boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Dies & Das > Kein Boot



Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 62Nächste Seite - Ergebnis 51 bis 62 von 62
 
Themen-Optionen
  #26  
Alt 28.06.2012, 20:55
medo medo ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 24.05.2011
Ort: Wien
Beiträge: 895
Boot: Charter
Rufzeichen oder MMSI: Don't call us, we call you
1.010 Danke in 552 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von BILLMAN Beitrag anzeigen
vermietungsgeschäft ist mit den jahren nicht weniger risikoreich geworden wie alle andere geschäfte die zeiten von ruhigem geld verdienen sind lange vorbei

Richtig, nur führt höheres Risiko zu höheren Risikoaufschlägen, die Mietkalkulationen werden einen höheren Zuschlag für das Mietausfallsrisiko beinhalten, zahlen werden das in letzter Konsequenz die "braven" Mieter.
Mit Zitat antworten top
  #27  
Alt 28.06.2012, 21:06
elbeschlauchbootfahrer elbeschlauchbootfahrer ist offline
Rotkäppchen
 
Registriert seit: 25.11.2006
Ort: Fürstentum Anhalt
Beiträge: 887
Boot: Angelkahn
4.495 Danke in 2.352 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von medo Beitrag anzeigen
Richtig, nur führt höheres Risiko zu höheren Risikoaufschlägen, die Mietkalkulationen werden einen höheren Zuschlag für das Mietausfallsrisiko beinhalten, zahlen werden das in letzter Konsequenz die "braven" Mieter.
Dann sollte man im privaten Sektor mehr Klasse bieten und die Mietnomaden in die städtischen Sektoren drängen.
Mit Zitat antworten top
  #28  
Alt 29.06.2012, 06:39
Benutzerbild von schnorps40
schnorps40 schnorps40 ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 04.04.2005
Ort: Nürnberg
Beiträge: 822
Boot: Sunseeker
1.462 Danke in 669 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von torsti58 Beitrag anzeigen
Ich arbeite bei so einer Genossenschaft, die wird dir was husten. Nach Vorankündigung darf sie sehrwohl deine Wohnung besichtigen und wenn du es ein paar mal schaffst durch nicht dasein oder ähnliches die Besichtigung zu verhindern, wird die Tür mit dem Gerichtsvollzieher geöffnet. So was dauert natürlich und du glaubst garnicht was sich Mieter so alles einfallen lassen.
Das ist doch Wunschdenken...

Welcher Richter unterschreibt denn einen Durchsuchungsbeschluß, nur weil ein Vermieter mal seine Wohnung anschaun möchte

Der Gerichtsvollzieher kann eine Wohnung nur öffnen lassen, wenn Titel gegen den Mieter vorliegen die das rechtfertigen, wie z.B. Pfändungsbeschluß o.ä.
__________________
Schuster Werbetechnik
https://www.billiger-beschriften.de
Mit Zitat antworten top
  #29  
Alt 29.06.2012, 06:55
bob 57 bob 57 ist offline
Commander
 
Registriert seit: 03.09.2011
Ort: Walsrode
Beiträge: 254
Boot: Leisure 23 + Condor 55
739 Danke in 231 Beiträgen
Standard

Guggsdu

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...sichtigung.htm
__________________
Gruß vom Bob
Tief und süß der Skipper pennt,
ist er von seiner Frau getrennt.
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #30  
Alt 29.06.2012, 06:56
Benutzerbild von Thomas.R
Thomas.R Thomas.R ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 23.07.2008
Ort: nähe Landshut
Beiträge: 207
Boot: Doral Monticello
252 Danke in 129 Beiträgen
Standard

Nachdem meine Frau gestern total am Ende war, habe ich dann doch den RA informiert und für heute einen Termin vereinbart.
Wir wissen beide dass es Geld kosten wird.
Dennoch ging es uns beiden schon alleine mit dem Wissen dass wir nicht ganz tatenlos zusehen um einiges besser.
Wir werden sehen war raus kommt.

Danke erstmal.

Thomas
__________________
Thomas


Rechnen für den guten Zweck http://www.rechenkraft.net
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #31  
Alt 29.06.2012, 07:00
Benutzerbild von renn-harry
renn-harry renn-harry ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 15.08.2008
Ort: Im Norden von Hessen / Kassel
Beiträge: 1.289
Boot: Wird geliehen
4.032 Danke in 1.492 Beiträgen
Standard

Das es nicht so einfach ist in die Wohnung zu kommen mag ja sein.
Aber die Heizung muss gewartet werden, der Strom und Wasser abgelesen werden.

Will sagen es gibt immer Gründe um mal ins Haus zu kommen.

Und in dem obigen Fall ....
hast nur 2 Möglichkeiten, hinnehmen oder mit dem Kopf durch die Wand.
Wenn sie jetzt eh weg sind ....
Mach Bilder und schreibe alles genau auf und gib das an den neuen Vermieter weiter.
__________________
Gruß Harry .......


Dummheit kennt keine Grenzen....
....aber verdammt viele Menschen!!
Mit Zitat antworten top
  #32  
Alt 29.06.2012, 07:18
Benutzerbild von gnymfaz
gnymfaz gnymfaz ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 12.06.2010
Beiträge: 847
891 Danke in 570 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Wenn ich Vermieter wär, würde ich einfach als Lehrling dem
Heizungsableser mal mit über die Schulter schauen...

Geht bei mir per Funk, ohne die Wohnung betreten zu müssen, Wasserzähler "darf" ich selbst ablesen und verschicken.. Warmwasser geht per Fernwärme..
__________________
gruß
enno
Mit Zitat antworten top
  #33  
Alt 29.06.2012, 07:37
Benutzerbild von Robert29566
Robert29566 Robert29566 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 04.07.2008
Ort: Velden
Beiträge: 606
Boot: Nuova Jolly King
616 Danke in 343 Beiträgen
Standard

Servus,

was auch eine Möglichkeit ist.

Die Rückstände 3 x Anmahnen... incl. Kosten für Renovierung( Wird denke ich nicht mehr viel tun in der Wohnung )

Wenn nix passiert... dann reichst du für Sie beim zuständigen Amtsgericht einen Insolvenzantrag ein.... bewirkt so maches Wunder... aus der Nummer kommt Sie dann nur mit einer sorfortigen Zahlung heraus.

Gruss

Robert
Mit Zitat antworten top
  #34  
Alt 29.06.2012, 07:37
bootsmann bootsmann ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 19.09.2006
Ort: Hamburg
Beiträge: 2.742
Boot: Ich fahre alle Boote,ob Segel oder Motor
Rufzeichen oder MMSI: Moin Digger
10.134 Danke in 3.465 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Thomas.R Beitrag anzeigen
Nachdem meine Frau gestern total am Ende war, habe ich dann doch den RA informiert und für heute einen Termin vereinbart.
Wir wissen beide dass es Geld kosten wird.
Dennoch ging es uns beiden schon alleine mit dem Wissen dass wir nicht ganz tatenlos zusehen um einiges besser.
Wir werden sehen war raus kommt.

Danke erstmal.

Thomas

Genau der richtige Weg

Wer Selbstjustitz oder "Russeninkasso" in solchen Fällen vorzieht ist nicht besser wie dieses Pack!Noch leben wir gottseidank in einem Rechtsstaat!-auch wenn dieses manchmal schwer durchzusetzen ist!
__________________
Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben
Mit Zitat antworten top
  #35  
Alt 29.06.2012, 07:40
Benutzerbild von torsti58
torsti58 torsti58 ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 13.03.2010
Ort: Bremen-Nord
Beiträge: 2.739
Boot: Pedro Skiron 35
Rufzeichen oder MMSI: DD4298
18.810 Danke in 4.181 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von bootsmann Beitrag anzeigen
Genau der richtige Weg

Wer Selbstjustitz oder "Russeninkasso" in solchen Fällen vorzieht ist nicht besser wie dieses Pack!Noch leben wir gottseidank in einem Rechtsstaat!-auch wenn dieses manchmal schwer durchzusetzen ist!
Recht hast du ja aber Recht haben und Recht kriegen können Welten sein.
__________________
Gruß Torsten

Träume nicht dein Leben, sondern lebe dein Traum

Video Bavaria 33 Sport beim Kranen
https://www.youtube.com/watch?v=7TjuBlM6t2s
Mit Zitat antworten top
  #36  
Alt 29.06.2012, 07:42
Benutzerbild von Sternchen
Sternchen Sternchen ist offline
Captain
 
Registriert seit: 24.11.2008
Ort: Kreis Pinneberg
Beiträge: 745
Boot: Chaparral 270 Signature
Rufzeichen oder MMSI: 211451350
3.669 Danke in 1.009 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von rolf3457 Beitrag anzeigen
Hallo Wolfgang. Danke für den Link.

Daraus geht aber genau das auch hervor, was ich angedeutet habe. Ohne wichtigen begründeten Verdacht kein Zutritt.
Ohne Gerichtsbeschluss um nur mal so zu gucken ob alles ok ist, wirst Du da nicht reindürfen. Wenn der Mieter Nein sagt, geht ohne Gericht gar nichts.
Wie gesagt, wir sprechen hier von einem Grundrecht.
Es ist in den Mietverträgen geregelt! Die Mietverträge werden vom Mieter unterzeichnet, also ist er mit allen Punkten, die hier aufgeführt wurden einverstanden! So sehe ich das!
Habe ich bis jetzt zwar auch noch nicht gemacht, zwischendurch mal zu besichtigen, aber wenn ich eine Vermutung hätte, würde ich es wohl machen.
Habe von jedem Mietshaus/Wohnung (natürlich mit Einverständnis der Mieter) einen Schlüssel behalten, würde mir aber nie einfallen lassen, da einfach so reinzugehen!
__________________
Gruß Kerstin


Nich dran fummeln wenn't löppt!
Mit Zitat antworten top
  #37  
Alt 29.06.2012, 07:48
Benutzerbild von The_Boy
The_Boy The_Boy ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 07.08.2008
Ort: Magdeburg
Beiträge: 235
299 Danke in 129 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von thevanner Beitrag anzeigen
Ich bin auch seit Jahren Mieter und wollte mir vor 4 Jahren auch ein Haus mieten, die Marklerin kam mit den selben Forderungen plus Schufaauskunft an.
Habe ich ihr gesagt,ist ok,kann sie alles von mir haben, ich jedoch möchte vom Vermieter auch die Schufa haben und den Nachweis das er nicht kurz vor der Pleite steht ...
Da hast du völlig recht, gleiches Recht für alle!
Auch ich vermiete 2 Wohneinheiten, wenn ein neuer Mieter eine Schufa Auskunft von mir haben möchte, bekommt er die natürlich auch!
Wie du schon geschrieben hast: Schwarze Schafe gibt es auf beiden Seiten.
Aber wie ebenfalls geschrieben wurde: Der Vermieter hat mehr zu verlieren als der Mieter!!!
__________________
LG
Maik
Mit Zitat antworten top
  #38  
Alt 29.06.2012, 07:53
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.909
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.745 Danke in 19.948 Beiträgen
Standard

Hallo Leute

Nachdem Thomas das einzig richtige macht was er tun kann habe ich jetzt auch mal ne Frage:

Zur situation

Bei mir ist ein Ehepaar 2006 eingezogen.
Im Mietvertrag stehen natürlich beide Partner drinnen.
Sie hat damals die Kaution gezahlt und er die ganzen Jahre die Miete da sie Hausfrau war und er Alleinverdiener.

Jetzt kommt die Trennung und sie zieht zum 1. September aus.
Da er in der Wohnung bleibt habe ich einer Änderung des Mietvertrages zum 1.September zugestimmt.

Sie Möchte nun die hälfte der Kaution aber am Liebsten alles da es ja ihr geld war.
Er möchte nur noch, bis zu ihrem Auszug, die hälfte der Miete bezahlen.
Er ist damit einverstanden dass er die Kaution wieder auffüllt wenn sie die hälfte der miete bezahlt.
Sie ist nicht bereit sich an der Miete zu beteiligen und scheinbar gibt ihr Anwalt ihr da auch noch Recht.

Ich stehe auf dem Standpunkt:
So lange ich bis September die Volle Miete bekomme ist es mir egal von wem. Er will ja die Kaution auffüllen und ihren Teil der Miete verrechne ich mit der Auszuzahlenden Kaution.
Mit ihm habe ich diesbezüglich gesprochen. Er ist damit einverstanden. Sie wehrt sich zwar dagegen, aber ich hab ihr gesagt, dass sie das mt Ihrem Mann klären muss. Ich werde wohl auf dauer auch einen Anwalt benötigen werde aber warten bis ich ein Schreiben wegen einer Vorderung in den Händen habe.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #39  
Alt 29.06.2012, 08:11
Benutzerbild von NonesensE
NonesensE NonesensE ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 10.08.2009
Ort: Gifhorn
Beiträge: 170
Boot: Hobie 14
765 Danke in 436 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Hallo Leute

Nachdem Thomas das einzig richtige macht was er tun kann habe ich jetzt auch mal ne Frage:

Zur situation

Bei mir ist ein Ehepaar 2006 eingezogen.
Im Mietvertrag stehen natürlich beide Partner drinnen.
Sie hat damals die Kaution gezahlt und er die ganzen Jahre die Miete da sie Hausfrau war und er Alleinverdiener.

Jetzt kommt die Trennung und sie zieht zum 1. September aus.
Da er in der Wohnung bleibt habe ich einer Änderung des Mietvertrages zum 1.September zugestimmt.

Sie Möchte nun die hälfte der Kaution aber am Liebsten alles da es ja ihr geld war.
Er möchte nur noch, bis zu ihrem Auszug, die hälfte der Miete bezahlen.
Er ist damit einverstanden dass er die Kaution wieder auffüllt wenn sie die hälfte der miete bezahlt.
Sie ist nicht bereit sich an der Miete zu beteiligen und scheinbar gibt ihr Anwalt ihr da auch noch Recht.

Ich stehe auf dem Standpunkt:
So lange ich bis September die Volle Miete bekomme ist es mir egal von wem. Er will ja die Kaution auffüllen und ihren Teil der Miete verrechne ich mit der Auszuzahlenden Kaution.
Mit ihm habe ich diesbezüglich gesprochen. Er ist damit einverstanden. Sie wehrt sich zwar dagegen, aber ich hab ihr gesagt, dass sie das mt Ihrem Mann klären muss. Ich werde wohl auf dauer auch einen Anwalt benötigen werde aber warten bis ich ein Schreiben wegen einer Vorderung in den Händen habe.
Großartige Aktion, so ein kleiner Rosenkrieg...

Ich hab' nur eine Frage: Wo ist jetzt deine Frage?

Gruß
Jan
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #40  
Alt 29.06.2012, 08:14
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.909
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.745 Danke in 19.948 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von NonesensE Beitrag anzeigen
Großartige Aktion, so ein kleiner Rosenkrieg...

Ich hab' nur eine Frage: Wo ist jetzt deine Frage?

Gruß
Jan
sry war wohl nicht so klar geschrieben
kann ich die Mietkaution mit der Ausstehenden Miete verrechnen ?

bzw. ist mein Standpunkt so Korrekt ?
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #41  
Alt 29.06.2012, 08:25
Benutzerbild von sst
sst sst ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 16.05.2008
Ort: Aschaffenburg
Beiträge: 949
Boot: cougar sportcruiser 21ft
1.295 Danke in 680 Beiträgen
Standard

du brauchst gar nichts verrechnen...

das ist nicht dein problem wie die beiden ihr finanzielles auseinander machen...

du hast ein vertrag mit beiden...
erst wenn alles bezahlt wird der vertrag auf ihn umgeschrieben...

alles andere gibt durcheinander und ärger...

allerdings, wenn die kaution (sparbuch/bürgschaft) nicht auf beide namen läuft ists blöd..
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #42  
Alt 29.06.2012, 08:30
WeserW WeserW ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 23.04.2009
Beiträge: 52
Boot: Hammermeister Dorado mit Susi DT65
380 Danke in 255 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von schnorps40 Beitrag anzeigen
Das ist doch Wunschdenken...

Welcher Richter unterschreibt denn einen Durchsuchungsbeschluß, nur weil ein Vermieter mal seine Wohnung anschaun möchte

Der Gerichtsvollzieher kann eine Wohnung nur öffnen lassen, wenn Titel gegen den Mieter vorliegen die das rechtfertigen, wie z.B. Pfändungsbeschluß o.ä.
Ist doch eingentlich ziemlich leicht abzuwägen, der Mieter hat sein Recht auf Privatsspähre, unverletzbarkeit der Wohnung, der Vermieter hat ein Recht sich um sein Eigentum zu kümmern. Die Privatsphäre ist als das deutlich wichtigere Recht anzusehen, deshalb darf der Vermieter nicht einfach so und jederzeit sein recht wahrnehmen sondern nur wenn es dem Mieter genehm ist. Das Recht des Vermieters wird aber duch das stärkere Recht des Mieters nicht völlig negiert. Kann der Vermieter mehrere Abweisungen, geplatze Termine seitens des Mieters oder gar eine generelle Weigerung des Mieters dokumentieren und hat einen Sachgrund (z.B. Kontrolle der Bausubstanz nach dach drei Jahren) für den Besuch "muss" der Richter dem Vermieter zu seinem Recht verhelfen.

@Thomas
Ich würde erst mal ein bisschen die Füße stillhalten und nichts weiteres unternehmen als die jeweiligen Mahnvorgänge für die Miete durchführen. Wenn dir dann doch das Prinzip wichtiger ist als evtl. ein bisschen Geld zu verlieren (Du kannst den am besten Mieter einschätzen: Ist er eher der Typ Habenichts oder besteht die Chance mit einem Titel + Gerichtsvollzieher an Geld zu kommen?) dann würde ich die schweren Geschütze erst auffahren wenn er raus ist, damit er dir nicht noch mutwillig mehr schaden zufügen kann. (Räumungsklage oder auch Beschädigungen in der Wohnung).

Auf jeden Fall solltest du es dann erst mal mit einem Mahnbescheid probieren, der ist nicht teuer und der Mieter muss diesem explizit widersprechen, sonst hast du so schon deinen vollstreckbaren Titel.
__________________
vg
Sascha
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #43  
Alt 29.06.2012, 08:48
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.909
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.745 Danke in 19.948 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von sst Beitrag anzeigen
du brauchst gar nichts verrechnen...

das ist nicht dein problem wie die beiden ihr finanzielles auseinander machen...

du hast ein vertrag mit beiden...
erst wenn alles bezahlt wird der vertrag auf ihn umgeschrieben...

alles andere gibt durcheinander und ärger...

allerdings, wenn die kaution (sparbuch/bürgschaft) nicht auf beide namen läuft ists blöd..
die Kaution wurde damals in Bar auf ein von mir auf meinen Namen bereitsgestelltes seperates Konto einbezahlt.
Somit müsste ich komplett raus sein.

Ich muss jetzt nur schauen dass ich für den Juli und August meine volle miete bekomme.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #44  
Alt 29.06.2012, 09:01
WeserW WeserW ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 23.04.2009
Beiträge: 52
Boot: Hammermeister Dorado mit Susi DT65
380 Danke in 255 Beiträgen
Standard

@Volker
Ich seh's wie SST, du hast einen Vertrag mit Beiden, beide haben gleiche Rechte und Pflichen. Wem die Kaution "wirklich" gehört kann dir egal sein, herrscht bei den beiden Einigkeit, dann soll doch der eine den Anderen ausbezahlen und dir dann den Vorgang vorlegen, daraus ergibt sich wie weiter verfahren wird. Herrscht keine Einigkeit muss das ganze von einem Richter oder Schlichter entschieden werden, da kannst nur verlieren wenn du einer solchen Entscheidung vorgreifst. Auch wenn meinetwegen "Sie" dir damals das Geld übergeben hat, heißt das ja nicht unbedingt, dass es auch ausschließlich ihr Geld war.

Bei der Miete ist "Er" im Nachteil, wenn er die Wohnung halten will, gleichzeitig aber Sie für die restliche Zeit an der Miete beteiligen will, denn sie Schulden die gesamte Miete gemeinsam und der ausziehenden "Sie" kann man kaum mit der Kündigung drohen, ihm aber schon.
__________________
vg
Sascha
Mit Zitat antworten top
  #45  
Alt 29.06.2012, 09:09
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.909
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.745 Danke in 19.948 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von WeserW Beitrag anzeigen
@Volker
Ich seh's wie SST, du hast einen Vertrag mit Beiden, beide haben gleiche Rechte und Pflichen. Wem die Kaution "wirklich" gehört kann dir egal sein, herrscht bei den beiden Einigkeit, dann soll doch der eine den Anderen ausbezahlen und dir dann den Vorgang vorlegen, daraus ergibt sich wie weiter verfahren wird. Herrscht keine Einigkeit muss das ganze von einem Richter oder Schlichter entschieden werden, da kannst nur verlieren wenn du einer solchen Entscheidung vorgreifst. Auch wenn meinetwegen "Sie" dir damals das Geld übergeben hat, heißt das ja nicht unbedingt, dass es auch ausschließlich ihr Geld war.

Bei der Miete ist "Er" im Nachteil, wenn er die Wohnung halten will, gleichzeitig aber Sie für die restliche Zeit an der Miete beteiligen will, denn sie Schulden die gesamte Miete gemeinsam und der ausziehenden "Sie" kann man kaum mit der Kündigung drohen, ihm aber schon.
Danke euch.

sehe es im prinzip genauso und werde den dingne die da kommen gelassen entgegen sehen.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #46  
Alt 29.06.2012, 15:50
rolf3457 rolf3457 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 26.07.2009
Ort: Grevenbroich
Beiträge: 207
Boot: Derzeit ohne
135 Danke in 92 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Sternchen Beitrag anzeigen
Habe ich bis jetzt zwar auch noch nicht gemacht, zwischendurch mal zu besichtigen, aber wenn ich eine Vermutung hätte, würde ich es wohl machen.
Habe von jedem Mietshaus/Wohnung (natürlich mit Einverständnis der Mieter) einen Schlüssel behalten, würde mir aber nie einfallen lassen, da einfach so reinzugehen!
Kerstin, da wäre ich auch vorsichtig. Selbst wenn sie das unterschrieben haben. Vertragsrecht bricht nicht das Grundgesetz! Da kommt keiner vorbei.

Sollte der Mieter mündlich zustimmen, dann besser mit Zeugen. Hier sind zwei Dinge im Klinch. Der Vermieter, der das Recht hat sein Eigentum zu schützen und der Mieter der die Unantastbarkeit seiner Wohnung besitzt. Ohne entsprechenden Rechtsbeistand begibt man sich da schnell auf Glatteis.

@Wolfgang. Solange Du Dich mit deinem Vermieter gut verstehst und man vernünftig miteinander spricht gibt es auch kein Problem. Aber bei dem Problem das Thomas hat, sieht dies schon anders aus. Meist kennen diese Leute (Begriff ist eigentlich zu nett für dieses Gesindel) ihr Recht und nutzen das gnadenlos aus.

" ... Der Vermieter darf von seinem Recht zum Betreten / Besichtigen der Wohnung nur in einer dem Mieter schonenden Weise Gebrauch machen. Er hat dementsprechende Rücksicht nehmen. Grundsätzlich darf er nur nach Anmeldung und nur an Wochentagen zu einer angemessenen Tageszeit die Wohnung betreten ..."

dies gilt aber nur bei einem berechtigtem Grund, wie auch in deinem Link angeführt:

1. Folgende Gründe berechtigen den Vermieter zum Betreten nach Voranmeldung:
  • Begutachtung von Mängeln, die Sie gemeldet haben, bzw. Überprüfung der daraufhin durchgeführten Reparaturen;
  • Routinemäßige Überprüfung Ihrer Wohnung auf Mängel hin bzw. wegen von Ihnen vertraglich übernommener Schönheitsreparaturen (Betretensrecht dazu allenfalls alle zwei Jahre);
  • Begründeter Verdacht auf vertragswidrigen Gebrauch der Wohnung - z.B. bei Verdacht auf unberechtigter Veränderungen der Bausubstanz;
  • Neuvermessung der Wohnung oder Vorbereitung bzw. Durchführung von Baumaßnahmen (Erstellung von Kostenvoranschlägen und Bauplänen für eine Modernisierung, Beseitigung von Mängeln etc.);
  • Besichtigung der Wohnung durch Mietinteressenten nach erfolgter Kündigung;
  • Besichtigung der Wohnung durch Kaufinteressenten, wenn ein Verkauf der Wohnung ansteht.
2. Ohne Voranmeldung darf der Vermieter Ihre Wohnung ausnahmsweise dann betreten, wenn offensichtlich akute Gefahr für sein Eigentum besteht - z.B. bei Wasserrohrbruch oder Feuer.

Hier sehe ich nichts von: 'mal sehen, ob alles ok ist...'. Deshalb bleibt es leider dabei: Wenn der Mieter 'Nein' sagt, kommst Du ohne Gerichtsbeschluß nicht hinein...
__________________
Gruß,

Rolf
Mit Zitat antworten top
  #47  
Alt 29.06.2012, 17:36
Wolfgang EG Wolfgang EG ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 10.09.2011
Beiträge: 1.438
Boot: ANKA, LOTOS I im Umbau
1.823 Danke in 804 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von rolf3457 Beitrag anzeigen
.... @Wolfgang. Solange Du Dich mit deinem Vermieter gut verstehst und man vernünftig miteinander spricht gibt es auch kein Problem. Aber bei dem Problem das Thomas hat, sieht dies schon anders aus. Meist kennen diese Leute (Begriff ist eigentlich zu nett für dieses Gesindel) ihr Recht und nutzen das gnadenlos aus.
Ja, Rolf, leider ist das "Mietnomadentum" mittlerweile zu einer Art Volkssport geworden, vor der kaum ein Vermieter gefeit ist.

Oftmals sieht man es den Leuten vorher auch nicht an ... Ich habe mal eine Sendung im Fernsehen verfolgt, die sowas zum Inhalt hatte. Mir haben die Ohren geschlottert angesichts der Dreistigkeit dieser "Mietnomaden".

Nicht außer Acht lassen sollte man aber, dass es "Gesindel" sowohl unter Mietern UND Vermietern gibt.

Wolfgang
Mit Zitat antworten top
  #48  
Alt 29.06.2012, 17:43
elbeschlauchbootfahrer elbeschlauchbootfahrer ist offline
Rotkäppchen
 
Registriert seit: 25.11.2006
Ort: Fürstentum Anhalt
Beiträge: 887
Boot: Angelkahn
4.495 Danke in 2.352 Beiträgen
Standard

Als ich noch Mieter war wollten meine Vermieter immer so eine Art Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Vorvermieter Gibts das heute nicht mehr oder ist das nicht rechtens
Mit Zitat antworten top
  #49  
Alt 29.06.2012, 17:49
Benutzerbild von Tuckerboot-Lühe
Tuckerboot-Lühe Tuckerboot-Lühe ist offline
Captain
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Jork (an der Lühe)
Beiträge: 668
Boot: Bayliner 175BR
Rufzeichen oder MMSI: Papa, wollen wir Boot fahren ?
7.861 Danke in 2.504 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von rolf3457 Beitrag anzeigen
Kerstin, da wäre ich auch vorsichtig. Selbst wenn sie das unterschrieben haben. Vertragsrecht bricht nicht das Grundgesetz! Da kommt keiner vorbei.
Wobei das Grundgesetz, so habe ich es in der Öff.Recht-Vorlesung im Rahmen des BWL-Studiums gelernt, in erster Linie die Rechte des Bürgers ggü. dem Staat regeln und nur eine Drittwirkung auf das Verhältnis zwischen personen ausübt.
__________________
Viele Grüße
Michael
Mit Zitat antworten top
  #50  
Alt 29.06.2012, 18:12
Benutzerbild von schnorps40
schnorps40 schnorps40 ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 04.04.2005
Ort: Nürnberg
Beiträge: 822
Boot: Sunseeker
1.462 Danke in 669 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Sternchen Beitrag anzeigen
Es ist in den Mietverträgen geregelt! Die Mietverträge werden vom Mieter unterzeichnet, also ist er mit allen Punkten, die hier aufgeführt wurden einverstanden! So sehe ich das!
....!
In die Mietverträge kannst Du schreiben was Du willst und der Mieter kann es unterschreiben, rechtlich wirksam ist und wird es trotzdem nicht.

Mietvertragliche Vereinbarungen, die den Mieter schlechter stellen als es das Gesetz tut, sind unwirksam bzw. unmöglich rechtlich durchzusetzen.

Gutes und bekanntes Beispiel in den vergangenen Jahren war z.B. die Renovierungspflicht des Mieters. Die meisten Mietverträge waren in diesen Punkten, nach den einschlägigen BGH-Urteilen unwirksam, obwohl die Mietverträge vom Mieter unterschrieben wurden.
__________________
Schuster Werbetechnik
https://www.billiger-beschriften.de
Mit Zitat antworten top
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 62Nächste Seite - Ergebnis 51 bis 62 von 62



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 03:46 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.