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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #126  
Alt 24.09.2020, 13:44
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Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
Die aus lange Weile sonst Horoskope schreibende Bürotipse hat wohl in Physik nicht aufgepasst,
ich bin schon jahrelangam überlegen wie ich die Kartusche bei Gebrauch anheizen kann damit das Ding nicht so rapide abkühlt und die Pappnase schreibt da so einen Käse ,

gruss dieter
Einfach den Kocher flächig mit Alufolie bedecken....
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Gruss, Dirk
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  #127  
Alt 24.09.2020, 13:47
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Zitat:
Zitat von zooom Beitrag anzeigen
Wir sprechen hier auch nicht von der Verwendung außen, das ist Campinganwendung, die unterliegt anderen Kriterien. Wir sprechen hier von einer Verwendung unter Deck.
Da ich ja nun mal keine Kosten und Mühen scheue, habe ich beim DVFG angefragt um eine belastbare Aussage zur Verwendung von Kartuschenkochern zu bekommen.
Eins ist allerdings klar:
Nach der aktualisierten EU Gasgeräteverordnung vom April 2018 müßten die Teile explizit zur Verwendung auf Booten oder in Wohnmobilen zugelassen und geprüft sein.
Wer zeigt mir bitte den ersten Kartuschenkocher mit dem entsprechenden Boots- oder Caravan Piktogramm?
Ich werde die Antwort vom DVFG hier wiedergeben, so bald sie mir vorliegt.

Danke für Deinen klärenden Einsatz in dieser Frage.
Und nochmals, ich habe auch so´n Ding und benutze es draussen gerne, bin also nicht prinzipiell dagegen aufgestellt.
Aber ich lasse mir keinen Chinamüll als gleichwertigen Ersatz für eine abgenommene Anlage aufschwatzen.
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Gruss, Dirk
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  #128  
Alt 24.09.2020, 16:21
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Ich verweise mal auf meinen Beitrag 54

Ansonsten habe ich gerade mal geschaut. 80 % der Gaskocher bei ebay die man dann so an seine Gasanlage anschließt sind gar nicht für Innenräume gedacht sondern auch nur outdoor.

Aber wenn man dann solch einen Kocher anschließt, dann ist der Teil einer fest installierten Anlage und die Vorschriften greifen. Wenn es dann ganz blöd läuft, kocht deine Suppe über, die Flamme erlischt und 11 kg Gas strömen langsam in dein Boot und irgendwann macht es richtig Boom.

Von daher wäre die Frage ob bei einer Gasprüfung auch der Kocher selbst explizit geprüft wird?

Und wo findet man eigentlich diese G608 im Wortlaut???

Gruß
Chris
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  #129  
Alt 24.09.2020, 16:24
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Ja, der Kocher wird bei G608 natürlich auch geprüft.
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  #130  
Alt 24.09.2020, 16:25
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
... Von daher wäre die Frage ob bei einer Gasprüfung auch der Kocher selbst explizit geprüft wird?

Gruß
Chris
bei meiner kürzlichen Prüfung würde explizit der innen fest verbaute Gasherd geprüft!!
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Gruß Bully
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  #131  
Alt 24.09.2020, 16:25
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Bergi00 Bergi00 ist offline
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Gibt es im Beuth Verlag....
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Gruß Bergi :

Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf

Erstes BF-Binnen-Sommertreffen 2024 hier anmelden
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  #132  
Alt 24.09.2020, 16:39
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Ich verweise mal auf meinen Beitrag 54

Ansonsten habe ich gerade mal geschaut. 80 % der Gaskocher bei ebay die man dann so an seine Gasanlage anschließt sind gar nicht für Innenräume gedacht sondern auch nur outdoor.

Aber wenn man dann solch einen Kocher anschließt, dann ist der Teil einer fest installierten Anlage und die Vorschriften greifen. Wenn es dann ganz blöd läuft, kocht deine Suppe über, die Flamme erlischt und 11 kg Gas strömen langsam in dein Boot und irgendwann macht es richtig Boom.

Von daher wäre die Frage ob bei einer Gasprüfung auch der Kocher selbst explizit geprüft wird?

Und wo findet man eigentlich diese G608 im Wortlaut???

Gruß
Chris
Und genau weil 80% der angebotenen Kocher nicht für den Innengebrauch zugelassen sind, DARF man die da auch nicht anschliessen.

Deinem zitierten Beitrag entnehme ich erneut, dass Dir noch nichtmals Begriffe wie "Zündsicherung" (geschweige deren Funktionsweise) geläufig sind, von Installationsvorschriften mal zu schweigen.

Auch physikalische Grundlagen negierst Du permanent, in diesem Zusammenhang verweise ich mal auf meinen Beitrag #49 (Berechnung explosionsfähigen Gemisches von Propan).

Ich würde es daher sehr begrüssen, wenn Du Dich sachlich/technisch aufbereitest, bevor Du hier weiterhin textreich vom Turm bläst zu sicherheitsrelevanten Themen wie einer Gasanlage.

Mir geht es nicht um Dich. Was ich befürchte ist, dass andere Mitleser sich zu ebensolch fahrlässigem Umgang mit Kochstellen an Bord unter Deck verleiten lassen und damit sich und andere in Gefahr bringen.
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  #133  
Alt 24.09.2020, 18:49
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Zitat:
Zitat von Startpilot Beitrag anzeigen
Und genau weil 80% der angebotenen Kocher nicht für den Innengebrauch zugelassen sind, DARF man die da auch nicht anschliessen.

Deinem zitierten Beitrag entnehme ich erneut, dass Dir noch nichtmals Begriffe wie "Zündsicherung" (geschweige deren Funktionsweise) geläufig sind, von Installationsvorschriften mal zu schweigen.

Auch physikalische Grundlagen negierst Du permanent, in diesem Zusammenhang verweise ich mal auf meinen Beitrag #49 (Berechnung explosionsfähigen Gemisches von Propan).

Ich würde es daher sehr begrüssen, wenn Du Dich sachlich/technisch aufbereitest, bevor Du hier weiterhin textreich vom Turm bläst zu sicherheitsrelevanten Themen wie einer Gasanlage.

Mir geht es nicht um Dich. Was ich befürchte ist, dass andere Mitleser sich zu ebensolch fahrlässigem Umgang mit Kochstellen an Bord unter Deck verleiten lassen und damit sich und andere in Gefahr bringen.
Gäähn. Wo habe ich was negiert? Der einzige der hier ständig was behauptet ohne jeden Beleg zu liefern bist du...

Warte immer noch auf den Nachweis dass die Versicherung nicht zahlt und dass Kartuschenkocher an Bord explizit ausgeschlossen sind. Übrigens habe ich schon mal was zum Thema Zündsicherung geschrieben. Also einfach mal den Ball flach halten, die Beiträge auch lesen und dann mit Fakten kommen.

Gruß
Chris
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  #134  
Alt 24.09.2020, 18:55
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Zitat:
Zitat von Bully Beitrag anzeigen
bei meiner kürzlichen Prüfung würde explizit der innen fest verbaute Gasherd geprüft!!

Gut, das ist natürlich nur relativ:
Wir prüfen, ob die Zündsicherung funktioniert, die Brennerdeckel nicht abnehmbar sind und wie das Flammenbild aussieht. Dann wird noch geschaut, ob der Herd noch der ist, der in der Erstbescheinigung steht, wenn er ersetzt wurde, muß die Prüfbescheinigung ggf. korrigiert werden. Der Herd muß für die Verwendung auf Sportbooten zugelassen sein, dafür gibts spezielle Kennzeichnungen am Typenschild, seit 2018 bei Neugeräten muß das entsprechende Piktogramm, die Gasgerätezulassung etc. vorliegen.
Aber: Wir zerlegen den Herd nicht, das ist Reparatur, keine Prüfung, das macht auch nicht jeder Sachkundige, einfach weil man sonst einen halben Anhänger von Ersatzteilen dabei haben müßte.
Die Dichtigkeitsprüfung geht natürlich bis in den Herd, d.h. alle Sperrventile sind offen (der Herd natürlich zu), dann wird mit 150mbar abgedrückt, 5min zur Temperaturanpassung, 5min zur eigentlichen Druckprüfung. Gilt als dicht, wenn in den 5 Prüfminuten kein Druckabfall >5mbar festzustellen ist, ich prüfe allerdings immer schon auf 0 Druckverlust.
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  #135  
Alt 24.09.2020, 19:34
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Die Behauptung war ja auch dass die Versicherung nicht zahlt. Dies kommt jedenfalls so von zoom. Pantenius, die größte Versicherung im Bootsbereich, sagt aber überhaupt kein Problem.
Zitat:
Zitat von Startpilot Beitrag anzeigen
Gibt es eine belastbare Aussage dazu, dass Pantaenius einen Schaden, verursacht durch einen Kartuschenkocher deckt?
Ich meine eine Quelle, die genau diesen Begriff "Kartuschenkocher" beinhaltet, also vor der Interpretationsebene??....
Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Ich glaube du hast keinerlei Ahnung von Versicherungen. Die Versicherungen müssen Risiken ausschließen und nicht jedes Risiko explizit einschließen

Wenn du gegen Feuer Kasko versichert bist, dann müsste der Kartuschenkocher explizit ausgeschlossen sein. Jetzt bist du dran mit die AGB zu zeigen wo das so ist.
Netter Trick mit der Beweislastumkehr.
Wird nicht besser, wenn Du das in jedem dritten Beitrag wiederholst.

Dein Einstieg war (s.o.), dass Pantaenius die Benutzung von Kartuschenkochern abdeckt.

Einen Beleg hierzu lieferst Du nicht.
Warum ich den Negativbeleg liefern soll, erschliesst sich mir nicht.

Mach einfach Deine Hausaufgaben und erkläre, woher Dir bekannt ist, dass Schäden verursacht durch die Verwendung von Kartuschenkochern im Innenbereich für Pantaenius keinen Leistungsausschluss darstellt.
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  #136  
Alt 24.09.2020, 19:38
zooom zooom ist offline
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Standard Licht ins Dunkel!

Ich bekam gerade Antwort von der DVFG, die ich hier gerne zitiere, Hervorhebungen durch mich:

Sehr geehrter Herr ...,

über den DVFG erreicht mich Ihre Anfrage bezüglich belastbarer Informationen zur Verwendbarkeit von Gaskartuschenkochern auf Sportbooten.
Sie haben ganz recht, wenn Sie behaupten, in der G 608 sei dazu nichts zu finden. Das liegt daran, dass das gute Stück nach der letzten Aktualisierung der DIN EN ISO 10239 im Jahre 2015 bislang selbst nicht auf den aktuellen Stand gehoben wurde.
In der ISO findet sich allerdings schon der Hinweis dass Kocher mit Kartuschengrößen bis 125 Gramm in einer Bootsgasanlage betrieben werden können, sofern ihnen bauseits ein sicherer Standort zuteil wurde und die Kartuschen bei Nichtgebrauch des Kochers entnehmbar sind, auch tatsächlich entnommen werden und für diese Dauer in einem Kasten gelagert werden, der in Punkto Dichtigkeit und Ablaufsituation den Ansprüchen an Gaskästen genügt. Ein Prüfbuch nach G 608 würde ich für eine solche "Anlage" dennoch nicht ausstellen, da diese Möglichkeit in der aktuellen Fassung der G 608 nicht enthalten ist (obwohl sie es sein müsste, wenn sie auf tatsächlich aktuellem Stand wäre).
Ganz davon ab, dürfen solche Kocher schon seit Jahr und Tag im Außenbereich eines Bootes als und unter gleichen Bedingungen wie ein Campinggerät verwendet werden. Aber auch dafür kann es logischerweise kein G-608-Prüfbuch geben, da es sich dann um ein Gerät nach G 612 handelt.




Damit sind die Rahmendaten unmißverständlich klar, auch, daß sämtliche Geräte mit Stechkartuschen unter Deck unzulässig sind.

Ob die in den benannten Kochern für € 12,50 verwendeten Gaskartuschen der begrenzten Füllmenge von 125gr. entsprechen, bezweifle ich jetzt schon mal, mir sind nur Kartuschen mit 190 - 225gr bekannt, die wären also nach der DIN EN ISO 10239 zur Verwendung an Bord unter Deck unzulässig.

Und noch eine Bemerkung zum Einwand von @Verbraucheranwalt: Es ist nicht die Frage, ob schon mal eine Versicherung die Leistung verweigert hat, so, wie ich die Brüder kenne, wird da jeder noch so hanebüchene Vorwand benutzt, erst mal nicht zu zahlen. Mal sehen, ob der Geschädigte sich die 2. Instanz leisten kann...Und einfacher kann man es denen nicht machen.
Ich könnte da ne hübsche Geschichte aus meinem Bekanntenkreis erzählen, wo es um 225.000.- DEM Segelyacht Totalschaden ging, leider hatte mein Bekannter die 40.000.- DEM Gerichtskostenvorschuß zur Verfügung, so daß die 2. Verhandlung keine 5 Minuten dauerte...

Und kleiner Nachtrag @Verbraucheranwalt: Bislang ist es tatsächlich immer noch Gesetzeslage, daß der Geschädigte in der Beweislast gegenüber der Versicherung ist. Soll zwar schon seit Jahren geändert werden, wird es aber nicht. Warum blos???

Geändert von zooom (24.09.2020 um 21:45 Uhr)
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  #137  
Alt 24.09.2020, 19:46
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Vielleicht mal zu erwähnen, so eine Din Norm ist eine Emfehlung, keine Vorschrift. Im Schadensfall macht es eventuell das Leben leichter, nichtdestotrotz darf jeder so einen Kocher nutzen, wo auch immer er will. Das Thema mit dem gesunden Menschenverstand hatten wir ein paar Seiten vorher
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will....

Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch

new boat coming soon
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  #138  
Alt 24.09.2020, 19:52
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Danke Thomas,

ich hoffe, dass nun auch dem letzten Ignorant klar wird, unter welchen Bedingungen diese Kocher betrieben bzw. nicht betrieben werden dürfen!

Da die Verwendung eines Kartuschenkochers unter Deck nicht unter die G608 fällt, kann demnach wohl auch jeder Hafenbetreiber, der eine Abnahme der Gasanlage fordert den Liegeplatz verweigern.
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Gruss, Dirk
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  #139  
Alt 24.09.2020, 20:07
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Nein, das würde ich für überinterpretiert halten, nach der DIN EN ISO 10239 ist der Betrieb ja unter den genannten Voraussetzungen zulässig, fällt halt nicht unter die (nicht auf der Höhe der Zeit befindlichen) G608. Also ein gewisser Graubereich mit klaren Grenzlinien.

Und auch Deine Interpretation von der Unverbindlichkeit der DIN EN ISO 10239 ist leider nicht zuzustimmen, Volker, so wie die VDE Normen eben den Stand der Technik wiedergeben. Kann Jeder anders machen, aber wenn was passiert ist verstärkter Redebedarf vorhanden.
Im Fall Gaskartuschenkocher wette ich, daß jedes Gericht dem Vorwurf der (groben) Fahrlässigkeit stattgeben wird, wenn Jemand meint, Normen und Vorschriften gälten nur für andere Doofe.
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  #140  
Alt 24.09.2020, 20:08
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"Damit sind die Rahmendaten unmißverständlich klar, auch, daß sämtliche Geräte mit Stechkartuschen unter Deck unzulässig sind."

Und du bist ernsthaft Sachverständiger ? Du müsstest doch wissen dass eine Iso Norm nicht bindend ist oder?

Das Gegenteil ist der Fall. Es existiert offenbar kein GESETZ oder keine VERORDNUNG dass mir den Betrieb untersagt. Die ominöse G608 Verordnung ist offenbar nicht mal kostenlos irgendwo einsehbar.

Und selbst die - NICHT VERBINDLICHE - Iso Norm sagt noch nicht mal was über die größeren Kartuschen aus.

Gruß
Chris
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  #141  
Alt 24.09.2020, 20:09
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Wird langsam langweilig hier.
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  #142  
Alt 24.09.2020, 20:11
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.... Jetzt wird´s albern....
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  #143  
Alt 24.09.2020, 20:32
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Diese Kocher hatten wir ja schon öfter in der Diskussion. Ähnlicher Verlauf wie hier.
Da war auch schon dies ISO im Gespräch. Es waren dann verschiedene Versionen/ Ausgabestände im Umlauf. Wenn ich mich recht erinnere war bei der neusten Fassung die Größe der Gaskatuschen so angehoben das die Spraydosen zulässig waren.
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Gruß
Jörg
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  #144  
Alt 24.09.2020, 20:33
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Doch Chris, das tut sie, die DIN EN ISO 10239 nennt explizit die 125gr für die Gaskartusche und die Antwort von der DVFG ist von heute, da steht nix von einer Anhebung in die Zulässigkeit, Behauptungen bitte immer belegen!

Es wird von mir nicht behauptet, daß G608 oder die DIN EN ISO 10239 Gesetz seien, für berufliche Anwender sind sie verbindlich. Aber wir wissen ja, daß Laien oft höher begabt sind und in ihrer Urteilsfähigkeit weit über denen stehen, die das Metier gelernt haben.
Ich glaube, der entsprechende Fachausdruck dafür lautet: Borniertheit.
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  #145  
Alt 24.09.2020, 20:55
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Bei diesem Thema hatten wir die schon mal. Eher weiter hinten
https://www.boote-forum.de/showthrea...ighlight=10239
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Gruß
Jörg
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  #146  
Alt 24.09.2020, 21:07
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Zitat:
Zitat von zooom Beitrag anzeigen
Doch Chris, das tut sie, die DIN EN ISO 10239 nennt explizit die 125gr für die Gaskartusche und die Antwort von der DVFG ist von heute, da steht nix von einer Anhebung in die Zulässigkeit, Behauptungen bitte immer belegen!

Es wird von mir nicht behauptet, daß G608 oder die DIN EN ISO 10239 Gesetz seien, für berufliche Anwender sind sie verbindlich. Aber wir wissen ja, daß Laien oft höher begabt sind und in ihrer Urteilsfähigkeit weit über denen stehen, die das Metier gelernt haben.
Ich glaube, der entsprechende Fachausdruck dafür lautet: Borniertheit.
Fassen wir mal zusammen:

1. Du hast behauptet die G608 Norm würde die Kocher verbieten. Ist offensichtlich nicht der Fall da diese gar nicht einschlägig ist.

2. Es wurde behauptet die Versicherung zahle nicht. Ohne jeden Beleg. Pantenius sagt - ok vor 10 Jahren - genau das Gegenteil als sie auf die Kocher angesprochen wird.

3. Es wurde gesagt Kartuschenkocher müssten explizit in die Versicherung eingeschlossen werden - das ist so hahnebüchend, da fehlen mir fast die Worte. Also ob jedes Ereignis oder jeder Gegenstand an Bord der Versicherung explizit genannte und eingeschlossen werden müsste

4. Es wurde behauptet es sei alles klar "die Geräte SIND unter Deck unzulässig". Zur Begründung wird auf eine alte Isonorm verwiesen.

5. Nachdem Dir offenbar die Argumente ausgehen wird zu Beleidigungen über gegangen. Borniertheit.

Alles in allem also eine ganz normale Booteforum Diskussion

Übrigens hätte ich noch gerne einen Beleg dafür, dass Versicherungen nur zahlen wenn "Stand der Technik" eingehalten wurde. Mein Motor ist 40 Jahre alt, sicherlich nicht mehr Stand der Technik, also verweigert die Versicherung die Leistung wenn der ausfällt?

Und ist ein Stahlboot überhaupt noch Stand der Technik?

Meine Elektrik ist sicherlich auch nicht mehr auf dem neusten Stand, usw. usw.....

Gruß
Chris
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  #147  
Alt 24.09.2020, 21:09
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Belege gibt´s an der Kasse
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  #148  
Alt 24.09.2020, 21:37
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Wenn Du mich zitierst, dann tu es bitte richtig:
Die G608 führt die Kartuschenkocher nicht auf, warum, habe ich in Erfahrung gebracht. Ich halte ihn nicht für abnahmefähig aus genannten Gründen.
Ich habe nicht behauptet, daß die Versicherungen nicht zahlen, habe nur darauf hingewiesen, daß Vorwände für Zahlungsverweigerung hochwillkommen sind. Wenn die im Schadensfalle behaupten, Du habest einen unzulässigen Kocher verwendet, bist DU in der Beweislast, und dann hilft es Dir evtl. nachweisen zu können, daß der Kocher nach der entsprechenden DIN EN ISO 10239 eben doch zulässig war.
Von einem ausdrücklichen Einschluß des Kartuschenkochers in die Versicherung hab ich nie geprochen.
Die DIN EN ISO 10239 ist nicht veraltet sondern mit Aktualisierung 2018 topaktuell.
Was das Alter Deines Bootsmotors mit dieser Dikussion zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Du wirst es ja nicht glauben, aber selbst die G608 kennt den Begriff des Bestandsschutzes.
Ich weiß ja nicht, ob Du Dir den Blinddarm lieber von einem Philharmoniker als von einem Chiurgen entfernen ließest, ich verlasse mich lieber auf Menschen, die genauere Kenntnis haben von dem, was sie tun als ich, ich empfinde alles Andere als borniert. Aber damit kann man es ja bis zum Präsidenten bringen.
Aber es geht anscheinend nicht um Fakten, es geht drum, sich ja nicht von seiner eigenen Überzeugung abbringen zu lassen, Tatsachen stiften da nur Verwirrung.

Geändert von zooom (24.09.2020 um 21:49 Uhr)
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  #149  
Alt 24.09.2020, 22:16
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Federball Federball ist offline
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Leute !! - ich wollte auf einen verbilligten Kocher aufmerksam machen - mehr nicht. Ich (wir) benutzen ihn beim Camping auf einem Tischchen mit Windschutz, wenn der Wohnie nicht verqualmt werden soll. Auf meiner Langfahrt hatte ich ihn als Notfallkocher (mit 6 Dosen in lenzenden Schwalbennestern) unbenutzt mit. Dafür finde ich ihn immer noch gut.
Keinesfalls wollte ich eine "sehr stark kontroverse" Diskusion auslösen, + schlage vor, HIER ein Ende zu machen!
Wie das mit den Thread schließen geht, weiß ich nicht = es wird auch so gehen
Grüße, Reinhard
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  #150  
Alt 24.09.2020, 22:29
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Ich mag es nicht wenn man lügt oder versucht mich für dumm zu verkaufen, daher mein letzter Beitrag zu dem Thema:

Zitat:
Zitat von zooom Beitrag anzeigen
Wir können ja hier mal einen Thread aufmachen: Wie schaffe ich es mit dem geringstmöglichen finanziellen Aufwand, daß meine Kaskoversicherung im Brandfalle nicht bezahlt. Zumindest für die Assekuranzen werden 12,50 kaum zu unterbieten sein.
Stand der Technik (nicht Gesetz) ist die G608 in ihrer neuesten Fassung. Der Gebrauch von Kartuschenkochern IM Schiff ist danach aus verschiedenen Gründen nicht zulässig.
Edit: Frage mich übrigens wie ein Kocher der gar keine Zulassung braucht unzulässig sein kann. Aber ich bin ja nur dummer bonierter Laie....
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