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Langzeitfahrten Alles für die grosse Fahrt.

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  #1  
Alt 13.06.2012, 10:53
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T-Technik T-Technik ist offline
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Standard Fahren im weltweitem Binnenland, Scheine ? Patente ? Bootsbegrenzungen ? (Länge?)

Hallo geschätzte BF-ler .


Ich möchte meine Frage hier einstellen,
mit der Hoffnung viele Leser zu erreichen,
wo vielleicht doch jemand hier Antworten weis .


Unser Sportbootführerschein See gilt ja, wie ich meine, International
und ist unabhänig von der Bootsgröße .

Wie sieht es aber binnen in den anderen Ländern aus ?

Unser Deutscher SBF-Binnen gilt bis 15 m Länge des festen Bootskörpers .

Innerhalb der EU sollte dies wohl auch binnen Anerkennung finden .

Möchte ich ein Sportboot bis max. 25 m binnen fahren,
ermöglicht dies z.B. das Sportpatent,
welches ebenfalls in der EU aktzeptiert wird .


Die Hauptfrage :

Wie schaut das nun in den weiteren Ländern binnen aus ?

Z.B.: USA, Canada, Brasilien, oder ganz andere, .................... .


Wird der Deutsche SBF-Binnen mit seinen 15 m gerne in der Welt angenommen ?

Würde dies auch so mit dem sehr hochwertigen Sportpatent so sein ?
(15-25 m )


Ich denke, man müsste sich tatsächlich immer vorher regional informieren,
aber vielleicht hat hier jemand Erfahrungen gemacht .


Grüße : TOMMI
__________________
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6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40
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  #2  
Alt 13.06.2012, 11:16
billi billi ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von LO-Technik Beitrag anzeigen
Hallo geschätzte BF-ler .


Ich möchte meine Frage hier einstellen,
mit der Hoffnung viele Leser zu erreichen,
wo vielleicht doch jemand hier Antworten weis .


Unser Sportbootführerschein See gilt ja, wie ich meine, International
und ist unabhänig von der Bootsgröße .

Wie sieht es aber binnen in den anderen Ländern aus ?

Unser Deutscher SBF-Binnen gilt bis 15 m Länge des festen Bootskörpers .

Innerhalb der EU sollte dies wohl auch binnen Anerkennung finden .

Möchte ich ein Sportboot bis max. 25 m binnen fahren,
ermöglicht dies z.B. das Sportpatent,
welches ebenfalls in der EU aktzeptiert wird .


Die Hauptfrage :

Wie schaut das nun in den weiteren Ländern binnen aus ?

Z.B.: USA, Canada, Brasilien, oder ganz andere, .................... .


Wird der Deutsche SBF-Binnen mit seinen 15 m gerne in der Welt angenommen ?

Würde dies auch so mit dem sehr hochwertigen Sportpatent so sein ?
(15-25 m )


Ich denke, man müsste sich tatsächlich immer vorher regional informieren,
aber vielleicht hat hier jemand Erfahrungen gemacht .


Grüße : TOMMI
Das SPortpatent reicht ja nicht mal in Deutschland überall. auf dem Rhein brauchst du für ein Sportboot von 25m ein Rheinpatent und dieses gilt immer nur für einen Vorher definierten Abschnitt.

Weltweit muss man von Fall zu fall schauen.
Aber in den Meisten Fällen wird wohl der deutsch Befähigungsnachweis annerkannt werden. Besonderns in den Ländern die keinen Binnen-Führerschein haben wie Brasilien
In den USA ist es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Das eine Bundeslnad hat einen Führerschein das andere nicht. Der Deutsche wird aber meines wissens dort auch annerkannt.

Auch innerhalb europ gibt es Binnenreviere wo der Binneschein nicht gilt. Hierzu zählt z.B. schon mal in Deutshcland der Bodensee und in Holland das Ijselmeer oder die Osterschelde.
und werc die Gegebenheiten vor Ort kennt wird auch zustimmen das das gut so ist.
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  #3  
Alt 13.06.2012, 11:29
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T-Technik T-Technik ist offline
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Hallo Volker,
innerhalb Deutschland weis ich es genau .

Das Sportpatent genügt .
Für den gesamten Rhein, kleine Teile der Donau z.B. ,
nur den Nachweis der Streckenkunde .


Grüße : TOMMI
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  #4  
Alt 13.06.2012, 15:42
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Moin

Sportpatent - ist Rhein auf geprüften Streckenabschnitten mit allen Kanälen und sonstigen Flüssen. Für Boote von 15-25 Meter oder über 100 Tonnen.

Sportschifferschein Binnen - Für alles außer dem Rhein.
Für Boote von 15 - 25 Meter oder über 100 Tonnen.

Bei beiden ist die entsprechende Streckenkunde Prüfungsgrundlage.
Patent nur ein Rheinabschnitt, Schein wird das komplette Wasserstraßennetz außer dem Rhein aus dem Kopf abgefragt.

Infobeispiel: http://www.bootsfuehrerschein.com/bo...rerscheine.htm
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Gruß
Feddo

Schlechtes Wetter gibt es nicht...

Geändert von (B)Eule (13.06.2012 um 16:45 Uhr)
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  #5  
Alt 13.06.2012, 16:29
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angenommen man darf demnächst in deutschland 15 ps fahren und hat ein segelboot, wie ist das dan mit zb einer weltumsegelung.

es gibt doch bestimmt länder wo man dan ohne schein nicht rein darf, zb kroatien.

da ist man ja wochen beschäfitigt um erts mal zu gucken wo man hinfahren darf, oder?
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  #6  
Alt 13.06.2012, 22:38
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Moin Tommi,
frag mal hier nach (im Forum), die USA-Kollegen haben oft mal grössere Boote und sollten sich auskennen: http://www.trawlersandtrawlering.com/index.html evt. auch hier mal fragen: http://www.passagemaker.com/
Ansonsten ist das wie mit den VISA-Vorschriften: am Ende hilft nur anrufen (im Land Deines jeweiligen Interesses und direkt nachfragen) Mit Skype fast ohne Kosten.
@ Jeenns: eine Langfahrt vorzubereiten, dauert mehr als ein paar Wochen, da gehen diverse Monate drauf.
gruesse
Hanse
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  #7  
Alt 14.06.2012, 06:47
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Zitat:
Zitat von jeenns Beitrag anzeigen
angenommen man darf demnächst in deutschland 15 ps fahren und hat ein segelboot, wie ist das dan mit zb einer weltumsegelung.

es gibt doch bestimmt länder wo man dan ohne schein nicht rein darf, zb kroatien.

da ist man ja wochen beschäfitigt um erts mal zu gucken wo man hinfahren darf, oder?
da kommt man um die sorgfältige recherche wohl nicht rum.
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  #8  
Alt 14.06.2012, 13:00
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Lt. Coast Guard werden alle Scheine in USA anerkannt. Hab bei denen mal angefragt. Gestoppt wurde ich auch schon aber nach einemm Schein hat mich bisher noch nie jamand gefragt. Bootsgroesse von mir ab und an bewegt 34-60 Fuss, Lake Michigan,Gulf of Mexico, California,Oregon,Washington Kueste
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  #9  
Alt 19.06.2012, 17:33
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Zitat:
Zitat von LO-Technik Beitrag anzeigen

Unser Deutscher SBF-Binnen gilt bis 15 m Länge des festen Bootskörpers .
Moin,

darf ich mal fragen wann Dein SFB-Binnen ausgestellt wurde, konkrekt vor oder nach 01.01.1998, zwei bzw. dreiseitiger Lappen?
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Gruss Vestus
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  #10  
Alt 19.06.2012, 18:28
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Die alte Reglung hatte Längen und Gewichtsbegrenzung.
Da ist dann das Gewicht ersatzlos gestrichen worden.
Im Schein steht:"... Befähigt Sportboote auf Binnenwasserstraßen(soweit Bundeswasserstraßen) zu führen."
Keine weiteren Einschränkungen, weder Gewicht, noch Länge.
Waren aber maximal 15 Meter oder 15 Tonnen, auf dem Rhein 20 Meter.
Als Fortsetzung gab es dann das 60 Tonner Patent, heute Sportpatent.
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Gruß
Feddo

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  #11  
Alt 19.06.2012, 18:49
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Fast gut recherchiert.

Maximale Länge: 25 Meter,

maximale Verdrängung 15 Kubikmeter,

Keine Streckennachweise erforderlich,

Gültig auf allen Bundeswasserstrassen, ausser Rhein, und wird in allen Ländern, die dt. SBF akzeptieren, auch anerkannt.

Auf Antrag wird der "alte" SBF in das Schifferzeugnis E umgeschrieben, mit o.a. Einschränkungen.

Nachzulesen in: http://www.gesetze-im-internet.de/bi...998/index.html

Stand: heute
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Gruss Vestus
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  #12  
Alt 19.06.2012, 18:50
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Das war noch aus dem Kopf ;)
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  #13  
Alt 19.06.2012, 18:57
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Vestus, du hast da jetzt den Sportschifferschein, 15 - 25 Meter.
Es ging aber um den uralten Sportbootführerschei Binnen A, vor bzw nach 22.03.1989
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Gruß
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  #14  
Alt 19.06.2012, 19:28
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Genau den habe ich auch, weit vor 1989 und mit Motorberechtigung.

Massgebend ist wann aufgrund des A-Scheines bzw. nach Prüfung die Austellung des SBF-Binnen erfolgte, nämlich vor 1998.

Wer heute umschreiben lässt oder eine Ersatzanfertigung beantragt, bekommt automatisch die 15 Meter reingedrückt.

Wer damals rechtzeitig umschrieb bzw. seinen SBF erwarb hat Goldstaub in der Hand.
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Gruss Vestus
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  #15  
Alt 19.06.2012, 19:34
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Fällst du evtl unter die Berlinreglung?
Die war nochmals anders.
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  #16  
Alt 19.06.2012, 19:48
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Mit Sicherheit nicht.

Mein A-Schein wurde in Berlin damals nicht anerkannt, es sei denn für "Wettfahrtvorbereitungen von Nicht-Berlinern". Meinen A-Schein habe ich schön mit dem westdeutschen Resepass (2. Wohnsitz bei meinen Eltern in BS) zusammen aufbewahrt, der grüne PA blieb Zuhause.

Ich war also das ganze Jahr im Training.
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Gruss Vestus
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  #17  
Alt 19.06.2012, 20:36
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hier steht es etwas verständlicher:

http://www.berlinerseglerverband.de/index.php?id=79
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wenn Jemand denkt, ich schreibe Unsinn, dann braucht er/sie es mir nicht zu sagen, ich weiss es
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Gruss, Tom
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  #18  
Alt 19.06.2012, 20:43
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Das war es....... Lang ist es her.
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  #19  
Alt 19.06.2012, 21:14
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Im Grunde genommen stimmt das, aber der entscheidende Passus ist "erteilt" und nicht "erworben"

Quelle: http://www.berlinerseglerverband.de/index.php?id=79

"Sportbootführerscheine-Binnen, die vor dem 1. Januar 1998 erworben wurden, berechtigen die Inhaber, auch weiterhin Sportboote von weniger als 15 m3 Wasserverdrängung zu führen, auch wenn diese länger als 15 m sind (Bestandsschutzregelung). ."...

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bi...1998/__28.html

"3) Eine vor Inkrafttreten dieser Verordnung erteilte Fahrerlaubnis nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 für Sportboote mit Antriebsmaschine entspricht einer Fahrerlaubnis der Klasse E, soweit die Wasserverdrängung des geführten Sportbootes weniger als 15 Kubikmeter beträgt."

Der Berliner legt sich das gern so zurecht wie er es gern hätte, (gell, Herr W. aus dem Roten Rathaus, das mit dem Brandschutz in Schönefeld geht auch so) aber leider passt das nicht immer.

Entscheidend ist das Ausstellungsdatum. Verstehen muss man das nicht.

Und wer es nicht glaubt soll sich bei einer WSD seines Vertrauens erkundigen.
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Gruss Vestus
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