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  #1  
Alt 03.06.2015, 20:39
Benutzerbild von Fireman13
Fireman13 Fireman13 ist offline
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Standard Niederländische Zulassung ummelden

Hallo zusammen,
ich werde eine gebrauchte Marco 860 in Holland von einem Holländer kaufen.
Das Boot hat eine niederländische Regristrierungsnummer (Y-Nummer).
Meine Frage:
Kann ich diese Nummer übernehmen? (Als Deutscher, das Boot soll weiterhin in Holland liegen)
Wenn ja, wie bzw. wo kann ich das dann ummelden?
Gibt es in diesem Zusammenhang auch (wie bei uns) einen Internationalen Bootsschein oder ein ähnliches Dokument, welches als Eigentumsnachweis gilt?

Gruß, Sven
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  #2  
Alt 03.06.2015, 21:01
Quax Quax ist offline
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Hallo!
Hier gibt es sicher bald fundiertere Antworten, aber schau die mal als erste Info den Link und das Dokument zur Ummeldung an.

https://www.rdw.nl/Particulier/Pagin...se registratie

https://www.rdw.nl/SiteCollectionDoc...20vaartuig.pdf

Anstatt das online zu machen kann man das auch vor Ort in einer Postfiliale erledigen. Der Registrierungsnachweis ist immer eine Plastikkarte in Scheckkartenformat, die per Post zugestellt wird.
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  #3  
Alt 03.06.2015, 22:58
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Zitat:
Zitat von Fireman13 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
ich werde eine gebrauchte Marco 860 in Holland von einem Holländer kaufen.
Das Boot hat eine niederländische Regristrierungsnummer (Y-Nummer).
Meine Frage:
Kann ich diese Nummer übernehmen? (Als Deutscher, das Boot soll weiterhin in Holland liegen)
Wenn ja, wie bzw. wo kann ich das dann ummelden?
Gibt es in diesem Zusammenhang auch (wie bei uns) einen Internationalen Bootsschein oder ein ähnliches Dokument, welches als Eigentumsnachweis gilt?

Gruß, Sven
ja kannst du in aller Regel, eine Bescheinigung bekommst du auch,
es soll aber angeblich Probleme geben wenn du mit dem Boot in Deutschland fährst
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
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  #4  
Alt 05.06.2015, 13:00
Quax Quax ist offline
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
...
es soll aber angeblich Probleme geben wenn du mit dem Boot in Deutschland fährst
Das stimmt. In Deutschland ist für "ausländische" Fahrzeuge nur dann das "ausländische" Kennzeichen befristet anerkannt, wenn der Heimathafen im Ausland liegt UND der Eigentümer seinen Wohnsitz im Ausland hat. Bleibt das Boot länger als ein Jahr in Deutschland ist auf jeden Fall ein deutsches Kennzeichen notwendig. (§3 KlFzKV-BinSch)
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  #5  
Alt 05.06.2015, 13:14
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Fireman13 Fireman13 ist offline
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O.K.
Danke für die Info`s.
Ich denke, ich werde mir über den ADAC einen IBS beantragen.
Ist glaub ich die bessere Variante, zumal ich auch noch ein UKW Gerät anmelden will.

Gruß, und Danke

Sven
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  #6  
Alt 05.06.2015, 16:16
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Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
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Die Y Nummer kannst du in jedem Postamt in NL an/ummelden. Das UKW Gerät kannst du auch als Deutscher in NL aanmelden, bei der Niederländische Telecom ( Agentschap telecommunicate ) oder so ähnlich.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #7  
Alt 05.06.2015, 19:50
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Vista Vista ist offline
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und wie immer die Frage:
warum beim ADAC.
Beim Wasserschifffahrtsamt bekommt du eine Anmeldung, Kennzeichen.
Einmalige Zahlung.
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  #8  
Alt 06.06.2015, 07:55
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Ob nun ADAC, DMYV oder WSA ist mir eigentlich egal.
Es ging mir nur um den IBS.
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