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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 28.09.2011, 11:41
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Pseudonymloser Pseudonymloser ist offline
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...jetzt möchte ich gern zurückärgern

es geht um einen dienstleister, der einen anschluss mit einer übergabe an unserem reihenhaus hat.

dieser anschluss ist gekündigt, ich werde diesen anschluss sicher auch nie wieder brauchen,
aus diesem grund möchte ich den anschluss des dienstleisters von "meinem" grundstück entfernen lassen.
irgendwie sieht so ein kabel in der erde unschön aus

ich habe nie einen vertrag unterschrieben, im grundbuch gibt es kein überwegungsrecht....

...das kabel gehört bis zum übergang am haus dem dienstleister, das ist sicher.

also rückbau verlangen oder es müssen nur steine aufgenommen werden und der garten dann wieder neu angelegt werden

wie gesagt "die" haben mich geärgert ich bin sonst nicht so
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"Wir brauchen keinen Alkohol um lustig zu sein, aber heute gehn wir auf Nummer sicher"

Gruß Ralf


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  #2  
Alt 28.09.2011, 12:20
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ich glaub ich habe vergessen die direkte frage an EUCH zu stellen

kann ein solcher dienstleister, trotzdem ein recht haben sein kabel auf/über mein grundstück zu führen
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Gruß Ralf


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  #3  
Alt 28.09.2011, 12:33
JohnB JohnB ist offline
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Das ist knifflig.

Grundsätzlich hast Du als Eigentümer ein Anspruch auf Wiederherstellung
des ursprünglichen Zustandes zu. Manche Leitungen muß man aber dulden.
Guck mal in § 1004 II BGB.

Weiter gibt es, soweit ich weiß, ein Grundbuchbereinigungsgesetz, welches
eine nachträgliche Eintragung einer Dienstbarkeit gegen Entgeltzahlung ermöglicht.

Bist Du so sauer, weil der "Dienstleister" Dir Deine Shifttaste geklaut hat?
__________________
Beste Grüße

John
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  #4  
Alt 28.09.2011, 13:03
billi billi ist offline
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Es kann ja nur ums Kabelfernsehen oder das Telefon gehen.

Für die Verlegung hast du (oder Vorbesitzer) ja irgendwann, und sei es beim Neubau, einen Auftrag erteilt.
Da Die Entfernungskosten den Wert der "Belästigung" bei weitem Überschreitet muss du die Leitung wahrscheinlich dulden oder auf eigene Kosten entfernen lassen.
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  #5  
Alt 28.09.2011, 15:03
Benutzerbild von NonesensE
NonesensE NonesensE ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Es kann ja nur ums Kabelfernsehen oder das Telefon gehen.

Für die Verlegung hast du (oder Vorbesitzer) ja irgendwann, und sei es beim Neubau, einen Auftrag erteilt.
Da Die Entfernungskosten den Wert der "Belästigung" bei weitem Überschreitet muss du die Leitung wahrscheinlich dulden oder auf eigene Kosten entfernen lassen.
Muß nicht unbedingt so sein. Meine Eltern haben, als die Siedlung mit Kabelanschlüssen beglückt wurde, widersprochen, weil sie kein Geld für diesen Anschluß, den sie nicht brauchten, ausgeben wollten. Eines Tages, als sie von der Arbeit nach Hause kamen, lag neben dem Telefonanschluß auch ein Kabelanschluß. Eine Rechnung kam nie und zu dem Zeitpunkt war zwischen Gehweg und Hauswand nur Sand, daher haben sie sich nicht beschwert. In Zeiten des Internet übers Kabelnetz sind sie aber nicht böse drum, diesen Anschluß zu haben... Solange nicht triftigere Gründe vorliegen als "die haben mich geärgert", würde ich diesen Anschluß schon deshalb nicht entfernen lassen.

Schöne Grüße
Jan
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  #6  
Alt 28.09.2011, 15:48
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Das ist knifflig.

Grundsätzlich hast Du als Eigentümer ein Anspruch auf Wiederherstellung
des ursprünglichen Zustandes zu. Manche Leitungen muß man aber dulden.
Guck mal in § 1004 II BGB.

Weiter gibt es, soweit ich weiß, ein Grundbuchbereinigungsgesetz, welches
eine nachträgliche Eintragung einer Dienstbarkeit gegen Entgeltzahlung ermöglicht.

Bist Du so sauer, weil der "Dienstleister" Dir Deine Shifttaste geklaut hat?
nicht nur DIE taste

§ 1004 II BGB hab in meinem fall leider nichts gefunden
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Gruß Ralf



Geändert von Pseudonymloser (28.09.2011 um 15:53 Uhr)
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  #7  
Alt 28.09.2011, 16:05
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Giligan Giligan ist offline
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So ein Mist beschäftigt am Ende die Gerichte und keiner, außer den Anwälten hat wirklich einen Nutzen.

Ich kenne das aus langen Jahren im Service. Da ist eine Zechenhaus oder Hoesch-Siedlung, über viele Jahre war dort Sonnenschein, man grillte zusammen und war glücklich.
Dann wurden die Buden für kleinen Totto an die Mieter verkauft, die fortan Grundbesitzer und Hauseigentümer waren. Nun wurde wir vor Ort zitiert und man verlangte, die Kabel "von denen da drüben", die über die eigene Hauswand liefen, umgehend zu entfernen! Und das waren wenigstens sichtbare Kabel.....und man hatte sich auch nur geärgert.

Für solche Leute habe ich nicht viel übrig.


Willy
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  #8  
Alt 29.09.2011, 07:54
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Zitat:
Zitat von icemannthereal Beitrag anzeigen
nicht nur DIE taste

§ 1004 II BGB hab in meinem fall leider nichts gefunden
" (2) Der Anspruch (Beseitigung der Beeinträchtigung) ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist."

Die Duldungspflicht kann sich aus anderen Gesetzen ergeben. Bei Dir käme das Telekommunikationsgesetz (TKG) in Frage.

Warum benutzt Du Deine Shifttaste nicht? Zu Faul?
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John
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  #9  
Alt 29.09.2011, 08:14
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
So ein Mist beschäftigt am Ende die Gerichte und keiner, außer den Anwälten hat wirklich einen Nutzen.

Ich kenne das aus langen Jahren im Service. Da ist eine Zechenhaus oder Hoesch-Siedlung, über viele Jahre war dort Sonnenschein, man grillte zusammen und war glücklich.
Dann wurden die Buden für kleinen Totto an die Mieter verkauft, die fortan Grundbesitzer und Hauseigentümer waren. Nun wurde wir vor Ort zitiert und man verlangte, die Kabel "von denen da drüben", die über die eigene Hauswand liefen, umgehend zu entfernen! Und das waren wenigstens sichtbare Kabel.....und man hatte sich auch nur geärgert.

Für solche Leute habe ich nicht viel übrig.


Willy
wenn ich aber in der nähe des übergabepunktes einen teich anlegen möchte - das kabel quasi im weg ist - sieht es wohl anders aus

ich habe wirklich nicht vor erbsen zu zählen, lasse mir aber nicht gern auf den füssen rumtrampeln, auf meinem grundstück schon garnicht
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Gruß Ralf


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Alt 29.09.2011, 08:16
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Larson180Sport Larson180Sport ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Warum benutzt Du Deine Shifttaste nicht? Zu Faul?
Wahrscheinlich hat ihn der Tastaturhersteller geärgert, da hat er die Shift-Taste kostenpflichtig ausbauen lassen...

*duckundwech*
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Gruß vom Main
Oliver
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