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#1
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Fahren im weltweitem Binnenland, Scheine ? Patente ? Bootsbegrenzungen ? (Länge?)
Hallo geschätzte BF-ler .
Ich möchte meine Frage hier einstellen, mit der Hoffnung viele Leser zu erreichen, wo vielleicht doch jemand hier Antworten weis . Unser Sportbootführerschein See gilt ja, wie ich meine, International und ist unabhänig von der Bootsgröße . Wie sieht es aber binnen in den anderen Ländern aus ? Unser Deutscher SBF-Binnen gilt bis 15 m Länge des festen Bootskörpers . Innerhalb der EU sollte dies wohl auch binnen Anerkennung finden . Möchte ich ein Sportboot bis max. 25 m binnen fahren, ermöglicht dies z.B. das Sportpatent, welches ebenfalls in der EU aktzeptiert wird . Die Hauptfrage : Wie schaut das nun in den weiteren Ländern binnen aus ? Z.B.: USA, Canada, Brasilien, oder ganz andere, .................... . Wird der Deutsche SBF-Binnen mit seinen 15 m gerne in der Welt angenommen ? Würde dies auch so mit dem sehr hochwertigen Sportpatent so sein ? (15-25 m ) Ich denke, man müsste sich tatsächlich immer vorher regional informieren, aber vielleicht hat hier jemand Erfahrungen gemacht . Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
#2
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Zitat:
Weltweit muss man von Fall zu fall schauen. Aber in den Meisten Fällen wird wohl der deutsch Befähigungsnachweis annerkannt werden. Besonderns in den Ländern die keinen Binnen-Führerschein haben wie Brasilien In den USA ist es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Das eine Bundeslnad hat einen Führerschein das andere nicht. Der Deutsche wird aber meines wissens dort auch annerkannt. Auch innerhalb europ gibt es Binnenreviere wo der Binneschein nicht gilt. Hierzu zählt z.B. schon mal in Deutshcland der Bodensee und in Holland das Ijselmeer oder die Osterschelde. und werc die Gegebenheiten vor Ort kennt wird auch zustimmen das das gut so ist. |
#3
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Hallo Volker,
innerhalb Deutschland weis ich es genau . Das Sportpatent genügt . Für den gesamten Rhein, kleine Teile der Donau z.B. , nur den Nachweis der Streckenkunde . Grüße : TOMMI
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#4
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Moin
Sportpatent - ist Rhein auf geprüften Streckenabschnitten mit allen Kanälen und sonstigen Flüssen. Für Boote von 15-25 Meter oder über 100 Tonnen. Sportschifferschein Binnen - Für alles außer dem Rhein. Für Boote von 15 - 25 Meter oder über 100 Tonnen. Bei beiden ist die entsprechende Streckenkunde Prüfungsgrundlage. Patent nur ein Rheinabschnitt, Schein wird das komplette Wasserstraßennetz außer dem Rhein aus dem Kopf abgefragt. Infobeispiel: http://www.bootsfuehrerschein.com/bo...rerscheine.htm
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Gruß Feddo Schlechtes Wetter gibt es nicht... Geändert von (B)Eule (13.06.2012 um 16:45 Uhr) |
#5
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angenommen man darf demnächst in deutschland 15 ps fahren und hat ein segelboot, wie ist das dan mit zb einer weltumsegelung.
es gibt doch bestimmt länder wo man dan ohne schein nicht rein darf, zb kroatien. da ist man ja wochen beschäfitigt um erts mal zu gucken wo man hinfahren darf, oder? |
#6
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Moin Tommi,
frag mal hier nach (im Forum), die USA-Kollegen haben oft mal grössere Boote und sollten sich auskennen: http://www.trawlersandtrawlering.com/index.html evt. auch hier mal fragen: http://www.passagemaker.com/ Ansonsten ist das wie mit den VISA-Vorschriften: am Ende hilft nur anrufen (im Land Deines jeweiligen Interesses und direkt nachfragen) Mit Skype fast ohne Kosten. @ Jeenns: eine Langfahrt vorzubereiten, dauert mehr als ein paar Wochen, da gehen diverse Monate drauf. gruesse Hanse
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#7
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Zitat:
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#8
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Lt. Coast Guard werden alle Scheine in USA anerkannt. Hab bei denen mal angefragt. Gestoppt wurde ich auch schon aber nach einemm Schein hat mich bisher noch nie jamand gefragt. Bootsgroesse von mir ab und an bewegt 34-60 Fuss, Lake Michigan,Gulf of Mexico, California,Oregon,Washington Kueste
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#9
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Zitat:
darf ich mal fragen wann Dein SFB-Binnen ausgestellt wurde, konkrekt vor oder nach 01.01.1998, zwei bzw. dreiseitiger Lappen?
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Gruss Vestus |
#10
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Die alte Reglung hatte Längen und Gewichtsbegrenzung.
Da ist dann das Gewicht ersatzlos gestrichen worden. Im Schein steht:"... Befähigt Sportboote auf Binnenwasserstraßen(soweit Bundeswasserstraßen) zu führen." Keine weiteren Einschränkungen, weder Gewicht, noch Länge. Waren aber maximal 15 Meter oder 15 Tonnen, auf dem Rhein 20 Meter. Als Fortsetzung gab es dann das 60 Tonner Patent, heute Sportpatent.
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Gruß Feddo Schlechtes Wetter gibt es nicht... |
#11
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Fast gut recherchiert.
Maximale Länge: 25 Meter, maximale Verdrängung 15 Kubikmeter, Keine Streckennachweise erforderlich, Gültig auf allen Bundeswasserstrassen, ausser Rhein, und wird in allen Ländern, die dt. SBF akzeptieren, auch anerkannt. Auf Antrag wird der "alte" SBF in das Schifferzeugnis E umgeschrieben, mit o.a. Einschränkungen. Nachzulesen in: http://www.gesetze-im-internet.de/bi...998/index.html Stand: heute
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Gruss Vestus |
#12
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Das war noch aus dem Kopf ;)
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Gruß Feddo Schlechtes Wetter gibt es nicht... |
#13
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Vestus, du hast da jetzt den Sportschifferschein, 15 - 25 Meter.
Es ging aber um den uralten Sportbootführerschei Binnen A, vor bzw nach 22.03.1989
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Gruß Feddo Schlechtes Wetter gibt es nicht... |
#14
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Genau den habe ich auch, weit vor 1989 und mit Motorberechtigung.
Massgebend ist wann aufgrund des A-Scheines bzw. nach Prüfung die Austellung des SBF-Binnen erfolgte, nämlich vor 1998. Wer heute umschreiben lässt oder eine Ersatzanfertigung beantragt, bekommt automatisch die 15 Meter reingedrückt. Wer damals rechtzeitig umschrieb bzw. seinen SBF erwarb hat Goldstaub in der Hand.
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Gruss Vestus |
#15
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Fällst du evtl unter die Berlinreglung?
Die war nochmals anders.
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Gruß Feddo Schlechtes Wetter gibt es nicht... |
#16
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Mit Sicherheit nicht.
Mein A-Schein wurde in Berlin damals nicht anerkannt, es sei denn für "Wettfahrtvorbereitungen von Nicht-Berlinern". Meinen A-Schein habe ich schön mit dem westdeutschen Resepass (2. Wohnsitz bei meinen Eltern in BS) zusammen aufbewahrt, der grüne PA blieb Zuhause. Ich war also das ganze Jahr im Training.
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Gruss Vestus |
#17
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wenn Jemand denkt, ich schreibe Unsinn, dann braucht er/sie es mir nicht zu sagen, ich weiss es _________________________________ Gruss, Tom |
#18
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Das war es....... Lang ist es her.
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Gruß Feddo Schlechtes Wetter gibt es nicht... |
#19
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Im Grunde genommen stimmt das, aber der entscheidende Passus ist "erteilt" und nicht "erworben"
Quelle: http://www.berlinerseglerverband.de/index.php?id=79 "Sportbootführerscheine-Binnen, die vor dem 1. Januar 1998 erworben wurden, berechtigen die Inhaber, auch weiterhin Sportboote von weniger als 15 m3 Wasserverdrängung zu führen, auch wenn diese länger als 15 m sind (Bestandsschutzregelung). ."... Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bi...1998/__28.html "3) Eine vor Inkrafttreten dieser Verordnung erteilte Fahrerlaubnis nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 für Sportboote mit Antriebsmaschine entspricht einer Fahrerlaubnis der Klasse E, soweit die Wasserverdrängung des geführten Sportbootes weniger als 15 Kubikmeter beträgt." Der Berliner legt sich das gern so zurecht wie er es gern hätte, (gell, Herr W. aus dem Roten Rathaus, das mit dem Brandschutz in Schönefeld geht auch so) aber leider passt das nicht immer. Entscheidend ist das Ausstellungsdatum. Verstehen muss man das nicht. Und wer es nicht glaubt soll sich bei einer WSD seines Vertrauens erkundigen.
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Gruss Vestus |
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