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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 27.02.2020, 10:06
newmie2205 newmie2205 ist offline
Captain
 
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Standard CE Anzahl Personen an Bord

Hallo zusammen,

die CE von meinem Boot sagt: max. 5 Personen an Bord.

"Problem":
Dieses Jahr Kroatien sind wir 6 Personen, 4 Erwachsene und 2 Kleinkinder (1,5 und 3 Jahre). Wir wollen keine langen Touren fahren, sondern halt küstennah von A nach B an den Strand oder ähnliches... Das, was eben der normale Menschenverstand mit 2 Kleinkindern an Bord vorgibt.

Ist dies nun "erlaubt" oder nicht? Zählen (Klein-)Kinder als "ganze" Person?
Was sagt der kroatische Gesetzeshüter, sollte es zu einer Kontrolle kommen?

Freue mich auf eure Antworten.

VG
Andy
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  #2  
Alt 27.02.2020, 10:28
Benutzerbild von Navigator18
Navigator18 Navigator18 ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von newmie2205 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

die CE von meinem Boot sagt: max. 5 Personen an Bord.

"Problem":
Dieses Jahr Kroatien sind wir 6 Personen, 4 Erwachsene und 2 Kleinkinder (1,5 und 3 Jahre). Wir wollen keine langen Touren fahren, sondern halt küstennah von A nach B an den Strand oder ähnliches... Das, was eben der normale Menschenverstand mit 2 Kleinkindern an Bord vorgibt.

Ist dies nun "erlaubt" oder nicht? Zählen (Klein-)Kinder als "ganze" Person?
Was sagt der kroatische Gesetzeshüter, sollte es zu einer Kontrolle kommen?

Freue mich auf eure Antworten.

VG
Andy
Hallo Andy,

mein Boot ist wohl etwas älter und hat noch keins von diesen schönen CE-Schildern, aber ich erinnere mich an die der Schlauchboote, die ich hatte, dort war neben der Personenzahl doch immer ein Gesamtgewicht angegeben. Oder täusche ich mich?
Die Anzahl kann ja nur eine Richtlinie sein.
Fünf schlanke Mädels wiegen schließlich definitiv weniger, als fünf kräftige Kerle.

Gruß Thomas.
__________________
Ein Leben ohne Boot ist möglich, aber völlig sinnlos.....
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  #3  
Alt 27.02.2020, 11:56
newmie2205 newmie2205 ist offline
Captain
 
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Zitat:
Zitat von Navigator18 Beitrag anzeigen
neben der Personenzahl doch immer ein Gesamtgewicht angegeben.
Ja das ist richtig. Ist bei mir auch so, habe die Zahl jetzt aber gerade nicht im Kopf...

Die Frage ist halt tatsächlich, ob 5 Personen eben 5 Personen sind, egal wieviel diese wiegen oder wie alt sie sind, oder ob es eine "Empfehlung" ist...

LG
Andy
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  #4  
Alt 27.02.2020, 13:10
Benutzerbild von Segelmatt
Segelmatt Segelmatt ist offline
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Die Einstufung besagt, dass Dein Boot bis zu bedingten Bedingungen (in Deinem Falle sind das die, die für B gelten) tut, was es tun soll, nämlich den vom Hersteller durchgeführten Tests entsprechen. Man nennt das auch "die Spezifikation erfüllen".

Ist jetzt eine Person mehr an Bord, muss das Boot seiner ursprünglichen Spezifikation nicht mehr entsprechen. Das bedeutet, der Verbraucher kann gegen den Hersteller keine Ansprüche geltend machen, die sich aus der CE-Einstufung ergeben. Also muss das Boot zum Beispiel bei einer bestimmten Wellenhöhe nicht mehr kentersicher sein, was es bei richtiger Besatzung aber wäre.

Es gibt keine gesetzliche Grundlage für den Verbraucher, einen Gegenstand so einsetzen zu müssen, dass dieser den Voraussetzungen für eine Einstufung entspricht. Man hat halt nur keine Ansprüche, wenn etwas schief geht.

Zusammenfassend: einfach machen, vorsichtig und verantwortungsbewusst sein und vor allem viel Spaß haben.
Und prüfe Deine Versicherungsbedingungen, da könnte was von "bestimmungsgemäßem Gebrauch" stehen. Das wäre dann ein Problem, denn Du benutzt Dein Boot nicht "bestimmungsgemäß" und hättest danach eingeschränkten oder keinen Versicherungsschutz.

Grüße

Matthias.
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  #5  
Alt 27.02.2020, 13:54
newmie2205 newmie2205 ist offline
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Vielen Dank!

Bei mir ist es sogar noch so, dass das exakt gleiche Boot, 2 Jahre jünger, eine Zulassung bis 6 Personen hat, ebenso 90 statt 70 PS.

Eine aktualisierte CE für mein Boot zu bekommen ist nicht möglich laut Hersteller.
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  #6  
Alt 27.02.2020, 14:02
Benutzerbild von Shira
Shira Shira ist offline
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Ich seh da alle Jahre wieder in Kroatien Boote die jenseits der CE Personen unterwegs sind. Also den Freundlichen ist es sicher egal.
Das Problem ist die Versicherung.

Aber ob ein Kind eine halbe zählt müsste man bei den Kroaten erfragen.
__________________
Gruß Shira

Lowrance HDS-7 LIve 2-1 Geber, Lowrance HDS-5 Gen2, Lowrance HDS-7mTouch Gen3, HDS-7m Gen2, LSS-1, Radar G4, Lowrance Autopilot Hydraulic + Bluetooth, GoFree, Lowrance Link-8 VHF,Lowrance SonarHub Airmar TM150 Chirp, Lowrance TotalScan, Lowrance EP-60R alles im NMEA-2000 Netz ,Minn Kota RT55EM, Minn Kota RT160EM, MotorGuide Xi5 55SW Pinpoint GPS,....
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  #7  
Alt 27.02.2020, 14:12
Benutzerbild von Weißwurschtcommander
Weißwurschtcommander Weißwurschtcommander ist offline
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
[...]
Und prüfe Deine Versicherungsbedingungen, da könnte was von "bestimmungsgemäßem Gebrauch" stehen. Das wäre dann ein Problem, denn Du benutzt Dein Boot nicht "bestimmungsgemäß" und hättest danach eingeschränkten oder keinen Versicherungsschutz.

[...]
Danke Matthias,

das Thema Versicherung ist aber, so meine ich, ein wenig komplizierter.

Die Bestimmung des Boots ist ja meinetwegen, privat Leute zu transportieren und dabei zu schwimmen. Wenn Du jetzt einen Schaden mit einer Person mehr im Boot hast (oder verursachst), wird schon zu prüfen sein, ob diese eine Person mehr tatsächlich ursächlich für den eingetretenen Schaden oder für die bspw. höhere Schadenssumme war.

Ein nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch wäre z.B. wenn die private Nutzung versichert ist, die gewerbsmäßige Nutzung aber nicht eingeschlossen wurde und man gewerbsmäßig Ausflüge etc. damit macht.

Bestimmt wird das Thema der "Überladung" aber natürlich unangenehme Fragen/Aktionen nach sich ziehen. Spätestens, wenn es sich um ein gesunkenes Boot handelt, das nicht nur nach Personenanzahl sondern nach Gesamtgewicht überladen war..

VG Stephan
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  #8  
Alt 27.02.2020, 14:59
Regalboat Regalboat ist offline
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Habe keine CE Zertifizierung, aber meines ist über Norske Veritas abgenommen,

Das steht z.Bsp. 1015kg / 7 Personen.

Nun in Anbetracht dessen, dass die Nordmänner allgemein gut genährt sind, dürfte also eine Person so um die 145kg wiegen.

Oder jeder hat noch ein paar Kästen Bier dabei.
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Grüßle

Uwe ( aus dem wilden Süden )
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  #9  
Alt 27.02.2020, 15:15
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Weißwurschtcommander Weißwurschtcommander ist offline
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Zitat:
Zitat von Regalboat Beitrag anzeigen
Habe keine CE Zertifizierung, aber meines ist über Norske Veritas abgenommen,

Das steht z.Bsp. 1015kg / 7 Personen.

Nun in Anbetracht dessen, dass die Nordmänner allgemein gut genährt sind, dürfte also eine Person so um die 145kg wiegen.

Oder jeder hat noch ein paar Kästen Bier dabei.
...äh, das mein bestimmt "lbs", nicht "kg".

Sind also Pfund. Und schon passt's wieder einigermaßen.

VG Stephan
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  #10  
Alt 27.02.2020, 15:19
freerider13 freerider13 ist offline
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Locker bleiben...

Punkt 1: Nein, Kleinkinder zählen bei den Kroaten nicht wirklich...

Punkt 2: Entscheidend bei einer Kontrolle ist, was dir der LK in die Dokumente der Anmeldung eingetragen hat... Wenn keine CE als Klassifizierung vorliegt, dann gilt die Faustregel bei kleinen Booten: So viel Personen wie aufgerundete Meter. Sprich: bei 4,30m = 5 Personen, bei 4,80m = 5, bei 5,10m = 6. usw...

Jetzt ist das aber immer wie bei den Kroaten: Verhandlungssache mit dem Hut in der Hand...

Beispiel von mir:
Mein 4,30 RIB mit 50 PS hat in der damaligen Werbebroschüre 10 Personen eingetragen. Hab ich damals mal hergezeigt - LK hat mir 10 Personen eingetragen.
Ging einige Jahre ohne Fragen - dann kam die "neue" Regeln mit den Metern - und eine Dame hat mir automatisch 5 Personen eingetragen...
Ich gemeckert: Hey! ich darf sogar 10 - hier schauen - Dokumente!" Sie: "Ja wieeeeee… 4,30m??? 10 Leute??? WOHIN MIT DIESE???? (Foto vom Boot war am Start... Hüstel…) "Naja, hier auf den Schlauch, da auf den Sitz, dort auf den Bug..." Sie: "Na gut. Iste mehr als fünf. Iste aber auch nicht 10!!! wir sage 8. Gut diese?" - "Gut diese!"

Seitdem habe ich eine Kapazität von 8 Personen - ohne wenn und aber...

Merke: Mit Höflichkeit, Respekt und einem zwinkernden Auge bekommt man das schon hin.

In deinem Fall: Ich würd einfach eine Kopie dieser neueren CE mitnehmen und bei der Anmeldung vorlegen. Auch, wenn sie nicht für exakt dein Boot ausgestellt ist - es ist aber immerhin der Bootstyp. Auf die Frage: wie viele Personen?" sagen: "6 - hier stehts." Punkt.

also nicht lang rumtun...

Und zur eventuellen Kontrolle:
Wir sind mit meinem Boot auch schon zur Insel rübergetuckert - 500 m. Im Boot 6 Erwachsene, 2 Kinder und ein Jugendlicher + 1 Hund. Im Schlepp eine Banane mit einem Erwachsenen, parallel dazu ein Tube mit noch nem Erwachsenen und an etwa 10 m längerer Leine ein 2,30m Dhingi mit noch nem Erwachsenen nebst Kühlboxen, Grill Campingmöbeln etc... (Alle hatten Schwimmwesten an...)
Auf der Fahrt sind wir direkt 10 m vorm Polizeiboot rübergetuckert - die haben uns vorfahrt gegeben. Die haben erst doch etwas doof geguckt, sich dann schlappgelacht und haben uns nach gegenseitigem freundlichen Winken weiterziehen lassen...

Ist also alles nicht so schlimm. Vernünftig gefahren muss halt werden und das muss ersichtlich sein. Dann sagt auch keiner was.

Schöne Grüße,
Jan
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  #11  
Alt 27.02.2020, 15:36
Regalboat Regalboat ist offline
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850 Danke in 568 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Weißwurschtcommander Beitrag anzeigen
...äh, das mein bestimmt "lbs", nicht "kg".

Sind also Pfund. Und schon passt's wieder einigermaßen.

VG Stephan
Nein hab nachgesehen, sind definitiv Kg.
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Grüßle

Uwe ( aus dem wilden Süden )
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  #12  
Alt 27.02.2020, 15:38
Ralles Ralles ist offline
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In Kroatien wird in der Vignette immer eingetragen, wieviele Personen mitfahren dürfen (wie auch schon Jan sagt).

Da interessieren sie sich erst mal nicht für die CE, mein Boot ist auch für 10 Personen eingetragen und das geht auch, wenn auch nicht so bequem wie zu 5t.

Der LK hat mir 8 eingetragen, ohne mein Zutun, ab diesem Jahr brauch ich 10 Personen, wenn auch nicht oft. Hoffe mit einem Foto der CE werde ich das hinkriegen.

Ciao, Ralf
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--- Grüße, Ralf ---
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  #13  
Alt 27.02.2020, 16:45
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von newmie2205 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

die CE von meinem Boot sagt: max. 5 Personen an Bord.

"Problem":
Dieses Jahr Kroatien sind wir 6 Personen, 4 Erwachsene und 2 Kleinkinder (1,5 und 3 Jahre). Wir wollen keine langen Touren fahren, sondern halt küstennah von A nach B an den Strand oder ähnliches... Das, was eben der normale Menschenverstand mit 2 Kleinkindern an Bord vorgibt.

Ist dies nun "erlaubt" oder nicht? Zählen (Klein-)Kinder als "ganze" Person?
Was sagt der kroatische Gesetzeshüter, sollte es zu einer Kontrolle kommen?

Freue mich auf eure Antworten.

VG
Andy
Die CE gilt NUR beim Erstverkauf des Bootes an einen Endkunden.

Sobald das Boot sich im Kundenbesitz befindet, hat diese CE und alles, was da drinnen steht, KEINE Relevanz mehr.


Die CE ist nur Pflicht für den Bootshersteller in der EU bzw. Importeur des Bootes, weil die EU eben dieses Dokument verlangt. Gilt aber NUR beim Erstverkauf, danach nicht mehr.

Also, wenn da drin steht, dass der AB-Motor maximal 60 PS haben darf, der Kunde jedoch daran einen mit 70 PS montiert, verstößt der Kunde gegen kein Gesetz, denn der Gesetzgeber schreibt das einfach nicht vor, heutzutage unvorstellbar, dass es auch nur irgendwas geben soll, was nicht gesetzlich haarklein reglementiert wird, aber dennoch ist es so.

Und wenn man seine Versicherung über die 70 PS informiert und dieser akzeptiert, kann der im Versicherungsfall auch nichts machen, er muss zahlen, da er ja die höhere Motorkraft aktiv versichert hat.

Ebenso ist es mit der Anzahl der Personen, die ein Boot "laden" darf, da dürfen so viele Leute drauf, wie Platz haben und das Boot eben noch nicht untergeht. Das liegt allein in der Verantwortung des Käptens.

Allerdings könnte es sein, dass ein Wasserschutzpolizist eine solche Überladung als gefährlich einstuft und er das stoppt oder per Bussgeld ahndet, weil unverantwortlich.


Wie sich das im Ausland verhält, weiß ich nicht, man muss sich an die dort geltenden Gesetze halten.

Allerdings wird es dieses Jahr wegen Coronavirus sowieso nichts mehr werden mit Urlaub dort oder in Italien.


Bootfan Dieter
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  #14  
Alt 27.02.2020, 16:52
Benutzerbild von lachshunter
lachshunter lachshunter ist offline
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Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
....Allerdings wird es dieses Jahr wegen Coronavirus sowieso nichts mehr werden mit Urlaub dort oder in Italien....
Selbst in die Zukunft sehen kann er, unser BF-Dieter


Gruß, Frank .
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Egal wie schwer dein Problem ist, sich am Ellenbogen lecken ist schwerer!
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  #15  
Alt 27.02.2020, 16:53
freerider13 freerider13 ist offline
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Zitat:
Zitat von Ralles Beitrag anzeigen
In Kroatien wird in der Vignette immer eingetragen, wieviele Personen mitfahren dürfen (wie auch schon Jan sagt).

Da interessieren sie sich erst mal nicht für die CE, mein Boot ist auch für 10 Personen eingetragen und das geht auch, wenn auch nicht so bequem wie zu 5t.

Der LK hat mir 8 eingetragen, ohne mein Zutun, ab diesem Jahr brauch ich 10 Personen, wenn auch nicht oft. Hoffe mit einem Foto der CE werde ich das hinkriegen.

Ciao, Ralf


Servus Nachbar!
(Bin aus Vaterstetten)


Bekommst schon, wenn die Umstände passen...

Zunächst gilt was in der CE steht. Erst wenn keine vorliegt oder die CE irgendwie unglaubwürdig ist greift die Faustregel „Meter = Personenzahl“.

Du schreibst in deinem Profil leider nur „Schlauchboot.“ kann also schon sein, die haben höhere Tragfähigkeit.

Bei mir war halt das Problem, dass mein Gugel vorne komplett geschlossenen Bugaufbau hat, dort Lenkrad und dann 2 Sitzreihen á 2 Personen. Da hat die Dame dann - fairerweise - gesagt: „Gewicht schön und gut - aber wo wollen die sicher sitzen alle???“! OK, deshalb der Kompromiss mit 8....

Tipp: nimm Fotos vom Boot mit. Wenn es „italienische Variante“ ist oder gar Pinnensteuerung sollte es kein Problem nach CE geben...


Jan


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  #16  
Alt 27.02.2020, 17:11
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von lachshunter Beitrag anzeigen
Selbst in die Zukunft sehen kann er, unser BF-Dieter


Gruß, Frank .
Nee, kann ich leider nicht, sonst hätte ich bereits ein sehr großes Vermögen angehäuft, allerdings sehe ich die Dinge eher etwas pessimistisch und bin dann umso erfreuter, sollte ich mich geirrt haben und zur Zeit greift das Virus ja sehr um sich, da braucht man keine Glaskugel, um Weiterungen vorauszusagen.


Bootfan Dieter
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  #17  
Alt 27.02.2020, 17:56
Fillette Pénichette Fillette Pénichette ist offline
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Hallo,zur Theoretischen Errechnung bei der CE von Gewichten werden
Erwachsene mit 75-85KG, Kinder 11-12 Jahre mit 35-40KG angenommen.
Grüssle DLK
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  #18  
Alt 27.02.2020, 17:58
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Die CE gilt NUR beim Erstverkauf des Bootes an einen Endkunden.

Sobald das Boot sich im Kundenbesitz befindet, hat diese CE und alles, was da drinnen steht, KEINE Relevanz mehr.


Die CE ist nur Pflicht für den Bootshersteller in der EU bzw. Importeur des Bootes, weil die EU eben dieses Dokument verlangt. Gilt aber NUR beim Erstverkauf, danach nicht mehr.
Sehr interessanter Ansatz und eine kreative Interpretation. Allerdings nicht verifizierbar, so ein Pech aber auch.

Grüße

Matthias.
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  #19  
Alt 27.02.2020, 18:06
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Sehr interessanter Ansatz und eine kreative Interpretation. Allerdings nicht verifizierbar, so ein Pech aber auch.

Grüße

Matthias.
Dann mal raus damit: wo steht das, dass die CE etwas anderes ist als das Dokument, das der Hersteller beim Erstverkauf unbedingt haben muss, damit ernicht gegen EU-Recht verstößt?

Wo kann man das nachlesen?


Bootfan Dieter
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  #20  
Alt 27.02.2020, 18:16
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Fronmobil Fronmobil ist gerade online
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Hier gibt es eine Menge zum Thema CE zum Nachlesen.
Und da auch.

Damit habt ihr genug zum Lesen über Winter.

Klaus, der noch viel Spaß beim Diskutieren wünscht
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Geändert von Fronmobil (27.02.2020 um 18:37 Uhr)
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  #21  
Alt 27.02.2020, 18:45
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Burnoutbrother Burnoutbrother ist offline
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336 Danke in 187 Beiträgen
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Die Personen Anzahl scheint aber auch landesabhängig zu sein

Meins hier für 10 in den USA 16 !

Dachte die wären im Schnitt kräftiger
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  #22  
Alt 27.02.2020, 19:01
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Hier gibt es eine Menge zum Thema CE zum Nachlesen.
Und da auch.

Damit habt ihr genug zum Lesen über Winter.

Klaus, der noch viel Spaß beim Diskutieren wünscht
Danke, Klaus, mein Admiral.


Bootfan Dieter
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  #23  
Alt 27.02.2020, 19:12
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Dann mal raus damit: wo steht das, dass die CE etwas anderes ist als das Dokument, das der Hersteller beim Erstverkauf unbedingt haben muss, damit ernicht gegen EU-Recht verstößt?

Wo kann man das nachlesen?


Bootfan Dieter
Also da von @Segelmatt anscheinend nichts kommt, hier also von mir:

Zitat:
i) Inverkehrbringen
Inverkehrbringen bedeutet das erstmalige, entgeltliche oder unentgeltliche Zurverfügungstellen eines Erzeugnisses, das unter die Richtlinie fällt, auf dem EWR-Markt und zwar zum Zwecke des Vertriebs oder der Verwendung im EWR.
Der Begriff „Inverkehrbringen“ bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem ein Erzeugnis gemäß dieser Richtlinie zum ersten Mal nach dem Herstellungsprozess beziehungsweise nach
der Einfuhr aus einem Drittland zum Zweck des Vertrieb und/oder der Nutzung in dem EWR auf den EWR-Markt gebracht wird. Da unter „Inverkehrbringen“ lediglich das erstmalige Zurverfügungstellen auf dem EWRMarkt zum Zweck des Vertriebs oder der Nutzung in der Gemeinschaft zu verstehen ist, gilt die Richtlinie nur für neue, in dem EWR hergestellte Erzeugnisse sowie für neue oder gebrauchte Erzeugnisse, die aus einem Drittland eingeführt werden. Boote, die nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen, weil sie ursprünglich für andere Zwecke als die Nutzung als Sportboote entworfen und gebaut wurden, aber später für Sport- oder Freizeitzwecke in Verkehr gebracht werden, fallen ebenfalls unter diese Richtlinie.
Das Inverkehrbringen bezieht sich auf jedes einzelne Erzeugnis, das konkret existiert und vollständig ist (mit Ausnahme der ausdrücklich in der Richtlinie genannten Erzeugnisse), und in den Geltungsbereich der Richtlinie fällt, unabhängig von Zeitpunkt oder Ort der Herstellung und davon, ob es als Einzelstück oder in Serie gefertigt wurde.
Das Inverkehrbringen muss klar gegen den Begriff „Verkauf“ abgegrenzt werden.
(Hervorhebung durch mich)

Quelle: file:///C:/Users/Udo/Downloads/sportbootrichtlinie-mit-anmerkungen.pdf

Ich warte auf deine Entschuldigung, @Segelmatt, ansonsten werde ich dich melden wegen Beleidigung und Störung des Forenfriedens.


Bootfan Dieter
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  #24  
Alt 27.02.2020, 19:18
Benutzerbild von Fronmobil
Fronmobil Fronmobil ist gerade online
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57.286 Danke in 9.190 Beiträgen
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Zitat:
Danke, Klaus, mein Admiral.
Bootfan Dieter
Bitte keine Vertraulichkeiten, Dieter!

Klaus, dem ein einfaches "Danke" genügt
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  #25  
Alt 27.02.2020, 21:19
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Also da von @Segelmatt anscheinend nichts kommt, hier also von mir:

(Hervorhebung durch mich)

Quelle: file:///C:/Users/Udo/Downloads/sportbootrichtlinie-mit-anmerkungen.pdf

Ich warte auf deine Entschuldigung, @Segelmatt, ansonsten werde ich dich melden wegen Beleidigung und Störung des Forenfriedens.


Bootfan Dieter
kannst du mir mal erklären was die CE Konfirmitätserklärung mit der CE Seetauglichkeitseinstufung zu tun hat und wie diese Einstufung sich verändert durch den Verkauf des Bootes beim Händler ?

bei der Konfirmitätserklärung bin ich bei dir sobald der Eigner eine technische Veränderung vornimmt.. dann gilt diese nicht mehr...

aber die Seetauglichkeitseinstufung bleibt weiterhin bestehen und um diese geht es hier...
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