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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 14.07.2011, 11:59
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capt. otto capt. otto ist offline
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Zitat:
Zitat von MarkusP Beitrag anzeigen
Elwis: "[...]oder auf sonstigen Gegenständen über das Wasser gleiten[...]"

Stickwort ist wohl das Gleiten des Gegenstandes... Was unterscheidet rein rechtlich gesehen einen Tube von einem kleinen Schlauchi das geschleppt wird

Bekomm ich nun meinen Doktortitel - ich mein wegen der Redezeichen
Ich hab grad festgestellt - is ja gar nicht so schwer *lol*
Nee Markus, Titel für eine Selbstverständlichkeit gibts nicht - dafür muss man schon etwas mehr tun. Aber wer dabei Selbstverständlichkeiten ignoriert, sollte keinen Titel kriegen

Gruß
Bernd
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Capt. otto
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  #27  
Alt 14.07.2011, 12:21
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Zitat:
Zitat von burmi Beitrag anzeigen

Da steht ja eindeutig das es erlaubt ist in verdrängerfahrt einen Gegenstand zu ziehen mit Personen drauf, nur halt nicht gleitend.
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Gruß
Christoph
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  #28  
Alt 14.07.2011, 12:58
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Naja, so eindeutig steht das nicht da.
Evt. ist "über das Wasser gleiten" erfüllt, sobald das Teil gezogen wird?
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  #29  
Alt 14.07.2011, 18:07
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Wenn Du in Verdrängerfahrt ein Schlauchboot hinter Dir herziehst, wird niemand was dagegen sagen, auch nicht, wenn sich eine Person in dem Boot befindet. Warum sollte es mit einem Tube anders sein ?
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Gruss Carsten
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  #30  
Alt 15.07.2011, 07:01
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Zitat:
Zitat von She's_a_Lady Beitrag anzeigen
Da steht ja eindeutig das es erlaubt ist in verdrängerfahrt einen Gegenstand zu ziehen mit Personen drauf, nur halt nicht gleitend.
wo steht da das es verboten ist?
in §2 wird meines errachtens nur erklärt was Wasserskilaufen ist. dort steht nix von verboten oder erlaubt.

Auszug: Im Sinne dieser Verordnung sind Wasserskilaufen alle Betätigungen, bei denen Personen, von einem Fahrzeug gezogen, mit oder ohne Wasserski oder auf sonstigen Gegenständen über das Wasser gleiten, sowie das Drachenfliegen und Fallschirmfliegen hinter einem ziehenden Wasserfahrzeug.
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  #31  
Alt 15.07.2011, 10:17
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Wenn das Boot in Verdrängerfahrt ist, aber die Tube mit Person(en) gleitet, hat man schon verspielt.
Ich würde mich auf das Wort "gleitet" nicht verlassen, das ist Ansichtssache der WSP und muß im Streitfall vermutlich gerichtlich geklärt werden.
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MfG Thorsten

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  #32  
Alt 15.07.2011, 10:41
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ich geb noch zu bedenken das nicht überall wo Wasserski erlaubt ist man auch tubes ziehen darf.
z.B. ist es am Rhein von Km 170 (Basel) bis Km 352,07 (ca. Neuburg) gnerell verboten. in diesem Bereich darf man außer wasserskiern nichts ziehen.
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  #33  
Alt 15.07.2011, 12:35
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
wo steht da das es verboten ist?
in §2 wird meines errachtens nur erklärt was Wasserskilaufen ist. dort steht nix von verboten oder erlaubt.

Auszug: Im Sinne dieser Verordnung sind Wasserskilaufen alle Betätigungen, bei denen Personen, von einem Fahrzeug gezogen, mit oder ohne Wasserski oder auf sonstigen Gegenständen über das Wasser gleiten, sowie das Drachenfliegen und Fallschirmfliegen hinter einem ziehenden Wasserfahrzeug.

Eben drum, das steht definiert was Wasserski laufen ist, und hier geht es darum was passiert wenn man auf Strecken wo das Wasserskikaufen nicht gestattet ist passiert wenn man eine Tube zieht mit jemandem drauf. Und entsprechen der Definition dürfte nichts passieren solange es sich nicht um Wasserskilaufen im Sinne der Definition geht. Eine nicht gleitende Tube mit einer Person drauf dürfte also keine Aktion der Rennleitung zur Folge haben.
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Gruß
Christoph

Geändert von She's_a_Lady (15.07.2011 um 16:56 Uhr) Grund: Oh man mache ich viel Schreibfehler ......
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