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  #1  
Alt 06.05.2005, 19:57
Benutzerbild von Ebro Skipper
Ebro Skipper Ebro Skipper ist offline
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Standard Funkgerät

Hallo,
ich habe auf meinem neuen Boot ein Funkgerät SIMRAD RT1400.
Darf das Gerät eingebaut bleiben, auch wenn ich keine Funklizenz habe Ich habe nicht vor, das Gerät zu betreiben.

Jetzt weiß ich wieder was ich im Herbst machen muß
__________________
Gruß
Jürgen



Träume nicht Dein Leben, lebe Deine Träume, denn das Leben ist zu kurz um nur zu träumen.
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  #2  
Alt 06.05.2005, 20:07
Benutzerbild von Piranha
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Standard

Hallo Ebro Skipper.

Ich habe erst vor kurzem den UBI (Binnenfunk) gemacht.
Dort haben wir gelernt, dass wenn eine Funkstelle an Bord installiert
ist, man dazu verprflichtet ist ein gültiges Funkzeugnis mitzuführen.
Bin mir aber auch nicht so ganz sicher

Grüße Piranha
__________________
Tipp- und Rechtschreibfehler sind absichtlich eingebaut und dienen der Belustigung des Lesers
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  #3  
Alt 06.05.2005, 20:58
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Peter 50 Peter 50 ist offline
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Hallo,
falls ein betriebsbereites Funkgerät an Bord ist,- muß ein "lizensierter" Funker
bei Fahrt , mit an Bord sein.
Betriebsbereit ist auch ein Gerät, dass noch in der Verpackung ist ,also besser ausbauen.
Gruß
Peter
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  #4  
Alt 06.05.2005, 21:26
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Bernd Bernd ist offline
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Stimmt nicht, gabs hier auch einen Thread schon dazu.
Handhörer abbauen und zu Hause verstauen, Sicherung raus und es sollte in Ordnung sein. Such aber zur Sicherheit mal den Thread oder vielleicht fällt es Uwe ja ein wo man ihn findet. Das war aber imho die Lösung.

Grüße
Bernd
__________________
Euer boote-forum.de Admin
Bernd
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  #5  
Alt 07.05.2005, 12:45
Benutzerbild von Peter 50
Peter 50 Peter 50 ist offline
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Hallo,
das meine ich auch. ZB. Simrad 8400 bei dem die "Blackbox" nicht zu sehen ist.
Die RegTP bzw. die PTT (NL) ist da ganz anderer Meinung. Die argumentieren wie die GEZ beim Fernseher: blah blah .. die Betriebsbereitschaft ist mit wenigen Handgriffen hergestellt.
In der Praxis ist mir aber nur ein Fall aus NL bekannt: Das Funkgerät
wurde beschlagnahmt, obwohl die Antenne demontiert war ,-und durfte nach Bußgeldzahlung wieder in Arnhem(?) abgeholt werden.
Gruß
Peter
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  #6  
Alt 08.05.2005, 19:47
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
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Hallo Jürgen,

in Holland sind die schon mal etwas seltsam. Bau es lieber aus, dann hast Du Ruhe.
__________________
Charly
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  #7  
Alt 08.05.2005, 20:19
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von Peter 50
Die RegTP bzw. die PTT (NL) ist da ganz anderer Meinung. Die argumentieren wie die GEZ beim Fernseher: blah blah .. die Betriebsbereitschaft ist mit wenigen Handgriffen hergestellt.
Ebro Skipper hat davon gesprochen, dass er keine Funklizenz hat, was
ich so verstehe, dass er kein Funkzeugnis besitzt. Daraus können ihm
keine Probleme entstehen, denn die Gesetzestexte sind sowohl für den
Seefunk wie für den Binnenschifffahrtsfunk eindeutig:

§ 13 Abs. 4a der Schiffsicherheitsverordnung spricht vom Ausüben des
Seefunkdienstes und die Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung spricht
in § 4 davon, dass jemand, der eine Schiffsfunkstelle bedienen oder be-
aufsichtigen will, einer Erlaubnis bedarf, die durch ein UKW-Funkzeugnis
nachgewiesen wird. Für den reinen Besitz braucht man also kein Funk-
zeugnis, sondern nur für den Betrieb, der allerdings schon mit dem Ein-
schalten beginnt, auch wenn man nicht sendet, sondern nur hört.

Anders sieht es hingegen mit der Frequenzzuteilung für das Gerät aus.
Die ist nach Auffassung der RegTP bereits erforderlich, wenn ein betriebs-
bereites Funkgerät an Bord vorhanden ist. Wo die Betriebsbereitschaft
beginnt oder endet, darüber kann man trefflich streiten, aber vermutlich
gegenüber den Behörden oder ggfs. einem Gericht den kürzeren ziehen.

Belem
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