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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 13.02.2005, 14:13
rainer1972 rainer1972 ist offline
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Standard Bootsführerschein Binnen auf Meer ?

Also eines vorweg, ich habe die Suchmaschine schon mit meiner Frage betraut, es gab widersprüchliche Auskünfte, deshalb hier meine Frage:
Kann man mit den Sportbootführerschein Binnen-Motor/Segel das Meer befahren? Natürlich vorrausgesetzt ich habe keinen Motor mit mehr 3,6kw !! am Spiegel hängen.
Jemand hat nämlich behauptet wer nur unter Segel das Meer befährt braucht keinen Schein.
Ob das nun sinnvoll ist steht auf einen anderen Blatt geschrieben.
Wäre dem so hieße das nämlich das einige "Qualifikationsnachweise" demnach überflüssig wären.
Handbreit,
Rainer
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  #2  
Alt 13.02.2005, 14:22
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
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Hallo Rainer,

ja das ist so.

Boote mit Motoren von <= 3.68 KW sind Binnen und See Führerscheinfrei.
__________________
Charly
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  #3  
Alt 13.02.2005, 14:27
Wolf
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Zitat:
Zitat von charlyvoss
Hallo Rainer,

ja das ist so.

Boote mit Motoren von <= 3.68 KW sind Binnen und See Führerscheinfrei.
Wobei ich da bei "Binnen" etwas vorsichtig wäre.
Ich meine gehört zu haben, dass da regionale Bestimmungen bestehen,
Charly....
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  #4  
Alt 13.02.2005, 14:28
AndreasR AndreasR ist offline
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bestimmungen wie in berlin zum beispiel
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  #5  
Alt 13.02.2005, 14:29
Axel MU Axel MU ist offline
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Zitat:
Zitat von Wolf
Zitat:
Zitat von charlyvoss
Hallo Rainer,

ja das ist so.

Boote mit Motoren von <= 3.68 KW sind Binnen und See Führerscheinfrei.
Wobei ich da bei "Binnen" etwas vorsichtig wäre.
Ich meine gehört zu haben, dass da regionale Bestimmungen bestehen,
Charly....
Wolf hat da recht. Die Berliner z.B. sind da etwas eigen.

Axel
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  #6  
Alt 13.02.2005, 14:34
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
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Zitat:
Zitat von Wolf
Zitat:
Zitat von charlyvoss
Hallo Rainer,

ja das ist so.

Boote mit Motoren von <= 3.68 KW sind Binnen und See Führerscheinfrei.
Wobei ich da bei "Binnen" etwas vorsichtig wäre.
Ich meine gehört zu haben, dass da regionale Bestimmungen bestehen,
Charly....
Moin Wolf,

das kann natürlich sein.

Meine Aussage bezieht sich auf die Bundeswasserstraßen, die Seewasserstraßen und die See innerhalb der Hoheitsgewässer Deutschlands .

Außerhalb der Hoheitsgewässer ist auch bei stärkerer Motorisierung kein Führerschein erforderlich.
__________________
Charly
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  #7  
Alt 13.02.2005, 14:38
AndreasR AndreasR ist offline
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wenn ich mich recht entsinne darf man aber im internationalen gewässer dann wieder mit voller leistung fahren.

also erst mal die binnen hochjagen mit dem hauptmotor dann mit 5ps aus den deutschen gewässern raus und dann den kleien AB hochklappen und wieder mit der vollen leistung weiterdampfen
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  #8  
Alt 13.02.2005, 14:40
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
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Zitat:
Zitat von AndreasR
wenn ich mich recht entsinne darf man aber im internationalen gewässer dann wieder mit voller leistung fahren.

also mit 5ps aus den deutschen gewässern raus und dann den kleien AB hochklappen und mit 150ps weiterdampfen



Zitat:
Zitat von charlyvoss
Außerhalb der Hoheitsgewässer ist auch bei stärkerer Motorisierung kein Führerschein erforderlich.
__________________
Charly
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  #9  
Alt 13.02.2005, 14:49
Wolf
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Zitat:
Zitat von AndreasR
wenn ich mich recht entsinne darf man aber im internationalen gewässer dann wieder mit voller leistung fahren.

also erst mal die binnen hochjagen mit dem hauptmotor dann mit 5ps aus den deutschen gewässern raus und dann den kleien AB hochklappen und wieder mit der vollen leistung weiterdampfen


Aber ich bin davon überzeugt, wenn dir auch nur das kleinste Missgeschick
unterläuft, wird nicht nur deine Versicherung Fragen stellen,
sondern auch das Seeamt.

Edit
Nein, ist ein Motor an Bord über d.g. 5 PS ist der Schein erforderlich!
Kein Thema,
ich habe mich jetzt auf eine falsche Fährte locken lassen..
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  #10  
Alt 13.02.2005, 14:53
rainer1972 rainer1972 ist offline
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Wozu dann die Vielzahl der "Befähigungsnachweise", es steht ausser Frage man nur mit der nötigen Ehrfahrung die offende See befahren werden sollte !? Und wie sie es bei unseren Nachbarländern aus, gelten dort die gleichen Regeln? Mit 3,6 kw fahre ich überall ? Ich denke da an Holland, Dänemark, Polen, Schweden......
Und gibt es in Zukunft ein Abkommen der EU Staaten den Führerschein zu vereinheitlichen?
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  #11  
Alt 13.02.2005, 15:07
Wolf
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Zitat:
Zitat von rainer1972
Wozu dann die Vielzahl der "Befähigungsnachweise", es steht ausser Frage man nur mit der nötigen Ehrfahrung die offende See befahren werden sollte !? Und wie sie es bei unseren Nachbarländern aus, gelten dort die gleichen Regeln? Mit 3,6 kw fahre ich überall ? Ich denke da an Holland, Dänemark, Polen, Schweden......
Und gibt es in Zukunft ein Abkommen der EU Staaten den Führerschein zu vereinheitlichen?
Der wird wohl irgendwann kommen, denke ich.
Die Befähigungsnachweise sind alle i.d. R. freiwillig,
SKS und Konsorten.
Da gibt´s aber auch wieder Unterschiede, wenn du gewerblich unterwegs bist z.B., oder ein Traditionsschiff fährst, dann sind die angeblich freiwilligen Scheine vorgeschrieben.
Führt aber jetzt hier zu weit.

In den "Nachbarländern", werden unsere Scheine anerkannt.
Wenn du jetzt Sportboot -See oder den Binnen Schein meinst.
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  #12  
Alt 13.02.2005, 15:10
Ixy
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Zitat:
Zitat von AndreasR
wenn ich mich recht entsinne darf man aber im internationalen gewässer dann wieder mit voller leistung fahren.

also erst mal die binnen hochjagen mit dem hauptmotor dann mit 5ps aus den deutschen gewässern raus und dann den kleien AB hochklappen und wieder mit der vollen leistung weiterdampfen

Und deinen Hauptmotor willst du für die Strecke auf See still legen und so verändern das er nicht einsatzbereit ist? Er ist schließlich an Bord.
Bei einer Segelyacht is der Motor auch an Bord, obwohl man sich unter Segeln fortbewegt. Und das die Segelyacht immer noch Führerscheinpflichtig.
Das nicht laufen befreit nicht von der Führerscheinpflicht.
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  #13  
Alt 13.02.2005, 15:13
Benutzerbild von Segelmatt
Segelmatt Segelmatt ist offline
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Die vielen Befähigungsnachweise dienen aus meiner Sicht einzig und allein als Lizenz zm Gelddrucken für den DSV/DMYV.
Die große Seefahrernation Holland beweist, daß es auch anders geht, dort muß man Scheine für schnelle (>20km/h) und große (>15m) Boote haben, unabhängig davon, wo man sie benutzt; hier geht man also vom Gefährdungspotential des Bootes aus.
Und wenn man sich dann noch die Reddingsrapporten der KNRM ansieht (ähnlich unseres BSU), dann ist doch auffällig, daß die Mehrzahl der "Opfer" Deutsche mit den tollen Scheinen sind.

Groetjes

Matthias.
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  #14  
Alt 13.02.2005, 15:14
AndreasR AndreasR ist offline
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na aber selbstverständlich darf ich mit einem Boot das z.b. 150PS hat ohne führerschein fahren wenn ich nen 5ps AB betreibe.

soll erst mal einer nachweisen das ich den betrieben habe. dumm wirds natürlich wenn er eben betriebswarm ist.

und wenn ich bis aus den nationalen gewässern rudern muss.

ich kann auch ohne einen pkwführerschein ein auto durch die gegend schieben
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  #15  
Alt 13.02.2005, 15:17
Wolf
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Zitat:
Zitat von Ixy
Zitat:
Zitat von AndreasR
wenn ich mich recht entsinne darf man aber im internationalen gewässer dann wieder mit voller leistung fahren.


also erst mal die binnen hochjagen mit dem hauptmotor dann mit 5ps aus den deutschen gewässern raus und dann den kleien AB hochklappen und wieder mit der vollen leistung weiterdampfen

Und deinen Hauptmotor willst du für die Strecke auf See still legen und so verändern das er nicht einsatzbereit ist? Er ist schließlich an Bord.
Bei einer Segelyacht is der Motor auch an Bord, obwohl man sich unter Segeln fortbewegt. Und das die Segelyacht immer noch Führerscheinpflichtig.
Das nicht laufen befreit nicht von der Führerscheinpflicht.
So Läuft das,
ist ein Motor an Bord über die ca. 5 PS brauchst du einen Führerschein
ob du den anschmeißt oder nicht, spielt keine Geige.
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  #16  
Alt 13.02.2005, 15:39
AndreasR AndreasR ist offline
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na ob das so wirklich rechtens sein kann
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  #17  
Alt 13.02.2005, 16:00
Wolf
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Zitat:
Zitat von Segelmatt
Die vielen Befähigungsnachweise dienen aus meiner Sicht einzig und allein als Lizenz zm Gelddrucken für den DSV/DMYV.

(...)
Und wenn man sich dann noch die Reddingsrapporten der KNRM ansieht (ähnlich unseres BSU), dann ist doch auffällig, daß die Mehrzahl der "Opfer" Deutsche mit den tollen Scheinen sind.

Groetjes

Matthias.
Ich kenne den Rettungsrapport der Niederländer nicht,
aber deinen Beitrag nehme ich zur Kenntnis .....
du willst mir aber doch nicht sagen, dass viele Deutsche, welche in Holland fahren,
nicht alle Tassen im Schrank haben, oder?

Munterbleiben
Wolf
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  #18  
Alt 13.02.2005, 16:27
Axel MU Axel MU ist offline
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Zitat:
Zitat von Wolf
Zitat:
Zitat von Segelmatt
Die vielen Befähigungsnachweise dienen aus meiner Sicht einzig und allein als Lizenz zm Gelddrucken für den DSV/DMYV.

(...)
Und wenn man sich dann noch die Reddingsrapporten der KNRM ansieht (ähnlich unseres BSU), dann ist doch auffällig, daß die Mehrzahl der "Opfer" Deutsche mit den tollen Scheinen sind.

Groetjes

Matthias.
Ich kenne den Rettungsrapport der Niederländer nicht,
aber deinen Beitrag nehme ich zur Kenntnis .....
du willst mir aber doch nicht sagen, dass viele Deutsche, welche in Holland fahren,
nicht alle Tassen im Schrank haben, oder?

Munterbleiben
Wolf
Die Deutschen, denen die Tassen fehlen, fahren nicht nur in Holland Da gibt es auch Hierzulande mehr als genug von

Axel
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  #19  
Alt 13.02.2005, 17:08
Benutzerbild von Segelmatt
Segelmatt Segelmatt ist offline
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Hallo Wolf,

was ich damit sagen wollte ist lediglich, daß die inflationäre Verbreitung von Scheinen nicht davor schützt, überdurchschnittlich häufig in Unfälle verwickelt zu sein. Natürlich sind nicht alle Deutschen, die in NL segeln, unfähig, aber sie sind durch die diversen Befähigungsnachweise auf keinen Fall besser als ihre "scheinlosen" Nachbarn.
Wie gesagt: das Schein(un)wesen dient meiner Meinung nach einzig zur Beutelschneiderei, keinesfalls aber einer adaequaten Verbesserung der Sicherheit auf See.

Groetjes

Matthias.
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  #20  
Alt 13.02.2005, 17:26
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HOR HOR ist offline
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Zitat:
Zitat von Segelmatt
Wie gesagt: das Schein(un)wesen dient meiner Meinung nach einzig zur Beutelschneiderei, keinesfalls aber einer adaequaten Verbesserung der Sicherheit auf See.
Dagegen spricht, daß man in Deutschland für fast alles einen Befähigungsnachweis braucht.
Außer für das Wählen und für das Kinderkriegen. Und was dabei rauskommt ........
Warum sollte da das Böötchenfahren eine Ausnahme machen?
__________________
HOR

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  #21  
Alt 13.02.2005, 18:03
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von Segelmatt
was ich damit sagen wollte ist lediglich, daß die inflationäre Verbreitung von Scheinen nicht davor schützt, überdurchschnittlich häufig in Unfälle verwickelt zu sein. Natürlich sind nicht alle Deutschen, die in NL segeln, unfähig, aber sie sind durch die diversen Befähigungsnachweise auf keinen Fall besser als ihre "scheinlosen" Nachbarn.
Wie gesagt: das Schein(un)wesen dient meiner Meinung nach einzig zur Beutelschneiderei, keinesfalls aber einer adaequaten Verbesserung der Sicherheit auf See.
Da möchte ich nun doch mal widersprechen. Es ist einfach ein Märchen,
dass Deutschland das Land der obligatorischen Segelscheine sei.

Privates Segeln ist in Deutschland, von Berlin und und dem Bodensee ab-
gesehen, führerscheinfrei und bedarf keinerlei behördlichen Erlaubnis.
Das gilt sowohl für die deutschen Binnengewässer wie für die deutschen
Seeschifffahrtsstraßen.

Führerscheinpflichtig wird es in Deutschland binnen wie buten bei einer
Motorisierung von mehr als 5 PS an der Welle. In den Niederlanden beginnt
die Führerscheinpflicht bei 20 km/h Höchstgeschwindigkeit. Man kann sicher-
lich darüber streiten, welche Regelung die sinnvollere ist. Die deutsche hat
den Vorteil der klareren Tatsachenlage. Ein Motor hat laut Werksprospekt
eine bestimmte Leistung, und nur bei selbstgebauten oder modifizierten
Motoren gibt es Nachweisschwierigkeiten. Die maximale Geschwindigkeit
hingegen ist objektiv viel schwieriger zu fassen.
Wie auch immer, zwischen dem deutschen und dem niederländischen Füh-
rerscheinsystem liegen hier nur graduelle Unterschiede, keine prinzipiellen.

Von den beiden Sportbootführerscheinen - Binnen und See - abgesehen,
sind alle weiteren Scheine für den privaten Segler absolut freiwillig. Kein
Offizieller in Uniform hat danach zu fragen und kein Vercharterer fragt
danach, einem von manchen Segelschulen verbreiteten Märchen zum Trotz.

Wenn wir jetzt von den freiwilligen Scheinen sprechen, SKS, SSS und SHS,
so empfehle ich mal einen Vergleich mit dem lockeren Großbritannien. Dort
gibt es nicht nur die unseren Sportschifferscheinen vergleichbaren Zertifi-
kate, nein, es gibt so süße Scheine wie "Start Yachting" und "Competent
Crew". Das Ziel von letzterem, wofür als Kursdauer fünf Tage angegeben
werden, ist der Status des "Useful Crewmember". Ich möchte mal wissen,
was hier los wäre, würde der DSV einen solchen Schein anbieten.

Die gewerbsmäßige Nutzung ist in Großbritannien so wie hier geregelt: Man
benötigt den - ansonsten freiwilligen - Yachtmaster und dazu einen Zusatz-
vermerk ("Commercial Endorsment"). Übrigens sind für die Yachtmaster-
zertifikate das UKW-Betriebszeugnis und ein Erste-Hilfe-Kursus zwingende
Voraussetzung, sonst kann man nicht zur Prüfung antreten.

Für diese ewig wiederkehrenden Diskussionen um Segel- und Motorscheine
wären fundierte Kenntnisse der deutschen und ausländischen Vorschriften
gelegentlich ganz hilfreich. Außerdem ist es der Diskussion wenig dienlich,
wenn immer die Ausgangssituation in unserem Land mit negativer Vorein-
stellung betrachtet wird. So bürokratisch, wie immer dargestellt, ist sie ein-
fach nicht.

Belem
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  #22  
Alt 13.02.2005, 18:27
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Belem,

natürlich hast Du grundsätzlich recht, privates Segeln ist in D zunächst fast überall scheinfrei. Aber genau dort beginnt doch die Absurdität des Systems: ich darf ein wunderbares Segelboot überall führen, unabhängig davon, wie groß (!) es ist, sobald es aber einen Einbaumotor hat, ist Feierabend. Und das ist schlicht lächerlich, denn der Regelfall ist heute doch eine Yacht mit Einbaumotor um etwa 3PS/t. Eine 20m Yawl von 1910 ohne Motor ist also scheinlos o.k., die moderne Yacht um 10m, viel leichter zu steuern und im Ernstfall mit viel geringerem Gefährdungspotential, aber nicht. Wenn Du also von heute üblichen Maßstäben ausgehst, sind Segelscheine in D durchaus obligatorisch. Das Heranziehen von nicht realistischen Szenarien ist gerade das, was das Deutsche Scheinsystem so lächerlich macht.
Ich habe ausdrücklich den Vergleich mit NL gewählt, da dort in Sachen Wassersport (fast) alles sehr pragmatisch und harmonisch geregelt ist. Und die dortigen Vorschriften kenne ich sehr genau.

Groetjes

Matthias.

P.S.: Bei den Briten kenne ich mich in der Tat nicht aus, denn die lassen mich mit unserem Bordhund eh nie an Land...
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  #23  
Alt 13.02.2005, 18:38
rainer1972 rainer1972 ist offline
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Vielen Dank für die rege Teilnahme hier im Forum.
Nun weiß ich einiges mehr und kann mich dann auch ohne schlechtes Gewissen in Nähe der Küsten segeln. Ich hatte auch den Eindruck bei meiner Segelschule das dort Unwissenden vieles erzählt wird was einfach stimmt bzw nicht schlüssig ist. Mein ehemaliger lizensierter Segellehrer hat mir immer erzählt ich müßte bei ihm drei Ausbildungen machen bevor ich überhaupt aufs Meer darf.
Wie ist das mit den Bestimmungen in Polen und Dänemark?
Kann dazu noch jemand etwas sagen ?
Rainer
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  #24  
Alt 14.02.2005, 07:43
Benutzerbild von Makkes1980
Makkes1980 Makkes1980 ist offline
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Also ick kann euch nur was zu Spanien schreiben, dort war es so das man bis 1996 gar keine Prüfung machen mußte. Geld auf den Tisch und man hatte seinen Lappen. Heute gibt es glaube ich auch in Spanien 2 Scheine.
Nen Führerschein braucht man erst wenn man mehr als 20 PS hat, also nicht wie in Deutschland wo es ab 5 PS vorgeschrieben ist. Selbst ne Haftpflichtversicherung ist erst bei Booten über 6m vorgeschrieben bzw. Pflicht...

gruss
makkes
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Yo no soy marinero, Yo no soy marinero, Soy capitan, Soy capitan, Soy capitan...
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  #25  
Alt 14.02.2005, 09:16
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le loup le loup ist offline
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Zitat:
Zitat von Axel MU
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Zitat von Wolf
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Hallo Rainer,

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Axel
moin
die spezielle führerscheinpflicht für boote mit motorantrieb < 5ps im innenstadtbereich wurde schon vor jahren abgeschafft.

allerdinx darfste den innenstadtbereich mit booten < 5ps nicht befahren

und das ist gut so
le loup
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