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  #1  
Alt 13.04.2011, 21:24
Benutzerbild von Superpapa
Superpapa Superpapa ist offline
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Standard Neue Geschwindigkeitsbegrenzung Elbe-Havel

Hi,
da ich bei Elwis Nahrichten abbonniert habe, kam heute diese Nachricht an. Da steht auf Seite 2, dass für Kleinfahrzeuge (=Sportboote?) plötzlich eine abweichende Höchstgeschwindigkeit auf dem Elbe-Havel-Kanal und der unteren Havel-Wasserstraße gilt. Da steht in Abschnitt 1 Punkt 4: auf ausgebauten Wasserstraßen 15 km/h und auf nicht ausgebauten Strecken 12 km/h.
Kann jetzt einfach durch eine Verordnung die Geschwindigkeit festgelegt werden?
Ist das vor Ort durch entsprechende Beschilderung gekennzeichnet?
Oder muss man sich vorm Urlaubstörn erst durch seitenlange Verordnungen durchwühlen? Da steht "ein Kleinfahrzeug", gilt also nicht für Kolonnen?
Bitte mal interessehalber um Rückmeldung ortsansässiger Wassersportler.
Gruß
Michael
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  #2  
Alt 13.04.2011, 23:39
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anhaenglicher anhaenglicher ist offline
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Guten Morgen,

ja, das würde mich auch interessieren, insbeondere zwischen Genthin und Schleuse Wusterwitz.
__________________
Gruß Horst

Wer's nicht probiert, wird's nie erfahren
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  #3  
Alt 14.04.2011, 06:46
Wohnbusfahrer
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Wodurch sollen denn Geschwindigkeitsgrenzen sonst festgelegt werden?
Und die Frage nach dem "ein Kleinfahrzeug" ist klasse. Was soll den da sonst stehen? Vielleicht "viele Kleinfahrzeuge, auch wenn sie gerade nicht zusammen fahren"?
Wenn da steht, dass "ein Kleinfahrzeug mit mehr als 5 PS" registriert sein muss, fragst du dann auch, ob das für Kolonnen nicht gilt? ))
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  #4  
Alt 14.04.2011, 06:53
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Adler Adler ist offline
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Die Geschwindigkeitsvorschriften auf dem Elbe-Havelkanal sind doch nun schon ein paar Jahre so.... also nichts neues. Als Bootsfahrer sollte man auch die ausgebauten und nicht ausgebauten Strecken erkennen, desweiteren hat man dort noch Schilder aufgestellt!
Ansonsten gilt wie überall..... die Höchstgeschwindigkeit gilt immer für ein Boot!

Viele Grüße
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  #5  
Alt 14.04.2011, 20:51
almdudi almdudi ist offline
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Da steht "ein Kleinfahrzeug", gilt also nicht für Kolonnen?
Nein, das gilt sowieso nur für e i n Kleinfahrzeug - solange das nicht gerade zufällig dein Boot ist, sondern das von jemand anderem…
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  #6  
Alt 14.04.2011, 21:09
JohnB JohnB ist offline
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Du kannst Dir die 15 bzw 12 km/h auch mit einem weiteren Kleinfahrzeug teilen.

Hat keiner was dagegen.
__________________
Beste Grüße

John
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  #7  
Alt 15.04.2011, 07:26
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.... irre
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Gruß Horst

Wer's nicht probiert, wird's nie erfahren
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  #8  
Alt 15.04.2011, 07:56
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Wodurch sollen denn Geschwindigkeitsgrenzen sonst festgelegt werden?
Und die Frage nach dem "ein Kleinfahrzeug" ist klasse. Was soll den da sonst stehen? Vielleicht "viele Kleinfahrzeuge, auch wenn sie gerade nicht zusammen fahren"?
Wenn da steht, dass "ein Kleinfahrzeug mit mehr als 5 PS" registriert sein muss, fragst du dann auch, ob das für Kolonnen nicht gilt? ))
Naja, der Gesetzgeber ist gehalten oder verpflichtet, Gesetze klar auszudrücken(Normenklarheit). Ein Beamter offenbar nicht. Warum hat er nicht allgemein von Kleinfahrzeugen geschrieben? Was will uns der Beamte damit sagen?
In der Binnenschiffahrtsstraßenordnung(=Gesetz) steht u.a klar im Plural:
Zitat:
§ 2.02 Kennzeichen der Kleinfahrzeuge 1. Soweit Kleinfahrzeuge nicht auf Grund besonderer Bestimmungen ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen führen, sind sie, mit Ausnahme der Segelsurfbretter, wie folgt dauerhaft zu kennzeichnen:...
Gruß
Michael
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  #9  
Alt 15.04.2011, 08:03
Wohnbusfahrer
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Warum er nicht "allgemein von Kleinfahrzeugen" geschrieben hat? Weil dann ein ... daherkäme und fragte "da steht Mehrzahl, darf ich so schnell nicht fahren, wenn ich alleine bin?"
Da steht "ein Kleinfahrzeug", weil es eben um ein Kleinfahrzeug geht, nicht um einen Schubverband, nicht um ein Feuerlöschboot und auch nicht um ein Wassermotorrad.
Einfacher und klarer kann der Verfasser der Verordnung sich überhaupt nicht ausdrücken. Man muss allerdings auch bereit sein, zum Lesen das Hirn nicht nur im Notmodus zu betreiben, sondern im Arbeitsmodus.
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  #10  
Alt 15.04.2011, 09:37
grünauer grünauer ist offline
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Hallo

Was soll an dieser Regelung neu sein? Gilt doch auf dem Kanal schon seit Jahren: Ausbaustrecken 15 km/h, andere 12 km/h.
Ob sich bei den Verkehrsgruppen was geändert hat ist für den "Freizeitskipper" doch ohnehin unbeachtlich, außer er fährt einen Tanker....

Gruß Lutz
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  #11  
Alt 15.04.2011, 09:57
MarkusP MarkusP ist offline
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Naja, der Gesetzgeber ist gehalten oder verpflichtet, Gesetze klar auszudrücken(Normenklarheit). Ein Beamter offenbar nicht. [...]
Ich schmeiß mich weg
Gehalten ist der Gesetzgeber schon, aber hast Du mal in die Steuergesetze geschaut *prust* - klar ist da gar nix
Auch im Rest der Gesetzestexte is nix klar, oder warum meinst Du, dass es so viele Gerichtsprozesse gibt
Klar, weil's klar ist
Ach ja und noch ne Frage: Wer meinst Du entwirft die Gesetzestexte Ja genau, Beamte, wenn's nicht gerade eine Unternehmensberatung für sowas beschäftigen
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