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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Neue Geschwindigkeitsbegrenzung Elbe-Havel
Hi,
da ich bei Elwis Nahrichten abbonniert habe, kam heute diese Nachricht an. Da steht auf Seite 2, dass für Kleinfahrzeuge (=Sportboote?) plötzlich eine abweichende Höchstgeschwindigkeit auf dem Elbe-Havel-Kanal und der unteren Havel-Wasserstraße gilt. Da steht in Abschnitt 1 Punkt 4: auf ausgebauten Wasserstraßen 15 km/h und auf nicht ausgebauten Strecken 12 km/h. Kann jetzt einfach durch eine Verordnung die Geschwindigkeit festgelegt werden? Ist das vor Ort durch entsprechende Beschilderung gekennzeichnet? Oder muss man sich vorm Urlaubstörn erst durch seitenlange Verordnungen durchwühlen? Da steht "ein Kleinfahrzeug", gilt also nicht für Kolonnen? Bitte mal interessehalber um Rückmeldung ortsansässiger Wassersportler. Gruß Michael
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Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer.
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#2
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Guten Morgen,
ja, das würde mich auch interessieren, insbeondere zwischen Genthin und Schleuse Wusterwitz.
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Gruß Horst Wer's nicht probiert, wird's nie erfahren |
#3
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Wodurch sollen denn Geschwindigkeitsgrenzen sonst festgelegt werden?
Und die Frage nach dem "ein Kleinfahrzeug" ist klasse. Was soll den da sonst stehen? Vielleicht "viele Kleinfahrzeuge, auch wenn sie gerade nicht zusammen fahren"? Wenn da steht, dass "ein Kleinfahrzeug mit mehr als 5 PS" registriert sein muss, fragst du dann auch, ob das für Kolonnen nicht gilt? ))
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#4
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Die Geschwindigkeitsvorschriften auf dem Elbe-Havelkanal sind doch nun schon ein paar Jahre so.... also nichts neues. Als Bootsfahrer sollte man auch die ausgebauten und nicht ausgebauten Strecken erkennen, desweiteren hat man dort noch Schilder aufgestellt!
Ansonsten gilt wie überall..... die Höchstgeschwindigkeit gilt immer für ein Boot! Viele Grüße
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#5
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Nein, das gilt sowieso nur für e i n Kleinfahrzeug - solange das nicht gerade zufällig dein Boot ist, sondern das von jemand anderem…
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#6
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Du kannst Dir die 15 bzw 12 km/h auch mit einem weiteren Kleinfahrzeug teilen.
Hat keiner was dagegen.
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Beste Grüße John
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#7
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.... irre
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Gruß Horst Wer's nicht probiert, wird's nie erfahren |
#8
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Zitat:
In der Binnenschiffahrtsstraßenordnung(=Gesetz) steht u.a klar im Plural: Zitat:
Michael |
#9
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Warum er nicht "allgemein von Kleinfahrzeugen" geschrieben hat? Weil dann ein ... daherkäme und fragte "da steht Mehrzahl, darf ich so schnell nicht fahren, wenn ich alleine bin?"
Da steht "ein Kleinfahrzeug", weil es eben um ein Kleinfahrzeug geht, nicht um einen Schubverband, nicht um ein Feuerlöschboot und auch nicht um ein Wassermotorrad. Einfacher und klarer kann der Verfasser der Verordnung sich überhaupt nicht ausdrücken. Man muss allerdings auch bereit sein, zum Lesen das Hirn nicht nur im Notmodus zu betreiben, sondern im Arbeitsmodus. |
#10
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Hallo
Was soll an dieser Regelung neu sein? Gilt doch auf dem Kanal schon seit Jahren: Ausbaustrecken 15 km/h, andere 12 km/h. Ob sich bei den Verkehrsgruppen was geändert hat ist für den "Freizeitskipper" doch ohnehin unbeachtlich, außer er fährt einen Tanker.... Gruß Lutz |
#11
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Zitat:
Gehalten ist der Gesetzgeber schon, aber hast Du mal in die Steuergesetze geschaut *prust* - klar ist da gar nix Auch im Rest der Gesetzestexte is nix klar, oder warum meinst Du, dass es so viele Gerichtsprozesse gibt Klar, weil's klar ist Ach ja und noch ne Frage: Wer meinst Du entwirft die Gesetzestexte Ja genau, Beamte, wenn's nicht gerade eine Unternehmensberatung für sowas beschäftigen |
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