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  #101  
Alt 11.09.2019, 11:55
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Zitat:
Zitat von Sternchen Beitrag anzeigen
Nein, du hast geschrieben, dass ein Händler nur bei Neubootverkauf die MwSt ausweist und bei Gebrauchtbooten nicht. Das ist nicht richtig.
Hallo Kerstin,

Du hast Recht, es wird bei Differenzbesteuerung gem. "Verkauf nach §25a UStG" auf der Rechnung aufgeführt. Das sagt aber nur aus, dass die Differenz versteuert wird, nicht aber der Wert des Boots zum Zeitpunkt des Kaufs.

Hier noch ein link zu einem Artikel im Boote Magazin, der unser Thema hier in aller Ausführlichkeit erklärt und auch auf entsprechende Gerichtsurteile verweist: https://www.boote-magazin.de/ratgebe...en/a39985.html

Gruß,
Roland
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  #102  
Alt 11.09.2019, 12:42
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Zitat:
Zitat von dragoskipper Beitrag anzeigen
… Hier noch ein link zu einem Artikel im Boote Magazin, der unser Thema hier in aller Ausführlichkeit erklärt und auch auf entsprechende Gerichtsurteile verweist: https://www.boote-magazin.de/ratgebe...en/a39985.html ...
Die dort zitierte Richtlinie 92/111/EWG wurde 2006 durch die Richtline 2006/112/EG aufgehoben, also 6 Jahre bevor der Artikel geschrieben wurde (siehe #99)

Gruß Lutz
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  #103  
Alt 11.09.2019, 12:42
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Zitat:
Zitat von dragoskipper Beitrag anzeigen
Hallo Kerstin,

Du hast Recht, es wird bei Differenzbesteuerung gem. "Verkauf nach §25a UStG" auf der Rechnung aufgeführt. Das sagt aber nur aus, dass die Differenz versteuert wird, nicht aber der Wert des Boots zum Zeitpunkt des Kaufs.

Hier noch ein link zu einem Artikel im Boote Magazin, der unser Thema hier in aller Ausführlichkeit erklärt und auch auf entsprechende Gerichtsurteile verweist: https://www.boote-magazin.de/ratgebe...en/a39985.html

Gruß,
Roland
... hä, was möchtest du damit sagen. Wert zu welchem Zeitpunkt? Neuwert? Was hat das mit Differenzbesteuerung zu tun. Mittlerweile artet es hier sehr aus und schweift ab.

Es ist doch alles, mehr als einmal geschrieben worden.

Btw. bzgl. Artikel im Boote-Magazin. Schau mal in Beitrag 32, ein paar Seiten zurück
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Gruß Kerstin


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  #104  
Alt 11.09.2019, 13:08
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Die dort zitierte Richtlinie 92/111/EWG wurde 2006 durch die Richtline 2006/112/EG aufgehoben, also 6 Jahre bevor der Artikel geschrieben wurde (siehe #99)

Gruß Lutz
Um uns allen ca. 1,5 Std. lesen der "Neuen" Richtlinie zu ersparen, könntest Du uns bitte, möglichst in Kurzform, erklären was die neue Richtlinie jetzt besagt, bzw. welche Auswirkungen es jetzt auf die UST Nachversteuerung für uns Bootis hat? Vielen Dank dafür schon vorab.
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  #105  
Alt 11.09.2019, 14:17
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
Um uns allen ca. 1,5 Std. lesen der "Neuen" Richtlinie zu ersparen, könntest Du uns bitte, möglichst in Kurzform, erklären was die neue Richtlinie jetzt besagt, bzw. welche Auswirkungen es jetzt auf die UST Nachversteuerung für uns Bootis hat? Vielen Dank dafür schon vorab.
Auch ich habe die Richtlinie 2006/112/EG nicht komplett gelesen .
Fakt ist jedoch, dass damit die immer wieder zitierte "Besenrichtlinie" (92/11/EWG) aufgehoben wurde.

Die Pflicht des Eigners, einen Mehrwertsteuernachweis zu erbringen kann mit der Richtlinie 92/111//EWG also nicht (mehr) begründet werden.

Das war aber m.E. auch noch nie so gewesen, denn in der 92/11/EWG steht ja nur, dass für vor dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommene Fahrzeuge (Boote) die Versteuerung vorausgesetzt wird.
Der Zoll also per Gesetz keine Möglichkeit hat die Mehrwert-/ Einfuhrumsatzsteuer für diese Boote einzufordern.
Bei "jüngeren" Booten hätte der Zoll zwar grundsätzlich die Möglichkeit diese zu fordern - und jetzt kommt es - wenn vom Zoll nachgewiesen wird, dass diese NICHT entrichtet wurde.
In der ganzen 92/111/EWG steht nirgends das der Eigners in der Nachweispflicht ist!

Diese (angebliche ) Nachweispflicht findet sich (ausschließlich ) in dem "Merkblatt über deutsche Zollbestimmungen für Schiffsführer von Wassersportfahrzeugen" der Bundesfinanzdirektion Nord von 01/2008.
Auch da war die 92/111/EWG bereits aufgehoben und die 2006/112/EG in Kraft.

Letztendlich gilt aber seit 9. Oktober 2013 der Zollkodex der Union in dem es im Artikel 153 heißt:
Für alle im Zollgebiet der Union befindlichen Waren gilt die Vermutung, dass es sich um Unionswaren handelt, sofern nicht festgestellt wird, dass es nicht Unionswaren sind.
Der Zoll muss also erstmal vermuten, dass die Mehrwert-/ Einfuhrumsatzsteuer bezahlt wurde/ ist.
Anderenfalls müsste der Zoll feststellen, also nachweisen, dass dies nicht so ist.

Wie immer ist das aber nur meine un-juristische, nicht maßgebliche Meinung.

Gruß Lutz
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  #106  
Alt 11.09.2019, 16:43
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.Mann oh Mann,
Kompliziert. Trotzdem ein Danke an die verschiedenen Schreiber.
Ich konnte aufgrund dieses Threads meine Papiere nun komplettieren.
Mein Verkäufer gab mir alle Papiere im Original.
Also habe ich nun die Rechnung an ihn sowie eine Bestätigung des Herstellers dass der Rechnungsbetrag völlig bezahlt wurde!
Dieses, sowie den Kaufvertrag habe ich heute kopiert und laminiert zu meinen Boots Unterlagen genommen.
Also nochmals Danke an alle für die vielen Tipps die ihr beigesteuert habt.
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Gruß Bully
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  #107  
Alt 11.09.2019, 22:20
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Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
Gem §25a USTG wird aber nur die besteuerte Diff. zwischen dem Einkaufs- und dem Verkaufspreis versteuert, darum geht es aber hier doch gar nicht.
Äh, what? Die besteuerte Differenz wird versteuert? Aha.

mfg
Martin
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  #108  
Alt 12.09.2019, 02:31
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Wow Mädel, sollten es Deine kostbare Zeit und Dein profundes Fachwissen über diese Materie es einmal zulassen, wäre es schön, wenn Du außer 4 -5 provozierender Worten, einmal etwas Konstruktives zu diesem Thema beitragen könntest.
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  #109  
Alt 12.09.2019, 09:47
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Danke Lutz. Genau so hat es mir der nette Zollbeamte auch in Kiel erklärt.

Nicht wir müssen den Mehrwertsteuernachweis erbringen, sondern er muss uns beweisen, dass für dieses Boot keine Mehrwertsteuer entrichtet wurde.

Das ist für alte oder ältere Boote aber unmöglich.
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Viele Grüße
Olli
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  #110  
Alt 12.09.2019, 10:25
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TychoGold TychoGold ist offline
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Hallo Lutz,

vorbereite dich schonmal auf die Posts der Spitzfinder, die dir gleich sagen werden, dass ein nicht-obligatorisches nicht-zeigen des Nachweises einen Anfangsverdacht gibt .

Grüße
Tycho
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  #111  
Alt 12.09.2019, 12:34
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Also die meisten die ich so kenne hier --also auf jeden Fall die Selbstständigen davon -- haben eine ganz andere Angst als die armselige -"Mehrwertsteuer".

Da darf die Rechnung nie auftauchen, ausser vielleicht ne gaaanz kleine

Ich habe nix. Und das zähle ich einfach zum Mut zur Lücke, den man mit nem Boot eh braucht.

Wechselt ihr alle Schläuche und Manschetten genau nach Intervall? Gasprüfung? Elektrik........
Uns wird hier da ein bisschen Druck gemacht (TÜV). Ganz gut so.
Aber selbst die Rechnungen werden oft........weggeschmissen
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!

Geändert von Fraenkie (12.09.2019 um 12:40 Uhr)
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  #112  
Alt 13.09.2019, 14:10
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Aktuelle boote 10.2019, Seite 87:
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  #113  
Alt 13.09.2019, 16:29
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Puh.
Trotzdem fehlt das entscheidende "in der EU" in Betrieb genommen.
Oder habe ich da was falsch verstanden?

Ein Boot, was in den 70ern in Amiland gebaut und dann dort betrieben wurde, kann ja 2019 auch das erste Mal in die EU überführt und hier in Betrieb genommen werden - und wäre steuerpflichtig, hatte ich verstanden.

Ich habe komplett den Überblick verloren.
Falls ich den jemals hatte.
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  #114  
Alt 13.09.2019, 17:28
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Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen
Ein Boot, was in den 70ern in Amiland gebaut und dann dort betrieben wurde, kann ja 2019 auch das erste Mal in die EU überführt und hier in Betrieb genommen werden - und wäre steuerpflichtig, hatte ich verstanden.
Das wäre dann wenigstens ein einfacher Fall, denn dann hast Du (so selber importiert) immerhin den Nachweis für die entrichtete EUSt, so es denn im freien Verkehr befindlich ist. Das war beim Verkauf von vieren von fünf meiner letzten Boote so der Fall und hat diese Thematik deutlich vereinfacht. Der Käufer hat jeweils eine Kopie der EUSt-Quittung und des Verzollungsnachweises erhalten, und damit war das Thema durch. Wenn Du Dir in den USA eine Grand Banks oder ein größeres Segelboot kaufst und damit heimlich über den Atlantic nach Hause schipperst, ohne erwischt zu werden oder anständig einzuklarieren und die EUSt zu bezahlen, befreit Dich das natürlich trotzdem nicht von der Steuerpflicht

Das vorletzte Boot hatte ich privat von jemandem gekauft, der es im Betriebsvermögen geführt und mir eine Rechnung mit ausgewiesener Steuer ausgestellt hat, die ich dem Käufer dann mitgegeben habe. Somit konnte ich selbst zwar keine USt ausweisen, aber nachweisen, daß ich sie bezahlt hatte. Also auch kein Problem.

Und was die ganzen Klugscheißereien zum Thema Differenzbesteuerung hier im Thread angeht: Wenn ich einen Zettel habe, auf dem "Verkauf nach §25a UStG" steht, dann steht da gemeinhin auch drauf, wer mir das Ding verkauft hat. Damit bin ich (als Käufer/Eigner) aus der Sache raus, es kann mir völlig egal sein, wie hoch die Differenz und die daraus resultierende Steuer war, und der Zoll hat jemanden, an den er sich herzlich gerne wenden kann, falls Zweifel aufkommen, ob für den Kahn jemals die ursprüngliche USt entrichtet wurde.

mfg
Martin
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Ich bin dann mal weg:
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  #115  
Alt 14.09.2019, 17:19
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leicht Off topic
Etwas anderer Sachverhalt und in Süddeutschland. Dieses müßte dann ja auch sinngemäß für Boote gelten.

https://www.manager-magazin.de/finan...a-1286724.html

Manager Magazin online
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---------------
Gruß Christof

Stammtisch Mitte
https://www.boote-forum.de/showthrea...68#post5477968
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  #116  
Alt 15.09.2019, 17:19
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TychoGold TychoGold ist offline
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Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen
Puh.
Trotzdem fehlt das entscheidende "in der EU" in Betrieb genommen.
Oder habe ich da was falsch verstanden?
Hallo Hans,

es ist sowieso witzlos. Selbst wenn man einen Nachweis hat kann es ja wieder passieren, dass man 5 Jahre aus der EU mit dem Boot raus ist, den Nachweis aber trotzdem hat und der fälschlicherweise akzeptiert wird. Wenn so ein Zirkus beim Kauf gemacht wird, muss der Zirkus konsequenterweise auch bis zum aktuellen Datum gezogen werden. Das interessiert kurioserweise keinen hier.

Grüße
Tycho
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  #117  
Alt 15.09.2019, 18:02
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Zitat:
Zitat von TychoGold Beitrag anzeigen
Hallo Hans,

es ist sowieso witzlos. Selbst wenn man einen Nachweis hat kann es ja wieder passieren, dass man 5 Jahre aus der EU mit dem Boot raus ist, den Nachweis aber trotzdem hat und der fälschlicherweise akzeptiert wird. Wenn so ein Zirkus beim Kauf gemacht wird, muss der Zirkus konsequenterweise auch bis zum aktuellen Datum gezogen werden. Das interessiert kurioserweise keinen hier.

Grüße
Tycho
Und dafür reicht es dann anscheinend auch, wenn man mal in Helgoland war.

Ist anscheinend umsatzsteuerrechtlich Ausland.

Gruß
Axel
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  #118  
Alt 15.09.2019, 18:13
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Zitat:
Zitat von TychoGold Beitrag anzeigen
Hallo Hans,

es ist sowieso witzlos. Selbst wenn man einen Nachweis hat kann es ja wieder passieren, dass man 5 Jahre aus der EU mit dem Boot raus ist, den Nachweis aber trotzdem hat und der fälschlicherweise akzeptiert wird. Wenn so ein Zirkus beim Kauf gemacht wird, muss der Zirkus konsequenterweise auch bis zum aktuellen Datum gezogen werden. Das interessiert kurioserweise keinen hier.

Grüße
Tycho
Hallo Tycho,

ich verstehe Dich jetzt nicht - aber die Konfusion hier ist ja ohnehin fast grenzenlos. Wenn das Boot einmal EU versteuert wurde und dann für 5 Jahre außerhalb der EU war ist doch der alte EU Versteuerungsnachweis für einen steuerlich legalen Reimport völlig ausreichend.

Gruß,
Roland
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  #119  
Alt 16.09.2019, 07:28
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Aktuelle boote 10.2019, Seite 87:
Lesen bildet, deshalb sollten die Redakteure von der Boote mal auf der Seite 164 der Richtlinie 2006/112/EG lesen:
Aufgehobene Richtlinien … 92/111/EWG.

Seriös ist anders

Gruß Lutz
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  #120  
Alt 16.09.2019, 07:36
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Zitat:
Zitat von Axel_G Beitrag anzeigen
Und dafür reicht es dann anscheinend auch, wenn man mal in Helgoland war. ...
… und dort länger als 3 Jahre geblieben ist

Zitat:
Zitat von dragoskipper Beitrag anzeigen
Hallo Tycho,

ich verstehe Dich jetzt nicht - aber die Konfusion hier ist ja ohnehin fast grenzenlos. Wenn das Boot einmal EU versteuert wurde und dann für 5 Jahre außerhalb der EU war ist doch der alte EU Versteuerungsnachweis für einen steuerlich legalen Reimport völlig ausreichend.

Gruß,
Roland
Innerhalb von 3 Jahren können Rückwaren auf Antrag von den Einfuhrabgaben befreit werden. Zollkodex Artikel 203, Seite 109
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  #121  
Alt 16.09.2019, 13:25
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Lesen bildet, deshalb sollten die Redakteure von der Boote mal auf der Seite 164 der Richtlinie 2006/112/EG lesen:
Aufgehobene Richtlinien … 92/111/EWG.

Seriös ist anders

Gruß Lutz
ich glaub das ist tatsächlich sinnlos in Deutschland - hier hat sich, völlig unabhängig von geltendem Recht in den Köpfen eingebrannt 'Für ein Boot braucht man auf ewig einen Umsatzsteuernachweis!!!111einself', und dieser Blödsinn (den ja zumindest die Bundesfinanzdirektion Nord, ebenfalls in völligem Ignorieren sämtlicher Rechtsgrundlagen auch mal im Rahmen eines Merkblattes behauptet hatte - das ist inzwischen zum Glück nicht mehr der Fall, auch wenn man diese Ural-Version immer noch an diversen Stellen im Netz findet) wird von so vielen Stellen nachgeplappert, daß man da nicht mehr gegen ankommt. Daß so eine 20 Jahre alte Rechnung noch nicht einmal eine irgendwie geartete Aussagekraft darüber hat, ob der derzeitige Status eines Bootes der von Unionsware oder nicht ist interessiert genauso wenig wie die Tatsache, daß die ominöse 1985-Regelung aus jener längst aufgehobenen EU-Richtlinie nichts Boot-spezifisches ist (genauer eigentlich für Straßenfahrzeuge eingeführt wurde, bei denen man davon ausging, daß sie mit einem Alter von zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie acht Jahren keinen umsatzsteuerrechtlich relevanten Wert mehr darstellen).
Mein Vorschlag wäre ja, daß man einfach mal versucht, für ein 15 Jahre altes Boot Umsatzsteuer nachzuentrichten - das dürfte interessante Diskussionen mit der zuständigen Finanzdirektion geben. Wenn man etwas sucht findet man auch genau dazu ein wunderschönes Beispiel eines Bootsbesitzers aus Deutschland...

lg, justme
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  #122  
Alt 16.09.2019, 14:31
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Ich schreibe die Boote-Redaktion mal an und bitte um Erklärung, bzw. Neu-Bewertung falls nötig.
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  #123  
Alt 19.09.2019, 15:27
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Die Boote Redaktion hat bereits reagiert und wird das klären:

Sehr geehrter Herr Niehaus,

wir werden Ihre Hinweise vom Bundesfinanzministerium prüfen lassen und gegebenenfalls eine Richtigstellung veröffentlichen.

Haben Sie herzlich Dank für Ihre Mühe und den wertvollen Hinweis.

Mit freundlichen Grüßen
Redaktion BOOTE
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  #124  
Alt 19.09.2019, 17:54
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Die Boote Redaktion hat bereits reagiert und wird das klären:

Sehr geehrter Herr Niehaus,

wir werden Ihre Hinweise vom Bundesfinanzministerium prüfen lassen und gegebenenfalls eine Richtigstellung veröffentlichen.

Haben Sie herzlich Dank für Ihre Mühe und den wertvollen Hinweis.

Mit freundlichen Grüßen
Redaktion BOOTE
xxxx xxxxxx

Super, dann geb der Forums Gemeinschaft doch mal Bescheid falls das Magazin sich offiziell dazu äussert. Viele (mich eingeschlossen) lesen diese Zeitschrift aus verschiedenen Gründen nicht.

Falls nicht, dann halt nicht.
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Viele Grüße, Marcus

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  #125  
Alt 19.09.2019, 19:12
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Zitat:
Zitat von Hickory Roots Beitrag anzeigen
Super, dann geb der Forums Gemeinschaft doch mal Bescheid falls das Magazin sich offiziell dazu äussert. Viele (mich eingeschlossen) lesen diese Zeitschrift aus verschiedenen Gründen nicht.

Falls nicht, dann halt nicht.
Ja, und noch mehr lesen die Produkte des DK-Verlages, ich eingeschlossen.
Was sagt das jetzt aus?
Ich denke, ich verweise dann besser einfach auf die relevante Ausgabe der Boote (wenn überhaupt), denn die Nicht-Leser (aus verschiedenen Gründen) wollen sich doch am Ende nicht ohne Gegenleistung bereichern, oder?
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