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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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![]() Zitat:
![]() stimmt zwar alles.....aber Du benötigst ein Kurzzeitkennzeichen, ich hab es in diesem Jahr für meinen Bootsanhänger nicht geschafft, ohne eine Deckungskarte! Ich musste eine von der Versicherung holen... ![]() Tja.....aber........... ![]() gruss vom achim |
#27
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![]() Zitat:
meine Recherchen in meiner "näheren Umgebung" haben folgendes ergeben: Gedächtnisprotokoll aus dem Gespräch mit einem Mitarbeiter unserer Zulassungsstelle: Ein Kurzkennzeichen ist grundsätzlich für Fahrzeuge aller Art gültig. Egal ob LKW oder PKW oder zulassungsfreier Anhänger für Boote. Es ist also eigentlich egal wo das Kennzeichen dann dran hängt. Daher braucht man auch einen Versicherungsnachweis. Im Falle des Traileranhängers ist dies zwar überflüssig aber es wird da nicht differenziert weil das Kennzeichen ja auch an einen LKW angebracht werden kann. Die Versicherungen stellen eine "Doppelkarte" für ein Kurzkennzeichen aus und nicht für das Fahrzeug für das es benutzt wird. Daher ist der Preis auch immer gleich. Bei der gleichen Versicherung natürlich. Es kann daher sein dass eine "normale" Zulassung eines Trailer sogar billiger kommt als eine Kurzzulassung. Aber nur dann wenn keine Vollabnahme gemacht werden muss. Diese Regelungen hat man deshalb getroffen weil man aus wirtschaftlichen Gründen nicht zwischen den einzelnen Fahrzeugarten für eine Kurzzulassung unterscheiden wollte. Ende des Gedächtnisprotokolls @Achim Du hast recht. Es geht nicht ohne ![]() Gruss Uwe ![]()
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Beste Grüße Uwe
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