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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 16.04.2005, 18:21
masto masto ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 27.02.2005
Ort: Tirol
Beiträge: 41
Boot: BAJA outlaw
2 Danke in 1 Beitrag
Standard Kennzeichnungspflicht < 15 M ?

Hallo!

Ich fand keine Informationen, die mir den letzten Zweifel nehmen konnten.

Nachfolgendes konnte ich finden:
===============
- seegehende Kleinfahrzeuge ( < 15 M ) brauchen doch gar kein Kennzeichen außer Name und Heimathafen - nur die Grenze zum Bereich des Binnenrechtes darfst Du nicht überfahren, wenn Du nicht dieses Kennzeichen angebracht has
===============
Gilt dieses Gesetz nur für Deutschland, oder auch für mich Ösi?
Bedeutet das jetzt, daß ich das amtliche Kennzeichen NICHT anbringen muß, wenn ich ausschließlich am Gardasee rumkurve mit einem Boot, das nicht mal 10 Meter hat?
Und - Heimathafenkennzeichnung - wie kennzeichne ich den denn? Mit der Heimatflagge?

Name: Ist der Name, den ich meinem Boot gegeben haben?


Grüße
Margit
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  #2  
Alt 16.04.2005, 21:05
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
Repräsentant der schwarzen Macht
 
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Ort: Lübeck - Krummesse / Holzwiek Tel. 04508/777 77 10
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Boot: Chaparral Signature 260 - CA$H FLOW
Rufzeichen oder MMSI: DJ6837 - 211387640
42.920 Danke in 15.623 Beiträgen
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Jungs,

seit Ihr müde?

Beantwortet doch mal die Frage von Margit.
__________________
Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


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  #3  
Alt 16.04.2005, 21:42
Ixy
Gast
 
Beiträge: n/a
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Name = gegebener Bootsname
Heimathafen = Name des Heimathafens.

Einfach Ranschreiben bzw. kleben.
Gibt Vorschriften der Größe und wo. Wie war das,...? Gut leserlich auf jeder Seite des Buges den Namen. Am Heck den Namen und den Heimathafen. Buchstabengröße min. 5 cm. Wenn ich mich recht erinner.

Binnen is das sone komische Nummer die man beantragen muß und die dem Boot zugeordnet werden.

Das gilt für deutsche Boote im deutschen Bundesgebiet. Für dich als Ösi auf deutschem Schiff gilt das auch. Auf Ösischiff meines achtens nicht, da du Besucher bist.

Aber da kann dir vielleicht mal jemand von unseren Binnengewässerfahrern genaueres sagen. Die müssen sich doch diese komischen Lottozahlen ans Boot kleben.
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  #4  
Alt 16.04.2005, 21:46
avivendi avivendi ist offline
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Ort: Cuxhaven
Beiträge: 1.486
37 Danke in 21 Beiträgen
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es sei denn, der gegebene bootsname verstösst gegen die richtlinien der eu....
__________________
Ein segelboot macht aus einem hebeltiger noch lange keinen menschen....
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  #5  
Alt 16.04.2005, 21:54
Flipperskipper Flipperskipper ist offline
Vice Admiral
 
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1.056 Danke in 670 Beiträgen
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Hallo Margit!
Hast du für dein Schiff eine österr.Zulassung? In welchem Land ist es registriert?

Gruß Flipperskipper
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  #6  
Alt 16.04.2005, 22:04
Benutzerbild von Ride The Lightning
Ride The Lightning Ride The Lightning ist offline
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Beiträge: 4.246
Boot: Crownline 275 CCR
13.552 Danke in 3.932 Beiträgen
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Hi Margit,
also für Binnengewässer musst du zum Wasser- und Schifffahrtsamt und dir ein amtliches Kennzeichen verschreiben lassen. Alternativ kannst du Dir auch ein amtlich anerkanntes Kennzeichen z.B. vom ÖAC (gibts den ) geben lassen.
Schriftgröße 10 cm. Und gut erkennbar entweder am Heck oder beiderseits am Bug.
So ist es bei uns (und ich habe nicht extra nachgesehen ).
Gruß
__________________
Good Day To Be Alive, Sir

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  #7  
Alt 16.04.2005, 22:46
Ixy
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Ride The Lightning
Hi Margit,
also für Binnengewässer musst du zum Wasser- und Schifffahrtsamt und dir ein amtliches Kennzeichen verschreiben lassen. Alternativ kannst du Dir auch ein amtlich anerkanntes Kennzeichen z.B. vom ÖAC (gibts den ) geben lassen.
Schriftgröße 10 cm. Und gut erkennbar entweder am Heck oder beiderseits am Bug.
So ist es bei uns (und ich habe nicht extra nachgesehen ).
Gruß
Auch als Ausländisches Schiff auf Urlaubstörn?
Glaube nicht, oder?
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  #8  
Alt 17.04.2005, 07:32
Benutzerbild von Thomas aus Schwaben
Thomas aus Schwaben Thomas aus Schwaben ist offline
Fleet Captain
 
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Standard Re: Kennzeichnungspflicht < 15 M ?

Zitat:
Zitat von masto
wenn ich ausschließlich am Gardasee rumkurve mit einem Boot, das nicht mal 10 Meter hat?
Au backe, das kann man Recht verschieden auslegen.
Ich dachte immer ob EU oder nicht es gelten auf jeden Fall die
"länderspezifischen Vorschriften"
Also da wo Du mit Deinem Boot unterwegs bist !!

Für Italien:

http://www.adac.de/images/Merkbl%C3%...tcm8-83945.pdf

Zitat:
Seit Inkrafttreten des neuen Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetzes im Januar 1993 kann ein
Bootseigner, der Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) ist
und dessen Boot im Heimatstaat registriert ist, sein Wassersportfahrzeug, ohne Zoll- oder
Steuerabgaben zu entrichten, in ein anderes Land der EU einführen, dort benutzen und dort auch unbefristet stationieren.

Ich würde das Boot registrieren lassen. Am Gardasee wär mir das zu gefährlich, und die italienische Wapo´s (Kiverer ??) kennen da keinen Spaß!!

Grüße
Thomas
__________________
-Grüße Thomas-
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  #9  
Alt 17.04.2005, 08:02
AndreasR AndreasR ist offline
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Ort: Beselich bei Limburg / Lahn, zeitweise auch Berlin
Beiträge: 683
166 Danke in 94 Beiträgen
Standard

im ELWIS fand ich dazu folgendes

Was gilt für Fahrzeuge mit ausländischem Heimathafen?

- Hat der Eigentümer seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik, gilt für ihn die Kennzeichnungspflicht mit
deutschem Kennzeichen.
- Hat der Eigentümer seinen Wohnsitz im Ausland, wird die dort vorgeschriebene Kennzeichnung mit
dem Nationalitätenkennzeichen akzeptiert. Gibt es dort keine Regelung, muss das Fahrzeug mit seinem
Namen und Heimathafen sowie dem Namen und der Anschrift seines Eigentümers gekennzeichnet
sein.

Dies gilt nur, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist, d.h. dass deutsche Kennzeichen auch im Ausland
akzeptiert werden.

Was gilt für Fahrzeuge mit deutschen Kennzeichen auf ausländischen Binnengewässern?

Maßgeblich ist immer das jeweilige nationale Recht. Vielfach werden die deutschen Kennzeichen anerkannt.
Dies ist bekannt für: Frankreich, Italien, Niederlande, Bodensee (auch schweizerische und österreichische
Teile).
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  #10  
Alt 17.04.2005, 08:55
Benutzerbild von dieter
dieter dieter ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von Ixy
Zitat:
Zitat von Ride The Lightning
Hi Margit,
also für Binnengewässer musst du zum Wasser- und Schifffahrtsamt und dir ein amtliches Kennzeichen verschreiben lassen. Alternativ kannst du Dir auch ein amtlich anerkanntes Kennzeichen z.B. vom ÖAC (gibts den ) geben lassen.
Schriftgröße 10 cm. Und gut erkennbar entweder am Heck oder beiderseits am Bug.
So ist es bei uns (und ich habe nicht extra nachgesehen ).
Gruß
Auch als Ausländisches Schiff auf Urlaubstörn?
Glaube nicht, oder?
... durch die Meldung mit dem Kennzeichen - egal wo ob ADAC oder WSA usw. bekommt man einen Schein ... der irgendwie auch als Besitzdokument im Ausland verwendet werden kann (wenn es auch kein richtig amtliches ist ) ... also man hat ein gestempeltes Papier in der Hand, das die ganzen NUmmern von Motor und Antrieb, den Bootsnamen etc etc. enthält und das auf seinen eigenen Namen ausgestellt... man kann halt im Ausland damit belegen, dass es MEINS ist....
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servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #11  
Alt 17.04.2005, 11:05
masto masto ist offline
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Standard Ja, österr. Zulassung

Hallo allseits,

herzlichen Dank für Eure Mühe.

Mir scheint nach Euren Ausführungen, der richtige und sichere Weg schein zu sein:
Kennzeichnung wie im Zulassungsland vorgeschrieben. Da meine Zulassung in Österreich ist, daher bei uns in Österreich sage und schreibe 15cm hoch, 2 cm breite Schrift beidseitig - hab grad nachgeschaut. ***häßlich***, da hätte ich schon lieber den Namen alleine draufgeklebt.

Alles was ich im Netz finde ist die Sicherheit, daß die WaschPo in Italien ganz nett happig sein kann, und sich nicht alle an dieselben Normen hält. Wir spüren die bürokratische Härte der Italiener gegenüber Ausländer gerade in einem ganz anderen Fall. Und, man ist ganz schön aufgeschmissen, wenn man die Sprache nicht so gut beherrscht, daß man sich auch mit den passenden Worten verteidigen kann.


Grüße
Margit
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  #12  
Alt 17.04.2005, 21:58
Ixy
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Zitat:
Zitat von dieter

... durch die Meldung mit dem Kennzeichen - egal wo ob ADAC oder WSA usw. bekommt man einen Schein ... der irgendwie auch als Besitzdokument im Ausland verwendet werden kann (wenn es auch kein richtig amtliches ist ) ... also man hat ein gestempeltes Papier in der Hand, das die ganzen NUmmern von Motor und Antrieb, den Bootsnamen etc etc. enthält und das auf seinen eigenen Namen ausgestellt... man kann halt im Ausland damit belegen, dass es MEINS ist....
Das erfüllt auch das Flaggenzertifikat. Nur fährt man dann nicht Lottozahlen durch die Gegend. Sieht ja immer aus wie ein Autokennzeichen. Einfach nur häßlich. Auf dem Wasser will ich nicht an den Straßenverkehr erinnert werden, außer an Seeschiffahrtsstraßenverkehr.
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  #13  
Alt 17.04.2005, 22:09
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dieter dieter ist offline
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... es sieht nicht nur so aus, sondern es ist wie ein Autokennzeichen.... und ich hab meine lieblingszahl 13 auch vom WSA auf Wunsch bekommen....und dies ohne Aufpreis...
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...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #14  
Alt 17.04.2005, 22:14
Ixy
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Zitat:
Zitat von dieter
... es sieht nicht nur so aus, sondern es ist wie ein Autokennzeichen.... und ich hab meine lieblingszahl 13 auch vom WSA auf Wunsch bekommen....und dies ohne Aufpreis...
Was ein Glück brauchen wir das nicht. Meine Segelnummer langt.
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  #15  
Alt 17.04.2005, 22:15
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...ich will ja nicht segeln..... .

.. ich muss nur ab und zu ..
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...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #16  
Alt 17.04.2005, 22:18
Ixy
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Zitat:
Zitat von dieter
...ich will ja nicht segeln..... .

.. ich muss nur ab und zu ..
Siehst das is bei mir anders rum.

Will nicht motoren, muß es nur ab und zu.
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