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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 04.09.2012, 09:04
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Standard Tiefgarage ankauf - INFO´s erwünscht

Hallo, bei mir in der Nachbarschaft wir ein neues 7 ParteienHaus/Anlage mit Tiefgarage gebaut.

Könnte eine oder zwei Garagen ankaufen.
Meine Kenntnisse beziehen sich aber nur auf den Ankauf von Wohnimmobilien

Meine Frage nun: Wie verhält ich das anteilig mit der Miteigentümergemeinschaft.
Erwerbe ich dann vom gesammten Haus "Mitanteile", auf die ich dann auch Prozentual oder x/1000 meine Anteile an die Hausverwaltung abgeführt werden. Sprich Nebenkosten?

In einer meiner anderen Immobilie war die TG immer außen vor.
Wo wird das geregelt? Schon im Kaufvertrag - oder erst bei der ersten Miteigentümerversammlung?

Noch irgendwelche Tips?

Mein Boot werde ich wohl nicht runterbekommen
Schade - oder welche Durchfahrtshöhe haben die Tore normal?
(keine Kurve )
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Geändert von Style (04.09.2012 um 12:17 Uhr)
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  #2  
Alt 04.09.2012, 10:17
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Hi Ralf, das wird meißt im Aufteilungsplan geregelt.
Du weißt also vor dem Kauf was auf dich zukommt.
Deinen Verwaltungsanteil und Unterhaltungsanteil
sowie Rücklage wirst du wohl tragen müssen.

Dafür bekommst du aber auch ein Stimmrechtsanteil bei der Eigentümerversammlung
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Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #3  
Alt 04.09.2012, 10:58
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Also sind diese NK und Hausverwaltung auch auf x/1000stel berechnet?
Dann ist das ja nachtteilig. Will mich ja nicht auf Dauer an den Kosten derer Balkonsanierung oder Fenster beteiligen.... dito auch nicht für den Stromverbrauch aller Keller und Treppenhäuser
Hmmm

besser nicht kaufen?
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  #4  
Alt 04.09.2012, 11:06
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Moin,

nach meiner Auffassung:
1. Wenn du kein Wohneigentum erwirbst, kannst du auch nicht Teil der Eigentümergemeinschaft nach Wohnungseigentumsgesetz werden. Vielmehr müsste es meiner Meinung nach zwischen dir und der Eigentümergemeinschaft einen Vertrag geben, in dem z.B. Reinigungspflichten und Beteiligung an den Kosten etc. der Garage geregelt werden.
Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, bei dem ein Teil einer Eigentümergemeinschaft eine Stellplatzanlage gekauft hat. Das wurde dann vertraglich in Form einer "Anteilseigentümerschaft" (oder so ähnlich) geregelt.
Mal abgesehen davon: die 10.000tel beziehen sich auf die Wohnfläche, da du keine Wohnfläche kaufst, hättest du somit einen Anteil von 0/10000. Da hättest du keine großen Kosten zu befürchten (aber auch kein Stimmrecht).

Warum fragst du nicht den Verkäufer, der muss das doch regeln?

2. Das Tor sollte mindestens 2,0m Durchfahrtshöhe haben.

3. Ein Boot hat in einer Tiefgarage nichts zu suchen, hier sollen Kraftfahrzeuge abgestellt werden. Wenn dein Boot dort in Flammen aufgeht und Leute zu schaden kommen, könnte das sehr ärgerlich für dich werden. Bei der angegebenen Hausgröße (vermutlich baurechtlich Mittelgarage) darf außerhalb von Kraftfahrzeugen kein Treibstoff gelagert werden , du müsstest die Tanks jedes mal entleeren.

Such dir für dein Boot lieber einen Garagenhof und miete/kaufe dort eine Garage oder miete die einen versicherten Platz in einer Halle, dann kannst du besser schlafen.

Grüße

Ralf
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  #5  
Alt 04.09.2012, 11:20
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So wie ich das bisher hatte gibt es eine Eigentümergemeinschaft für die Wohnräume und eine für die Tiefgaragen. Da waren die Gebäude aber vonj einander separiert.

Liegen die zusammen, kann es anders gehen.

Sollte aber der Verkäufer bzw. sein Notar klären können.

Cheers, Guido
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  #6  
Alt 04.09.2012, 11:24
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Also ich kenne das nur so, daß man in Tiefgaragen einen reinen Stellplatz erwirbt (oder anmietet).
Darf man nix als ein Auto hinstellen. Manchmal werden nicht mal Winterreifen vor die Wand gestellt geduldet.
Sollte man sich vorher drüber schlau machen, damit's nachher keine böse Überraschung gibt.
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auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt!
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  #7  
Alt 04.09.2012, 11:40
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Ja, werde den Verkäufer mal kontaktieren.

Wollte nur im Vorfeld mit Euerer Kompetenz eroieren was möglich ist, oder mit was ich ggf. an Problemen rechnen muss.

Mein Boot werde ich drin kaum abstellen...
wobei ich aber das nicht nachvollziehen kann - warum das nicht da abgestellt werden dürfte. Der Trailer ist ja zugelassen ... Und somit ein beladenes Kraftfahrzeug? Und der Tank mit einem Wasserfahrzeug fest verbunden.

Ich weiß, bestimmt liege ich wieder VOLL falsch! Aber dafür gibt es ja meine Lebensberatung
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  #8  
Alt 04.09.2012, 12:11
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Bei der Eigentumswohnung ist das so:
Man zahlt wie ein Eigentümer (nur etwas mehr), und man hat Verfügungsgewalt wie ein Mieter (nur etwas weniger).
Auf den Garagenplatz dürfte das zu übertragen sein.
Und was man nachvollziehen kann, spielt keine Rolle - die Vertragsklauseln und die Mehrheit der Eigentümerversammlung entscheiden.

sea u in denmark
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  #9  
Alt 05.09.2012, 08:01
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Gefunden im Netz, Einfahrtshöhe 2,00 m



http://www.ris-muenchen.de/RII2/RII/...AGE/189118.pdf
Auf Seite 4:
Höhe nach Norm, mindestens 2,00 m
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Gruß Harry .......


Dummheit kennt keine Grenzen....
....aber verdammt viele Menschen!!
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