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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Da hilft eine Skipperhaftpflichtversicherung, z.b. bei meiner Vollkasko ist die sogar mit drin, musst mal Deine Versicherung anrufen.
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Gruß Carsten |
#27
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Zitat:
Jörg braucht sie aber in diesem Fall auch gar nicht, da es sich ja um sein eigenes (hoffentlich haftpflichtversichertes) Boot handelt. Über die eigene Bootshaftpflicht wären auch eventuelle Personenschäden an dem mitfahrenden Gast abgedeckt, sofern er sie in irgend einer Form schuldhaft als Bootsführer verursacht hat (z.B. unglücklich über eine Welle gesprungen, oder ihn beim Anlegen unsanft über Bord gehen lassen, usw.). Alle übrigen Risiken, die nicht aus dem Führen des Bootes heraus entstanden sind, bestehen auch wenn man mit den Jungs radfährt oder grillt. Und bei einem 14-Jährigen kann man ja auch eine gewisse geistige Reife voraussetzen, wodurch man in dem Alter auch keine Aufsichtspflicht mehr verletzt, wen man ihn nicht pausenlos an der Hand hält. Zitat:
Gruß Norman Geändert von blaue-elise (09.06.2011 um 15:08 Uhr)
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#28
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Zitat:
ich werde mich in den nächsten Tagen bezüglich Deines Angebot bei Dir melden. Aber eingentlich könntest Du den Vertrag auch fertig machen. AB wann gildet dann der Versicherungsschutz ? Geht das noch bis Morgen ?
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Grüsse aus Dortmund Double Vize 2014 Jörg |
#29
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Sorry, wusste gar nicht dass Du ein Angebot von mir hast.
Mir kam Dein Nickname in dem Zusammenhang gar nicht bekannt vor. Mein Gedächtnis wir auch nicht besser... Den Rest bitte per PN, ich melde mich gleich. Gruß Norman |
#30
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Ist eine gute Wahl
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Gruß Carsten
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#31
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So, ab morgen bin ich bzw. das Boot versichert.
Besser ist das . Danke Norman
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Grüsse aus Dortmund Double Vize 2014 Jörg
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#32
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Hallo, wir hatten 2010 den 12jährigen Freund von unserem Sohn 3 Wochen in Kroatien dabei und wir wussten dass er ein absoluter Tollpatsch ist
Das einzige was wir von seinen Eltern hatten war eine Vollmacht, dass wir für ihn rechtlich zuständig und sein Vormund sind. Er hatte unsere Regeln zu befolgen und es funktionierte hervorragend. Klar wenn was passiert wäre, hätte wohl der Richter entschieden. Aber das kommt ja eigentlich immer so ( ob mit oder ohne Verzichtserklärung ) wenn Personen zu Schaden kommen sollten.
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Gruß UWE und HEIKE |
#33
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Zitat:
Skipperhaftpflicht auch wegen Ansprücher Dritter ... http://www.boote-forum.de/showpost.p...56&postcount=6 Als wichtig erachte ich auch den Hinweis auf die Individualvereinbarung, siehe http://www.esys.org/markt/ms_vrtrg.html Gruß Ralph
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#34
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Meiner Meinung nach macht es in diesem Fall keinen Unterschied, ob Du was unterschreiben lässt oder nicht. Bei einer juristischen Auseinandersetzung sind solche Vereinbarungen wohl oft unwirksam. Auch habe ich Zweifel daran, dass Eltern im Namen ihrer Kindern auf deren Rechte verzichten können.
Pass' lieber gut auf. Ich werde am Wochenende auch mit Freunden meiner Kinder unterwegs sein und aufpassen wie ein Wachhund. Gruß Kurt |
#35
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Genau, jeder geht in sein Bett.
Er geht in sein Bett, sie geht in sein Bett, alle gehen in sein Bett.
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Gruss Vestus |
#36
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Zitat:
Da gibt es bei mir keine Diskussionen, ist doch keine Demokratie an Bord.
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gregor |
#37
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Zitat:
So sieht das aus!Auch wenn es immer wieder Matrosen gibt, die das anfangs denken.. Ist auf den großen "Booten" nix anders. Gruß Tido
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Ich will einfach Meer . . . . |
#38
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§1 Der Kapitän hat immer Recht
§2 Sollte der Kapitän einmal nicht Recht haben,tritt automatisch §1 in Kraft.
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Grüsse aus Dortmund Double Vize 2014 Jörg
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#39
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- meine Frau tritt mich schon, wenn ich das Wort "Paragragh 1..." nur erwähne...
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Ich will einfach Meer . . . . |
#40
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Wieso?
Wenn man nicht darauf tritt und die Brösel auffegt
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Mit wassersportlichen Grüßen aus der nördlichen Nähe von Wien Johann |
#41
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Mein Sohn (11 Jahre) geht heute mit den Pfadfindern auf Tour. Die machen das anders, dort muss man eine Einverständniserklärung unterscheiben, das für das WE quasi das "Sorgerecht" übertragen wird.
Das hat den Vorteil, das die Betreuer juristisch "weisungsbefugt" sind. Es fängt nämlich bereits mit der Frage im Krankenhaus an, ob das Kind eine Spritze bekommen darf, oder geröngt werden darf. Diese Enscheidung darf nämlich juristisch nur der Erziehungsberechtigte treffen, die ich mit meiner Unterschrift an die Betreuer übergebe
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Lg Ingo ----------------- "Die eierlegende Wollmilchsau" Bordcomputer preiswert https://github.com/pi-yacht-monitor/pi-yacht-monitor |
#42
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Moin!
Worauf genau willst du denn hinaus? Für mich hört sich das an, als ob du einen Persilschein haben willst. Entweder, du bist bereit, dich verantwortungsvoll zu verhalten und für evtl. Fehlverhalten die Konsequenzen zu übernehmen, dann ist doch alles in Ordnung. Wenn du aber einen Minderjährigen mit auf Tour nehmen möchtest, ohne ihm die gleiche Obacht zukommen zu lassen, wie deinem eigenen Sohn, fände ich es ratsam, doch besser alleine zu fahren. Gruß, Tokapi
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Wenn du bis zum Hals in der Scheiße steckst - nicht den Kopf hängen lassen!
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#43
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Es ging mir darum, das wenn ,ohne ein Fehlverhalten von mir, etwas passiert, ich nicht zur Verantwortung/Zahlung gezogen werde.
Aber egal, ich werde auf den Schulfreund genau so aufpassen ,als wäre es mein eigener Sohn.
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Grüsse aus Dortmund Double Vize 2014 Jörg Geändert von Manta0773 (10.06.2011 um 09:53 Uhr) |
#44
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Da dieses Thema anscheinend immer wieder aufkommt und ich bisher die abenteuerlichsten Sachen - auch und vor allem in den so genannten Fachzeitschriften - gelesen habe, werde ich in naher Zukunft mal eine Zusammenfassung basteln, in denen die Themen Haftung und Versicherungsschutz behandelt werden. Zu Letzterem erlaube ich mir Norman einzubeziehen, der von diesen Versicherung mehr Ahnung hat, als ich.
Zu diesem Thema: Ich bin wirklich noch nie auf die Idee gekommen, die Eltern von Kindern, die mit uns Boot fahren waren, eine Erklärung - welcher Art auch immer - unterschreiben zu lassen.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#45
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Zitat:
Normalerweise macht man das ja auch nicht. Wenn aber etwas passiert ist, dann geht das Theater los. Wenn es ums Geld geht, können auch Freunde oder Bekannte/Verwandte plötzlich komisch werden. Ich fahre heute auf jeden Fall mit meiner Famile und dem Schulfreud nach Holland ( Rhederlaag)...........auch ohne einem Schriftstück.
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Grüsse aus Dortmund Double Vize 2014 Jörg |
#46
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mach's wie ich
An Bord ist mein Wort "Gesetz"
Wird dieses Gesetz gebrochen - sofortiges Anlaufen der nächsten, von Land erreichbaren Gelegenheit und sofort das Schiff verlassen (ohne jede Gnade) Bei jugendlichen wird noch von Bord ein Elternteil angerufen zwecks Abholung. Und alle wissen: es gibt da keine Ausnahme
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Gruß Heinz --------------------------------------------------------------- der Herrgott gab mir 2 Ohren doch leider nichts dazwischen, was gesprochene Worte aufhalten könnte. |
#47
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Kleiner Tip auch auf § 309 Nr 7 BGB achten, dass heißt der Haftungsausschluss darf nicht als AGB ausgehandelt werden, sondern individuell ausgehandelt werden.
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#48
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Zitat:
Die Frage ist; lässt du dir sowas auch unterschreiben, wenn du ein fremdes Kinde mit dem Auto mitnimmst, oder mit in den Freizeitpark. Insofern ist Boot fahren keine Besonderheit, sondern leglich ein anderes Verkehrsmittel. Wenn du mit dem Auto einen Unfall schuldhaft verursachst, bist du auch dran; auch strafrechtlich. Ist beim Boot nicht anders.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#49
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Frohe Pfingsten wünsche ich Euch allen und kommt gesund wieder zurück.
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Grüsse aus Dortmund Double Vize 2014 Jörg
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#50
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Also mit solchen Gedanken würde ich erst garnicht einen Törn angehen, da wäre mir schon die Lust vergangen ehe ich angefangen habe, da bekommt man ja Magengeschwüre. Es könnte ja was passieren.
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