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  #1  
Alt 02.03.2023, 00:40
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dampfer dampfer ist offline
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Standard Funkanlage ohne DSC

Hallo,

ich habe noch das alte

"Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis für Ultrakurzwellen (UKW)"

von 1981 - gültig für Binnenschiffahrtsfunk und auch für Seefunk

Damit darf ich kein Funkgerät betreiben mit GMDSS

Wer hat einen Hinweis für mich für ein brauchbares Gerät ohne DSC Controller, jedoch muss Atis vorhanden sein

Gruss Detlef
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  #2  
Alt 02.03.2023, 01:39
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Stoffy 2100sc Stoffy 2100sc ist offline
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Ich würde sagen, wenn du nur Binnen fährst ist es völlig egal ob dein Funkgerät DSC hat oder nicht, du kannst sowieso nur mit der ATIS Einstellung auf Binnengewässern fahren und da gibt es kein DSC.

Freunde von uns haben nur den UBI gemacht und deren Funkanlage hat trotzdem DSC inkl. MMSI und ATIS, die fahren auch nur auf der Donau.
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  #3  
Alt 02.03.2023, 02:28
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Zitat:
Zitat von Stoffy 2100sc Beitrag anzeigen
Ich würde sagen, wenn du nur Binnen fährst ist es völlig egal ob dein Funkgerät DSC hat oder nicht.....
ich fahre nicht nur binnen

Gruss Detlef
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  #4  
Alt 02.03.2023, 04:33
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Stoffy 2100sc Stoffy 2100sc ist offline
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Keine Ahnung ob es heute noch Geräte gibt ohne DSC und wenn ja, ob die noch Zugelassen werden
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  #5  
Alt 02.03.2023, 06:11
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Hallo Detlef,
ich habe auch noch das alte Sprechfunkzeugnis wie du.
Du kannst dir ein Funkgerät mit DSC kaufen.
Du gibst nur deine ATIS Nummer ins Gerät ein und keine MMSI.
DSC ist ohne MMSI nicht aktiv.
Du kannst wie gewohnt auch auf See am Sprechfunk, zum Beispiel auf Kanal 16, teilnehmen. Mit deinem Sprechfunkzeugnis ist das nach wie vor erlaubt.
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Gruß
Kalle
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  #6  
Alt 02.03.2023, 06:48
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Zitat:
Zitat von Dalbolini Beitrag anzeigen
Du kannst dir ein Funkgerät mit DSC kaufen.
Du gibst nur deine ATIS Nummer ins Gerät ein und keine MMSI.
DSC ist ohne MMSI nicht aktiv.
Du kannst wie gewohnt auch auf See am Sprechfunk, zum Beispiel auf Kanal 16, teilnehmen. Mit deinem Sprechfunkzeugnis ist das nach wie vor erlaubt.
Sogar UBI-Besitzer dürfen so ein Gerät auf See eingeschaltet lassen.
https://www.boote-forum.de/showthrea...7&#post4830557
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Viele Grüße
Gerhard

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  #7  
Alt 02.03.2023, 07:12
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Aber nur in den Zonen 1-4 und in der Binnen ATIS Einstellung, d.h. nur mit verminderter Sendeleistung.
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  #8  
Alt 02.03.2023, 07:20
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Leute, hier werden wieder zwei unterschiedliche Sachen in ein Topf geworfen.
Der TE kann mit dem "beschränkt gültigen UKW-Funkzeugnis" auch außerhalb der Zonen 1-4 aktiv am Sprechfunk teilnehmen. Der Anrufkanal 16 ist auch bei aktiviertem ATIS nicht in seiner Sendeleistung vermindert.
__________________
Gruß
Kalle
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  #9  
Alt 02.03.2023, 07:27
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Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
Aber nur in den Zonen 1-4 und in der Binnen ATIS Einstellung, d.h. nur mit verminderter Sendeleistung.
link anklicken , Lesen und verstehen...
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  #10  
Alt 02.03.2023, 07:28
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Zitat:
Zitat von Dalbolini Beitrag anzeigen
Leute, hier werden wieder zwei unterschiedliche Sachen in ein Topf geworfen.
Der TE kann mit dem "beschränkt gültigen UKW-Funkzeugnis" auch außerhalb der Zonen 1-4 aktiv am Sprechfunk teilnehmen. Der Anrufkanal 16 ist auch bei aktiviertem ATIS nicht in seiner Sendeleistung vermindert.
"Bei Kombianlagen wird nicht mehr grundsätzlich ATIS und MMSI vergeben. Der Betrieb ausschließlich mit ATIS-Kennung als reine Binnenfunkanlage ist somit Ordnung. Auch ohne das entsprechende Funkzeugnis kann (und sollte!) man auf See außerhalb der Zonen 1-4 auf Kanal 16 mithören, nur das Senden ist eine Ordnungswidrigkeit."

das wäre nur mit UBI

da der TO ein beschränkt gültiges Funkzeugnis hat, darf er auch funken....
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  #11  
Alt 02.03.2023, 08:31
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Ich stand vor ein paar Jahren vor der selben Frage, gibt es auch einen Thread zu. Es gab diverse Geräte, bei denen konnte DSC rausprogrammiert werden. Ob die Lösung, einfach keine MMSI einzugeben in Ordnung wäre, war seinerzeit nicht ganz klar.
Lange Rede, kurzer Sinn, SRC war nicht schwer und nicht teuer.
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will....

Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch

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  #12  
Alt 02.03.2023, 10:58
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Zitat:
Zitat von volker1165 Beitrag anzeigen
Lange Rede, kurzer Sinn, SRC war nicht schwer und nicht teuer.
Da möchte ich noch ergänzen: Der digitale Selektivruf bringt eine erhebliche Verbesserung der Sicherheit.
__________________
Viele Grüße
Gerhard

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  #13  
Alt 02.03.2023, 11:16
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von dampfer Beitrag anzeigen
Hallo,

ich habe noch das alte

"Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis für Ultrakurzwellen (UKW)"

von 1981 - gültig für Binnenschiffahrtsfunk und auch für Seefunk

Damit darf ich kein Funkgerät betreiben mit GMDSS

Wer hat einen Hinweis für mich für ein brauchbares Gerät ohne DSC Controller, jedoch muss Atis vorhanden sein

Gruss Detlef
die aktuellen ICOM-Geräte lassen sich idR per Programmierung auf die entsprechenden Kanalgruppen beschränken (d.h. Du würdest dann ein Gerät bekommen, was nur INT und ATIS zur Verfügung hat, nicht jedoch DSC). Sprich doch mal mit den einschlägigen Funkhändlern - das sollte für jeden, der die Programmiersoftware besitzt eine lösbare Aufgabe sein.

lg, justme
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  #14  
Alt 02.03.2023, 12:05
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
link anklicken , Lesen und verstehen...
Man kann mit dem Ubi in den Zonen 1-4 auch senden, Voraussetzung ist, es steht auf Binnen und dann automatisch mit verminderter Sendeleistung. Senden auf Seefunk ist nicht Scheininhabern des SRC auch in den Zonen 1-4 nicht gestattet.
Was soll ich da in dem Link nicht verstanden haben?
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  #15  
Alt 02.03.2023, 12:23
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Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
Man kann mit dem Ubi in den Zonen 1-4 auch senden, Voraussetzung ist, es steht auf Binnen und dann automatisch mit verminderter Sendeleistung. Senden auf Seefunk ist nicht Scheininhabern des SRC auch in den Zonen 1-4 nicht gestattet.
Was soll ich da in dem Link nicht verstanden haben?
Das man trotzdem außerhalb der Tine 1-4 am Funk teilnehmen darf... Auch mit dem ubi darf man auf Kanal 16 hören... Und im Notfall sogar senden ...

Und der to darf dort auch senden da er die Berechtigung hat ...
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  #16  
Alt 02.03.2023, 12:52
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Nur die Polizei in Bremen sieht das nach wie vor anders als BNetzA und FVT.
https://www.polizei.bremen.de/sixcms...fahrtsfunk.pdf
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Viele Grüße
Gerhard

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  #17  
Alt 02.03.2023, 13:05
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Ich kann dich einerseits verstehen, dass du mit deinem Funkzeugnis noch ein entsprechendes Gerät suchst, mit dem du legal am Funkverkehr teilnehmen kannst. Allerdings sind die Veränderungen schon nicht grundlos erfolgt. DSC ist ein wichtiges Sicherheitselement. Deshalb solltest du, der auf See unterwegs ist, ernsthaft überlegen, nicht doch das entsprechende SRC-Zeugnis zu erwerben. Bei Altgeräten besteht zudem häufig nur Bestandsschutz für Leute, die es bereits verbaut haben. Bei Eigentümerwechsel oder Einbau von entsprechenden Geräten, wenn man überhaupt noch welche ohne DSC bekommt, dann ist häufig fraglich, ob der Betrieb noch legal ist.

Falls für dich, das halte ich für den leichteren Weg, der Erwerb des SRC-Funkzeugnisses nicht in Betracht kommt (aus welchen Gründen auch immer), dann dürfte für dich in absehbarer Zeit die Teilnahme am Funkverkehr im Seebereich legal verschlossen bleiben.
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  #18  
Alt 02.03.2023, 14:43
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
Man kann mit dem Ubi in den Zonen 1-4 auch senden, Voraussetzung ist, es steht auf Binnen und dann automatisch mit verminderter Sendeleistung. Senden auf Seefunk ist nicht Scheininhabern des SRC auch in den Zonen 1-4 nicht gestattet.
Was soll ich da in dem Link nicht verstanden haben?
und das ist nach wie vor falsch, genauso wie der Link mit dem Problem des OP nicht wirklich etwas zu tun hat: der OP BESITZT ein gültiges Seefunkzeugnis, nur eins ohne die Berechtigung am GMDSS teilzunehmen (soll heißen, er darf nur Sprechfunk, keinen Digitalen Selektivruf nutzen).
Und ein SRC ist bis heute keine Pflicht, weil bis heute auf nicht ausrüstungspflichtigen Schiffen (also quasi allen Sportbooten) DSC nicht vorgeschrieben ist - man darf auch ein reines Sprechfunkgerät benutzen (z.B. die Mehrzahl aller erhältlichen Handsprechfunkgeräte - da ist DSC bis heute die Ausnahme).

lg, justme
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  #19  
Alt 02.03.2023, 14:51
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Kladower Beitrag anzeigen
Nur die Polizei in Bremen sieht das nach wie vor anders als BNetzA und FVT.
https://www.polizei.bremen.de/sixcms...fahrtsfunk.pdf
was genau soll die Polizei denn da anders sehen? Die Aussage in dem Faltblatt gibt doch 1:1 die gültige Rechtslage wieder: wenn auf einem Fahrzeug eine DSC-fähige Funkanlage verbaut ist muß im Bereich der SeeSchStrO der Schiffsführer mindestens ein SRC besitzen. Hat man ein reines Binnen-Funkgerät oder eine Kombianlage Binnen/Seesprechfunk ohne DSC braucht man auch kein SRC, sondern ein entsprechendes Sprechfunkzeugnis (die gem. Anlage 3 Nr. 4.4 SchSV weiterhin "nach Maßgabe ihres Inhalts" gültig sind.

lg, justme
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  #20  
Alt 02.03.2023, 15:18
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Die Aussage in dem Faltblatt gibt doch 1:1 die gültige Rechtslage wieder: wenn auf einem Fahrzeug eine DSC-fähige Funkanlage verbaut ist muß im Bereich der SeeSchStrO der Schiffsführer mindestens ein SRC besitzen.
Für die Polizei Bremen ist nur die eingebaute Hardware maßgeblich. Wer also eine DSC-fähige Kombianlage hat, muss bei einer Kontrolle mindestens ein SRC vorweisen, auch wenn die Anlage nur mit ATIS und ohne MMSI programmiert ist und damit software-technisch gar nicht DSC-fähig ist. Sowohl die BNetzA als auch die Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken sehen das anders.

Ein Mitarbeiter der Polizei Bremen hat mir übrigens vor einigen Jahren auf meine Anfrage folgendes dazu geantwortet: "Die Ansicht und das Merkblatt der FVT sind hier bekannt. (Nebenbei bemerkt vertrete ich persönlich die gleiche Auffassung.)
Maßgeblich für meine Dienstverrichtung ist jedoch die Einschätzung meiner Vorgesetzten, die bisher die Ansicht vertreten, welche in unserem Flyer veröffentlicht ist."
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  #21  
Alt 02.03.2023, 15:57
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Zitat:
Zitat von Kladower Beitrag anzeigen
Sowohl die BNetzA als auch die Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken sehen das anders.
Na dann kann doch am Ende aber nicht viel passieren oder untersagt Dir die Polizei die Weiterfahrt? Die Polizei ist ja nicht die Behörde, die das Bußgeldverfahren betreibt. Sie ist lediglich „Anzeiger“ oder „Verwarner“, was aber das Einverständnis des Verwarnten voraussetzt.

Gruß
Andreas
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  #22  
Alt 02.03.2023, 16:42
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Zitat:
Zitat von carandi27 Beitrag anzeigen
Na dann kann doch am Ende aber nicht viel passieren oder untersagt Dir die Polizei die Weiterfahrt?
Keine Ahnung. Interessiert mich auch nur noch theoretisch, weil ich inzwischen auch das SRC habe.
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  #23  
Alt 02.03.2023, 19:51
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Zitat von Kladower Beitrag anzeigen
Für die Polizei Bremen ist nur die eingebaute Hardware maßgeblich. Wer also eine DSC-fähige Kombianlage hat, muss bei einer Kontrolle mindestens ein SRC vorweisen, auch wenn die Anlage nur mit ATIS und ohne MMSI programmiert ist und damit software-technisch gar nicht DSC-fähig ist. Sowohl die BNetzA als auch die Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken sehen das anders.

Ein Mitarbeiter der Polizei Bremen hat mir übrigens vor einigen Jahren auf meine Anfrage folgendes dazu geantwortet: "Die Ansicht und das Merkblatt der FVT sind hier bekannt. (Nebenbei bemerkt vertrete ich persönlich die gleiche Auffassung.)
Maßgeblich für meine Dienstverrichtung ist jedoch die Einschätzung meiner Vorgesetzten, die bisher die Ansicht vertreten, welche in unserem Flyer veröffentlicht ist."
nun, ich finde die Ansicht der Polizei an der Stelle durchaus nachvollziehbar, da sie die wörtliche Übereinstimmung mit der SportSeeSchiffV darstellt
"entsprechend der funktechnischen Ausrüstung des Sportfahrzeugs". Und eine vom Endnutzer selbst vorzunehmende Programmierung einer MMSI würde ich in der gleichen Kategorie wie das einfache Umschalten auf Seefunkbetrieb einordnen - solange man direkt am Gerät, ohne auch nur eine besondere Autorisierung zu benötigen jederzeit die entsprechende Funktionalität herstellen kann ist das sowohl unter technischen als auch juristischen Gesichtspunkten in meinen Augen 'mit der Funktionalität ausgerüstet' - analog zur binnen geltenden Vorschrift, daß bei Vorhandensein einer betriebsbereiten Funkanlage ein Inhaber eines Sprechfunkzeugnisses an Bord sein muß, egal ob die Anlage eingeschaltet ist oder nicht. Ob die FVT bei ihrer Auskunft da vom Nutzer selbst programmierbare Geräte tatsächlich auf dem Schirm hatte oder davon ausgegangen ist, daß eine nicht programmierte MMSI dafür sorgt, daß der Nutzer das Gerät gar nicht in Betrieb nehmen kann (wie z.B. in USA, wo die Selbstprogrammierung aus gutem Grund generell verboten ist) geht aus der Antwort nämlich auch nicht so richtig hervor - denn etwas Anderes ist es, wenn jemand mit einem ausschließlich als Schiffahrtsfunkanlage betreibbaren Gerät auf Seeschiffahrtsstraßen am Seefunk teilnimmt.

lg, justme
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  #24  
Alt 03.03.2023, 07:05
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



nun, ich finde die Ansicht der Polizei an der Stelle durchaus nachvollziehbar, da sie die wörtliche Übereinstimmung mit der SportSeeSchiffV darstellt..,
Nachvollziehbar ist diese Auslegung sicherlich schon. Aber wo zieht man dann die Grenze? Dann dürfte auch der Betreiber einer Kombianlage, der nur den SRC hat und mal binnen unterwegs ist, nicht ohne UBI verkehren. Denn das Umschalten auf Binnenmodus oder das Eingeben einer ATIS ist ja auch kein größerer Akt als die Eingabe einer MMSI.

Ich verstehe die Auskunft der BNetzA so, dass es auf die Zuteilung ankommt.

Andernfalls müsste man tatsächlich - wie von Dir vorgeschlagen - die Geräte individuell umprogrammieren - oder einfach UBI und SRC machen.

Gruß Andreas
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  #25  
Alt 03.03.2023, 07:20
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Zitat:
Zitat von carandi27 Beitrag anzeigen
Nachvollziehbar ist diese Auslegung sicherlich schon. Aber wo zieht man dann die Grenze? Dann dürfte auch der Betreiber einer Kombianlage, der nur den SRC hat und mal binnen unterwegs ist, nicht ohne UBI verkehren. Denn das Umschalten auf Binnenmodus oder das Eingeben einer ATIS ist ja auch kein größerer Akt als die Eingabe einer MMSI.

Ich verstehe die Auskunft der BNetzA so, dass es auf die Zuteilung ankommt.

Andernfalls müsste man tatsächlich - wie von Dir vorgeschlagen - die Geräte individuell umprogrammieren - oder einfach UBI und SRC machen.

Gruß Andreas
der TO müsste nur den SRC machen... dann darf er wieder alles...
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