|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
|
Themen-Optionen |
#1
|
||||
|
||||
Funkgerät
Hallo,
ich habe auf meinem neuen Boot ein Funkgerät SIMRAD RT1400. Darf das Gerät eingebaut bleiben, auch wenn ich keine Funklizenz habe Ich habe nicht vor, das Gerät zu betreiben. Jetzt weiß ich wieder was ich im Herbst machen muß
__________________
Gruß Jürgen Träume nicht Dein Leben, lebe Deine Träume, denn das Leben ist zu kurz um nur zu träumen. |
#2
|
||||
|
||||
Hallo Ebro Skipper.
Ich habe erst vor kurzem den UBI (Binnenfunk) gemacht. Dort haben wir gelernt, dass wenn eine Funkstelle an Bord installiert ist, man dazu verprflichtet ist ein gültiges Funkzeugnis mitzuführen. Bin mir aber auch nicht so ganz sicher Grüße Piranha
__________________
Tipp- und Rechtschreibfehler sind absichtlich eingebaut und dienen der Belustigung des Lesers |
#3
|
||||
|
||||
Hallo,
falls ein betriebsbereites Funkgerät an Bord ist,- muß ein "lizensierter" Funker bei Fahrt , mit an Bord sein. Betriebsbereit ist auch ein Gerät, dass noch in der Verpackung ist ,also besser ausbauen. Gruß Peter |
#4
|
||||
|
||||
Stimmt nicht, gabs hier auch einen Thread schon dazu.
Handhörer abbauen und zu Hause verstauen, Sicherung raus und es sollte in Ordnung sein. Such aber zur Sicherheit mal den Thread oder vielleicht fällt es Uwe ja ein wo man ihn findet. Das war aber imho die Lösung. Grüße Bernd
__________________
Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#5
|
||||
|
||||
Hallo,
das meine ich auch. ZB. Simrad 8400 bei dem die "Blackbox" nicht zu sehen ist. Die RegTP bzw. die PTT (NL) ist da ganz anderer Meinung. Die argumentieren wie die GEZ beim Fernseher: blah blah .. die Betriebsbereitschaft ist mit wenigen Handgriffen hergestellt. In der Praxis ist mir aber nur ein Fall aus NL bekannt: Das Funkgerät wurde beschlagnahmt, obwohl die Antenne demontiert war ,-und durfte nach Bußgeldzahlung wieder in Arnhem(?) abgeholt werden. Gruß Peter |
#6
|
||||
|
||||
Hallo Jürgen,
in Holland sind die schon mal etwas seltsam. Bau es lieber aus, dann hast Du Ruhe.
__________________
Charly |
#7
|
|||
|
|||
Zitat:
ich so verstehe, dass er kein Funkzeugnis besitzt. Daraus können ihm keine Probleme entstehen, denn die Gesetzestexte sind sowohl für den Seefunk wie für den Binnenschifffahrtsfunk eindeutig: § 13 Abs. 4a der Schiffsicherheitsverordnung spricht vom Ausüben des Seefunkdienstes und die Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung spricht in § 4 davon, dass jemand, der eine Schiffsfunkstelle bedienen oder be- aufsichtigen will, einer Erlaubnis bedarf, die durch ein UKW-Funkzeugnis nachgewiesen wird. Für den reinen Besitz braucht man also kein Funk- zeugnis, sondern nur für den Betrieb, der allerdings schon mit dem Ein- schalten beginnt, auch wenn man nicht sendet, sondern nur hört. Anders sieht es hingegen mit der Frequenzzuteilung für das Gerät aus. Die ist nach Auffassung der RegTP bereits erforderlich, wenn ein betriebs- bereites Funkgerät an Bord vorhanden ist. Wo die Betriebsbereitschaft beginnt oder endet, darüber kann man trefflich streiten, aber vermutlich gegenüber den Behörden oder ggfs. einem Gericht den kürzeren ziehen. Belem |
|
|