|
Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
|
Themen-Optionen |
#51
|
||||
|
||||
street-view schon klasse
und das forum erst ich hätte echt mit murren gezahlt, aber ich hab gepennt sieht man auch auf dem foto, ein auge war schon zu
__________________
"Wir brauchen keinen Alkohol um lustig zu sein, aber heute gehn wir auf Nummer sicher" Gruß Ralf |
#52
|
||||
|
||||
also hier rechts noch vor dem ortsschild...
__________________
"Wir brauchen keinen Alkohol um lustig zu sein, aber heute gehn wir auf Nummer sicher" Gruß Ralf Geändert von Pseudonymloser (16.09.2011 um 09:11 Uhr) |
#53
|
|||||
|
|||||
Zitat:
ist leider so nicht richtig. Wenn Geschwindigkeitsgebote auf Strassen durch Unterbrechungen wie Strassen/Einmündungen, Kreuzungen, Ortschaften etc. unterbrochen werden, MÜSSEN sie wenn sie ihre Gültigkeit behalten sollen NACH dieser Unterbrechung wieder angekündigt werden. Tun sie das nicht, verlieren diese Gebote danach ihre Gültigkeit. Beispiel: Strasse ist plötzlich (mit Bild 1) ausgeschildert, dann muss dieses Verkehrszeichen nach JEDER Kreuzung/Einmündung/Ortschaft wiederholt werden, wenn es die Gültigkeit behalten soll, ansonsten verfällt es nach der 1. Einmündung...denn woher soll der eben aus de z.B. rechten Einmündung kommende Fahrer wissen, das auf der Strasse 30km/h gilt. Sollte aber dieses Verkehrszeichen am Strassenrand aufgestellt sein (Bild 2) dann gilt dies für den GANZEN Bereich, einschließlich ALLER danach beginnenden Seitenstrasssen und wird am Ende dieses Gebietes wieder aufgehoben. Viele Grüße Kalle
|
#54
|
||||
|
||||
Nach dem Schild wäre es teurer geworden |
#55
|
||||
|
||||
stimmt, dann innerhalb- nicht ausserhalb der geschlossenen ortschaft
dann sollte ich mich lieber noch schnell bedanken, dass sie noch vor dem schild wegelagerer waren
__________________
"Wir brauchen keinen Alkohol um lustig zu sein, aber heute gehn wir auf Nummer sicher" Gruß Ralf |
#56
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Deine Angaben sind leider falsch. Laut Rechtsprechung (u.a. OLG Hamm) gelten Streckenverbote so lange, bis sie mit durch ein anderes Verkehrszeichen aufgehoben werden. Da Einmündungen keine Verkehrszeichen sind, zählen sie auch nicht. . Das heißt für denjenigen der aus Richtung des Streckenverbotes kommt gilt z.B. 50 weiter und derjenige der einbiegt darf 100 fahren. Das ist am folgenden Link sehr gut beschrieben LINK Sollte man sich auf jeden Fall mal durchlesen. Gruß Jan
|
#57
|
||||
|
||||
Hallo Jan,
ui interessant...dann habe ih es tatsächlich auch falsch gelernt. Danke für den Tip und den Link! Kalle
|
#58
|
||||
|
||||
Zitat:
Gruß Jan |
#59
|
||||
|
||||
Hab mir jetzt nicht alles durchgelesen,aber wenn du Richtung Neuenlander Str. gefahren bist,dann steht kurz vor der Ampel sehrwohl ein 50iger Schild....und das schon solange es die Autobahn gibt ...
__________________
Gruß Andrea
|
#60
|
||||
|
||||
nix da lang <--- andere seite ---->
__________________
"Wir brauchen keinen Alkohol um lustig zu sein, aber heute gehn wir auf Nummer sicher" Gruß Ralf
|
#61
|
||||
|
||||
Naja, wenn die Bremer Bürokraten übertrieben mit ihrem schilderwald, das tun sie gerne, sind die Chancen vor Gericht Gericht so schlecht. Als die Baustelle dort war,war Wahrscheinlichkeit, aus dem GVZ kommend, nicht schlecht, geisterfahrenr zu werden. ..
__________________
"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
Geändert von Stephan-HB (15.09.2011 um 21:41 Uhr) |
#62
|
||||
|
||||
Leute, habt Ihr alle die Nutzungsbedingungen von Google gelesen, bevor Ihr die Streetview-Fotos da rauskopiert habt?
Da steht nämlich unter anderem drin: "Darüber hinaus dürfen die Abbildungen oder Teile davon weder ... veröffentlicht, ... übertragen oder in einer sonstigen Weise genutzt werden, die nicht ausdrücklich durch diese Vereinbarung gestattet wird" und weiter: "Die Abbildungen unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nicht kopiert werden, ..." Was sowas übrigens kostet, kann man direkt hier im Forum nachlesen ... Viele Grüße
|
#63
|
||||
|
||||
hab meine Bilder mal gelöscht .... ups
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#64
|
||||
|
||||
Zitat:
Zitat:
Beschilderungen ändern sich nicht, bzw. können sich nicht ändern? Ich muss vermuten, dass es so ist, weil es gestern auch noch so war? Oder muss ich dann extra daher fahren um mich zu vergewissern, dass es sich nicht geändert hat? Das ist definitiv nicht haltbar, da würde ich auch ohne Rechtsschutz weiter klagen.
__________________
gregor |
#65
|
||||
|
||||
Zitat:
Wenn Du da weiter klagst schmeißt du nur dem schlechten Geld gutes hinterher und du musst schon sehr gute Gründe haben, um überhaupt bei der nächsten Instanz zugelassen zu werden. Der Rechtsweg bei Ordnungswidrigkeiten unterscheidet sich vom Strafverfahren. Gruß Jan Geändert von CC 3829 (15.09.2011 um 20:39 Uhr) Grund: Beim ersten mal nicht vollständig. |
#66
|
||||
|
||||
Zitat:
ich hab auch gelöscht
__________________
"Wir brauchen keinen Alkohol um lustig zu sein, aber heute gehn wir auf Nummer sicher" Gruß Ralf |
|
|