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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 28.04.2002, 07:25
Benutzerbild von Wolfgang B.
Wolfgang B. Wolfgang B. ist offline
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Standard Waffenbesitzkarte

Vor einigen Wochen habe ich euch berichtet, das ich meine Pyro Prüfung gemacht hatte und eine Waffenbesitzkarte beim Ordnungsamt in Neustadt am Rübenberge beantragt habe. Die erste Hürde war eine Bescheinigung einer Haftpflichtversicherung für die Signalpistole. Nach langen Diskussionen mit meiner Privaten Haftpflichtversicherung, bekam ich von ihr die Bestätigung, das sie dieses „Risiko“ mitversichert.
Am Diensttag bekam ich nun einen Anruf der örtlichen Wasserschutzpolizei mit dem Wunsch, sich mein Boot anschauen zu dürfen. Also habe ich für Mittwoch Nachmittag zugesagt. Der Beamte war sehr nett, hat mir aber erklärt, das der den Antrag für die Waffenbesitzkarte nicht zustimmen kann.
Begründung: Er zeigte mir einen Paragrafen auf Papier, in dem für die Erteilung für die Waffenbesitzkarte ein Festeingebauter Motor ( ich habe einen 70 PS AB ) und eine Länge von 6 Meter für das Boot zugrunde zu lägen ist, da man unter 6 Meter davon ausgeht, das es kein seetüchtiges Boot ist, und somit mit den frei erhältlichen Signalmitteln im Küstennahenbereich auskommt.
Auch meine Erklärung, das wir ja auf der suche nach einem größeren Boot seien, half da nichts. Ich könnte mich jeder zeit bei ihm melden, wenn wir das größere Boot hätten, er würde sofort den Antrag für die Waffenbesitzkarte Beführworten.
Könnt ihr mir weiterhelfen? Wie machen das die Charterer? Wo ist die Lücke, um doch noch zu unserem HR Urlaub mir der Signalpistole zu fahren.
Wieso werden in Deutschland immer die ehrlichen bestraft, schwarz hätte ich sie mir ja auch besorgen können.
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Gruß Wolfgang


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  #2  
Alt 28.04.2002, 08:57
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Standard

Moin Wolfgang !
Meiner Kenntnis nach wird der in den entsprechenden Bestimmungen geforderte Nachweis eines "Bedürnisses" je nach Bundesland und entsprechend indifferent dann auch in den nachgeordneten Ordnungsbehörden unterschiedlich gesehen. Dies ist eine häufige Rückmeldung derjenigen Kandidat/innen, die in unserem Prüfungsausschuss ihre Kenntnisse nachweisen. Der Erwerb einer Waffenbesitzkarte mit eingetragenem Munitionserweb ist also vordergründig tasächlich davon abhängig, wo Du den Antrag stellst. Die interessante Frage am Rande scheint mir zu sein, was eigentlich diejenigen Segelkameraden machen, die regelmäßig -ohne Waffenbesitzkarte/Waffe-ein seegängiges Schiff chartern ?

Gruß

Jan, PA Kiel
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  #3  
Alt 28.04.2002, 16:49
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:?: Hi Wolfgang, sicherlich hat eine Signalpistole gegenüber Leuchtraketen einige Vorteile. Trotzdem kann ich nicht ganz nachvollziehen, daß Du Deinen Segelurlaub unbedingt vom Besitz einer Signalpistole abhängig machen willst. Ich segele nun schon ein paar Jahre (nicht immer in Küstennähe). Zwar hatte ich auch schon mal über eine Signalpistole nachgedacht, es aber bisher nicht unbedingt als erforderlich angesehen. Ich denke, der Polizist, der Dein Boot inspiziert hat, war mit seiner Entscheidung schon auf der richtigen Linie.
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Handbreit / Klaus
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  #4  
Alt 28.04.2002, 17:55
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Wolfgang B. Wolfgang B. ist offline
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Auch wenn ich ein Mobo bin und sicher nur in Küstennähe fahre.
Es soll eine zusätzliche Absicherung sein.
Wir haben in der Prüfung gelernt, es muss außer dem Bedürfnis, eine Abschließbare Kajüte geben und diese habe ich.
Unter diesem Aspekt habe ich die Waffenbesitzkarte beantragt und mir auch schon eine in einem Waffengeschäft in Hannover gekauft und die ser.nr. gleich in den Antrag mit eingetragen lassen. So wurde es mir vom Ordnungsamt auch vorgeschlagen.
Die Signalpistole verbleibt im Waffengeschäft, bis zum erhalt der Waffenbesitzkarte.
Sicher habe ich auch noch andere Signalkörper an Bord.
Aber die eigentliche Frage ist doch, was machen die Charterer?
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Gruß Wolfgang


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  #5  
Alt 29.04.2002, 09:24
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Die Charterer nehmen in der Regel (!) keine eigenen Signalmittel mit. Charterboote sind mit Signalmitteln (Signalraketen u.s.w.) vom Vercharterer auszurüsten.
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Handbreit / Klaus
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  #6  
Alt 29.04.2002, 09:44
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Also hier ein sehr unpragmatischer Vorschlag. In Österreich braucht man für eine Signalpistole keinen Besitzschein und auch keine Prüfung. Ich hab sie gekauft (übrigens ein Modell der deutschen Bundeswehr) und am Boot in Italien verstaut. Kein Problem. Was spricht dagegen, dass Du Dir so eine Pistole einfach im Ausland kauftst und an Bord nimmst? Voraussetzung wäre natürlich, dass Du nicht in die Fänge Eurer Kontrollore kommst...
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  #7  
Alt 29.04.2002, 10:21
jfalkenstein jfalkenstein ist offline
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Hallo Wolfgang,

das Problem ist, daß die Behörden da sehr unterschiedlich reagieren, so daß man wohl kaum allgemeine Empfehlungen abgeben kann. Da ich auch schon gehört habe, daß es da u.U. große Schwierigkeiten gibt, habe ich einfach mal so aus Neugier bei uns eine Anfrage gestartet. Postwendend habe ich einen Antrag und einen Fragebogen erhalten und unbürokratische Hinweise, welche Anforderungen ich erfüllen muß, um an die Karte zu kommen. War echt klasse, nur wird Dir das nix nützen.
__________________
Gruß und ade
Jürgen

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  #8  
Alt 29.04.2002, 10:53
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Olaf Olaf ist offline
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also bei uns ist das so:
  • Antrag ans Ordnungsamt
    WaschPo kommt an Bord vorbei (prüft: Boot mehr als 6 Meter? Signalwaffe in abschliessbarer Kajüte und zusätzlich in abschliessbarer Stahlkassette?)
    Ordnungsamt erteilt Erlaubnis
Da war keine Rede von AB oder IB, nur von 'seegehend'.

Zuständigkeit: Ordnungsamt Landkreis Aurich/Ostfriesland
WaschPo: Emden
__________________
Viele Grüsse,
Olaf
__________
wattsegler.de
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  #9  
Alt 29.04.2002, 12:04
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Hallo Wolfgang,
es ist tatsächlich so, dass die Ordnungsbehörden das sehr unterschiedlich handhaben. Ein Problem ist auch der Umstand, dass Waffenbesitzkarten im Zusammenhang mit dem Erwerb von Signalpistolen Kal. 4 nur selten nachgefragt werden und dass deswegen zum Teil den Behörden die Übung im Umgang mit dieser Materie recht schwerfällt...

Alles knackt an dem Begriff des "Bedürfnisses" im Sinne der §§ 30,32 Waffengesetz. In NRW gilt einigermassen einheitlich hierzu folgendes:
Für Eigner besteht ein Bedürfnis für eine SP dann, wenn er Eigentümer eines seegehenden Schiffes/Bootes ist. Abgestellt wird hierbei auf die Zertifizierung des Sportbootes, also der CE-Konstruktionsklasse A. Weiter wird abgefragt, ob der Eigner mit seinem Schiff im küstenfernen Bereich unterwegs ist und ob eine EPIRB an Bord ist; wenn er beide Fragen mit "ja" beantwortet, fragt die Behörde nach der Notwendigkeit, zu der EPIRB noch eine SP mitzuführen. Wer dann erklären kann, dass er die Signalpistole nicht nur zur Alarmierung, sondern gegebenenfalls auch zur Ausleuchtung eines Fahrwassers, einer Hafeneinfahrt und/oder des Hafens selbst benötigt, dem wird allgemein ein "Bedürfnis" zuerkannt. Segler sollten in diesem Zusammenhang bei der Argumentation auch bedenken, dass die SP sich auch hervorragend eignet, um Ausweichpflichtige auf sich aufmerksam zu machen, wenn's mal eng wird.
Charterer können eine Waffenbesitzkarte erhalten, die befristet für den Törn ausgestellt wird. Hier gelten ähnliche Voraussetzungen wie bei den Eignern; der Chartervertrag, aus dem sich der Zeitraum und das gecharterte Schiff ergibt, muss vorgelegt werden.
Generell sollte sich der Antragsteller auf das Gespräch bei der Ordnungsbehörde gut vorbereiten, sich also die Argumente für das "Bedürfnis" vorher zurechtlegen.
Es gibt übrigens bereits einige Entscheidungen von Verwaltungsgerichten, die mit Blick auf Seenotraketen und EPIRBs generell das Bedürfnis für eine Signalpistole verneinen. Allgemeine Rechtsprechung ist dies aber (noch) nicht.
Ansonsten sollte man sich auf oft nur unzureichend informierte Sachbearbeiter bei den Ordnungsbehörden gefasst machen...
Gruss, Helmut
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  #10  
Alt 29.04.2002, 12:27
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Danke für eure Antworten
Dann werde ich wohl doch warten müssen, bis wir im Herbst ein größeres Boot gefunden haben.
Über den AB hätte er ja noch hinweg gesehen, aber bei 5,4 Meter sagt er halt auch, das da die Seetauglichkeit nicht erreicht ist. Eine abschließbare Kajüte und Stahlbox habe ich ja.
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Gruß Wolfgang


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  #11  
Alt 29.04.2002, 13:33
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Also ich habe auch eine Sigpi beantragt und die WBK bekommen. Die Regelung mit dem AB ist unsinnig (Was machst du, wenn du ein Boot aus USA mit 2 AB fahren würdest???).
Ich glaube, du hast mit diesem Polizisten Pech gehabt. Es gibt hier einige Gerichtsurteile, wo es um die Klage FÜR eine WBK ging. Diese Segler klagten, weil sie laufend chartern.
Der Vercharterer könnte u.U. übersehen, daß die vorhandenen Signale naß, oder aus "Spass" oder "zum Ausprobieren" gezündet wurden. Das kann in die Hose gehen, sich auf die vorhandenen Signale zu verlassen. Zu deinem Problem:Dann am besten an einem anderen Zeitpunkt (kurz vor Feierabend oder Mittag) probieren.
Außerdem kannst du mit der Sigpi auch ein Leinenwurfgerät verwenden (100m Leine z.B. für MOB-Fälle). Immer noch handiger wie das Pyro-Pool Gerät, das die Leine 250m weit wirft.
Wer in dem Amt darauf setzt, daß die epirb und andere Einrichtungen die Sigpi ersetzen, irrt und hat keine Ahnung.
Denjenigen dann aufklären (z.B. die EPIRB kann im Seenotfall beschädigt werden (Sturz) oder unerreichbar werden (Feuer, Wassereinbruch)). Leider meinen die Sachbearbeiter dann oft, sich die Arbeit "sich schlau zu machen" sparen zu können.
Schaut mal bei esys.org unter Seenotmittel vorbei, oder fragt Waffenhersteller h&k oder beim Forum Waffenrecht nach.
Grüße
Karl-Heinz
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  #12  
Alt 29.04.2002, 16:27
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..jetzt nach "ERFURT"... wird alles noch komplizierter werden .....

obwohl es wahrscheinlich nichts hilft !!
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  #13  
Alt 29.04.2002, 18:40
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Zitat:
Zitat von dieter
..jetzt nach "ERFURT"... wird alles noch komplizierter werden .....

obwohl es wahrscheinlich nichts hilft !!
Es trifft doch aber nur die erlichen, denn die anderen besorgen sich die Waffen schwarz.
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  #14  
Alt 29.04.2002, 19:09
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..genau das habe ich gemeint.. ich bin auch in einem schützenverein (wir haben nur luftgewehre) aber die anderen vereine, die "scharf" schießen klagen jetzt schon über schikane und bürokratie .... die nichts, aber auch gar nichts ändert.....

auch die monierten 500 Schuss sind ganz einfach zu erklären... wenn man an einem wettbewerb teilnimmt benötigt man schon mal 80 bis 100 Schuß.... möchte man vorher noch ein/zwei tage trainieren benötigt man die anderen schuss für das training.... ganz einfach.

Aber ich bitte mich nicht falsch zu verstehen, selbstvertändlich ist das Geschehene schlimm und zu verurteilen....
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  #15  
Alt 30.04.2002, 06:30
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Leute, helft das "Forum Waffenrecht" zu unterstützen.
Die setzen sich für sinnvolle Änderungen ein.
Ein Vorschlag bestimmter Grüner war, eine behördliche Kontrolle durchzuführen, auch wenn man gerade nicht zu Hause ist (wollen die dann einbrechen oder was??). Auch müßt ihr mal die "Briefe" von einigen Abgeordneten lesen. Die haben ja überhaupt keine Ahnung auf diesem Gebiet.
Meinen die etwa, daß der Bankräuber von nebenan erst eine Waffe für den Überfall beantragt???
Zum jetzigen Thema über "Gewalt verbieten" zeigt dies ebenfalls bedenkliche Richtungen auf:
Alles soll zensiert werden. SIND WIR HIER IN TOTALITÄREN
REGIMEN(z.B. China) oder was???
Fazit:
In Deutschland ist der Ehrliche immer der Dumme und Wegschauen, oder überspitzt handeln (wo Deutschland ja weltweit führend ist), hilft auch nichts.
Im Fall Erfurt hat ja jeder weggesehen bis es zu spät war.
Warnzeichen gab es genug. Da muß man erst einmal ansetzen.
Grüße
Karl-Heinz
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  #16  
Alt 30.04.2002, 06:39
jfalkenstein jfalkenstein ist offline
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Guten Morgen zusammen,

ist das sinnvoll, wenn wir uns hier in eine Debatte hineinziehen lassen, die besser bei denen aufgehoben ist, die es tatsaächlich betrifft? Ich denke, wir betreiben hier Wassersport und nicht Schießsport, und das mit der Signalpistole ist hier nur ein ziemlich marginales Thema.
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  #17  
Alt 30.04.2002, 08:05
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Danke Jürgen, Dein Beitrag erspart mir einen eigenen Kommentar zu den davorliegenden Zuschriften. Bleiben wir beim Thema Signalwaffen. Aber auch Signalwaffen sind letztendlich Waffen und können als solche eingesetzt werden. Deshalb sind eben einige Sicherheitsaspekte nicht unbegründet.
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Handbreit / Klaus
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