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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 12.02.2005, 23:51
Benutzerbild von sailor0646
sailor0646 sailor0646 ist offline
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Standard Neue Crewlisten für Kroatien

Was sagen eigentlich unsere Kroatien Fahrer zu den neuen Bestimmungen in Kroatien?

Hier der Text aus www.yacht.de

Kroatien nicht EU-konform

Die kroatischen Behörden bestehen weiterhin für Yacht-Eigner auf zahlenmäßig begrenzten Crew- und Personenlisten. Das Ende des Segelbooms dürfte damit programmiert sein

(11.02.2005/cs) Nach einer desaströs verlaufenen Pressekonferenz im Januar während der Wassersportmesse boot in Düsseldorf stellte jetzt eine Delegation unter der Führung von Abteilungsleiter See, Mirko Vadla aus dem Ministerium für See, Tourismus, Verkehr und Entwicklung, in Hamburg die geänderten Bestimmungen für Wassersportler vor.

Demnach halten die Kroaten an der zahlenmäßigen Begrenzung der Mitsegler einer Privatyacht fest. Lediglich die Anzahl wurde erhöht. Nach dem jetzigen Stand muss der Eigner einer Yacht eine Crewliste für die Kapazität des Schiffes erstellen und darüber hinaus eine Personenliste von gleicher Länge, die Namen von künftigen Mitseglern in der Saison enthält. Darüber hinaus dürfen noch einmal 30 Prozent der Kapazität nachgemeldet werden.

Ist die Kapazität nicht in den Schiffspapieren angegeben, wird diese nach Auskunft von Vadla durch einen Hafenkapitän festgelegt. Erst danach gibt es die ab 2005 vorgeschriebene Vignette. Da die Vignette an die Yacht gebunden ist, gehen offensichtlich beim Verkauf auch die nach kroatischer Bewertungsstaffel angesetzten Rabatte (bis zu 50 Prozent) für jährliche Pflichtabgaben auf den Käufer über.

Nachverhandelt wird jetzt noch in Zagreb, ob Trailerboot-Charterer aus dem Ausland auch unter diese Regelung fallen oder nicht. Darüber hinaus ist weiterhin unklar, wie der geforderte Nachweis über die Seetüchtigkeit einer Yacht auszusehen hat und ob der Nachweis über die Befähigung des Schiffsführers aus dem Flaggenstaat der Yacht oder dem Staat des Skippers stammen muss.

Hinweise darauf, dass diese Handlungsweise weltweit einmalig sei und mit Sicherheit nicht mit EU-Recht vereinbar, ließen die kroatische Delegation unbeeindruckt.


Mehr dazu in der YACHT 4/2005
__________________
Gruß, Alfred

Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön.
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  #2  
Alt 13.02.2005, 09:50
Michael G. Michael G. ist offline
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Irgendwas musste ja passieren und damit kann ich als Eigner, der NICHT schwarz verchartert, gut leben.
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  #3  
Alt 13.02.2005, 10:52
HS007 HS007 ist offline
Cadet
 
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Nun müssen wir wohl abwarten bis die ersten Erfahrungen und Berichte über die Praxis vor Ort gemacht werden. Ich bin da sehr gespannt, was in der Marina dazu gesagt wird und vor allem wie diese Praxis aussehen wird.

Hare
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