boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 26 von 26
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 27.05.2018, 08:56
Extrolon Extrolon ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 27.05.2018
Beiträge: 7
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard Steuermann unter 16

Hallo,
stellen wir uns mal folgendes Szenario vor:
Ich, selbst 16, besitze einen gültigen Sportboot Führerschein. Meine Eltern dürften das Boot steuern solange ich der verantwortliche Bootsführer bin. Was passiert wenn mein kleiner Bruder 12 bzw. 13 ohne meine Aufforderung das Steuer übernimmt obwohl er noch nicht 16 Ist?
Wer würde bei einer Kontrolle haften? Ich der Führerschein-Inhaber, unsere Eltern oder er selbst?

LG
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 27.05.2018, 09:07
Benutzerbild von Balu2000
Balu2000 Balu2000 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 31.10.2007
Ort: Lübz
Beiträge: 2.110
Boot: Revel Craft
Rufzeichen oder MMSI: "Hallo"
2.636 Danke in 1.469 Beiträgen
Standard

Binnen nur du.
Auf See gibt es diese Altersmindestangabe nicht.
__________________
MfG Roland

"Geht nicht" gibt´s nicht!
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 27.05.2018, 09:13
Benutzerbild von ChrAK78
ChrAK78 ChrAK78 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 28.10.2014
Ort: nicht weit von der mittleren Spree
Beiträge: 1.490
Boot: Trainer III
1.943 Danke in 786 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Extrolon Beitrag anzeigen
Was passiert wenn mein kleiner Bruder 12 bzw. 13 ohne meine Aufforderung das Steuer übernimmt obwohl er noch nicht 16 Ist?
Ohne die Aufforderung des verantwortlichen Bootsführer hat eigentlich keiner eigenmächtig das Steuer zu übernehmen.
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 27.05.2018, 09:28
Ex round world2 Ex round world2 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 10.02.2018
Ort: Thailand
Beiträge: 204
Boot: Multi
755 Danke in 221 Beiträgen
Standard

Ich hab segeln gelernt bevor ich laufen konnte, beim spielen "schiffe versenken"
wurden die eltern haftbar gemacht
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #5  
Alt 27.05.2018, 09:37
Pepper Pepper ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 19.11.2016
Beiträge: 2.319
4.546 Danke in 1.832 Beiträgen
Standard

Wenn dein Szenario im Geltungsbereich der Binnenschiffahrtsstraßen-Ordnung stattfindet und du gem. § 1.02 BinSchStrO der Schiffsführer bist, hast du gem. §1.09 sicherszustellen, dass das Ruder mit einer hierfür geeigneten Person im Alter von mindestens 16 Jahren besetzt ist.

Übernimmt dein kleiner Bruder ohne Aufforderung das Ruder, bist du dieser "Sicherstellung" eindeutig nicht nachgekommen (sonst hätte er das Ruder ja gar nicht übernehmen können, weil da ja die geforderte Person am Ruder stehen würde).

Damit hast du als Schiffsführer einen Verstoß begangen, der nach Bußgeldkatalog BVKatBin-See TBNR 22.210910 verfolgt wird und 55-250 € kostet.
Mit Zitat antworten top
Folgende 8 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #6  
Alt 27.05.2018, 09:41
Benutzerbild von Shearline
Shearline Shearline ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 04.11.2013
Ort: Alpenrepublik
Beiträge: 3.571
8.849 Danke in 3.007 Beiträgen
Standard

Was haben wir doch für ein entspanntes Hobby...
Ich empfehle zusätzlich zum Führerschein einfach noch ein Jura Studium
__________________
Cheers, Ingo
Mit Zitat antworten top
Folgende 12 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #7  
Alt 27.05.2018, 09:49
Benutzerbild von derfighter
derfighter derfighter ist offline
Captain
 
Registriert seit: 06.11.2011
Ort: Kreis Segeberg
Beiträge: 584
Boot: Sea Ray 330
1.056 Danke in 340 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Skipper1964 Beitrag anzeigen
Wenn dein Szenario im Geltungsbereich der Binnenschiffahrtsstraßen-Ordnung stattfindet und du gem. § 1.02 BinSchStrO der Schiffsführer bist, hast du gem. §1.09 sicherszustellen, dass das Ruder mit einer hierfür geeigneten Person im Alter von mindestens 16 Jahren besetzt ist.

Übernimmt dein kleiner Bruder ohne Aufforderung das Ruder, bist du dieser "Sicherstellung" eindeutig nicht nachgekommen (sonst hätte er das Ruder ja gar nicht übernehmen können, weil da ja die geforderte Person am Ruder stehen würde).

Damit hast du als Schiffsführer einen Verstoß begangen, der nach Bußgeldkatalog BVKatBin-See TBNR 22.210910 verfolgt wird und 55-250 € kostet.
Das nenne ich Mal eine perfekte Antwort [emoji106]
Es ist alles gesagt, ohne persönliche Meinung oder Beleidigung.

DANKE!

Gruß Jan

Gesendet von meinem ZTE BLADE A0620 mit Tapatalk
__________________



hier könnte etwas sinnvolles stehen. Ein Bier zum Beispiel
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #8  
Alt 27.05.2018, 11:25
Benutzerbild von aunt t
aunt t aunt t ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 30.01.2012
Ort: Kleve Niederrhein links am Deich
Beiträge: 2.874
Boot: Segelboot " Tante T"
7.993 Danke in 2.799 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Skipper1964 Beitrag anzeigen
Wenn dein Szenario im Geltungsbereich der Binnenschiffahrtsstraßen-Ordnung stattfindet und du gem. § 1.02 BinSchStrO der Schiffsführer bist, hast du gem. §1.09 sicherszustellen, dass das Ruder mit einer hierfür geeigneten Person im Alter von mindestens 16 Jahren besetzt ist.

Übernimmt dein kleiner Bruder ohne Aufforderung das Ruder, bist du dieser "Sicherstellung" eindeutig nicht nachgekommen (sonst hätte er das Ruder ja gar nicht übernehmen können, weil da ja die geforderte Person am Ruder stehen würde).

Damit hast du als Schiffsführer einen Verstoß begangen, der nach Bußgeldkatalog BVKatBin-See TBNR 22.210910 verfolgt wird und 55-250 € kostet.
Moment
Ich als 16 jähriger Schiffsführer darf aber meinem Vater das Ruder übergeben. In der Konstellation ist davon auszugehen das der Vater geeignet ist. Jetzt geht ich auf den Gott ich, die Sitzung dauert etwas länger wie gedacht. In der Zwischenzeit jedoch übergibt der Vater das Ruder an den kleinen Bruder, ohne mein Wissen oder selbstverständliche Annahme.
Oder mein Vater entzieht mir aus elterlicher Sorge heraus das Ruder (subjektiver Notfall) und übergibt das meinem kleinem Bruder weil der kann das.
Ich glaub,das ist je Konstellation wo du Nen Juraseminar mit bespaßen kannst!.
__________________
Geschafft ! 2025 werden wir mehr CO2 in der Luft haben wie der bisherige Höchststand vor3,3Mill Jahren. War bisher die heißeste Zeit der Erde
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #9  
Alt 27.05.2018, 12:14
Pepper Pepper ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 19.11.2016
Beiträge: 2.319
4.546 Danke in 1.832 Beiträgen
Standard

Nicht wirklich. Wenn der Vater als vom Schiffsführer bestimmter Rudergänger das Ruder an den kleinen Bruder übergibt während der Schiffssführer kacken ist, dann ist der Vater kein geeigneter Rudergänger nach § 1.09 gewesen.

... Wird mir zu jeckig, bin raus ...
Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 27.05.2018, 12:25
Benutzerbild von Bergi00
Bergi00 Bergi00 ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 16.07.2017
Ort: Spandau
Beiträge: 4.647
Boot: MY ZELAZKO , Cobra Futura 36
Rufzeichen oder MMSI: DB 4948
9.166 Danke in 3.777 Beiträgen
Standard

Trollverdacht

Gruß Bergi
__________________
Gruß Bergi :

Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf

Erstes BF-Binnen-Sommertreffen 2024 hier anmelden
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=329810
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #11  
Alt 27.05.2018, 12:56
Benutzerbild von ChrAK78
ChrAK78 ChrAK78 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 28.10.2014
Ort: nicht weit von der mittleren Spree
Beiträge: 1.490
Boot: Trainer III
1.943 Danke in 786 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Skipper1964 Beitrag anzeigen
.... während der Schiffssführer kacken ist, dann ist der Vater kein geeigneter Rudergänger nach § 1.09 gewesen...
Der Schiffsführer muss aber auch bei Fahrt mit Rudergänger selbst in greifbarer Nähe bleiben, also jederzeit in das Werk des Rudergänger eingreifen können.
Also, kacken gehen ist nicht!

Nein, ich sehe da keinen Trollverdacht in diesem Thread, zu dessen Thema es schon mehrere Threads mit ähnlichen Inhalt gab.
Die Frage stellen sich Freizeit-Bootsführer ja auch immer wieder, bzw. werden damit konfrontiert, wenn kleine Kinder an Bord sind und diese ganz lieb fragen, ob sie auch mal dürfen. Manche sehen das nicht so streng, wie beim Autofahren und nehmen den 5-jährigen auf den Schoß, damit der kleine am Lenkrad drehen kann, aber die WSP könnte das wieder anders sehen und gnadenlos ahnden.
Mit Zitat antworten top
  #12  
Alt 27.05.2018, 15:11
Dominic Dominic ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 23.07.2003
Ort: Niederrhein
Beiträge: 764
1.129 Danke in 415 Beiträgen
Dominic eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Hallo,
natürlich kann er auf den Pott gehen, in der gewerblichen Schifffahrt tragen die Schiffsführer i.d.R. ja auch keinen Katheter.
Man bleibt halt "nur" als Schiffsführer für die Besetzung des Ruders letztendlich verantwortlich. Diese Verantwortung kann ich auch nicht auf Dritte (in diesem Fall den Vater, als von mir bestimmten Rudergänger) übertragen.
Gleiches gilt, wenn ich das Kind als Rudergänger auf dem Schoss habe. Da ich ja weiterhin die nötige Gewalt über Kurs und Geschwindigkeit direkt ausüben kann, bleibe ich Rudergänger.

Bis dann

Dominic
__________________
- Schleusenwärter sind auch Menschen -
www.binnenschifferforum.com
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #13  
Alt 27.05.2018, 18:38
Extrolon Extrolon ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 27.05.2018
Beiträge: 7
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard Re:

Danke für die Antworten, war ja nur hypothetisch ;)

Werde nächste Woche zur Bootsfahrschule gehen und übernächste Woche dann die SBF Binnen Prüfung machen, wünscht mir Glück

LG
Mit Zitat antworten top
  #14  
Alt 27.05.2018, 18:54
Benutzerbild von Heliklaus
Heliklaus Heliklaus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 18.05.2014
Ort: Eich / Rhein-km 466
Beiträge: 3.671
Boot: Freedom 200sc / Jetski SeaDoo SP
6.152 Danke in 2.606 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
Hallo,
natürlich kann er auf den Pott gehen, in der gewerblichen Schifffahrt tragen die Schiffsführer i.d.R. ja auch keinen Katheter.


Dominic
Hi,
es geht aber hier nicht um "gewerblich".
Du musst als FS-Inhaber (Bootsführer) immer sofort eingreifen können. Also, Kacken, oder mal in die Kajüte gehen ein Kaffee kochen, ist nicht.
__________________
Gruß, Klaus

PMR Infos
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949
PMR Wimpel bestellen:
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943
Mit Zitat antworten top
  #15  
Alt 27.05.2018, 19:42
Benutzerbild von ChrAK78
ChrAK78 ChrAK78 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 28.10.2014
Ort: nicht weit von der mittleren Spree
Beiträge: 1.490
Boot: Trainer III
1.943 Danke in 786 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Heliklaus Beitrag anzeigen
Du musst als FS-Inhaber (Bootsführer) immer sofort eingreifen können. Also, Kacken, oder mal in die Kajüte gehen ein Kaffee kochen, ist nicht.
Sagen wir mal so: Der Bootsführer muss die Situation selbst einschätzen können, ob und wie weit und lange er sich vom Steuer entfernt. Und vor allem sich bewusst sein, welche Folgen es für ihn hat, wenn was schiefgeht (unabhängig davon, ob sich das Alter des Rudergänger im gesetzlichen Rahmen bewegt oder nicht).
Im Zweifel also Fahrt einstellen (Anker werfen) oder den eigenen Interessen lieber später nachgehen, wenn die für die Dauer der Abwesenheit vorliegende Strecke überschaubarer mit weniger Verkehr ist.
Mit Zitat antworten top
  #16  
Alt 27.05.2018, 20:13
Benutzerbild von Breezer
Breezer Breezer ist offline
Commander
 
Registriert seit: 07.01.2007
Ort: Schwalmtal / Ca'n Pastilla
Beiträge: 393
Boot: Beneteau First 26 / Bombard AX
710 Danke in 291 Beiträgen
Standard

Was ist denn aber, wenn der Rudergänger ebenfalls alle erforderlichen Scheine besitzt. Dann kann doch de Schiffsführer sich wohl mal zurück ziehen. Ist zwar OT, aber bei uns regelmäßig einmal im Jahr der Fall, wenn wir mit ein paar Freunden eine Segelyacht chartern und auf Törn gehen.

Von 8 Leuten besitzen 5 den Bootsführerschein. Trotzdem wird einer, wie es sich gehört, als Schiffsführer bestimmt. Der muss doch dann wohl nicht immer eingreifen können, wenn ein Führerscheininhaber am Ruder steht.

Achim
Mit Zitat antworten top
  #17  
Alt 27.05.2018, 21:03
Dominic Dominic ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 23.07.2003
Ort: Niederrhein
Beiträge: 764
1.129 Danke in 415 Beiträgen
Dominic eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Hallo,
Zitat:
Zitat von Heliklaus Beitrag anzeigen
Hi,
es geht aber hier nicht um "gewerblich".
Du musst als FS-Inhaber (Bootsführer) immer sofort eingreifen können. Also, Kacken, oder mal in die Kajüte gehen ein Kaffee kochen, ist nicht.
wo liegt denn der Unterschied zwischen Sport- und Gewerbeschifffahrt in Bezug auf die Vorschriften zur Besetzung des Ruders und der Rolle des Schiffsführers ?

Es ist übrigens egal, ob der Rudergänger auch einen Befähigungsnachweis (Führerschein/Patent) besitzt. Das ist höchstens bei einem möglichen Fehlverhalten innerhalb dessen Verantwortungsbereich für die Strafzumessung interessant ("...als Befähigter hätten sie ja wissen müssen...etc.).

Bis dann

Dominic
__________________
- Schleusenwärter sind auch Menschen -
www.binnenschifferforum.com
Mit Zitat antworten top
  #18  
Alt 28.05.2018, 12:44
Benutzerbild von mikel_f
mikel_f mikel_f ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 22.09.2009
Ort: 31319 Sehnde
Beiträge: 217
Boot: VIKING22 twinMot ; SEALINE CONTI 18 ; Jonker Paans AMULET VLET 800AK
169 Danke in 109 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Extrolon Beitrag anzeigen
Danke für die Antworten, war ja nur hypothetisch ;)

Werde nächste Woche zur Bootsfahrschule gehen und übernächste Woche dann die SBF Binnen Prüfung machen, wünscht mir Glück

LG

Moin Extrolon (?? , deine Eltern haben Humor bei dem Namen)


Da ja wohl sonst keiner auf deinen Kommentar eingeht , dann wenigstens von mir viel Glück für deine Prüfung und viel Spass danach beim Bootfahren mit der Familie !!


Gruß
Michael
Mit Zitat antworten top
  #19  
Alt 28.05.2018, 15:16
Benutzerbild von aunt t
aunt t aunt t ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 30.01.2012
Ort: Kleve Niederrhein links am Deich
Beiträge: 2.874
Boot: Segelboot " Tante T"
7.993 Danke in 2.799 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Extrolon Beitrag anzeigen
Danke für die Antworten, war ja nur hypothetisch ;)

Werde nächste Woche zur Bootsfahrschule gehen und übernächste Woche dann die SBF Binnen Prüfung machen, wünscht mir Glück

LG
Moin
Nee, Glück brauchst du nicht bei der Prüfung. (Etwas) Wissen und Üben brauchst du. Von daher:
Viel Erfolg.
__________________
Geschafft ! 2025 werden wir mehr CO2 in der Luft haben wie der bisherige Höchststand vor3,3Mill Jahren. War bisher die heißeste Zeit der Erde
Mit Zitat antworten top
  #20  
Alt 28.05.2018, 19:37
Extrolon Extrolon ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 27.05.2018
Beiträge: 7
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard Danke

Danke euch
Mit Zitat antworten top
  #21  
Alt 29.05.2018, 12:47
Benutzerbild von onkelrocco
onkelrocco onkelrocco ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 17.06.2015
Ort: Randberlin Nordost
Beiträge: 4.022
Boot: Cruisers Yachts Rogue 2470 | Shetland 570
3.469 Danke in 2.031 Beiträgen
Standard

Darf ein "verantwortlicher Schiffsführer" eigentlich ein Nickerchen machen, wenn er einen geeigneten Rudergänger bestimmt hat?
__________________
Grüße aus Randberlin, Rocco

"Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh
Mit Zitat antworten top
  #22  
Alt 29.05.2018, 13:58
Benutzerbild von Emotion
Emotion Emotion ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.05.2005
Ort: Boote-Forum
Beiträge: 12.060
Boot: Southerly 32, ZAR 53 Yamaha 115PS
28.438 Danke in 11.444 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von onkelrocco Beitrag anzeigen
Darf ein "verantwortlicher Schiffsführer" eigentlich ein Nickerchen machen, wenn er einen geeigneten Rudergänger bestimmt hat?

Ja sicher, oder meinst du der Kapitän eines Frachters schläft nie?

Meine Frau und ich wechseln uns teilweise auch am Steuer ab und der andere schläft.


Einige fahren sogar Einhand um die Welt und schlafen während der Fahrt...
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
__________________
(Stan 4 / Abt. FW)
Mit Zitat antworten top
  #23  
Alt 29.05.2018, 18:25
Benutzerbild von ChrAK78
ChrAK78 ChrAK78 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 28.10.2014
Ort: nicht weit von der mittleren Spree
Beiträge: 1.490
Boot: Trainer III
1.943 Danke in 786 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Ja sicher, oder meinst du der Kapitän eines Frachters schläft nie?

Meine Frau und ich wechseln uns teilweise auch am Steuer ab und der andere schläft.
Auweia!
Auf Frachtschiffen ist mindesten eine weitere Persone, die befugt ist, das Schiff zu führen. Der erste Offizier hat fast das gleiche Patent wie der Kapitän, der wiederum lediglich etwas mehr zu sagen hat.
Auf einem Sportboot würde ich höchstens auf See schlafen gehen, binnen kommt sowas nicht in Frage, einen Rudergänger/in ohne eigenes Patent das Steuer zu überlassen, nur damit ich schlafen und scheissen kann.
Mit Zitat antworten top
  #24  
Alt 29.05.2018, 18:46
Benutzerbild von Balu2000
Balu2000 Balu2000 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 31.10.2007
Ort: Lübz
Beiträge: 2.110
Boot: Revel Craft
Rufzeichen oder MMSI: "Hallo"
2.636 Danke in 1.469 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
... nur damit ich schlafen und scheissen kann.

Also Ausdrücke sind das hier....
Es heißt pennen und nicht schlafen...
__________________
MfG Roland

"Geht nicht" gibt´s nicht!
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #25  
Alt 04.06.2018, 12:11
Benutzerbild von onkelrocco
onkelrocco onkelrocco ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 17.06.2015
Ort: Randberlin Nordost
Beiträge: 4.022
Boot: Cruisers Yachts Rogue 2470 | Shetland 570
3.469 Danke in 2.031 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Ja sicher, oder meinst du der Kapitän eines Frachters schläft nie?
Ich gehe davon aus, dass da nicht nur einer an Bord ist, der das Schiff offiziell führen darf.

Ich rede hingegen von Binnen, einem Sportboot und einem Rudergänger ohne eigenem SBF. In einfachen Worten: Darf ich schlafen während mein Weib - als von mir bestimmter Rudergänger - das Boot fährt?
__________________
Grüße aus Randberlin, Rocco

"Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh
Mit Zitat antworten top
Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 26 von 26



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Land unter !! Mercruiser 3.0 / 130 HP war ca. 3 Std. unter Wasser !! capitano02 Motoren und Antriebstechnik 131 26.10.2015 21:11
Steuermann und Rudergänger williderwattwurm Allgemeines zum Boot 11 20.03.2015 17:33
Festplatte unter Linux lauter als unter Windows Bomber Kein Boot 7 27.02.2007 15:13


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 12:13 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.