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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Darf ich
als Mieter in einen Mehrfamilienhaus einen Vertreter an die frische Luft setzen?
Es geht mir auf den Sack, das hier alle naselang einer klingelt obwohl ein Schild an dr Klingel darauf hinweist es zu unterlassen. Grüße
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Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... |
#2
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Das macht bei uns der Hund!
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben
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#3
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Den Spass gönn ich mir immer noch selbst...
Klar, kann man die vom Hof jagen. Man hat ja Hausrecht.
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. . Akki irgendwas ist ja immer...
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#4
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Hab ich das als Mieter???
Grüße
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Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... |
#5
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Nein, nicht auf das Ganze Haus bezogen, sondern nur auf die von dir gemieteten Räumlichkeiten/Flächen.
Du kannst dir aber vom Eigentümer das Hausrecht übertragen lassen. |
#6
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Ja,hast du - im Haus vertrittst du in dem Fall deinen Vermieter - der ist ja nicht immer vor Ort,es sei denn er wohnt mit im Haus.
Falls das nicht fruchtet - Ordnungsmacht anrufen. Gruss Andreas |
#7
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Stimmt nicht ganz...
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#8
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#9
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Siehe mein erstes Posting.
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#10
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Ich lasse mich gern belehren, aber ich sehe es derzeit auch noch so,
dass ich als Mieter gegenüber dem Mietobjekt fremden Personen das Hausrecht habe. Jeder Hausmeister hat das Hausrecht an den Gebäudekomplexen und jeder Schaffner hat das Hausrecht über den ganzen Bahnhof.
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. . Akki irgendwas ist ja immer...
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#11
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Auch im Treppenhaus?
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Gruß Andrea |
#12
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Zitat:
Einfaches Beispiel aus einem Mehrfamilienhaus: Du kannst deinen Nachbarn nicht leiden. Jetzt bekommt dieser Nachbar Besuch, der dir im Treppenhaus begegnet. Hättest du jetzt das Hausrecht könntest du zu dem Besuch einfach sagen, dass er das Haus verlassen muss. Verständlich?
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#13
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Hier gibts was zu lesen:
http://www.andre-krueger-online.de/recht/4.html leider kann ich nicht mitreden, da ich im Eigenheim wohne, mein Rechtsempfinden sagt mir aber, dass ich als Mieter einen Vertreter, den ich nicht in meiner Wohnung haben will, rauskomplimentieren darf. Was der dann im Treppenhaus veranstaltet, soll mir egal sein.
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Gruß Heinz, |
#14
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genau.
du als Mieter kannst dass Hausrecht in deiner Wohnung ausüben. Nicht aber im Treppenhaus. Kann ja sein das der Mieter 2 Etagen über dir genau auf den Vertreter wartet. ich als Hausbesitzer kann noch nicht mal den Besuch meiner Mieter des Grundstückes verweisen wenn sie mir nicht passen. Nur wenn sie Schäden anrichten. Und dann auch nur wenn sie es Vorsätzlich machen. |
#15
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Zitat:
Selbst der Hauseigentümer kann dem Besuch seines Mieters nur bei einem gravierenden Grund den Zutritt zum Haus verwehren. Gruß Werner |
#16
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Ähm...das war ein Beispiel, was passieren könnte, wenn der Mieter Hausrecht im Treppenhaus hätte...hat er aber ja nicht. Das wollte ich damit nur verständlich machen. Die anderen haben es auch verstanden.
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#17
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Zitat:
Das ist Fakt. Gruß Werner |
#18
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Ja, Werner. Aber darum ging es auch nicht.
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#19
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Worum ging es denn
Nr, 12, dein Kommentar mal langsam durchlesen Gruß Werner |
#20
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Ich bin raus...
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#21
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Du musst nicht gleich beleidigt sein.
Natürlich kannst du als Mieter nur über deine angemieteten Räume " Das Hausrecht " ausüben. Meine Kommentare du deinem Beitrag bezogen sich auf diesen, von dir geschriebenen Satz. Zitat: Du kannst deinen Nachbarn nicht leiden. Jetzt bekommt dieser Nachbar Besuch, der dir im Treppenhaus begegnet. Hättest du jetzt das Hausrecht könntest du zu dem Besuch einfach sagen, dass er das Haus verlassen muss. Gruß Werner |
#22
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Hallo Snackman,
ich denke, bei wichtigem Grund, ständiger Verletzung deiner Privatspähre etc. geht das schon, ihn zu verweisen, er, der Vertreter besucht im Hause ja niemanden speziell. Als Mieter kannst Du sicher schon jemanden in Deinem Hausflur fragen, zu wem er wolle, weiss er das nicht, kannst Du ihn zur Tür begleiten. Das Unternehmen, für das der meist selbstständige Handelsvertreter tätig ist, kann ihn noch viel besser anweisen, was er zu tun hat. Es dürfte eine komplexe Angelegenheit sein, siehe auch "Stalking", nervenaufreibend hinzu, das Du zu Deinem Recht kommst. Schmeiss ihn raus und riskiere eine Ansage, falls nicht ganz berechtigt, Cheers, Guido
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#23
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. . Akki irgendwas ist ja immer...
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#24
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#25
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Diese Art von Threads sind sooooo endgeil
@ Werner lies doch mal den thread vom ersten Posting an. Eventuell auch langsamer gruß Jörg
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