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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Boot aus NL.
Hi!
Ich bin immer noch neu hier. Heute habe ich mich zum Kauf einer Rinker 226XL gebraucht aus 2010 in den NL. entschieden. Der Händler macht einen seriösen Eindruck, sehr netter Kontakt (Klop Watersport). Meine Fragen lauten: 1.) Da das Boot in NL. zugelassen ist, ich dieses Boot direkt nach Spanien bringen möchte, wo auch eigentlich die Nutzung vorerst ausschließlich gedacht ist, kann ich dieses Boot einfach in NL. angemeldet lassen und mit NL. Kennzeichen in Spanien fahren? Ebenso mit NL. Versicherung? 2.) Zahle ich das Boot cash und lasse mir quasi Zug um Zug die Papiere aushändigen oder ist das Quatch und ich überweise auf Rechnung, wie man es beim Autokauf in Deutschland auch machen würde? Wäre super, wenn ihr mir mit eurer Erfahrung da helfen könntet. Gruß Peter |
#2
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Zu 1.) In den Wasserschifffahrtsamt das für deinen Wohnsitz zuständig ist zulassen
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#3
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du musst das boot natürlich ummelden.
das kannst du beim postamt. soweit ich weiß musst du dafür eine BSN nummer haben. einfacher dürfte es für dich sein das boot in D zuzulassen. versicherung kannst du auch eine niederländiche wählen wenn du das möchtest. |
#4
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Hallo Peter,
du kannst es dort registrieren, wo du einen Wohnsitz hast. Wenn du in NL einen hast (wovon ich eher nicht ausgehe), könntest du die Nummer nutzen, müsstest es aber trotzdem ummelden. Wenn du in D wohnst hast du grundsätzlich immer 2 Möglichkeiten: 1.) IBS (Internationaler Bootsschein) beim ADAC oder DMYV beantragen (geht alles per Post -> einfach auf die Internetseite gehen, Formular ausdrucken und mit entsprechenden Nachweisen zum ADAC oder DMYV senden) Der IBS ist international immer 2 Jahre gültig und muss dann verlängert werden, in D ist er unbegrenzt gültig oder 2.) Zulassung beim WSA (geht auch über Formulardownload und Zusendung der Unterlagen). Diese Zulassung ist auch in D unbegrenzt gültig, im Ausland grundsätzlich 3 Wochen oder waren es 3 Monate -> jedenfalls sehr begrenzt? Auch gibt es Regionen, die NUR den IBS akzeptieren. Andererseits gibt es auch Regionen, in denen kein Hahn danach kräht, dass er eigentlich nur beschränkt dort gültig ist (einmal eingeschrieben und gut). FAZIT: Offiziell liegst du mit dem IBS auf der sicheren Seite Zu deiner 2. Frage kann ich dir nur zu einem raten: BARZAHLUNG bei ABHOLUNG und PROBEFAHRT!!! Wenn es eine seriöse (BONITÄT habende) Firma ist und die Abholung noch eine Weile dauert, kannst du auch eine Anzahlung leisten mit einer Klausel im Vertrag, dass bei nichtzutreffen einer zugesicherten Eigenschaft, der Kaufvertrag rückgängig gemacht wird und du deine Anzahlung KOMPLETT erstattet bekommst. Dies habe ich auch gemacht und bin sehr gut damit gefahren (Yachtmakler Schepenkring). Ich habe gleich gesagt, dass ich nicht 2 Mal 400 km bis NL fahre. Also haben wir per Post einen Vertrag gemacht (kam von Ihnen mit deutscher Übersetzung) und darin festgehalten, dass ich meine Anzahlung zurück bekomme falls irgend etwas an dem Boot nicht der Beschreibung entspricht. Ich hingefahren. Boot nicht richtig gelaufen. Da war ich dann im Vorteil. Der Makler mit dem Eigner per Telefon verhandelt. Wir haben dann nochmal 1/3 des vereinbarten Kaufpreises abgezogen und ich habe das Boot mitgenommen. Hätte ich dies nicht machen können, wären einige Tausend an Zusatzkosten angefallen. Dann hätte ich aber richtig.... So ist es für beide Seiten eine faire Sache. Wenn alles funktioniert wie beschrieben. Restbetrag auf den Tisch und mitnehmen oder Anzahlung zurück und mal einen Ausflug nach NL gemacht. Die Zeit und Benzinkosten hat man -fast immer- beim Bootskauf. Meistens findet man das gewünschte Boot nicht um die Ecke bzw. zum günstigen Preis. Da muss man schpn mal fahren und auch mal "umsonst" fahren in Kauf nehmen.
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Viele Grüße Thomas |
#5
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Ergänzung:
In NL hat man den "Registratjebewijs" (habe es vermutlich verkehrt geschrieben) kann aber später Zuhause nochmal ein Bild anhängen (hatte ich hier im Forum schon mal gemacht) oder eben auch IBS. Zusätzlich benötigst du natürlich einen Kaufvertrag. Wichtig (egal ob NL oder D oder sonst wo): Immer darauf achten, dass der in der Zulassung eingetragene Eigner auch im Kaufvertrag als Verkäufer steht und z. B. ein Makler eine entsprechende Vollmacht vom Eigner hat (Vollmacht auch in Kopie aushändigen lassen), sonst schreibt z. B. das WSA die Zulassung nicht so ohne Weiteres um (hatte mal ein Boot gekauft und im Kaufvertrag stand als Verkäufer der Bruder des Eigners, welcher im Bootsschein eingetragen war -> musste eine Bescheinigung vom Eigner vorlegen bzw. im Notfall hätte ich noch eine eidesstattliche Versicherung abgeben können...). Es ist keine Seltenheit, dass teure Boote in NL von der Bank finanziert sind (wie bei uns teilweise auch). Spreche den Verkäufer/Makler ruhig darauf an. Das ist wie mit einer Immobilie! Die Hypothek muss getilgt werden, sonst zahlst du sie. Von daher nehme ich immer einen entsprechenden § in meine Verträge mit auf (kann ich dir bei Bedarf auch zusenden).
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Viele Grüße Thomas |
#6
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Hi!
Vielen Dank für die Hilfe. Ich werde wohl den IBS. beantragen, hört sich gut an, gerade weil das Boot ja auch in Spanien bleibt. Und Abholung mit Cash nach Probefahrt ist dann wohl auch klar. Kennt jemand Klop Watersport schon? Gruß Peter |
#7
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wenn du Probleme mit der CE bekommst,
kannst du ja immer noch die NL Zulassung auf dich ummelden und weiter benutzen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
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