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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Motor gestohlen
Hallo, meinem guten Freund haben sie In der Nacht vom So. auf Mo. den Motor geklaut. Es handelt sich um einen Suzuki mit 140 PS.
Jetzt zur eigentlichen frage, das Boot samt Motor stand beim Händler zu Inspektion, wer haftet für den schaden. Lt.AGB des Händlers er nicht. Ist das generell richtig oder ist diese Klausel unwirksam? Sittenwidrig oder so? Wer weiß Rat und oder hat ähnliches erlebt. Danke |
#2
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Hallo,
ich würde sagen, die AGBs sind in Ordnung. Ist ähnlich wie im Parkhaus, da haftet der Betreiber auch nicht für Schäden. Meiner Meinung nach kann man sich gegen solche Schäden nur mit einer Versicherung schätzen. Gruß Axel
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#3
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Das sehe ich nich unbedingt so ,
Du hast es ihm ihn seine Ophut gegeben und hattest somit hatte dein Freund keinen Einfluss mehr auf den Motor.(Ähnlich wie z.b Gardrobe in einer Disco ,da steht es auch immer in den AGBs !Würde das einfach mal einen Anwalt geben wenn er Rechtsschutz hat.
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MFG Robert Carpe diem |
#4
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Sportfreunds Vater hatte das gleiche. Ihm wurde von seinem RIB ein 200PS Yammie geklaut. Händler war fein raus, gut dass seine eigene Versicherung gezahlt hat.
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gregor
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#5
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soweit ich weis, muss der Händler, bzw. dessen Versicherung nur haften, wenn Boot oder Motor sich in seinem (abgeschlossenen) Gebäude befinden. Dann ist es es Einbruch.
Steht das Boot draußen ist Diebstahl, auch wenn der Dieb einen Zaun überwinden muss. Dann zahlt die Versicherung des Besitzers. Wenn die Versicherung des Besitzers für den Schaden aufzukommen hat, darf der Händler am Verkauf eines neuen Motors was verdienen. Er sollte sich dann mehr wie kulant zeigen. Muss die Versicherung des Händlers zahlen, darf der Händler nichts verdienen, ist also schlecht gelaunt, weil er außer Rennerei nichts davon hat. So wurde es mir mal erklärt. Also..... greeetz Hagrid
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alles jeiht, nur Schnecke kruffe un Frösch höppe |
#6
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Wenn hier die Werkstattobhut gegeben war, kann ich mir schlecht vorstellen, daß diese über die AGB`s ausgehebelt werden kann.
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Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat |
#7
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Leider habe ich letztes Jahr genau das gleiche erlebt.
Versichert war nur das Gebäude der Werkstatt, nicht das stark umzäunte Gelände, somit mußte meine Versicherung einspringen (1000 Dank an Norman) und ICH mußte den Motor auch noch bei der Polizei als gestohlen melden Es fand sich lt. Marine-Werkstattbesitzer angeblich keine Versicherung, welche das Aussengelände mit absichern wollte... Da läßt sich nichts machen, auch wenn es selbst meine Kumpels (Polizisten) anders sehen wollten. Recht wie es ein normaler Mensch sieht und die vorherrschende Rechtsprechung sind 2 gänzlich verschiedene Schuhe, aber da erzähl ich ja nix neues... MfG Michael
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#8
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In der Kalkulation für die Versicherungsprämie des Händlers sind Kundenboote mit wechselnden, unbekannten Werten kaum zu berücksichtigen. Das gilt ebenso für KFZ beim Händler.
Haben diese einen hohen Wert, sollte auch eine eigene Versicherung für Boot / Auto bestehen. Wer das mal bei mehreren Händlern abfragt, wird auch zu dieser Einsicht gelangen... Und es ist definitiv so, ein Beispiel hatte ich bereits angegeben, da musste die Bootskasko zahlen und der Händler war raus. Das war weder "ausgehebelt" noch sittenwidrig o.ä., sonder "Business as usual"...
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gregor
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#9
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Hallo,
meine Versicherung zahlt auch, wenn Boot oder Motor beim Händler gestohlen wird. Aber auch nur dann, wenn Trailer und Motor mit einer Diebstahlsicherung versehen sind. Wenn der Händler das Boot nach dem Service nicht abschließt und es wird gestohlen hat man die Null gewählt. Dann muss ggf. der Händler auf Schadenersatz verklagt werden, mit unbekanntem Ausgang.
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#10
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..sehe ich auch so. Die Werkstatt muss nur alles Zumutbare tun (abschließbares Gelände usw.), alles andere hätte dir auch passieren können. Eigene Versicherung (so denn vorhanden) müsste zahlen.
Bernd.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen!
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#11
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Danke
Vielen Dank für die Typs und Anregungen, der Motor ist nachwievor weg.
Mann hat sich aber geeinigt, mehr kann und darf ich nicht sagen. Ende gut alles gut. Danke an alle. |
#12
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Meine unmaßgebliche Meinung als ehemaliger Bootshändler:
Vertraut mir ein Kunde ein Boot an, bin ich zunächst einmal für die sichere Unterbringung des Bootes verantwortlich. Wenn ich mich persönlicher Risiken erwehren will, brauche ich eine Betriebshaftpflichtversicherung. Wenn dann im Einzelfall doch etwas passiert, ist in der Haftungsfrage zunächst einmal zu prüfen, ob mir haftungsrechtlich ein Verschulden im kausalen Zusammenhang anzulasten ist. So einfach ist der Händler normalerweise nicht aus der Nummer raus. Es kann nicht Aufgabe des Kunden sein, eine "Rundumdieuhrüberwachung" seines Bootes vorzunehmen, solange das Boot beim Händler/Servicepartner ist. Selbstverständlich kann man vertragsrechtlich gewisse Haftungsrisiken ausschließen, wobei dann allerdings zu prüfen wäre im Einzelfall, ob der Vertrag gültig, oder im haftungsrechtlichen Sinne "sittenwidrig" und damit nicht "real" im Sinne eines Haftungsausschlusses Bestand hat. Gruß Walter Geändert von Water (19.04.2011 um 22:00 Uhr) Grund: Tippfehler beseitigt. |
#13
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Zitat:
Aber ist doch gut, dass man eine Einigung gefunden hat... greeetz Frank
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alles jeiht, nur Schnecke kruffe un Frösch höppe |
#14
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Zitat:
Du hast ihm alles komplett abgegeben und soll eigentlich auch alles wieder kriegen.
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https://youtu.be/1HbZSYzJM20 |
#15
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Zitat:
Wir wollen doch nicht gleich den Teuf.. an die besagte Wand malen. Es ist schon ein Händler des Vertrauens und Ihm ist es unendlich peinlich.
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#16
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Zitat:
Es kann schon sein, daß das die Betriebshaftpflicht nicht abdeckt-aber deswegen steht der Werkstattbesitzer Dir gegenüber immer noch in der Schuld-aber, es ist ja auch so geregelt worden
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Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat |
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