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  #1  
Alt 09.06.2012, 19:05
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Ich hab mal eine Frage.

Ich meine mich erinnern zu können das ich damals (vor ca.10 Jahren) mal so eine Ähnliche Flagge gesehen habe!

Allerdings anstelle der Europaflagge war da eine Deutschlandflagge

Erinnere ich mich Richtig oder gibt es sowas nicht ? Falls jemand so etwas kennen sollte und evtl weiß wo ich sowas bestellen kann wäre ich über jeden Tip dankbar

Fahr Freitag im Kurzurlaub nach Holland
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Gruß Kai
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  #2  
Alt 09.06.2012, 19:14
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also mit der Deutschlandflagge habe ich die auch schon gesehen.

Soweit ich weiß, gelten die aber nicht als Ersatz für die offizielle Beflaggung

Frank
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  #3  
Alt 09.06.2012, 19:18
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hier ist sie ....

http://www.flaggen-online.de/flaggen...pa-flagge.html
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  #4  
Alt 09.06.2012, 20:28
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Dankeschön für den Link .
Aber irgendwie finde ich da nur die selbe wie auf dem Bild, in meinem ersten Post.
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Gruß Kai
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  #5  
Alt 09.06.2012, 20:49
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http://www.yachtcharter-nordwest.de/...ts=080600.0005

Allerdings nicht als Nationale erlaubt.
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  #6  
Alt 09.06.2012, 21:23
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Dankeschön für eure Hilfe...

Brauche sie auch nicht als offizielle beflaggung.
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Gruß Kai
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  #7  
Alt 09.06.2012, 21:27
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Zitat:
Zitat von else Beitrag anzeigen
http://www.yachtcharter-nordwest.de/...ts=080600.0005

Allerdings nicht als Nationale erlaubt.


Oh ich glaube ihr versteht mich falsch

Ich suche eine Deutschlandflagge haben wo in einer ecke eine kleine Hollandflagge ist
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  #8  
Alt 09.06.2012, 21:29
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Sicher das es so etwas gibt? Sind die Nationalflaggen nicht vorgegeben und nur die Europaflagge kann mit einer Nationalen kombiniert werden? Meine da mal was darüber gelesen zu haben. Finde es nur zur Zeit nicht.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #9  
Alt 09.06.2012, 21:59
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Hallo Danyel,

da kannst du natürlich recht haben...Will ich nicht abstreiten

Dann werde ich wohl Plan B nehmen müssen und mir 2 Flaggen am Boot binden
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  #10  
Alt 09.06.2012, 22:36
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ist auch mit sicherheit die Sinnvollere variante 2 Flaggen zu nehmen
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Grüße Simon

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  #11  
Alt 09.06.2012, 23:03
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Einfach die kleine holländische Flagge ausscheiden und in die linke Ecke auf eine deutsche Flagge nähen. Ist jedoch nicht erlaubt.
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Gruß
Gerhard
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  #12  
Alt 09.06.2012, 23:07
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Zitat:
Zitat von Williams1 Beitrag anzeigen
Einfach die kleine holländische Flagge ausscheiden und in die linke Ecke auf eine deutsche Flagge nähen. Ist jedoch nicht erlaubt.
Danke aber dann nehme ich lieber 2
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Gruß Kai
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  #13  
Alt 10.06.2012, 10:17
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Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
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Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
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(2) Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ein von einer Behörde öffentlich angebrachtes Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt. Der Versuch ist strafbar.
(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.
(Quelle: Bekanntmachung der Neufassung des Strafgesetzbuches, 13. Januar 1998[1])

Kann so ausgelegt werden, wenn du an einen ziemlich eifrigen Polizisten gerätst, zumindest kostet es dich Zeit für eine unnötige Diskussion.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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