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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #51  
Alt 15.09.2011, 11:38
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street-view schon klasse

und das forum erst

ich hätte echt mit murren gezahlt, aber ich hab gepennt
sieht man auch auf dem foto, ein auge war schon zu
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"Wir brauchen keinen Alkohol um lustig zu sein, aber heute gehn wir auf Nummer sicher"

Gruß Ralf


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  #52  
Alt 15.09.2011, 11:47
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also hier rechts noch vor dem ortsschild...
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Gruß Ralf



Geändert von Pseudonymloser (16.09.2011 um 09:11 Uhr)
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  #53  
Alt 15.09.2011, 11:51
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Zitat:
Zitat von Konsul Beitrag anzeigen
Nabend zusammen, ich habe mal umgekehrt gehört, dass wenn auf einer Landstraße 70 ist, dann ein Ort kommt, und kein Aufhebungszeichen AUßERHALB der Ortschaft (davor oder dahinter ist egal) die 70 dann auch wieder außerorts (also am anderen Ende des Ortes), dort wo die Straße den Ort verlässt weiter gilt ohne neu angezeigt werden zu müssen. Quasi werden die 70 durch den Ort nur unterbrochen, nicht aber aufgehoben.
Vielleicht ist es hier ja ähnlich?
Hallo Konsul,

ist leider so nicht richtig.

Wenn Geschwindigkeitsgebote auf Strassen durch Unterbrechungen wie Strassen/Einmündungen, Kreuzungen, Ortschaften etc. unterbrochen werden, MÜSSEN sie wenn sie ihre Gültigkeit behalten sollen NACH dieser Unterbrechung wieder angekündigt werden. Tun sie das nicht, verlieren diese Gebote danach ihre Gültigkeit.

Beispiel: Strasse ist plötzlich (mit Bild 1)

ausgeschildert, dann muss dieses Verkehrszeichen nach JEDER Kreuzung/Einmündung/Ortschaft wiederholt werden, wenn es die Gültigkeit behalten soll, ansonsten verfällt es nach der 1. Einmündung...denn woher soll der eben aus de z.B. rechten Einmündung kommende Fahrer wissen, das auf der Strasse 30km/h gilt.


Sollte aber dieses Verkehrszeichen am Strassenrand aufgestellt sein (Bild 2)

dann gilt dies für den GANZEN Bereich, einschließlich ALLER danach beginnenden Seitenstrasssen und wird am Ende dieses Gebietes wieder aufgehoben.


Viele Grüße
Kalle
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  #54  
Alt 15.09.2011, 12:00
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Zitat:
Zitat von icemannthereal Beitrag anzeigen
also hier rechts noch vor dem ortsschild...

Nach dem Schild wäre es teurer geworden
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  #55  
Alt 15.09.2011, 12:06
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Zitat:
Zitat von Max1950 Beitrag anzeigen
Nach dem Schild wäre es teurer geworden
stimmt, dann innerhalb- nicht ausserhalb der geschlossenen ortschaft

dann sollte ich mich lieber noch schnell bedanken, dass sie noch vor dem schild wegelagerer waren
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Gruß Ralf


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  #56  
Alt 15.09.2011, 13:00
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CC 3829 CC 3829 ist offline
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Zitat:
Zitat von Aletheia Beitrag anzeigen
Hallo Konsul,

ist leider so nicht richtig.

...Rest entsorgt...

Viele Grüße
Kalle
Hallo Kalle,
Deine Angaben sind leider falsch. Laut Rechtsprechung (u.a. OLG Hamm) gelten Streckenverbote so lange, bis sie mit durch ein anderes Verkehrszeichen aufgehoben werden. Da Einmündungen keine Verkehrszeichen sind, zählen sie auch nicht. .
Das heißt für denjenigen der aus Richtung des Streckenverbotes kommt gilt z.B. 50 weiter und derjenige der einbiegt darf 100 fahren.
Das ist am folgenden Link sehr gut beschrieben

LINK

Sollte man sich auf jeden Fall mal durchlesen.

Gruß Jan
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  #57  
Alt 15.09.2011, 13:03
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Hallo Jan,

ui interessant...dann habe ih es tatsächlich auch falsch gelernt.

Danke für den Tip und den Link!

Kalle
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  #58  
Alt 15.09.2011, 14:55
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Zitat:
Zitat von CC 3829 Beitrag anzeigen
Hallo Kalle,
Deine Angaben sind leider falsch. Laut Rechtsprechung (u.a. OLG Hamm) gelten Streckenverbote so lange, bis sie mit durch ein anderes Verkehrszeichen aufgehoben werden. Da Einmündungen keine Verkehrszeichen sind, zählen sie auch nicht. .
Das heißt für denjenigen der aus Richtung des Streckenverbotes kommt gilt z.B. 50 weiter und derjenige der einbiegt darf 100 fahren.
Das ist am folgenden Link sehr gut beschrieben

LINK

Sollte man sich auf jeden Fall mal durchlesen.

Gruß Jan
Nur um das nochmal anzumerken: Dennoch werden vorher bestehende Geschwindigkeitsbegrenzungen durch geschlossene Ortschaften aufgehoben und gelten nicht nach dem Ortsausgang wieder.

Gruß
Jan
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  #59  
Alt 15.09.2011, 15:06
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Zitat:
Zitat von icemannthereal Beitrag anzeigen

ich war doch auf ner autobahn, kein ortschild, kein 50er schild
Hab mir jetzt nicht alles durchgelesen,aber wenn du Richtung Neuenlander Str. gefahren bist,dann steht kurz vor der Ampel sehrwohl ein 50iger Schild....und das schon solange es die Autobahn gibt ...
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Gruß Andrea
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  #60  
Alt 15.09.2011, 15:09
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Zitat:
Zitat von nasowas66 Beitrag anzeigen
Hab mir jetzt nicht alles durchgelesen,aber wenn du Richtung Neuenlander Str. gefahren bist,dann steht kurz vor der Ampel sehrwohl ein 50iger Schild....und das schon solange es die Autobahn gibt ...
nix da lang <--- andere seite ---->
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Gruß Ralf


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  #61  
Alt 15.09.2011, 17:17
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Zitat:
Zitat von Max1950 Beitrag anzeigen
Lass sowas sein
Sonst kommt noch irgendein Beschäfting suchender Ordnungsbeamter auf die Idee dir würde die zum Autofahren notwendige Aufmerksamkeit und Aufnahmefähigkeit fehlen.
Naja, wenn die Bremer Bürokraten übertrieben mit ihrem schilderwald, das tun sie gerne, sind die Chancen vor Gericht Gericht so schlecht. Als die Baustelle dort war,war Wahrscheinlichkeit, aus dem GVZ kommend, nicht schlecht, geisterfahrenr zu werden. ..
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern -
am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern."
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Geändert von Stephan-HB (15.09.2011 um 21:41 Uhr)
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  #62  
Alt 15.09.2011, 18:43
Grautvornix Grautvornix ist offline
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Leute, habt Ihr alle die Nutzungsbedingungen von Google gelesen, bevor Ihr die Streetview-Fotos da rauskopiert habt?

Da steht nämlich unter anderem drin:

"Darüber hinaus dürfen die Abbildungen oder Teile davon weder ... veröffentlicht, ... übertragen oder in einer sonstigen Weise genutzt werden, die nicht ausdrücklich durch diese Vereinbarung gestattet wird"
und weiter:
"Die Abbildungen unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nicht kopiert werden, ..."

Was sowas übrigens kostet, kann man direkt hier im Forum nachlesen ...

Viele Grüße
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  #63  
Alt 15.09.2011, 19:13
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hab meine Bilder mal gelöscht .... ups
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Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #64  
Alt 15.09.2011, 19:36
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von CC 3829 Beitrag anzeigen
...
Das heißt für denjenigen der aus Richtung des Streckenverbotes kommt gilt z.B. 50 weiter und derjenige der einbiegt darf 100 fahren.
Das ist am folgenden Link sehr gut beschrieben
...
Sorry, aber das wäre mit einem guten Anwalt bestimmt anders ausgegangen, spätestens in der 2ten Instanz:

Zitat:
...Manches Gerichtsurteil geht sogar noch weiter. So wurde ein Autofahrer verurteilt, der in eine Straße außerorts eingebogen war und dort mit über 100 km/h fuhr, obwohl nur 70 km/h erlaubt waren. Er konnte das Verkehrszeichen jedoch beim Einbiegen nicht gesehen haben, weil es dort fehlte. Dem Autofahrer wurde vor Gericht aber nachgewiesen, dass er ortsansässig war und diese Strecke regelmäßig in der Richtung befuhr, in der das Tempolimit vor der Kreuzung stand. ...
Keine Gleichbehandlung, ein Ortsfremder ist dann legal mit 100 km/h unterwegs?

Beschilderungen ändern sich nicht, bzw. können sich nicht ändern?

Ich muss vermuten, dass es so ist, weil es gestern auch noch so war?

Oder muss ich dann extra daher fahren um mich zu vergewissern, dass es sich nicht geändert hat?

Das ist definitiv nicht haltbar, da würde ich auch ohne Rechtsschutz weiter klagen.
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gregor

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  #65  
Alt 15.09.2011, 20:35
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Sorry, aber das wäre mit einem guten Anwalt bestimmt anders ausgegangen, spätestens in der 2ten Instanz:
OLG Hamm ist bei Verkehrsordnungswidrigkeiten zweite Instanz. Da scheint ein Anwalt wohl nichts geholfen zu haben oder das erste Urteil war ok.
Wenn Du da weiter klagst schmeißt du nur dem schlechten Geld gutes hinterher und du musst schon sehr gute Gründe haben, um überhaupt bei der nächsten Instanz zugelassen zu werden. Der Rechtsweg bei Ordnungswidrigkeiten unterscheidet sich vom Strafverfahren.

Gruß Jan

Geändert von CC 3829 (15.09.2011 um 20:39 Uhr) Grund: Beim ersten mal nicht vollständig.
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  #66  
Alt 16.09.2011, 09:12
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Zitat:
Zitat von Grautvornix Beitrag anzeigen
Leute, habt Ihr alle die Nutzungsbedingungen von Google gelesen, bevor Ihr die Streetview-Fotos da rauskopiert habt?

Da steht nämlich unter anderem drin:

"Darüber hinaus dürfen die Abbildungen oder Teile davon weder ... veröffentlicht, ... übertragen oder in einer sonstigen Weise genutzt werden, die nicht ausdrücklich durch diese Vereinbarung gestattet wird"
und weiter:
"Die Abbildungen unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nicht kopiert werden, ..."

Was sowas übrigens kostet, kann man direkt hier im Forum nachlesen ...

Viele Grüße
hopsala

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