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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Inwiefern meinst du Versicherung? Du versicherst ja nur das Boot auf Schäden etc. und nicht die Personen die es fahren bzw. mit auf dem Boot sind oder sehe ich das falsch?
Aber du kannst um auf Nummer sicher zu gehen einen Haftungsausschluss von jedem Fahrgast unterschreiben lassen. |
#27
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Hallo Fred,
Zitat:
und nochwas, der § 20: sagt aus, das für die Gewerbsmäßige (hier kommt dann die 4 malige kostenpflichtige Beförderung/Jahr) Regelung für die Beförderung von Personen... usw eine Betriebsgenehmigung vorliegen muß. Die Außnahmen wie der Transport von Fallschirmspringern und die Postverteilung auf den Halligen, usw... lass ich jetzt mal raus. Eine erteilte Betriebsgenehmigung setzt eine Steuerliche Veranlagung vorraus. (Das Ergebnis diese Veranlagung ist aber meistens offen). Zitat:
Es geht um einen möglichen Erwerbsmäßigen / Erwerbsähnlichen Mittransport von Gästen auf einem Boot gegen Bezahlung! Ich werfe hier mal vorsichtig das GewStG ein. Steuerpflichtig heist in diesem Falle aber nicht, das er bezahlen muß, er muß zumindesten veranlagen... Und nach meiner Meinung sollte er sich nicht auf dieses dünne Eis begeben, auf dem ich jetzt hier tanze ... Zitat:
Zitat:
Erkennst du den Unterschied. Und jetzt mal ganz zu schweigen von den Versicherungsbedingungen, die ich gar nicht kenne... So wie er es denkt, kann der Schuß nach hinten losgehen...
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#28
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Zitat:
1. Wenn du mit deinem Boot einer Person auf deinem Boot einen Schaden zufügst, zahlt deine Haftpflicht...oder du selbst. 2. Mag sein, dass eine Freistellungserklärung dich gegen Anspüche der Person schützt, aber ob sich das auch die Kranken- und Sozialversicherungsträger anrechnen lassen, mag ich schwer bezweifeln.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#29
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Moin Moin, zusammen
Verbraucheranwalt,ich denk Finanzamt und Versicherung ist so nicht das Problem, natürlich brauchst du deine Versicherung(en) in gewerblich, aber da gibst doch hier den Norman oder? Ne andere Nummer ist das Boot. Ich weiß, allerdings nur aus dem Segelbereich, das wenn du gewerblich (regelmäßiges Mitnehmen gegen Geld ist hier gewerblich) Menschen auf dem Boot mit nimmst, das dann kein Sportboot mehr ist. Heißt, du musst nach Gesetz und Berufsgenossenschaft und... dein Boot ausrüsten und abnehmen lassen. Und das willst du bestimmt nicht. Ach ja, eintragen in div Registern, steht dann auch noch an. Und bei der Berufsgenossenschaft biste auch Mitglied, wirste nicht nach gefragt. Binnen und auf nem Flitzer wird da wohl manches anders sein, aber ich denke genauso "einfach" Äh welche Scheine hast du? Bin mir ziemlich sicher das Sportbootführerschein nicht reicht. Wenn überhaupt, würde ich das gegen Unkostenerstattung machen. Grüße Hans FB_Addon_TelNo{ height:15px !important; white-space: nowrap !important; background-color: #0ff0ff;}
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#30
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Du bist längst eingebrochen - zum Glück schwimmst Du aber noch .....
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#31
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Dann verstehen wir uns doch ...
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#32
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Wenn Behörden ins Spiel kommen, kann man die Idee abhaken. Auf dem Bild sieht man ein Boot, das auf dem Amtmannkanal in Linum unterwegs ist. Der ist nur wenige Meter breit. Trotzdem hat der Schiffsführer Auflagen zu erfüllen, wie die Bereitstellung von Schwimmwesten für alle Passagiere und mehr. Da dieses Boot nur auf dem Kanal unterwegs ist, versteht niemand den Sinn dieser Auflage. Bis die Leute ihre Schwimmwesten aufgegriffen haben, ist der Kahn doch längst am Ufer. Der Mann hatte insgesamt drei Termine zur Abnahme seines Kahns.
Tom
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Meine Artikel über Fototechnik: photoinfos.com Mein Blog über Boote und Reisen: oxly.de Geändert von Zzindbad (28.09.2012 um 12:51 Uhr) Grund: Bild vergessen ... |
#33
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Moin,
ich denke Steuertechnisch bist du - wenn du´s nicht gaaaanz blöde anstellst - auf der sicheren Seite. wegen der Versicherung würde ich da nochmal nachhaken. ABER: das kann ganz lustig sein, muß es aber nicht. ein Bekannter macht das jedes Jahr für längere Strecken und nennt das (auch bei eBay) kojencharter. und wenn du dann pech hast, dann sitzt die ganze zeit ein besoffener "Möchtegerne" neben dir, pöbelt alles an, was hohe Schuhe trägt und stinkt .... Selbst erlebt, bis ich demjenigen die Wahl zwischen "Schnauze halten" oder schwimmen gelassen habe. er hat sich dann gegen das schwimmen entschieden. nur wirklich spass hat das alles echt nicht gemacht. |
#34
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Ganz vom Steruelichen punkt nochmal wegzukommen.
Wenn man die Mitfahrgelegenheit anbietet gegen Kostenübernahme reicht der SPF nicht mehr aus da dann, auch wenn es nicht Gewinnorientiert ist, die gewerblichkeit angenommen wird.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#35
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Zitat:
Oder ist das lediglich Deine persönliche Meinung ??
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#36
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Das wesentlichere problem sehe ich in dem Risiko, das einer der zahlenden Gäste einmal zu Schaden kommt und Du in die Haftung als Anbieter der leistung belangt wirst.
Frag mal in der nächsten Segelschule nach, wie die Ihr Risiko abdecken. Cheers, Guido |
#37
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Bei Fahrten gg. Entgeld müsstest Du Dein Boot wohl auch abnehmen/zulassen, wie Vermieter. Denn Dein Auto (siehe Mitfahrgelegenheit) hat ja einen TÜV, Dein Boot vermutlich nicht.
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#38
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mein Persönliche Meinung.
wenn man was öffentlich anbietet ist das was anderes als wenn man mal seine Kumpels mitnimmt und die geben nen Beitrag zum Sprit hinzu. Öffentlich anbieten = gewerblich anbieten da ja ein Betrag genommen wird ansonsten ist es wie Schwarzarbeit zu sehen. Also bietet man gewerbliche Mitfahrgelegenheiten an. Der Sportbootführerschein ist aber ncith gewerblich nutzbar.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#39
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relevant ist das Finanzamt bei Fragen um steuerliche Belange
* Umsatzsteuer (auch ohne Gewinn wird Mwst fällig...) * Gewerblichkeit -> Gewinnerzielung(sabsicht) einhergegehend mit Verrechnung steuerlicher Verluste mit anderen Einkunftsarten ect. =========== Da keine Gewinnerzielungsabsicht, wird sich das FA da schnell ausklinken, kann man vorher abklären. Relevanter sind sämtliche versicherungstechnischen und Ausrüstungsfragen, Ausbildungsstand des Schiffsführers usw. Solange nichts passiert, kann man da herumtandeln, machen viele, zu viele. Alle sind ja sooo schlau... Aber WENN irgendwas passiert, ist der Mitfahrer nicht mehr der nette Freund, sondern wird sehen, was er rausholen kann (vor allem sien Anwalt) Letztendlich ist die Mitnahme von zahlenden GÄSTEN (egal wie trickreich man meint, den Begriff umgehen zu können) eine gewerbliche und damit auch gewerblich erstmal anzumeldende Tätigkeit, auch, wenn KEIN Gewinn geplant ist. ich kann ja auch nicht sagen, ich backe jetzt Kuchen, aber nur 1 am Tag, den verkaufe ich, und deswegen gelten die gewerberechtlichen Vorschriften für mich nicht... Informationen dazu hat die SeeBG und... Anwälte. Dass jemand, der sich Verbraucheranwalt NENNT, auch zwingend ein JURIST ist, muss ja nicht sein, würde ich auch angesichts der Frage bezweifeln, da dies basics sind, die jeder Feldwaldwiesenanwalt aus dem FF kennen muss. (nichts gegen Dich, ist nur zur Differenzierung zwischen Nickname und vermutlich fälschlicher Berufsannahme genannt) Kurzum: wenn Du gelegentlich ohne "offizielle" Werbung und Aktivitäten mal jemanden mitnimmt, dem Du 50 oder 100 als Kostenbeteiligung abnimmst, wird das keiner merken,und solange wird da nichts passieren. Nur: stell Dir vor, irgendeine Blödheit, egal von wem, und jemand kommt zu Schaden. Du haftest. Die Skipperhaftpflichtversicherung (nicht billig) haftet nur für private Fahrten. Nun sagt der aber, er habe Dir Geld gegeben oder versprochen und er will jetzt Rente , weil er wegen Dir berufsunfähig geworden ist... lies Dir mal spasseshalber durch, was Leuten so einfällt, wenn die REISERECHTLICHE Ansprüche einklagen.... Es ist also ein zunächst teures Unterfangen, die Rahmenbedingungen zu schaffen (Versicherung, Ausrüstung, eigene Qualifikation), und dann kommt der Rattenschwanz an sonstigen Verpflichtungen. Erkundige Dich auch z.B. beim Bundesverband Wassersportwirtschaft , Unterabteilung AKC (Arbeitskreis Charterboot) Danach wirst Du vermutlich davon Abstand nehmen... und die Leute kostenfrei, gegen ein Mittag-/Abendessen einladen. Kannst ja per Kleinanzeige einen Bootsstammtisch initiieren und Dir von dort nette Mitfahrer/innen suchen, denen Du anheim stellst, dass sie was beitragen, gelegentlich, ohne jedweden kommerziellen Hintergrund, lass Dir unterschreiben, dass Du mit denen nur eine private Spitztour machst und keine Haftung übernimmst (entsprechend einer Mitseglervereinbarung ), und mach es halt nicht regelmässig, sondern wirklich nur "gelegentlich". (weil nämlich auch womöglich ein genervter Profi-Anbieter das mitbekommt, und ich kann Dir aus gut informierter Quelle mitteilen, dass die Toleranz gegen Schwarz- & Graucharter sich drastisch reduziert)
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Hans SY Flexen Hex´n www.buchtenbummler.de meine Charteragentursite www.yachtango.de Neu: was man als Gelegenheitsskipper gerne mal wieder auffrischt: www.skippertricks.de |
#40
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Ich glaube, wenn viele Menschen aus viele anderen Ländern diesen Thread lesen, werde viele denken, die Deutschen spinnen. So ungewöhnlich und abwegig ist es doch gar nicht, dass Gäste mitfahren. Dazu zählen auch Bekannte, Freunde und Verwandte. Warum sollte man eine Kostenbeteiligung ablehnen? Ein guter Bekannter von mir weist gerne auf seinen Spritverbrauch hin und erinnert seine Mitreisenden daran, dass an der Tanke bezahlt werden muss. Daraus diesen ganzen Rattenschwanz abzuleiten, geht an der praktischen Realität vorbei.
Im Prinzip haben wir beim Autofahren eine ähnliche Situation. Aber wer läßt sich vorher den Zettel unterschreiben, dass im Falle eines ...... keine Ansprüche an den Fahrer gestellt werden? Ich habe so etwas noch nie erlebt. Tom
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Eine Gewerbeanmeldepflicht besteht nur, wenn man eine gewisse Zeit lang selbständig eine auf Gewinn gerichtete Tätigkeit ausüben will. Wenn man ab und zu mal Leute gegen Unkostenbeteiligung - also ohne Gewinnabsicht - mitfahren lässt, dann ist das sowohl gewerbe- als auch steuerrechtlich absolut irrelevant und lediglich eine haftungs- bzw. versicherungsrechtliche Frage.
Meine (=nicht jede!) Wassersport-Haftpflichtversicherung deckt (mit den üblichen Ausnahmen und Haftungsbeschränkungen) Sach- und Personenschäden, wobei es egal ist, ob sich die von mir fahrlässig geschädigten Personen auf dem Boot oder darunter befinden. Ausgenommen sind lediglich Angehörige. Fazit: wenn ich ab und zu mal jemanden gegen Spritkostenbeitrag mitnehmen würde, dann interessiert das niemanden - auch dann nicht, wenn ich mittels Kleinanzeige "Bootsfahrer sucht Beifahrer gegen Unkostenbeteiligung" ab und zu mal dazu einlade, denn ich habe ja keine Gewinnabsicht, ohne Gewinn übe ich kein Gewerbe aus und muss auch nichts versteuern, und wenn mein mitzahlender Fahrgast durch meine Schusseligkeit über Bord geht, dann zahlt meine Boots-Haftpflichtversicherung. Das ist das Gleiche wie bei der Kfz-Haftpflicht. Auch da versuchen die Versicherer immer, einem eine Beifahrer-Unfallhaftpflichtversicherung anzudrehen, die aber völlig überflüssig ist, weil alle Beifahrer mit Ausnahme von Angehörigen sowieso über die normale Haftpflichtversicherung abgesichert sind und für Angehörige deren Krankerversicherung zahlt.
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.
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Da geht es nicht um Freunde oder bekannte sondern: Um die Spritkosten ein wenig abzufedern, könnte man ja Bootsfahrten z.B. bei ebay anbieten. Z.B. 5 Std. Bootsfahrt fü 50 €. und dabei wird schon: die Steuerliche seite die Versicherungstechnische Seite die Führerscheinrechtliche Seite Interrsannt
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Um die geht es aber ja auch nicht. Zitat:
Ich kenne tatsächlich (auch) Steuerberater und Anwälte, oder Unternehmensinhaber, Unternehmensberater, die haben im eigenen business "ihr Revier" mit Zähnen und Klauen verteidigt, jeden abgemahnt, der ihnen "gefährlich" oder nur "lästig" erschien. Kaum hatten die ein Schiff, war das alles keine Schwarzarbeit mehr, waren Lizenzen, Ausrüstungspflichten, Ausbildungsregularien, Versicherungsfragen, Steuern usw.usw. für die obsolet...selbst Steuerfachleute wurden "höchst" kreativ, wenn es darum ging, eigene Einnahmen zu verschleiern: "Ist ja alles Privat..." jaja.. da kann man oft nur den Kopf schütteln. Zitat:
Nur, weil etwas scheinbar unreguliert meistens stillschweigend funktioniert und gut läuft, heisst ja nicht, dass alles im worst case zu aller Zufriedenheit geregelt ist...
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Ich hol' mir schon mal ein Bier...
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.
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@ Hans: Kann es sein, dass du um deine Kundschaft fürchtest? Ich bin mir sicher - wenn - man per ebay eine solche Anzeige schalten würde, hätte man wahrscheinlich als erstes 5 Abmahnungen von Vercharteren auf dem Tisch....
Aber vielleicht kannst Du mal schreiben, was die entsprechenden Versicherungen in etwas kosten usw. Ich glaube du malst die Sachen ein wenig zu schwarz: Warum? An vielen Seen kann man stundenweise Tretboote, Elektroboote und teilweise auch kleiner Mobo leihen. Irgendwie muss sich das Geschäft für die ja auch lohnen. Gruß Chris |
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Zitat:
Für mich gehts hier nicht um Bekannte,sondern Leute die ihm helfen sollen, sein Hobby zu finanzieren. Auch ich nehme Leute mit,manchmal mehrere Tage,aber nur Bekannte,von denen Geld annehmen, würde mir nicht mal im Traum einfallen. Gastgeschenke,die wir zusammen vernichten und mal die Zeche für einen Restaurantbesuch,ist das höchste der Annahme.
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Servus Willi
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#47
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Zitat:
aber inserieren oder in der "Bucht" anbieten heißt werben um "unbekannte", die dann gegen "Entgeld" mitfahren dürfen - das ist was gaaaanz anderes. Ich kann da aus eigener Erfahrung nur sag, dass ich "vor Bootsbesitz" garnicht wußte, wieviele Freunde ich hatte - lach. aber als dann mal die Sprache auf "Kosten-Umlage" für Sprit, Getränke und Grillzeugs und so kam, hatte ich wieder deutlich weniger "Freunde". und die sind mir dann auf geblieben. Fazid: lieber mit menschen diese art von freizeit verbringen, die man kennt und auch schätzt!
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#48
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Könnt ihr euch noch an den ehemaligen Bundespräsidenten Wulff erinnern? Der hatte ein Problem wegen seiner privaten, unbezahlten Urlaube bei persönlichen Freunden. Als die Leiterin des ZDF-Hauptstadtstudios Bettina Schausten in einem Interview mit Wulff zum Besten gab, dass sie für Übernachtungen bei Freunden zahle, haben alle gelacht. Später gab sie öffentlich an, dass sie kein Übernachtungsgeld von Freunden annimmt.
Mit dem Boot ist es nicht anders. In bestimmten Positionen kann man sich weder das Nichtbezahlen noch die Geldannahme leisten. Aber ich glaube kaum, dass viele Leute aus dem Boots-Forum diesen Status haben. Zitat:
"Habe Boot. Suche Mitangler in Hamburg (Elbe). Kosten werden geteilt." "M. 45. Habe Boot. Plane Fahrt von Berlin zur Müritz. Möchte nicht alleine fahren. Suche Mitfahrer. Kosten werden geteilt." Das paßt doch zum Eingangsthread. Tom
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Meine Artikel über Fototechnik: photoinfos.com Mein Blog über Boote und Reisen: oxly.de Geändert von Zzindbad (28.09.2012 um 15:24 Uhr) |
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Zitat:
Hi, ich lasse mir bei jedem Törn eine sogenannte Mitseglervereinbarung unterschreiben. Die schützt schon mal weitgehend vor Inanspruchnahme, aber auch nicht vollständig, z.B. bei "grober Fahrlässigkeit". Das mache ich, seitdem ich vor etlichen Jahren in eine Havarie mit schwerem Personenschaden verwickelt war und nur mit enormen Aufwand unbeschadet aus dem Vorfall heraus gekommen bin. Eine Skipper Haftpflichtversicherung kostet übrigens so um die 100 € (Yachtpool ).
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Gruß vom Baldeney- oder Gardasee Ingo 45° 33.9806' N 10° 33.0363' E |
#50
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Bei meiner Bootshaftpflicht ist die enthalten.
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