsere Verrsteuerung und
Verzollung erst annehmen dürfen,mit Bestätigung über Registrierung.,wir wurden nicht
mal nach einer Löschung im österr.Register gefragt,das erfolgt erst bei Registrierung beim
Hafenkapitän.
Gruß Gitti
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  #1121  
Alt 19.03.2013, 17:49
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idefix01 idefix01 ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Da liegst du leider falsch, sofern das Bötle über 7,5 m ist:

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__1b.html
Ich meine eigentlich den Umkehrschluß Bei einem z.B. PKW langt die Zulassung als Beweis (braucht keine INF3) Beim Boot mit deutscher Zulassung langt die Zulassung nicht - auch nicht als "Fahrzeug" nach UstG - kann ich jetzt irgendwie nicht nachvollziehen Mist jetzt habe ich die Gesetzeslücke gefunden - zu spät, hab jetzt schon in HR Verzollt/Versteuert

Wolfgang
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  #1122  
Alt 19.03.2013, 17:51
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Zitat:
Zitat von vertumnus Beitrag anzeigen
Hallo liebe Bootsfreunde,

Kroatien tritt zum 01.07.2013 der EU bei und wird ein Teil der Zollunion. Mit diesem Tag sind die in einem EU Mitgliedstaat ansässige Eigentümer eines in der EU registrierten Schiffes/Bootes, welches vorläufig nach Kroatien eingeführt wurde und welches seinen zollrechtlichen Status von Waren der Gemeinschaft verloren hat, oder wenn dieses in einem Drittland (ausserhalb der EU) registrier ist verpflichtet, im Sinne der zollrechtlichen Gesetzgebung der EU, eine Zolldeklaration zur freien Inverkehrsetzung dieses Schiffes/Bootes einzureichen, und neben einer Zollgebühr auch die MWST zu zahlen.

Im Zeitraum vom 1.1.2013 bis 31.5.2013 werden bei der freien Inverkehrsetzung von Schiffen/Booten, die sich im vorläufigen Import in Kroatien befinden, eine MWST zum Steuersatz von 5% berechnet. Um dies durzuführen, muss dieses Schiff/Boot ins kroatische Register eingetragen und unter die kroatische Flagge gesetzt werden.

Falls ihr Hilfe in Kroatien bei diesem Prozedere braucht, kontraktiert mich. Ich leite euch liebend gerne an eine Firma, die für mich das gemacht hat.

LG,

A.
Wenn da nicht mal SH im Spiel ist
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  #1123  
Alt 19.03.2013, 17:51
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von idefix01 Beitrag anzeigen
Ich meine eigentlich den Umkehrschluß Bei einem z.B. PKW langt die Zulassung als Beweis (braucht keine INF3) Beim Boot mit deutscher Zulassung langt die Zulassung nicht -[..]
Das liegt schon daran, dass beim deutsches Boot die Zulassung keine Zulassung ist.

Zum anderen gilt ein Umkehrschluss oftmals nicht: Alle Menschen sind Säuger, aber nicht alle Säuger sind Menschen.
__________________
Beste Grüße

John
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  #1124  
Alt 19.03.2013, 17:54
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Das liegt schon daran, dass beim deutsches Boot die Zulassung keine Zulassung ist.

Zum anderen gilt ein Umkehrschluss oftmals nicht: Alle Menschen sind Säuger, aber nicht alle Säuger sind Menschen.
TOP - der war gut

Wolfgang
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  #1125  
Alt 19.03.2013, 18:07
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Zitat:
Zitat von idefix01 Beitrag anzeigen
Bei einem z.B. PKW langt die Zulassung als Beweis (braucht keine INF3) Beim Boot mit deutscher Zulassung langt die Zulassung nicht - auch nicht als "Fahrzeug" nach UstG - kann ich jetzt irgendwie nicht nachvollziehen Mist jetzt habe ich die Gesetzeslücke gefunden - zu spät, hab jetzt schon in HR Verzollt/Versteuert

Wolfgang
Liegt daran dass sich in der Zulassung des PKW normalerweise ein Stempel der letzten HU befindet, was beweist wann das KFZ spätestens das letzte mal in der EU war.
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Gruss Vestus
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