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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Steuermann unter 16
Hallo,
stellen wir uns mal folgendes Szenario vor: Ich, selbst 16, besitze einen gültigen Sportboot Führerschein. Meine Eltern dürften das Boot steuern solange ich der verantwortliche Bootsführer bin. Was passiert wenn mein kleiner Bruder 12 bzw. 13 ohne meine Aufforderung das Steuer übernimmt obwohl er noch nicht 16 Ist? Wer würde bei einer Kontrolle haften? Ich der Führerschein-Inhaber, unsere Eltern oder er selbst? LG |
#2
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Binnen nur du.
Auf See gibt es diese Altersmindestangabe nicht.
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MfG Roland "Geht nicht" gibt´s nicht!
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#3
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Ohne die Aufforderung des verantwortlichen Bootsführer hat eigentlich keiner eigenmächtig das Steuer zu übernehmen.
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#4
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Ich hab segeln gelernt bevor ich laufen konnte, beim spielen "schiffe versenken"
wurden die eltern haftbar gemacht
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#5
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Wenn dein Szenario im Geltungsbereich der Binnenschiffahrtsstraßen-Ordnung stattfindet und du gem. § 1.02 BinSchStrO der Schiffsführer bist, hast du gem. §1.09 sicherszustellen, dass das Ruder mit einer hierfür geeigneten Person im Alter von mindestens 16 Jahren besetzt ist.
Übernimmt dein kleiner Bruder ohne Aufforderung das Ruder, bist du dieser "Sicherstellung" eindeutig nicht nachgekommen (sonst hätte er das Ruder ja gar nicht übernehmen können, weil da ja die geforderte Person am Ruder stehen würde). Damit hast du als Schiffsführer einen Verstoß begangen, der nach Bußgeldkatalog BVKatBin-See TBNR 22.210910 verfolgt wird und 55-250 € kostet.
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#6
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Was haben wir doch für ein entspanntes Hobby...
Ich empfehle zusätzlich zum Führerschein einfach noch ein Jura Studium
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Cheers, Ingo
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#7
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Zitat:
Es ist alles gesagt, ohne persönliche Meinung oder Beleidigung. DANKE! Gruß Jan Gesendet von meinem ZTE BLADE A0620 mit Tapatalk
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hier könnte etwas sinnvolles stehen. Ein Bier zum Beispiel
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#8
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Zitat:
Ich als 16 jähriger Schiffsführer darf aber meinem Vater das Ruder übergeben. In der Konstellation ist davon auszugehen das der Vater geeignet ist. Jetzt geht ich auf den Gott ich, die Sitzung dauert etwas länger wie gedacht. In der Zwischenzeit jedoch übergibt der Vater das Ruder an den kleinen Bruder, ohne mein Wissen oder selbstverständliche Annahme. Oder mein Vater entzieht mir aus elterlicher Sorge heraus das Ruder (subjektiver Notfall) und übergibt das meinem kleinem Bruder weil der kann das. Ich glaub,das ist je Konstellation wo du Nen Juraseminar mit bespaßen kannst!.
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Geschafft ! 2025 werden wir mehr CO2 in der Luft haben wie der bisherige Höchststand vor3,3Mill Jahren. War bisher die heißeste Zeit der Erde
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#9
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Nicht wirklich. Wenn der Vater als vom Schiffsführer bestimmter Rudergänger das Ruder an den kleinen Bruder übergibt während der Schiffssführer kacken ist, dann ist der Vater kein geeigneter Rudergänger nach § 1.09 gewesen.
... Wird mir zu jeckig, bin raus ... |
#10
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Trollverdacht
Gruß Bergi
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Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf Erstes BF-Binnen-Sommertreffen 2024 hier anmelden https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=329810
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#11
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Zitat:
Also, kacken gehen ist nicht! Nein, ich sehe da keinen Trollverdacht in diesem Thread, zu dessen Thema es schon mehrere Threads mit ähnlichen Inhalt gab. Die Frage stellen sich Freizeit-Bootsführer ja auch immer wieder, bzw. werden damit konfrontiert, wenn kleine Kinder an Bord sind und diese ganz lieb fragen, ob sie auch mal dürfen. Manche sehen das nicht so streng, wie beim Autofahren und nehmen den 5-jährigen auf den Schoß, damit der kleine am Lenkrad drehen kann, aber die WSP könnte das wieder anders sehen und gnadenlos ahnden. |
#12
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Hallo,
natürlich kann er auf den Pott gehen, in der gewerblichen Schifffahrt tragen die Schiffsführer i.d.R. ja auch keinen Katheter. Man bleibt halt "nur" als Schiffsführer für die Besetzung des Ruders letztendlich verantwortlich. Diese Verantwortung kann ich auch nicht auf Dritte (in diesem Fall den Vater, als von mir bestimmten Rudergänger) übertragen. Gleiches gilt, wenn ich das Kind als Rudergänger auf dem Schoss habe. Da ich ja weiterhin die nötige Gewalt über Kurs und Geschwindigkeit direkt ausüben kann, bleibe ich Rudergänger. Bis dann Dominic
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#13
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Re:
Danke für die Antworten, war ja nur hypothetisch ;)
Werde nächste Woche zur Bootsfahrschule gehen und übernächste Woche dann die SBF Binnen Prüfung machen, wünscht mir Glück LG |
#14
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Zitat:
es geht aber hier nicht um "gewerblich". Du musst als FS-Inhaber (Bootsführer) immer sofort eingreifen können. Also, Kacken, oder mal in die Kajüte gehen ein Kaffee kochen, ist nicht.
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#15
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Zitat:
Im Zweifel also Fahrt einstellen (Anker werfen) oder den eigenen Interessen lieber später nachgehen, wenn die für die Dauer der Abwesenheit vorliegende Strecke überschaubarer mit weniger Verkehr ist. |
#16
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Was ist denn aber, wenn der Rudergänger ebenfalls alle erforderlichen Scheine besitzt. Dann kann doch de Schiffsführer sich wohl mal zurück ziehen. Ist zwar OT, aber bei uns regelmäßig einmal im Jahr der Fall, wenn wir mit ein paar Freunden eine Segelyacht chartern und auf Törn gehen.
Von 8 Leuten besitzen 5 den Bootsführerschein. Trotzdem wird einer, wie es sich gehört, als Schiffsführer bestimmt. Der muss doch dann wohl nicht immer eingreifen können, wenn ein Führerscheininhaber am Ruder steht. Achim |
#17
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Hallo,
Zitat:
Es ist übrigens egal, ob der Rudergänger auch einen Befähigungsnachweis (Führerschein/Patent) besitzt. Das ist höchstens bei einem möglichen Fehlverhalten innerhalb dessen Verantwortungsbereich für die Strafzumessung interessant ("...als Befähigter hätten sie ja wissen müssen...etc.). Bis dann Dominic |
#18
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Zitat:
Moin Extrolon (?? , deine Eltern haben Humor bei dem Namen) Da ja wohl sonst keiner auf deinen Kommentar eingeht , dann wenigstens von mir viel Glück für deine Prüfung und viel Spass danach beim Bootfahren mit der Familie !! Gruß Michael |
#19
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Zitat:
Nee, Glück brauchst du nicht bei der Prüfung. (Etwas) Wissen und Üben brauchst du. Von daher: Viel Erfolg.
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Geschafft ! 2025 werden wir mehr CO2 in der Luft haben wie der bisherige Höchststand vor3,3Mill Jahren. War bisher die heißeste Zeit der Erde |
#20
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Danke
Danke euch
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#21
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Darf ein "verantwortlicher Schiffsführer" eigentlich ein Nickerchen machen, wenn er einen geeigneten Rudergänger bestimmt hat?
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#22
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Zitat:
Ja sicher, oder meinst du der Kapitän eines Frachters schläft nie? Meine Frau und ich wechseln uns teilweise auch am Steuer ab und der andere schläft. Einige fahren sogar Einhand um die Welt und schlafen während der Fahrt...
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#23
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Zitat:
Auf Frachtschiffen ist mindesten eine weitere Persone, die befugt ist, das Schiff zu führen. Der erste Offizier hat fast das gleiche Patent wie der Kapitän, der wiederum lediglich etwas mehr zu sagen hat. Auf einem Sportboot würde ich höchstens auf See schlafen gehen, binnen kommt sowas nicht in Frage, einen Rudergänger/in ohne eigenes Patent das Steuer zu überlassen, nur damit ich schlafen und scheissen kann. |
#24
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Also Ausdrücke sind das hier.... Es heißt pennen und nicht schlafen...
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MfG Roland "Geht nicht" gibt´s nicht! |
#25
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Ich gehe davon aus, dass da nicht nur einer an Bord ist, der das Schiff offiziell führen darf.
Ich rede hingegen von Binnen, einem Sportboot und einem Rudergänger ohne eigenem SBF. In einfachen Worten: Darf ich schlafen während mein Weib - als von mir bestimmter Rudergänger - das Boot fährt?
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
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