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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #26  
Alt 08.03.2011, 15:53
Benutzerbild von wiwe27
wiwe27 wiwe27 ist offline
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Zitat:
Zitat von Stingray 558 Beitrag anzeigen
Herbst 2005 ca. war die Umstellung,
ab da gab’s das 100er Schild: nur noch für den Hänger.

(weis ich noch genau, hatte zu dem Zeitpunkt: meinen Hänger umgebaut, Auflastung, Achse, Auflauf als Einzelanfertigung: Einzelabnahme beim TÜV: mit der 100er Umrüstung.)

im Frühjahr 2006: wollten mir die zuständigen (Zicken) der Zulassungsstelle: weiterhin das Schildchen fürs Auto verpassen. (waren sehr Hartnäckig..)
hab mich dann an nen nicht direkt zuständigen gewandt, der hat die „Damen“ dann ziemlich deutlich aufgeklärt!
weiterhin lustig: der vorgeschriebene Stempel: war nicht verfügbar,
musste mir den ein weiteres halbes Jahr später holen………
Und das Ganze sah dann bis 2005 so aus:



Die Bescheinigung musste auch immer mit an der Bord sein und kostete damals 44 €.

Und war natürlich ein HERKU-Trailer...
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  #27  
Alt 08.03.2011, 16:18
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Wiebri Wiebri ist offline
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Zitat:
Zitat von wiwe27 Beitrag anzeigen
Und das Ganze sah dann bis 2005 so aus:



Die Bescheinigung musste auch immer mit an der Bord sein und kostete damals 44 €.

Und war natürlich ein HERKU-Trailer...
Hallo,
ich hatte früher auch immer eine 100km/h Zulassung die für das Auto mit Bootrailer gültig war.
Nach dem das Gesetz geändert wurde , so glaubte ich. konnte man weiterhin jedes „passende“ ( nach Formel von Gewicht PKW- Gesamtgewicht Tailer ) Auto vor den Hänger spannen und die 100km/h Zulassung für den Hänger hätte weiterhin Gültigkeit.
Bei der letzten TÜV- Dekra- Untersuchung mußte ich mich belehren lassen. Das mein Trailer nur mit der Kombination mit dem in dem Gutachten festgelegten PKW Gültigkeit hat, also mit einem Anderen PKW nur 80Km/h. Durch eine erneute Begutachtung kann ich jetzt mit jeden „passenden“ PKW den Trailer mit der 100km/ Zulassung nutzen.

Ich bin bis zu den TÜV-Dekra - Termin immer in guten Glauben weiter mit einem andere PKW meine 100km/h gefahren. Das hätte bei einer Kontrolle sicherlich Ärger gegeben. (Wenn die Aussage von dem DEKRA-Mann richtig ist / war).

Wie läuft oder ist das bei Euch gelaufen?
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Mit freundlichem Gruß

Wilfried
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  #28  
Alt 08.03.2011, 16:40
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wiwe27 wiwe27 ist offline
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Zitat:
Zitat von Wiebri Beitrag anzeigen
Hallo,
ich hatte früher auch immer eine 100km/h Zulassung die für das Auto mit Bootrailer gültig war.
Nach dem das Gesetz geändert wurde , so glaubte ich. konnte man weiterhin jedes „passende“ ( nach Formel von Gewicht PKW- Gesamtgewicht Tailer ) Auto vor den Hänger spannen und die 100km/h Zulassung für den Hänger hätte weiterhin Gültigkeit.
Bei der letzten TÜV- Dekra- Untersuchung mußte ich mich belehren lassen. Das mein Trailer nur mit der Kombination mit dem in dem Gutachten festgelegten PKW Gültigkeit hat, also mit einem Anderen PKW nur 80Km/h. Durch eine erneute Begutachtung kann ich jetzt mit jeden „passenden“ PKW den Trailer mit der 100km/ Zulassung nutzen.

Ich bin bis zu den TÜV-Dekra - Termin immer in guten Glauben weiter mit einem andere PKW meine 100km/h gefahren. Das hätte bei einer Kontrolle sicherlich Ärger gegeben. (Wenn die Aussage von dem DEKRA-Mann richtig ist / war).

Wie läuft oder ist das bei Euch gelaufen?
Hallo Wilfried,

im Gutachten steht eindeutig, dass es nur für diese Fahrzeug-Anhänger-Kombination gilt, daher auch Fahrgestellnummern und Kennzeichen im Gutachten.

Heute muss nur noch der Anhänger zur 100 km/h-Begutachtung. Das Zugfahrzeug ist dann frei wählbar, soweit die zugelassene Anhängelast nicht überschritten wird.

Siehe auch hier: http://www.ra-melchior.de/anhenger.html

Gruß
Wilfried
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Geändert von wiwe27 (08.03.2011 um 16:42 Uhr) Grund: Link ergänzt
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  #29  
Alt 25.09.2011, 18:39
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Mal ne Frage, muss das Hunderterschild nen Stempel haben?
Wenn ja warum?
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Gruss Gerd
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Boot polieren aber richtig [URL="http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=149796[/URL]
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  #30  
Alt 25.09.2011, 21:18
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ja, muss...
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Grüße von Herbert
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  #31  
Alt 27.09.2011, 18:04
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Zitat:
Zitat von Stingray 558 Beitrag anzeigen
ja, muss...
Warum?
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  #32  
Alt 27.09.2011, 18:26
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Weil es sonst keine Urkunde ist:

Siehe http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_18.php

unter:
§ 1 S. 1 Nr 4:"die von der nach Landesrecht zuständige untere Verwaltungsbehörde gemäß § 5 ausgegebene und gesiegelte Tempo-100 km/h-Plakette an der Rückseite des Anhängers angebracht ist."


Also, das Siegel (der "Stempel") ist notwendig!
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