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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #226  
Alt 14.12.2021, 15:56
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von anco Beitrag anzeigen

Fakt ist, im Sommer 2021 wurde in den Häfen der westlichen Ostsee vom Zoll aktiv kontrolliert, Vermutung hin oder her ... https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=309754
Kann ich mir gerade nicht vorstellen, da die Urheber die Herren vom Zoll in Kiel waren. Das Schreiben von denen lässt sich ja im Forum mehrfach finden.

Und wenn schon: Kontrollieren und danach fragen können die ja auch, allerdings bleibt das Nichtvorlegen folgenlos.

Gruß

Totti
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Alt 14.12.2021, 15:57
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Zitat:
Zitat von paulemeier1 Beitrag anzeigen
sorry, möglicherweise ist meine selbst gemachte Erfahrung ja zu alt (2012) aber der Niederländische Zoll konnte das sehr wohl.
Ich kam von Den Helder war auf dem Weg zur Schleuse Den Oever.
Boot Bj2006 war auf der Überführung, ich hatte es drei Monate vorher von einem deutschen Eigner über einen holländischen Makler gekauft und, zum Glück, den MwSt Nachweis in Form des Original ersten Kaufbeleges erhalten. Das Boot war nicht registriert, auf See reicht Name und Heimathafen (zu der zeit stand noch Port Zeelande dran) es wehte der Mutti Schlüpper am heck, die Besatzung war ausnahmslos deutsch.
Es kam Richtung See ein recht gro0es Zoll Boot entgegen. Lutz nachdem es uns passierte Bewegung an deck, ein RIB wurde ausgesetzt, drei mann im Kampfanzug und MP's kamen längsseits und baten darum an Bord kommen zu dürfen.
Was wollten sie sehen?
1 den MwSt Nachweis
2 die frequenzzuteilungsurkunde nebst Funkschein
3 das Diesel Schauglas...
nein nicht mehr
1 und 2 konnte ich vorzeigen, in der zeit suchte ein andere Kollege im Motorraum. Da mein Schiff kein Schauglas hat war guter Rat teuer. Da viel mir ein, ich hatte etwa 3/4 den Tank voll, dass ich in Den Helder 80 Liter Diesel von der tanke mit dem Fahrrad geholt hatte, die 4 Belege hatte ich in meiner Art der Ordnung auf den Navi Tisch geschmissen und konnte sie vorweisen. Ah ja mehr ist ja nicht drin und 80 Liter vom Vortag waren denen beweis genug.
Auf meine Frage ob sie meine Führerscheine nicht sehen wollen sagten sie wörtlich: wenn es mich glücklich macht dürfte ich, aber in Holland würden die keine sau interessieren.
Auf meine vorlaute Frage was denn passiert wäre wenn ich 1 oder 2 nicht hätte vorweisen können sagten sie dass das wohl richtig ärger gegeben hätte wenn ich das nicht hätte nachweisen können.
Die ganze Kontrolle war für mich beängstigend (Drei Männer in schwarzen Kampfanzügen mit Schuss sicherer Weste und MP im Anschlag) aber jederzeit sehr freundlich mit einem Lächeln von beiden Seiten.
Wie gesagt wenn sich seit 2012 da was geändert hat ja dann vergesst es, sonst wäre ich zumindest im Ausland immer mit den Unterlagen unterwegs
Den Grund für die Kontrolle hast du ja schon selbst genannt.
Ein Schiff unter deutscher Flagge kann seinen Heimathafen nicht in Port Zeelande haben, das ist verdächtig. Ich weiß, das viele deutsche Eigner das nicht so eng sehen, aber sie setzten sich über gesetzliche Vorschriften hinweg und wundern sich dann, wenn die Niederländer mal nicht so tolerant sind und es einfach so laufen lassen.
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  #228  
Alt 14.12.2021, 16:00
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Zitat:
Zitat von NIDO Beitrag anzeigen
Erst recht nicht wenn du beharrlich den Begriff Einfuhrumsatzsteuer vermeidest, obwohl dieser der EU Versteuerung in dem Fall am nächsten kommt. Und eine säumige Einfuhrumsatzsteuer verjährt auch nicht. Kann man alles nachlesen.
Ich lese, dass die nach 3 Jahren verjährt ist:
Grundsätzlich tritt Verjährung von Zollschulden nach drei Jahren ein. Insofern kann der Zoll noch 3 Jahre nach Entstehung der Zollschuld diese anfordern. Wird eine Ware eingeführt, so kann also noch drei Jahre nach der Einfuhr eine Zollnachforderung erfolgen.

Dafür müsste die (Einfuhrumsatzsteuer) erstmal gefordert werden, was nie und nimmer passieren wird (von einem Boot, was sich in der EU, bzw. in Deutschland befindet).



Grüße

Totti
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Geändert von Totti-Amun (14.12.2021 um 16:07 Uhr)
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Alt 14.12.2021, 16:10
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Man kann sich auch eine "Befreiung eines Wassersportfahrzeuges von der Beförderungspflicht" (Formular) ausstellen lassen, dann darf man alle Deutschen Häfen ohne Zollabfertigung anlaufen.
Ich habe meinen Liegeplatz/Heimathafen aber nicht in einem deutschen Zollgebiet. Demnach werde ich eine solche Befreiung weder beantragen noch bekommen.

Ich ziehe mich jetzt aus der "Penrose-Diskussion" zurück
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  #230  
Alt 14.12.2021, 16:20
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Kann ich mir gerade nicht vorstellen, da die Urheber die Herren vom Zoll in Kiel waren. Das Schreiben von denen lässt sich ja im Forum mehrfach finden.

Und wenn schon: Kontrollieren und danach fragen können die ja auch, allerdings bleibt das Nichtvorlegen folgenlos.

Gruß

Totti
Sorry, ich dachte ich hätte es in meinem alten Trööt erwähnt ...
Urheber für die Aktion war in der Tat nicht der Zoll, sondern lt. eigener Aussage der Beiden das Finanzministerium.

Aber es ist tatsächlich auffällig, dass weder hier im Forum, noch bei uns im Hafen es eine überlieferte Erfahrung gibt,
was passiert, wenn man tatsächlich nicht nachweisen kann oder will.

Nächstes mal bin ich schlagfertiger und werde mal in die Diskussion gehen ... unser neues Boot kennen sie ja noch nicht ...
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Gruß von der Ostsee, Andreas

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Alt 14.12.2021, 16:24
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Den Grund für die Kontrolle hast du ja schon selbst genannt.
Ein Schiff unter deutscher Flagge kann seinen Heimathafen nicht in Port Zeelande haben, das ist verdächtig. Ich weiß, das viele deutsche Eigner das nicht so eng sehen, aber sie setzten sich über gesetzliche Vorschriften hinweg und wundern sich dann, wenn die Niederländer mal nicht so tolerant sind und es einfach so laufen lassen.
selbstverständlich war mir der Grund bewusst. Darum geht es hier aber nicht.
Der Kaufbeleg mit ausgewiesener Umsatzsteuer wurde gefordert auch wenn hier alle das Gegenteil behaupten.
Dazu steht ja auch eindeutig im Gesetz das es erlaubt ist danach zu fragen. Ein nicht beibringen lässt die Herren Kontrolleure davon ausgehen dass sie nicht bezahlt ist und schon sitzt du in der Mühle. Wurde gerade ja sehr gut erklärt mit Gesetz Zitat.
Ebenso kenne ich zwei skipper persönlich an der Ostsee wo im Sommer die Jungs den Nachweis kontrolliert haben. Ok ich kenne keinen der ne strafe oder gar steuern nachgezahlt hat weil beide Bekannten alles sauber versteuert hatten.
Ich für meinen teil bin froh das ich son Ding habe. Sollte ich nochmal ein schiff kaufen wird es den Nachweis besitzen oder eben entsprechend weniger gezahlt.
Ohne für mich nicht....
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  #232  
Alt 14.12.2021, 16:35
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Zitat:
Zitat von paulemeier1 Beitrag anzeigen
Wie gesagt wenn sich seit 2012 da was geändert hat ja dann vergesst es, sonst wäre ich zumindest im Ausland immer mit den Unterlagen unterwegs
Genau das ist der Fall.
Zitat:
VERORDNUNG (EU) Nr. 952/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 9. Oktober 2013
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2013/952/oj/deu

Von daher, zu deinem Zeitpunkt war das also noch vollkommen richtig und zu erwarten.

Heutzutage würde ich nur auf einen entsprechenden Nachweis als Unionsware Wert legen, wenn ich in der Nähe der EU-Außengrenzen unterwegs bin oder tatsächlich z.B. mit Segelboot auf Langfahrt wäre.
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Gruß,
Henning

Schrödingers Boot: zu klein und gleichzeitig zu groß
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  #233  
Alt 14.12.2021, 17:04
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
muss es auch nicht.. ist das Boot in Deutschland registriert, dann ist es Gemeinschaftsware... der Zoll ist in der Pflicht das Gegenteil zu beweisen ... ich brauche da gar nichts machen....

auch der Kaufvertrag reicht dafür aus... wurde das Boot in Deutschland von privat verkauft dann reicht dies auch aus... und auch vom Händler...

DER ZOLL KANN KEINEN MEHRWERSTEUERNACHWEIS VERLANGEN

dies wurde schon 1000x diskutiert und von der BOOTE Redaktion auch klargestellt .....
Sehe ich nicht in allen Fällen so.

Angenommen du gehst mit deinem Segler auf Weltumseglung und nimmst dir mehr als drei Jahre dafür Zeit.
Am Besten noch schön in einem Blog dokumentiert.

In so einem Fall bist du verpflichtet die MWSt. noch mal zu zahlen und bei der Ankunft in einem EU Hafen können die dich sehr wohl dazu verdonnern das auch zu blechen.

Auch die EU Boote die länger vor dem EU Beitritt Kroatiens dort lagen mußten zahlen, war damals ein dickes Thema.

Und das nicht zu unrecht. Du konntest dir bei der Ausfuhr ja auch die MWSt rückerstatten lassen.
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  #234  
Alt 14.12.2021, 17:19
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ich gehe mal ein wenig OT:
Ich hoffe ihr habt alle euren Mehrwertsteuernachweiß im Handschuhfach vom Auto
OT wieder aus:
weiter im Thema
__________________
Mit besten Grüßen
Andreas
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  #235  
Alt 14.12.2021, 17:30
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Nö Andreas, natürlich nicht.

Aber aus irgend welchen Gründen ist das bei Booten komplett anders gesetzlich geregelt.
Das Auto bleibt auch bei längerem Auslandsaufenthalt Gemeinschaftsware, das Boot nicht.
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  #236  
Alt 14.12.2021, 18:27
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Elgar_2 Beitrag anzeigen
ich gehe mal ein wenig OT:
Ich hoffe ihr habt alle euren Mehrwertsteuernachweiß im Handschuhfach vom Auto
OT wieder aus:
weiter im Thema
ausgerechnet Autos (und Motorräder) sind dafür ein schlechtes Beispiel, weil die straßenverkehrsrechtliche Zulassung als Nachweis über den Gemeinschaftswarencharakter explizit dient. Da ist es also (im Vergleich) relativ einfach, selbst vor Gericht einen entsprechenden Nachweis zu führen...

lg, justme
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  #237  
Alt 14.12.2021, 18:31
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Den Grund für die Kontrolle hast du ja schon selbst genannt.
Ein Schiff unter deutscher Flagge kann seinen Heimathafen nicht in Port Zeelande haben, das ist verdächtig. Ich weiß, das viele deutsche Eigner das nicht so eng sehen, aber sie setzten sich über gesetzliche Vorschriften hinweg und wundern sich dann, wenn die Niederländer mal nicht so tolerant sind und es einfach so laufen lassen.
warum sollte es das nicht können? Solange es ein Seeschiff ist ist das der originäre Fall von §4 Abs. 2 SchRegO
Zitat:
(2) Soll die Schiffahrt mit einem Seeschiff von einem ausländischen Hafen aus betrieben werden oder fehlt es für ein Seeschiff an einem Heimathafen, so steht dem Eigentümer die Wahl des Schiffsregisters frei.
Dem steht auch nicht das FlaggRG entgegen, das zielt nur auf den Wohnsitz des Eigners ab.

lg, justme
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  #238  
Alt 14.12.2021, 18:37
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



ausgerechnet Autos (und Motorräder) sind dafür ein schlechtes Beispiel, weil die straßenverkehrsrechtliche Zulassung als Nachweis über den Gemeinschaftswarencharakter explizit dient. Da ist es also (im Vergleich) relativ einfach, selbst vor Gericht einen entsprechenden Nachweis zu führen...

lg, justme
Flugzeug besser ??
es war als OT gesetzt sorry kann ja sonst ein Fahrrad, Roller oder sonst was nehmen
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Mit besten Grüßen
Andreas
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  #239  
Alt 14.12.2021, 19:38
MarkusP MarkusP ist gerade online
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Zitat:
Zitat von NIDO Beitrag anzeigen
Diese Aussage disqualifiziert dich eigentlich weiter an einer solchen Diskussion teilzunehmen. Sorry. Erst recht nicht wenn du beharrlich den Begriff Einfuhrumsatzsteuer vermeidest, obwohl dieser der EU Versteuerung in dem Fall am nächsten kommt. Und eine säumige Einfuhrumsatzsteuer verjährt auch nicht. Kann man alles nachlesen.



Ich wusste garnicht dass die Boote Redaktion eine judikative inne hat

Gruß,
Udo
Nido, das sehe ich anders. Selbstverständlich verjährt auch die EUSt... warum auch nicht? Sie ist im UStG geregelt...

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  #240  
Alt 14.12.2021, 19:56
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Ich hatte dieses Thema bis heute Morgen schon ganz vergessen..., bin ich froh, dass ich seit letztem Jahr ein "Neuboot" mit Rechnung habe, endlich ruhig schlafen...
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Gruß

Berni
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  #241  
Alt 14.12.2021, 22:25
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Das Auto bleibt auch bei längerem Auslandsaufenthalt Gemeinschaftsware, das Boot nicht.
Solange das Kfz weiterhin angemeldet ist und die Fzg-Steuer fleißig bezahlt wird,
trifft das wohl zu.
Nimm mal ein Fzg mit ins Ausland, komme nur mit den Kennzeichen und Fahrzeugschildern zurück und lege es vorübergehend still;
viel Freude bei der Wiedereinführung.
Ich denke, wenn für Boote Steuern bezahlt werden müsste.................
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[SIGPIC][/SIGPIC Gruß Michael
NUR DER HSV / unaufsteigbar

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  #242  
Alt 15.12.2021, 07:24
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen

Auch die EU Boote die länger vor dem EU Beitritt Kroatiens dort lagen mußten zahlen, war damals ein dickes Thema.

Und das nicht zu unrecht. Du konntest dir bei der Ausfuhr ja auch die MWSt rückerstatten lassen.
Das ist so pauschal nicht richtig.
Eine Erstattung ist nur möglich, wenn du bei einem Händler gekauft hast, nicht bei einem Privatkauf.
Und, was viele nicht wissen: Diese Erstattung ist zumindest in Deutschland eine freiwillige Sache des Händlers! Kein Händler ist dazu verpflichtet. Ich bin mir sicher, dass es in anderen Ländern genauso ist, vor Allem in den laxen südlichen Ländern.

Gruß

Totti
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  #243  
Alt 15.12.2021, 07:26
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Zitat:
Zitat von paulemeier1 Beitrag anzeigen
Ich für meinen teil bin froh das ich son Ding habe. Sollte ich nochmal ein schiff kaufen wird es den Nachweis besitzen oder eben entsprechend weniger gezahlt.
Ohne für mich nicht....
Ja, wenn es danach ginge, könntest du in die Gelegenheit geraten, Geld beim Kauf dazu zu bekommen seitens des Verkäufers.
Es zählt(e) nun mal nicht der aktuelle Kaufbeleg, sondern der ursprüngliche Kaufbeleg der Erst-Auslieferung des Bootes durch einen Händler.

Gruß

Totti
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  #244  
Alt 15.12.2021, 07:28
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Das ist so pauschal nicht richtig.
Eine Erstattung ist nur möglich, wenn du bei einem Händler gekauft hast, nicht bei einem Privatkauf.
Und, was viele nicht wissen: Diese Erstattung ist zumindest in Deutschland eine freiwillige Sache des Händlers! Kein Händler ist dazu verpflichtet. Ich bin mir sicher, dass es in anderen Ländern genauso ist, vor Allem in den laxen südlichen Ländern.

Gruß

Totti
Wenn du so spitzfindig bist: Dann aber auch komplett....

Eine Erstattung ist nur möglich, wenn du bei einem Händler gekauft hast - und beim "deutschen Kauf" die MWSt ausgewiesen worden wäre, nicht bei einem Privatkauf.

Denn der Händler kann dir ja auch z. B. ein gebrauchtes Boot andrehen, das er vorher von einer Privatperson gekauft hat..
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  #245  
Alt 15.12.2021, 07:29
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Mal noch ein anderer Aspekt: Wenn man sich in den Niederlanden ein Boot bauen lässt, zahlt man dort keine 21% BTW, sondern 19% Einfuhrumsatzsteuer an den deutschen Fiskus, oder? Wie läuft das denn konkret? Bekommt man von der Werft eine Rechnung mit 21% BTW, die man erst mal zahlen muss, und lässt sich das dann vom niederländischen Fiskus erstatten, oder bekommt man gleich eine Nettorechnung?

Matthias
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  #246  
Alt 15.12.2021, 07:32
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Mal noch ein anderer Aspekt: Wenn man sich in den Niederlanden ein Boot bauen lässt, zahlt man dort keine 21% BTW, sondern 19% Einfuhrumsatzsteuer an den deutschen Fiskus, oder? Wie läuft das denn konkret? Bekommt man von der Werft eine Rechnung mit 21% BTW, die man erst mal zahlen muss, und lässt sich das dann vom niederländischen Fiskus erstatten, oder bekommt man gleich eine Nettorechnung?

Matthias
Seit dem 01.07. diesen Jahres muss ein Händler die MwSt. des Lieferlandes ausweisen.
Also wenn du in Holland kaufst, wird das Boot mit 19% ausgewiesen (auch ein Handy oder ein paar Turnschuhe).

Es gibt eine Regelung für Boote (ich meine binnen Wochenfrist zur Vorlage beim heimischen Finanzamt), was den Nettokauf angeht. Der Vordruck wurde hier auch mal im Forum gepostet, hat aber nichts mehr mit der Besenrichtlinie und dem Blödsinn zu tun.

Grüße

Totti
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Alt 15.12.2021, 07:44
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Bei unserem Boot kommt das Kasko von Aquastar von den Kanalinseln,
Importeur und offizieller Hersteller ist Jansma in Holland, Ausbau und Technik bei P. Valk in Holland.
Sämtliche Teilrechnungen netto.

Das Boot wurde vom Vorbesitzer netto in Holland bezahlt und dann anschließend beim Finanzamt in Deutschland nachträglich versteuert ...
"Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung". Stand 2005.
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Gruß von der Ostsee, Andreas

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Alt 15.12.2021, 07:50
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Zitat von anco Beitrag anzeigen
Bei unserem Boot kommt das Kasko von Aquastar von den Kanalinseln,
Importeur und offizieller Hersteller ist Jansma in Holland, Ausbau und Technik bei P. Valk in Holland.
Sämtliche Teilrechnungen netto.

Das Boot wurde vom Vorbesitzer netto in Holland bezahlt und dann anschließend beim Finanzamt in Deutschland nachträglich versteuert ...
"Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung". Stand 2005.
... was aber eigentlich seit dem 01.07.2021 nicht mehr nötig ist, meiner Meinung nach. Eben weil immer die MwSt. des Ziellandes ausgewiesen werden muss.
Weiss sicher einer unserer FA-Strategen des Forums besser zu erklären.

Gruß

Totti
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  #249  
Alt 15.12.2021, 07:52
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Und die Bauwerft führt das dann wohin ab?

Matthias
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  #250  
Alt 15.12.2021, 07:54
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Gar nicht, wenn sie eine Exportbescheinigung hat ...

... Korrektur: ... wenn ausserhalb EU ... sorry, war gerade gedanklich bei unseren Exporten in Dritt-Länder.
__________________
Gruß von der Ostsee, Andreas

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