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  #26  
Alt 20.11.2012, 18:24
Benutzerbild von schnecke14
schnecke14 schnecke14 ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 22.07.2012
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Hallo, nach endlosen Diskussionen,googeln, Suchfunktionen aktivieren,Texten lesen,die kein Mensch versteht,oder verstehen will...haben wir jetzt beschlossen, damit wir nicht die nächsten Jahre nur noch Urlaub an Nord.und Ostsee verbringen, diesen Wisch zu besorgen.

Wir haben mit dem Vorbesitzer telefoniert, er ist eventuell bereit uns den Originalkaufvertrag zu überlassen. Reicht das?

Ich hoffe,es kommt ein ganz klares JA.Danke für eure Hilfe!
Ganz liebe Grüße,
Heike
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  #27  
Alt 20.11.2012, 18:30
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
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Zitat:
Zitat von schnecke14 Beitrag anzeigen
Hallo, nach endlosen Diskussionen,googeln, Suchfunktionen aktivieren,Texten lesen,die kein Mensch versteht,oder verstehen will...haben wir jetzt beschlossen, damit wir nicht die nächsten Jahre nur noch Urlaub an Nord.und Ostsee verbringen, diesen Wisch zu besorgen.

Wir haben mit dem Vorbesitzer telefoniert, er ist eventuell bereit uns den Originalkaufvertrag zu überlassen. Reicht das?

Ich hoffe,es kommt ein ganz klares JA.Danke für eure Hilfe!
Ganz liebe Grüße,
Heike
da auf dem original kaufvertrag die MWst ausgewiesen ist müsst sie reichen.

Aber ich geb dir recht ist ein ärgeerliches Thema.
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  #28  
Alt 20.11.2012, 18:52
Time4Boat Time4Boat ist offline
Commander
 
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Salve Heike,

Ja das reicht absolut. Ich habe es genau so gemacht. Wenn du Musterkaufverträge siehst, dann steht da, immer vom Nachweis der Mwstr. Mit dem Kaufvertrag des Vorbesitzers hast du Genüge getan. Und wirf doch nicht gleich den Anker ohne Leine ins Wasser. Dat.... kann doch eine Seefrau nicht erschüttern.


GHG


Time4boat
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  #29  
Alt 20.11.2012, 20:14
Benutzerbild von vestus
vestus vestus ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: DH3729
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Zitat:
Zitat von schnecke14 Beitrag anzeigen

Wir haben mit dem Vorbesitzer telefoniert, er ist eventuell bereit uns den Originalkaufvertrag zu überlassen. Reicht das?

Ich hoffe,es kommt ein ganz klares JA.Danke für eure Hilfe!
Ganz liebe Grüße,
Heike
Sofern es der originale Kaufvertrag des Erstbesitzers mit ausgewiesener MwSt ist, ein ganz klares "Ja".

Ansonsten: nein.
__________________
Gruss Vestus
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