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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #76  
Alt 16.09.2010, 15:28
Benutzerbild von dieter
dieter dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von lancelot65 Beitrag anzeigen
Also ehrlich gesagt, denke ich das es dann eine Auslegungssache des kontrollierenden Beamten ist. Allerdings ist es so wie Freibeuter schreibt. Es handelt sich um einen "Spezialanhänger zur Beförderung von Sportbooten". Ein Fahrrad hat nicht viel mit einem Boot zu tun -
warum nicht, zur Ausübung des Wassersports auf Binnenrevieren gehört auch die Versorgung und damit das einkaufen mit dem Fahrrad ....

im Umkehrschluss wäre der Transport eines Sattels im Pferdeanhänger auch verboten, denn ein Pferd kann man ja ohne Sattel reiten ..

kaugummiauslegungssache ....
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servus
dieter

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Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
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  #77  
Alt 16.09.2010, 15:36
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von SpassCaptain Beitrag anzeigen
Wenn die Nutzung nicht explizit auf "Boote" sondern allgemein auf "Sportgeräte" eingeschränkt ist, dürften ja Fahrräder eigentlich kein Problem sein.
...
Dann dürften Gartenschachfiguren ja kein Problem sein...
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gregor

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  #78  
Alt 16.09.2010, 16:17
lancelot65 lancelot65 ist offline
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
warum nicht, zur Ausübung des Wassersports auf Binnenrevieren gehört auch die Versorgung und damit das einkaufen mit dem Fahrrad ....

im Umkehrschluss wäre der Transport eines Sattels im Pferdeanhänger auch verboten, denn ein Pferd kann man ja ohne Sattel reiten ..

kaugummiauslegungssache ....
Leider sind fast alle Gesetze und Verordnungen nach dem Kaugummiprinzip erlassen! Vieles ist Auslegungssache!
Sind wir doch mal ehrlich: Wenn der Beamte abends vorher guten Sex hatte, winkt er dich lächelnd durch und bei Potenzproblemen sucht er eine Lücke in den 10 Geboten - das ist dann wohl menschlich!

Stefan
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  #79  
Alt 16.09.2010, 17:41
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Zitat:
Zitat von lancelot65 Beitrag anzeigen
Was ist wenn ich Pferde zu Sauerbraten, Wurst und Rollbraten verarbeite - darf ich das dann im Pferdeanhänger steuerfrei transportieren?
Das wären dann defekte Sportgeräte.

Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
warum nicht, zur Ausübung des Wassersports auf Binnenrevieren gehört auch die Versorgung und damit das einkaufen mit dem Fahrrad ....
Vor allem wenn es Falträder sind, die gehören doch zum Boot wie die Rettungsinsel. Campingstühle kann man auch auf Deck brauchen.

Zitat:
Zitat von lancelot65 Beitrag anzeigen
Sind wir doch mal ehrlich: Wenn der Beamte abends vorher guten Sex hatte, winkt er dich lächelnd durch und bei Potenzproblemen sucht er eine Lücke in den 10 Geboten - das ist dann wohl menschlich!
Wenn dann immer noch nichts zu beanstanden ist darfste zur nächsten Waage fahren und wenn auch da alles im grünen Bereich ist sagt er: "Da sind sie ja nochmal davongekommen..."
Hatten wir doch letztens erst hier. Da machste nix, Gottseidank sind die meisten nett oder wenigstens harmlos.

Felix
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  #80  
Alt 16.09.2010, 18:02
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Ich würde gegenüber der Rennleitung argumentieren das der Anhänger ausschliesslich das Boot transportiert und dafür hat er ja grüne Kennzeichen. Mit dem Boot kann ich widerum transportieren was ich will.
(natürlich unter Einhaltung Ladungssicherung/Gewichte etc.)
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  #81  
Alt 16.09.2010, 19:12
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hm...also die Fahrräder hab ich auch immer in`s Boot geworfen...genauso wie nen Schlauchboot. Sonst bekommt man den ganzen Krempel ja gar nicht alle mit. Aber die Frage ist berechtigt, DÜRFEN die von der Rennleitung überhaupt is`s Boot gucken? Machen die das überhaupt? Haben wir denn hier keinen, von der Rennleitung, der da mal ne offizielle und amtliche Stellungnahme zu geben kann? Oder hab ich es einfach überlesen?
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Gruß
Hardo

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Der Weg ist das Ziel.
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  #82  
Alt 16.09.2010, 19:47
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Zitat:
Zitat von Coolcat70 Beitrag anzeigen
Haben wir denn hier keinen, von der Rennleitung, der da mal ne offizielle und amtliche Stellungnahme zu geben kann? Oder hab ich es einfach überlesen?
Hallo Coolcat70,

eine offizielle und amtliche Stellungnahme wirst du auch von der Rennleitung nicht bekommen, sondern nur Meinungen und Auslegungen, weil die Grauzone eben sehr groß ist
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
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  #83  
Alt 16.09.2010, 19:57
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SO siehts leider aus!
Auch in vielen anderen Zweifelfällen, die Polizei weis in solchen Fällen oft weniger als man denkt...
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  #84  
Alt 16.09.2010, 20:11
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Zitat:
Zitat von lancelot65 Beitrag anzeigen
Leider sind fast alle Gesetze und Verordnungen nach dem Kaugummiprinzip erlassen! Vieles ist Auslegungssache!
Sind wir doch mal ehrlich: Wenn der Beamte abends vorher guten Sex hatte, winkt er dich lächelnd durch und bei Potenzproblemen sucht er eine Lücke in den 10 Geboten - das ist dann wohl menschlich!

Stefan
Letztlich entscheidet es aber nicht der Polizist, sondern ein Richter. Der Polizist - wie oben bereits bemerkt - entscheidet als "Erfüllungsgehilfe" des Staatsanwaltes lediglich ob er Dich hinhängt oder nicht. Tut er es, dann bleibt Dir der ganz normale Rechtsweg.

Zum Thema glaube ich folgendes (ein wenig Polemik hält erfahrungsgemäß den Trööt "frisch"):
Letztlich befinden wir uns mit den Sportbooten ohnehin auf ganz dünnem Eis. Wie ebenfalls mehrfach beschrieben, besteht der Gedanke der Steuerbefreiung von Sportanhängern ja grundsätzlich in der Förderung des Sportes. D.h. Sportausübende, deren Sportgeräte aufgrund ihrer Beschaffenheit einen Spezialtransporter benötigen sollen gegenüber anderen Sportlern (die z.B. den Fußball einfach in den Kofferraum schmeissen) nicht benachteiligt werden, indem diese noch mit zusätzlichen Steuern bei der Ausübung ihres Sportes belastet werden. (Unkommentiert stelle ich in den Raum, dass die Trailersteuern in der Regel gering sind zu den Kosten, die das eigentliche Sportgerät "oben drauf" z.B. ein Sportpferd, ein Segelflugzeug, ein Sportboot etc. mit sich bringt, aber es geht eben um das Prinzip der Gleichberechtigung unter uns Sportlern)

Nun ist das mit dem Sport aber so eine Sache, weil es nirgendwo eine Definition gibt was eigentlich wirklich ein "Sport" ist. Auch mit viel Wikipedia wird man kaum eine Definition finden, nachdem ich nach einem Wochenende ala - am Rhein rauf und runter düsen, in der Aue den Anker werfen, am Abend dort Grillen und ein Bierchen zwitschern etc. - von mir mit gutem Gewissen behaupten kann, ich hätte am Wochenende mal wieder ordentlich Sport getrieben. - Aber sei es drum, zum Glück ist der Begriff des Wassersportes weit genug gefaßt, ebenso der Begriff "Sportboot" und nicht zu letzt brauchen wir zum Betrieb deselben eben auch einen Sportbootführerschein und nicht nur einen "einfachen" Bootsführerschein. Warum erlaubt uns also der Gesetzgeber dennoch mit dem grünen Kennzeichen unser Boot - Entschuldigung ich meinte natürlich unser Sportboot - irgendwo steuerfrei nach Kroatien zu schippern, obwohl sicherlich nur die wenigsten im Kopf haben, dass sie in HR einem "Sport" nachgehen. Eher wird "Urlaub", "Ausspannen", "Abschalten" etc. die Triebfeder sein, als der Olympische Gedanke. Ich möchte hier niemandem zu Nahe treten, aber so ist es zumindestens bei mir. Bleibt also bei der Definition des Sportes nur noch, dass wir Sportbootfahrer den Wassersport nicht kommerziell betreiben und wir können auch die Herkunft des Wortes "Sport" aus dem lateinischen "disportare" = "sich zerstreuen" bemühen, und damit habe ich endlich auch meinen Kroatienurlaub im Sack - im sportlichen versteht sich.

Da also der mehrfach zitierte Steuerbefreiungsparagraph eben einen großen Auslegungsbereich enthält, kann oder besser darf letztlich nur ein Richter entscheiden ob sich das auf einem steuerbefreiten Sportgeräteanhänger befindliche "Gut" - (so nenne ich es einfach einmal) zu Recht oder zu Unrecht steuerbefreit auf deutschen Straßen - im Sinne des Gesetzes bewegt. Deshalb "im Sinne" weil es eben nirgendwo konkreter definiert ist.
Wenn mir also der Gesetzgeber zugesteht, dass ich in der Rheinaue auf dem Deck faul in der Sonne liegend dem Wassersport nachgehe (in diesem Fall hätte ich z.B. nur das "nackte" Boot auf dem Trailer gehabt), dann wird dieser Gedanke nicht dadurch gemindert, wenn ich statt dem harten Deck eine Campingliege bevorzuge, um meinem Sport nachzugehen.
Benütze ich meinen steuerbefreiten Hänger allerdings um im Baumarkt meine neue Campinggarnitur zu kaufen und lasse aus Gründen des Tarnens und Täuschen das Boot lieber gleich mit auf dem Hänger, dann wird diese Benützung unserer öffentlichen Strassen sicherlich nicht den Sinn und Zweck einer Sportausübung haben und wäre damit zu beanstanden - im übrigen auch nicht fair gegenüber den Leuten, die sich für solche Transporte einen normalen Hänger zulegt haben.

Nun was ist das Ende vom Lied. Letzlich können wir hier im Forum nicht entscheiden ob jetzt der "Campingstuhl" auf dem Boot es rechtfertigt, dass bereits aus dem sportlichen Gedanken des Boottransportes ein reiner "Freizeitaktivitäts-" oder sonstiger "Güter" - Transport wird. Das Mitführen der Sicherheitsausrüstung auf dem Boot wird sicherlich nicht den sportlichen Gadanken -im Sinne des Gesetzes- mindern. Und selbst wenn wir uns alle einig sind, könnte dennoch ein Richter im Einzelfall wieder anders entscheiden.

Hier bleibt eigentlich nur der Weg einen Präzedenzfall zu schaffen (falls es den nicht schon gibt), in dem einmal einer, falls er wegen eines "Campinstuhls" von der Polizei beanstandet wird, die Sache bis vor Gericht durchfichtet und dann mal gucken wie die richterliche Rechtsprechung hierüber denkt. (Aber klar wer hat Bock auf sowas). Vielleicht kann man ja mal eine Institution wie den ADAC überzeugen sich in so einem Fall öffentlich für den betroffenen Sportbootler einzusetzen, da der Transport von "Campingstühlen" und dergleichen auf Booten sicherlich als gelebte "Realität" bezeichnet werden kann. Eine Rechtssicherheit hilft hier sicher allen.

In diesem Sinne wünsche ich noch weiter frisches Sinnieren über dieses interessante Thema

Thomas
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Alt 16.09.2010, 20:36
Sunbeamer Sunbeamer ist offline
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Zitat:
Zitat von hannesk Beitrag anzeigen
SO siehts leider aus!
Auch in vielen anderen Zweifelfällen, die Polizei weis in solchen Fällen oft weniger als man denkt...
Polizisten müssen viel wissen, aber es ist völlig unmöglich, mit dieser breitgefächerten Ausbildung in verkehrsrechtlichen Fragen zuverlässig Auskunft geben zu können. Man sollte sich mit einer solchen Frage - und das bitte ich nicht als Kritik zu verstehen - niemals an einen Polizisten wenden, sondern an eine Fachbehörde, das Fachreferat des Regierungspräsidiums/Bezirksregierung oder des Ministeriums.

Und in Bereichen, die gesetzlich nicht trennscharf geregelt sind oder wegen der Verschiedenheit der denkbaren Sachverhalte auch nicht geregelt werden könnnen, kommt es letztlich dann doch auf die Auslegung durch ein Gericht an - wie Thomas zu Recht bemerkt.

Wenn man sich so verhält, dass es Sinn und Zweck einer Vorschrift entspricht, wird das Risiko anzuecken oder die Neigung der Ordnungshüter, einen herauszufischen, gering sein. Notwendige Bootsausrüstung (Fender, Bootshaken, Rettungswesten) gehört unmittelbar zum Sportboot dazu; über das Zweimannzelt in der Wanderjolle darf schon trefflich juristisch gestritten werden; wenn eine Camping-Sitzgarnitur inkl. Tisch für 4 Personen im Kajütboot geladen ist, würde ich einem Streit mit Behörden aber aus dem Weg gehen.

Sunbeamer

Geändert von Sunbeamer (16.09.2010 um 20:42 Uhr)
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