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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #76  
Alt 15.09.2011, 16:25
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Zitat:
Zitat von christian.k Beitrag anzeigen
7.) Seefunkanlagen arbeiten im DSC Verfahren. Es sind nur noch Seefunkanlagen mit DSC (neu) zulassungsfähig. DSC ermöglicht den gezielten Anruf einer bestimmten oder aller Empfäger innerhalb der Reichweite des Funkgerätes . So löst das Drücken der DistressTaste bei allen DSC Funkgeräten im Umkreis einen Alarm aus.
Und noch ein Beitrag zum Thema Halbwissen:

Auf Nicht-Funkausrüstungspflichtigen Schiffen sind im Seebereich auch Handfunkgeräte ohne DSC zulassungsfähig.
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Gruss Vestus
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  #77  
Alt 15.09.2011, 16:35
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Und noch ein Beitrag zum Thema Halbwissen:

Auf Nicht-Funkausrüstungspflichtigen Schiffen sind im Seebereich auch Handfunkgeräte ohne DSC zulassungsfähig.
Als alleiniges Gerät oder als zusätzliches ?

Nur Handfunke wäre fürs Schlauchsboot ja schon gut.
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Früher gab es eiserne Matrosen auf hölzernen Schiffen, heute gibt es ..... auf eisernen Schiffen.
Gruss Ulrich
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  #78  
Alt 15.09.2011, 16:44
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Als alleiniges! Aber auf´m Schlauchi dann auch die FZU dabeihaben.
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Gruss Vestus
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  #79  
Alt 15.09.2011, 17:00
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Als alleiniges! Aber auf´m Schlauchi dann auch die FZU dabeihaben.
Menno - also irgendwas ist ja immer Also ein Ganzkörperkondom für FZU und Funkzeugnis - am besten gleich als Flaschenpost eintüten
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Gruss Ulrich
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  #80  
Alt 15.09.2011, 17:21
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Moin,

wenn Du nicht grad an einen 150-%-igen geräts reicht in D auf einer Gummiwurst normalerweise auch eine Kopie der FZU. Die Richtigkeit kann jederzeit unter:

www.itu.int/online/mms/mars/ship_search.sh

überprüft werden.

Das Ticket kostet im Zweifelsfall aber weniger als die € 60,00 für die Ersatzsausfertigung.
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  #81  
Alt 15.09.2011, 18:47
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Standard SeeFu Afu CBFu

Moin, war eine Weile weg.
Möchte kurz antworten . Sicher ist auch den A-Funkern das Abhören der CB Frequenzen mit AFU Geräten nicht verboten. Das Senden mit AFU Geräten ist auf jeden Fall verboten und kann Strafen bis zum Lizensentzug nach sich ziehen ! Die meisten AFU Geräte sind ohnehin auf CB nicht sendefähig.Dazu braucht es eine Genehmigung die kein AFU Gerät bekommt !!!! Meine Sammlung ( Atlas 210 , Drake TR4 und TR7) kann dort nicht senden , der TR7 immerhin hören.
Gruß
Hermann
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  #82  
Alt 15.09.2011, 23:20
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Zitat:
Zitat von seefunker Beitrag anzeigen
so, ich dann jetzt auch noch mal:

zu 3. - stimmt nicht, jede Seefunkanlage / - stelle OHNE Dsc - Funktion darf weiter mit einem alten Seefunkzeugnis betrieben / benutzt werden
... das stimmt, hatte ich nicht erwähnt da es nur die betrifft deren Funkanlage unter den Bestandsschutz fällt -
Zitat:
Zitat von seefunker Beitrag anzeigen
zu 7. - stimmt auch nicht, meine Seefunkstelle mit einem Simrad RT 64 ohne DSC wurde Anfang 2011 neu zugelassen ! Und DSC ist nicht die
alleinige Funktion einer Seefunkanlage wie könnte ich sonst damit Sprache übermitteln ?
... das überrascht mich - meine Informationen sind anders, aber man lernt jeden Tag dazu

Und das eine DSC Funkanlage auch F3 kann habe ich als bekannt vorausgesetzt - sonst hätte das Ganze ja keinen Sinn!
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Gruss, Christian

Tel 0451 3894490 oder 01520 9802869

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  #83  
Alt 15.09.2011, 23:31
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
schnibbel....... Ausstellung nach CEPT und RR = keinerlei Beanstandung.
.... schnibbel
Genau da liegt der Hase begraben oder der Hund im Pfeffer: CEPT oder RR (sorry, ich bin mir da nicht sicher) schreiben eine "unabhängige" Prüfung vor, genau das erfüllt das RYA SRC nicht. Dort bescheinigt dir der Ausbilder das du die erforderlichen Kenntnisse hast, das SRC kommt dann per Post. Wenn das in Patagonien anders ist steht einer Anerkennung deines patagonischen SRC nichts im Weg. Ich meine es gibt eine Liste der "anerkannten" Zeugnisse.
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Gruss, Christian

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  #84  
Alt 16.09.2011, 08:33
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Zitat:
Zitat von christian.k Beitrag anzeigen
... das stimmt, hatte ich nicht erwähnt da es nur die betrifft deren Funkanlage unter den Bestandsschutz fällt -

... das überrascht mich - meine Informationen sind anders, aber man lernt jeden Tag dazu

Und das eine DSC Funkanlage auch F3 kann habe ich als bekannt vorausgesetzt - sonst hätte das Ganze ja keinen Sinn!
Ich darf Dich an diesen Thread aus dem Januar erinnern ?
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=112261

Solange ein Gerät den " Frequenznutzungsbedingungen
und der Kanalbelegung gemäß Anhang 18, Vollzugsordnung für
den Funkdienst (VO Funk), Ausgabe 2001, Internationale Fernmeldeunion (UIT), Genf " entspricht, wird es auch zuigelassen werden.

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  #85  
Alt 16.09.2011, 09:08
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Anlagen ohne DSC kann man auch noch neu kaufen. ICOM IC-M401E z.B.

Gruß
Kurt
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  #86  
Alt 16.09.2011, 19:25
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Zitat:
Zitat von christian.k Beitrag anzeigen
Genau da liegt der Hase begraben oder der Hund im Pfeffer: CEPT oder RR (sorry, ich bin mir da nicht sicher) schreiben eine "unabhängige" Prüfung vor, genau das erfüllt das RYA SRC nicht. Dort bescheinigt dir der Ausbilder das du die erforderlichen Kenntnisse hast, das SRC kommt dann per Post. Wenn das in Patagonien anders ist steht einer Anerkennung deines patagonischen SRC nichts im Weg. Ich meine es gibt eine Liste der "anerkannten" Zeugnisse.
Damt sind wir wieder beim "Halbwissen".

CEPT empfiehlt eine "unabhängige" Prüfung, schreibt sie aber nicht vor!

Eine Liste gibt es auch:

www5.imo.org/SharePoint/mainframe.asp?topic_id=67&doc_id=1026

Patagonien steht übrigens nicht auf der Liste. Zur Anerkennung bedarf es aber etwas mehr als eine "unabhängige" Prüfung.
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Gruss Vestus
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  #87  
Alt 16.09.2011, 20:50
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Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
Anlagen ohne DSC kann man auch noch neu kaufen. ICOM IC-M401E z.B.

Gruß
Kurt
Aber wenn ich es richtig sehe hat das 401E nur eine Binnenzulassung?

Im Übrigen kann bei (fast) jeder Seefunkanlage DSC oder ATIS per Programmierung aktiviert oder deaktiviert werden. Damit hast du Versionen Seefunk ohne DSC - Seefunk mit DSC - Seefunk mit ATIS (Binnenfunk)
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Gruss, Christian

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  #88  
Alt 17.09.2011, 09:34
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Zitat:
Zitat von christian.k Beitrag anzeigen
Aber wenn ich es richtig sehe hat das 401E nur eine Binnenzulassung?
Ich denke, die hat es nicht. Es hat ja kein ATIS.

Gruß
Kurt
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  #89  
Alt 17.09.2011, 18:20
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Aus der Icom Produktbeschreibung (Icom Website)

Internationale Kanäle Seefunk
ATIS-Kanäle (Binnenfunk) möglich* *(je nach individueller Berechtigung und Programmierung durch den Fachhändler)

Vorgangsnummer der Bundesnetzagentur: 7290701


-----------------------------
@Christian.K -also doch wohl ganz klar ein Seefunkgerät oder wie ?
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Gruss Ulrich
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  #90  
Alt 17.09.2011, 21:12
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Zitat:
Zitat von seefunker Beitrag anzeigen
Aus der Icom Produktbeschreibung (Icom Website)

Internationale Kanäle Seefunk
ATIS-Kanäle (Binnenfunk) möglich* *(je nach individueller Berechtigung und Programmierung durch den Fachhändler)

Vorgangsnummer der Bundesnetzagentur: 7290701

-----------------------------
@Christian.K -also doch wohl ganz klar ein Seefunkgerät oder wie ?
DIESE Vorgangsnummer bezeichnet das 401 MIT DS100 (externer DSC Controller, aber das weisst du ja sicher), ansonsten kennzeichnet der letzte Buchstabe die zugelassenen Verkehrskreise: /K = Kombianlage, /S = Seefunk mit DSC, /B= Schiffsfunkanlage Binnen, /SO= Seefunk ohne DSC und ohne ATIS

Nach meinen Informationen ist das 401 nur in Verbindung mit dem DS100 als Seefunkanlage zulassungsfähig
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Reg%20TP%20Vorgangsnrn%20Marine.pdf (39,1 KB, 180x aufgerufen)
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Gruss, Christian

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  #91  
Alt 18.09.2011, 09:50
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Zitat:
Zitat von christian.k Beitrag anzeigen
DIESE Vorgangsnummer bezeichnet das 401 MIT DS100 (externer DSC Controller, aber das weisst du ja sicher), ansonsten kennzeichnet der letzte Buchstabe die zugelassenen Verkehrskreise: /K = Kombianlage, /S = Seefunk mit DSC, /B= Schiffsfunkanlage Binnen, /SO= Seefunk ohne DSC und ohne ATIS

Nach meinen Informationen ist das 401 nur in Verbindung mit dem DS100 als Seefunkanlage zulassungsfähig
Das der DS100 ein externer Controller ist, ist schon klar.

"Die Geräte (in Rot) erfüllen alle Verkehrskreise"
Es wird wohl, wie beim Sternchen angezeigt, von der Programmierung abhängen. Ich brauche zur Zeit keines, sonst würde ich nachfragen.
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  #92  
Alt 18.09.2011, 13:04
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Zitat:
Zitat von seefunker Beitrag anzeigen
Es wird wohl, wie beim Sternchen angezeigt, von der Programmierung abhängen. Ich brauche zur Zeit keines, sonst würde ich nachfragen.
Genau, in D ist eben alles ein wenig kompliziert. Wenn es konkrete Fragen gibt bekommst du aber direkt bei der BNetzA schnell kompetente und verbindliche Auskunft.
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  #93  
Alt 18.09.2011, 13:05
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Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
Ich denke, die hat es nicht. Es hat ja kein ATIS.

Gruß
Kurt
eben doch - je nach Programmierung
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  #94  
Alt 18.09.2011, 21:08
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Standard Auf der Suche nach dem passenden Funkgerät...

...bin ich seit dem Wochenende, weil ich da meinen UBI/SRC gemacht habe.

In den verschiedenen Handbüchern zu den diversen, in Frage kommenden Funkgeräten war immer wieder zu lesen, dass MMSI und ATIS jeweils nur EINMAL eingegeben werden können, wenn das der Hersteller als Funktion für den Endbenutzer vorsieht. Manche Hersteller (z.B: ICOM) überlassen die Programmierung dieser MMSI und ATIS dem Händler.
Bevor MMSI und ATIS nicht programmiert sind, ist mit den Geräten soviel nicht anzufangen, weil die volle Funktionalität für den jeweiligen Verwendungszweck erst NACH Eingabe von ATIS und/oder MMSI gegeben ist.

Die ATIS und MMSI werden von der Bundesnetzagentur Hamburg erteilt. Der Betrieb der Geräte ohne ATIS/MMSI ist jeweils nicht gestattet. Ich denke, dass das einer der Zulassunghürden für die Geräte beim BSH ist, das sie eben ohne diese Kennungen nicht in Betrieb genommen werden können, also ein besserer Seekarten-Beschwerer sind.

Übrigens sind Funke und Schiff bei der BNetzA miteinander verheiratet. Ich weiß garnicht, ob der Gebrauchtkauf von schonmal bei der BNetzA registrierten Funken sinnvoll ist, da die MMSI/ATIS-Nr ja vom Benutzer nicht zurückgesetzt werden kann, auch nicht durch Rücksetzen auf Werkseinstellung. Der Hersteller wird das vielleicht können.

Sowie ein Funkgerät eingebaut ist, wird auch die Wasserschutzpolizei dies in einer eventuellen Kontrolle mit überprüfen. Dabei reicht es nicht, ein Sonnenschutzdeckelchen auf das Gerät zu stülpen. Die wollen die Frequenzzuteilungsurkunde und den passenden Schein vom Bootsführer sehen. Nur wenn man vielleicht eine Platte vor das Funkgerät spaxt, die umständlich wieder entfernt werden müsste, um das Gerät in Betrieb zu nehmen, hat ein gutgelaunter Wasserschutzpolizeibeamter vielleicht eins von den 2 Augen zugekniffen.

Gruß an alle

Jörg
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  #95  
Alt 19.09.2011, 09:22
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Zitat:
Zitat von joebro Beitrag anzeigen
...bin ich seit dem Wochenende, weil ich da meinen UBI/SRC gemacht habe.

In den verschiedenen Handbüchern zu den diversen, in Frage kommenden Funkgeräten war immer wieder zu lesen, dass MMSI und ATIS jeweils nur EINMAL eingegeben werden können,
Grundsätzlich richtig (und sinnvoll), bei vielen Geräten gibt es aber einen "Affengriff", bei anderen brauchst du einen freundlichen Händler um die Daten zu ändern.
Zitat:
Zitat von joebro Beitrag anzeigen

Bevor MMSI und ATIS nicht programmiert sind, ist mit den Geräten soviel nicht anzufangen, weil die volle Funktionalität für den jeweiligen Verwendungszweck erst NACH Eingabe von ATIS und/oder MMSI gegeben ist.
... "normal" funken geht aber!
Zitat:
Zitat von joebro Beitrag anzeigen

Die ATIS und MMSI werden von der Bundesnetzagentur Hamburg erteilt. Der Betrieb der Geräte ohne ATIS/MMSI ist jeweils nicht gestattet. Ich denke, dass das einer der Zulassunghürden für die Geräte beim BSH ist, das sie eben ohne diese Kennungen nicht in Betrieb genommen werden können, also ein besserer Seekarten-Beschwerer sind.



Übrigens sind Funke und Schiff bei der BNetzA miteinander verheiratet. Ich weiß garnicht, ob der Gebrauchtkauf von schonmal bei der BNetzA registrierten Funken sinnvoll ist, da die MMSI/ATIS-Nr ja vom Benutzer nicht zurückgesetzt werden kann, auch nicht durch Rücksetzen auf Werkseinstellung. Der Hersteller wird das vielleicht können.
... siehe oben! Manche Händler / Hersteller verlangen aber - neben den Kosten für die Umprogrammierung - einen Eigentumsnachweis
Zitat:
Zitat von joebro Beitrag anzeigen

Sowie ein Funkgerät eingebaut ist, wird auch die Wasserschutzpolizei dies in einer eventuellen Kontrolle mit überprüfen. Dabei reicht es nicht, ein Sonnenschutzdeckelchen auf das Gerät zu stülpen. Die wollen die Frequenzzuteilungsurkunde und den passenden Schein vom Bootsführer sehen. Nur wenn man vielleicht eine Platte vor das Funkgerät spaxt, die umständlich wieder entfernt werden müsste, um das Gerät in Betrieb zu nehmen, hat ein gutgelaunter Wasserschutzpolizeibeamter vielleicht eins von den 2 Augen zugekniffen.

... verlassen würde ich darauf aber nicht, es sei denn du verschachtelst auch die Antenne mit ein paar Spanplatten Aber du brauchst dir ja keine Sorgen machen - die Scheine hast du ja!
Zitat:
Zitat von joebro Beitrag anzeigen

Gruß an alle

Jörg
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Alt 19.09.2011, 11:47
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Zitat:
Zitat von christian.k Beitrag anzeigen
... verlassen würde ich darauf aber nicht, es sei denn du verschachtelst auch die Antenne mit ein paar Spanplatten !

Welch Umstand.... die kann man doch abschrauben....
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  #97  
Alt 19.09.2011, 12:48
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eine Antenne ist zwar ein Indiz aber es muss kein Funkgerät an Bord sein. Ich hatte in meinem ersten Boot eine Antenne aber das Funkgerät hat der Vorbesitzer ausgebaut. die ersten Drei Jahre war so kein Funk an Bord aber eine Antenne vorhanden.
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  #98  
Alt 19.09.2011, 13:36
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Zitat:
Zitat von joebro Beitrag anzeigen
Welch Umstand.... die kann man doch abschrauben....
Ja, natürlich - das war doch als Witz gemeint
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  #99  
Alt 19.09.2011, 21:13
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Zitat:
Zitat von christian.k Beitrag anzeigen
Ja, natürlich - das war doch als Witz gemeint
So hab ich das ja auch verstanden....
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  #100  
Alt 19.09.2011, 21:30
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Standard Und

ausserdem könnte man eine alte UKW Antenne für Vieles gebrauchen: für AIS, mit Splitter fürs Radio, als Flaggenmast, zum trocknen der Unterwäsche und, und, und ......
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