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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 16.07.2018, 08:13
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santhos santhos ist offline
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Zahl die Strafe, billiger wird es nicht eher ein vielfaches davon...und außerdem wird hier wieder massiv Speicherplatz vergeudet.
__________________
Grüße
Michael

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  #52  
Alt 16.07.2018, 08:22
Benutzerbild von havelwu
havelwu havelwu ist offline
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Sind wir doch mal ehrlich, in dem Bereichen wo die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h begrenzt ist sind meist Anlagen wie Stege, empfindliche Ufer, evtl. Wettkampf Bahnen für Ruderer usw, usw.
Wenn man da noch im Gleiten ankommt und erst dann in Verdrängerfahrt geht gib es eine schöne Welle ! Also vorher denken und sehen!
Außerdem bin ich der Meinung, daß man da mit den 50.- € noch gut bedient ist. Also einfach zahlen.
__________________
.............................
LG
Uwe
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  #53  
Alt 16.07.2018, 08:40
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Trikeflieger2 Trikeflieger2 ist offline
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Hallo,

zuerst einmal, die 50,- sind ein Schnäppchen.

Aber wie einige schon gesagt haben: Nicht zahlen, klagen und hier weiter berichten. Jetzt kommt langsam das Sommerloch und etwas Unterhalten finde ich gut.

Und ich finde die Wapo gut und kann mich nicht beschweren, irgendwann schon mal ungerechtfertigt behandelt worden zu sein. Einmal unwissend zu schnell gewesen, 30,- gezahlt und froh gewesen, nette Beamte vor mir gehabt zu haben. Hätten auch 200,- verlangen können. Einmal unwissend ans Ufer gefahren, wo es nicht erlaubt war. 25,- gezahlt und gut war.

Die Wapo schlechtreden, tun doch nur die, die sich nicht an die Vorschriften halten wollen. Gut, wenn die dann zur Kasse gebeten werden, sonst macht irgendwann jeder nur noch das was er will. Ganz aktuell am Wochenenden in Heidelberg: Die Wapo regelt den Verkehr bei "Heidelberg in Flammen". Alles lief super entspannt ab. Einpaar Wenige, die gemeint haben, Vorschriften und Gesetze muss man nicht beachten, wurden zur Kasse gebeten.

Gruß Axel
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  #54  
Alt 16.07.2018, 08:47
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Zitat:
Zitat von Märchenprinz Beitrag anzeigen
... Ist mir in Österreich passiert. ....
Übrigens für den Autoverkehr in Ö:
https://www.welt.de/motor/news/artic...empolimit.html
Zitat:
Vorsicht gilt bei Reisen über Österreichs Autobahnen. Anders als in Deutschland wird nicht nur geblitzt, sondern auch geschätzt.
Österreichische Polizisten dürfen unter bestimmten Voraussetzungen die Tempoüberschreitung von Fahrzeugen schätzen. So muss etwa die Beobachtung des Fahrzeuges über eine Strecke von mindestens 100 Metern stattfinden und festgestellt werden dürfen nur Geschwindigkeitsüberschreitungen bis zu 30 km/h. Da Polizisten in der Regel mit einem mobilen Radar oder Lasern die Geschwindigkeit messen, kommt das Schätzen in der Praxis aber nur noch in Einzelfällen vor, teilt der ADAC mit.
und
https://www.stadtzeitung.de/augsburg-city/lokales/tempolimit-darf-geschaetzt-werden-d20626.html

Zitat:
Tempolimit darf geschätzt werden
In Deutschland undenkbar, doch in Österreich an der Tagesordnung. So können Polizisten aus dem Habsburger Land Geschwindigkeiten schätzen anstatt zu messen. ...
Rote Autos gefühlt schneller
Auch wenn man es wissenschaftlich nicht genau erklären kann, sind bei der Schätzung rote Autos immer zu schnell.
BTW: Hast Du vielleicht ein rotes Boot?
__________________
Liebe Grüße
Mattze

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  #55  
Alt 16.07.2018, 08:50
Der_Stefan Der_Stefan ist offline
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Was mir in solchen Situationen immer auch die Nerven geht, sind die ständigen Rufe "Wegelagerer". Da macht jemand einen Fehler uns statt einen Hintern in der Hose zu haben, wird gejammert und die Schuld bei anderen gesucht.

Erst vor wenigen Wochen: Kindergarten, Zone 30 morgens um 08:00 Uhr. Radarkontrolle. Und dann rast da ein Idiot mit 60 durch und beleidigt die Kontrolleure auch noch ... auch das Wort "Wegelagerer" fiel mal wieder.

Von mir aus ... hätten Sie dem auch für ein Jahr die Karte knipsen können.
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  #56  
Alt 16.07.2018, 08:55
Eiderhopper Eiderhopper ist offline
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Moin,
leider verwässert mal wieder die Disskussion. Ursprungsfrage: Darf die Wapo schätzen. Dan hat Märchenprinz gleich nachgelegt und die Disskussion in Richtung Abzocke hinterm Schild umgelenkt-ist ein anderes Thema.
Meine Meinung zu 2 : Das Schild sieht man ( hoffentlich) rechtzeitig und muss rechtzeitig vom Gas gehen. Ob Geschwindigkeit geschätzt werden darf? Das ist die eigentlich Frage.
Die Gleitfahrt ist natürlich ein treffliches Indiz für eine Geschwindigkeit über 10 KM/h.
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  #57  
Alt 16.07.2018, 09:04
billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Eiderhopper Beitrag anzeigen
Moin,
leider verwässert mal wieder die Disskussion. Ursprungsfrage: Darf die Wapo schätzen. Dan hat Märchenprinz gleich nachgelegt und die Disskussion in Richtung Abzocke hinterm Schild umgelenkt-ist ein anderes Thema.
Meine Meinung zu 2 : Das Schild sieht man ( hoffentlich) rechtzeitig und muss rechtzeitig vom Gas gehen. Ob Geschwindigkeit geschätzt werden darf? Das ist die eigentlich Frage.
Die Gleitfahrt ist natürlich ein treffliches Indiz für eine Geschwindigkeit über 10 KM/h.
und ob 50 oder 100m hinter dem Schild ist unerheblich ... die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt ab dem Schild..

Auch auf deutschen Gewässern wird schon mal aufgrund der Tatsache das ein Boot gleitet ein Bußgeld ausgesprochen wenn dort eine Geschwindigkeitsbeschränkung besteht...
Wurde ja auch hier schon berichtet... dass dies auf der Müritz bereits der Fall war...
aber es ist dann wie im jetzigen Fall keine konkrete Geschwindigkeit vorgeworfen worden da ja keine gemessen wurde sondern es wird vorgeworfen dass man in Gleitfahrt unterwegs war und dies mit der erlaubten Geschwindigkeit nicht möglich ist...

Die Strafe ist dann ähnlich wie hier weit unter der Strafe die bei einer Messung rausgekommen wäre.

wie viel es Kosten kann hat ja schon jemand hier eingetragen...
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  #58  
Alt 16.07.2018, 09:40
diver berti diver berti ist offline
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Danke, danke Volker!!!
Diese Aussage trifft endlich "in`s Schwarze" !!!
Und JA, die Polizei darf eine unangemessene Geschwindigkeit feststellen und ahnden!
Ich hoffe, dass nun auch tatsächlich die letzten ein Einsehen haben und es dabei belassen!

diver berti
der zu seiner Verantwortung stehen würde!!
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  #59  
Alt 16.07.2018, 09:46
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
und ob 50 oder 100m hinter dem Schild ist unerheblich ... die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt ab dem Schild..
...
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber es könnte sein, dass dies nicht unbedingt so ist - jedenfalls nicht auf der Straße.
Vor einigen Jahren hat in Bremen ein Autofahrer erfolgreich gegen eine Geschwindigkeitskontrolle geklagt; seine Begründung lautete, dass der Blitzer nur wenige Meter hinter dem Schild der zug. Höchstgeschwindigkeit stand und den Autofahrern nicht zugemutet werden kann, in Höhe des Schildes praktisch eine "Vollbremsung" zu vollziehen. Die Aussage, dass eine Geschwindigkeit ab dem Schild erlaubt ist, ist natürlich richtig; gleichbedeutend ist aber auch, dass die vor dem Schild erlaubte Geschwindigkeit eben bis zu dem Schild erlaubt ist.
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  #60  
Alt 16.07.2018, 09:49
billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Visara Beitrag anzeigen
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber es könnte sein, dass dies nicht unbedingt so ist - jedenfalls nicht auf der Straße.
Vor einigen Jahren hat in Bremen ein Autofahrer erfolgreich gegen eine Geschwindigkeitskontrolle geklagt; seine Begründung lautete, dass der Blitzer nur wenige Meter hinter dem Schild der zug. Höchstgeschwindigkeit stand und den Autofahrern nicht zugemutet werden kann, in Höhe des Schildes praktisch eine "Vollbremsung" zu vollziehen. Die Aussage, dass eine Geschwindigkeit ab dem Schild erlaubt ist, ist natürlich richtig; gleichbedeutend ist aber auch, dass die vor dem Schild erlaubte Geschwindigkeit eben bis zu dem Schild erlaubt ist.
hier wird immer wieder der Straßenverkehr mit dem Schiffsverkehr verglichen... dieser Vergleich ist wie Äpfel mit Birnen Verglichen....
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  #61  
Alt 16.07.2018, 09:59
diver berti diver berti ist offline
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So, nun noch einmal:
Es muss keine konkrete Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen werden. Für ein Bußgeld ist die pol. Feststellung der
"unangemessenen Geschwindigkeit" ausreichend!!
Und die Gleitfahrt in einer Geschwindigkeitszone ist sicherlich durch einen Polizeibeamten leicht festzustellen und gerichtsverwertbar zu dokumentieren!

diver berti
der kein Wegelagerer ist
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  #62  
Alt 16.07.2018, 10:13
bernhardherr bernhardherr ist offline
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Über einen längeren Zeitraum betrachtet, sieht's doch in realiter so aus: 100x zu schnell gefahren, 1x erwischt. Macht 50 Cent/ Überschreitung. Die bezahl ich dann gerne.
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  #63  
Alt 16.07.2018, 10:14
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Urs Urs ist offline
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Zitat:
Zitat von Visara Beitrag anzeigen
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber es könnte sein, dass dies nicht unbedingt so ist - jedenfalls nicht auf der Straße.
Vor einigen Jahren hat in Bremen ein Autofahrer erfolgreich gegen eine Geschwindigkeitskontrolle geklagt; seine Begründung lautete, dass der Blitzer nur wenige Meter hinter dem Schild der zug. Höchstgeschwindigkeit stand und den Autofahrern nicht zugemutet werden kann, in Höhe des Schildes praktisch eine "Vollbremsung" zu vollziehen. Die Aussage, dass eine Geschwindigkeit ab dem Schild erlaubt ist, ist natürlich richtig; gleichbedeutend ist aber auch, dass die vor dem Schild erlaubte Geschwindigkeit eben bis zu dem Schild erlaubt ist.
Sorry, aber das kann ich mir nicht vorstellen, eine solche Aussage halte ich für Stammtisch-Wissen. Klar, Du hast Recht, die Geschwindigkeit gilt ja auch BIS zu dem Schild, aber es ist eben eine signalisierte Höchstgeschwindigkeit und nicht eine Mindestgeschwindigkeit. Da ist das Argument, es sei eine Vollbremsung nötig, um die Geschwindigkeit nach dem Schild einhalten zu können, doch wirklich lächerlich. Man darf ja grundsätzlich schon vor dem Schild verlangsamen, dafür gibt es keine Busse! Aber wenn Du eine Quelle hast, lasse ich mich gerne eines besseren belehren.

Aber um aufs Thema zurück zu kommen: In der Schweiz sind mir solche Fälle von geschätzter Geschwindigkeit auf Booten auch bekannt. Da wurde dann das Boot von der Polizei aufgeboten, und musste mit derselben Personenzahl beladen antraben! Daraufhin wurde nebenher gefahren, und das Wellenbild mit dem Wellenbild auf einem Foto (in dem Falle war es eine Anzeige durch eine Privatperson) abgeglichen. Sobald es gleich aussah, die Geschwindigkeit gemessen und entsprechend gebüsst.
Und Vorsicht: da ist man dann mit 50 Euro nicht mehr dabei!!!
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  #64  
Alt 16.07.2018, 10:29
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Zitat:
Zitat von Urs Beitrag anzeigen
Sorry, aber das kann ich mir nicht vorstellen, eine solche Aussage halte ich für Stammtisch-Wissen. Klar, Du hast Recht, die Geschwindigkeit gilt ja auch BIS zu dem Schild, aber es ist eben eine signalisierte Höchstgeschwindigkeit und nicht eine Mindestgeschwindigkeit. Da ist das Argument, es sei eine Vollbremsung nötig, um die Geschwindigkeit nach dem Schild einhalten zu können, doch wirklich lächerlich. Man darf ja grundsätzlich schon vor dem Schild verlangsamen, dafür gibt es keine Busse! Aber wenn Du eine Quelle hast, lasse ich mich gerne eines besseren belehren.

Das ist in sofern schwierig, als dass AB dem Schild die entsprechende Geschwindigkeit gilt.

Ausserdem darf ich natürlich keine Vollbremsung vollziehen, um z.B. von 100 auf 50 runterzubremsen, wenn ich damit andere Verkehrsteilnehmer behindere oder gefährde.


AB dem Schild gilt die geschwindigkeit und THEORETISCH kann direkt hinter dem Schild geblitzt werden.

Und wer beim Ortsschild (oder auf dem Wasser am enstrpechenden Schild) erst vom Gas geht und sich aus"rollen" lässt, ist selber schuld und soll nciht meckern.



Chrischan
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  #65  
Alt 16.07.2018, 11:22
Benutzerbild von peterk8
peterk8 peterk8 ist offline
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Zitat:
Zitat von Visara Beitrag anzeigen
... und den Autofahrern nicht zugemutet werden kann, in Höhe des Schildes praktisch eine "Vollbremsung" zu vollziehen. Die Aussage, dass eine Geschwindigkeit ab dem Schild erlaubt ist, ist natürlich richtig; gleichbedeutend ist aber auch, dass die vor dem Schild erlaubte Geschwindigkeit eben bis zu dem Schild erlaubt ist.

jetzt wird es langsam absurd .... man sieht das Schild ja vorher und hat seine Geschwindigkeit bis dahin eben so einzustellen ... so lernt man es auch in der Fahrschule und definitiv nichts anderes ... ja, es ist üblich, dass nicht direkt hinter einem Schild dann die Geschwindigkeit gemessen wird und ein Richter hat da im Einzelfall eventuell einen Ermessensspielraum ... aber grundsätzlich gilt ab einem Geschwindigkeitsgebotsschild die entsprechende Geschwindigkeit, die eben zuvor anzupassen ist ... wer das nicht kann, sollte seine Fähigkeit ein entsprechendes Fortbewegungsmittel zu führen, egal ob auf der Straße oder auf dem Wasser, untersuchen lassen ..

wie macht man es denn an einer roten Ampel? ... kann es da auch niemanden zugemutet werden genau in Höhe der Ampel zum Stehen zu kommen?
__________________
Viele Grüße, Peter

d.B.i.B./B.
der Bayer in Brandenburg / Berlin

Geändert von peterk8 (16.07.2018 um 11:49 Uhr)
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  #66  
Alt 16.07.2018, 11:32
Pobeda Pobeda ist offline
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Also ährlisch, wenn ich die Wahl habe zwischen
Zitat:
Zitat von jaha Beitrag anzeigen
Hier in Spandau fahren die Damen und Herren ... spazieren
und
Zitat:
Zitat von jaha Beitrag anzeigen
... fahren ... spazieren ... am Kottbusser Tor
entscheide ich mich auch eher für die Oberhavel inklusive der wichtigen Kontrollen vor der seit Wochen gesperrten Schleuse
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  #67  
Alt 16.07.2018, 11:52
achim1 achim1 ist gerade online
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Zitat:
Zitat von bernhardherr Beitrag anzeigen
Über einen längeren Zeitraum betrachtet, sieht's doch in realiter so aus: 100x zu schnell gefahren, 1x erwischt. Macht 50 Cent/ Überschreitung. Die bezahl ich dann gerne.
Das finde ich eigentlich die beste Rechnung

Wenn ich das für mich mal ausrechne: Gute 4000 h mit dem Verdränger in knapp 30 Jahren, da eine Knolle zu bekommen ist schon schwer. Aber ca. 500 h mit Sportbooten und gute 1000 h mit schnelleren Schlauchbooten und außer mal einen Anschiss noch nie Ärger gehabt. Also wenn ich mal eine Knolle bekomme, dann zahlen und lächeln. Auf der einen Seite ist es natürlich Glück wenn man noch nie Ärger hatte, auf der anderen Seite liegt es vielleicht aber auch daran das man sich nie grob falsch verhält. Ich fahre nur da unerlaubt zu schnell wo ich niemand störe oder gefährde, also alles mit einer Portion Umsicht und dann ist die Chance eine Knolle zu bekommen nicht so groß.
Der 2. Punkt ist das ich sonst jeder Kontrolle locker entgegensehen kann. Damit meine ich das ich mich außer an Geschwindigkeitsbegrenzungen an alle Vorschriften halte, also immer den Quickstepp am Arm, nie Alkohol am Steuer, Rettungswesten dabei, Feuerlöscher usw. Was solche Dinge angeht kann mir keiner was und darauf achtet die Rennleitung zumindestens in NL sehr stark.

Gruß Achim

Geändert von achim1 (16.07.2018 um 12:03 Uhr)
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  #68  
Alt 16.07.2018, 12:40
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von billi;
hier wird immer wieder der Straßenverkehr mit dem Schiffsverkehr verglichen... dieser Vergleich ist wie Äpfel mit Birnen Verglichen....
Wenn Du jetzt noch erläuterst, aus welchem Grund die Rechtsprechung für Geschwindigkeitsbegrenzungen auf dem Wasser in jedem Fall von der des Straßenverkehrs zu unterscheiden und in keinem Fall übertragbar ist, kann ich Deinen Einwand eventuell nachvollziehen.

Ich habe übrigens nichts miteinander verglichen.

Zitat:
Zitat von Urs Beitrag anzeigen
Sorry, aber das kann ich mir nicht vorstellen, eine solche Aussage halte ich für Stammtisch-Wissen.

...
Rechtsprechung hat bedauerlicherweise nur selten etwas mit Vorstellungskraft zu tun.


Zitat:
Zitat von YunLung Beitrag anzeigen
...
AB dem Schild gilt die geschwindigkeit und THEORETISCH kann direkt hinter dem Schild geblitzt werden.
Theoretisch ja. Aber es führt eben nicht in jedem Fall zum Erfolg.


Zitat:
Und wer beim Ortsschild (oder auf dem Wasser am enstrpechenden Schild) erst vom Gas geht und sich aus"rollen" lässt, ist selber schuld und soll nciht meckern.
Persönlich bin ich der gleichen Meinung. Die Rechtsprechung sieht das aber in einigen Bundesländern - fairerweise - anders.


Zitat:
Zitat von peterk8 Beitrag anzeigen
jetzt wird es langsam absurd .... man sieht das Schild ja vorher und hat seine Geschwindigkeit bis dahin eben so einzustellen ... so lernt man es auch in der Fahrschule und definitiv nichts anderes ... ja, es ist üblich, dass nicht direkt hinter einem Schild dann die Geschwindigkeit gemessen wird und ein Richter hat da im Einzelfall eventuell einen Ermessensspielraum ... aber grundsätzlich gilt ab einem Geschwindigkeitsgebotsschild die entsprechende Geschwindigkeit, die eben zuvor anzupassen ist ... wer das nicht kann, sollte seine Fähigkeit ein entsprechendes Fortbewegungsmittel zu führen, egal ob auf der Straße oder auf dem Wasser, untersuchen lassen ..

wie macht man es denn an einer roten Ampel? ... kann es da auch niemanden zugemutet werden genau in Höhe der Ampel zum Stehen zu kommen?
Ja nee, ist klar.


Vielleicht seht Ihr Euch mal den Inhalt dieses Links an.
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  #69  
Alt 16.07.2018, 12:49
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Grundsätzlich kann ich eine Diskussion um die Frage:
"Zulässigkeit der Ahndung einer konkreten oder geschätzten Geschwindigkeitsübertretung" fachlich nachvollziehen.
In diesem konkreten Fall wurde die geringstmögliche Strafe (nämlich 50€ für eine minimal überhöhte Geschwindigkeit) angesetzt, da gerade nicht klar war, wie schnell der Fahrer konkret war.
Dass eine Geschwindigkeitsübertretung vorliegt, ist wohl unstrittig, da eine Gleitfahrt wohl sonst nicht möglich sein kann.

Auch Polizisten und Richter haben einen gesunden Menschenverstand und auch einen Realitätsbezug. Es ist für mich unerklärlich, warum man hier über 50 € diskutieren muss. Man hat den Anschein, als stünde ab und zu der eigene Stolz der Selbstreflektion etwas im Wege..
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  #70  
Alt 16.07.2018, 12:59
billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Barracuda Beitrag anzeigen
Na ja, prinzipiell geb ich der Mehrheit hier auch Recht. Hab aber mit den Kameraden von der WaschPo auch schon die tollsten Sachen bezüglich Sog- und Wellenschlag erlebt. Erklärungen bezüglich Gleiter- und Verdrängerwelle bei Bergfahrt wurden einfach selbstherrlich abgewiegelt. Es blieb allerdings auch immer bei Ermahnungen.
Eine Verdrängerwelle ist höher aber langsamer und hat daher weniger Energie als eine schnelle niedrige Gleiterwelle.
Gerade beim Wasserbau ist das wichtig zu wissen...
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  #71  
Alt 16.07.2018, 13:17
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Ich finde diese Einstellung ernsthaft zum ko**en.
"Wo darf ein Blitzer aufgestellt werden"?
Allein die Frage ist hirnrissig. Und spiegelt die Ignoranz und Überheblichkeit manch eines Autofahrer (und vielleicht Bootfahrers) doch eindeutig wider.


Nicht, dass wir uns falsch verstehen:
ICH bin total gegen Geschwindigkeitsüberwachung!
ICH habe einige Knöllchen eingesteckt und mich nicht beschwert, weil ich wusste, dass ich schneller war als ich durfte.
Ich verstehe alle, die auch gegen "Wegelagerei" sind.


Aber Schuld ist man doch immer selbst.


Zum würgen finde ich dieses Drücken um die Verantwortung, meist noch in vollem Schuldbewusstsein.


Hatte so einen Fall in der nahen Verwandtschaft.
Dusseliger Typ an 3 aufeinanderfolgenden Tagen jeweils der gleichen Autobahnbrücke wegen zu geringem Abstand auf der linken Spur geblitzt worden.

Angedroht wegen Wiederholungstat war 1 Jahr Fahrverbot.
Zurecht.
Wer so dämlich ist und nach dem ersten Mal geblitzt werden (er hats gemerkt!) genauso weiter fährt, ist selbst schuld. Und wenn sich die Erninnerung nur kurz hgehalten hätte, hätte er sich ja am zweiten Tag beim zweiten (bemerkten) Blitzen vielleicht mal was merken sollen.
Nein, hat er nicht, dreimal hats geblitzt.


Und was kam dabei raus?
"Der Arme Junge" (O-Ton Mutter), der "ja auch irgendwie zu seiner Arbeit kommen muss", wurde vom RA rausgehauen, weil ein "mobiles Abstandmessgerät" nicht zumutbar an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen an der identische Stelle aufgebaut sein dürfe.


Kleine Geldstrafe fürs erste Mal.

Und alle haben sich gfreut.


Statt, dass Muddern ihrem idiontischen Sohn mal kräftig in den Hintern tritt, hat sie den RA bezahlt.
Und er lacht.


DIESE Einstellung geht hier mehrfach in dem Trööt aus Aussagen hervor und das kotzt mich an.


Zugeben, Zahlen, feddich.
Nächstes Mal wieder machen, oder sein lassen.
Aber nicht heulen.




Chrischan
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  #72  
Alt 16.07.2018, 13:33
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Die haben damals mit einem lächeln bezahlt
UND
Nicht geheult !

Russisches Schlauchboot durchfährt den Nord-Ostsee-Kanal in Rekordzeit
AUS DEM POLIZEIBERICHT
WSP-SH: Russisches Schlauchboot durchfährt den Nord-Ostsee-Kanal in Rekordzeit
26. Juni 2008 | 14:56 Uhr


Brunsbüttel (ots) - Ein 8,5 Meter langes Schlauchboot, motorisiert
mit einem 225 PS starken Außenbordmotor, hat am Donnerstag Vormittag
den NOK in Rekordzeit durchfahren.
Die Verkehrslenkung meldete den Flitzer mit dem Heimathafen St.
Petersburg der Wasserschutzpolizei in Brunsbüttel. An der
Brunsbütteler Kanalschleuse wurde das Boot durch die WSP Beamten
aufgestoppt. Die errechnete Durchschnittsgeschwindigkeit betrug 46
Km/h. Erlaubt sind jedoch lediglich 15 Km/h. Für die 98 Km lange
Strecke von Kiel nach Brunsbüttel benötigte die dreiköpfige Crew nur
1 Stunde und 50 Minuten, anstatt der üblichen 6 bis 7 Stunden.
Bevor die Besatzung die Weiterreise nach Gibraltar antreten durfte
zogen die WSP Beamten eine Sicherheitsleistung in Höhe von 300 Euro
ein und fertigten eine Anzeige gegen den Bootsführer.

http://www.shz.de/aus-dem-polizeiber...nal-in-re.htm
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Alt 16.07.2018, 13:38
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Heliklaus Heliklaus ist offline
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Zitat:
Zitat von YunLung Beitrag anzeigen
Ich finde diese Einstellung ernsthaft zum ko**en.
"Wo darf ein Blitzer aufgestellt werden"?
Allein die Frage ist hirnrissig. Und spiegelt die Ignoranz und Überheblichkeit manch eines Autofahrer (und vielleicht Bootfahrers) doch eindeutig wider.


Nicht, dass wir uns falsch verstehen:
ICH bin total gegen Geschwindigkeitsüberwachung!
ICH habe einige Knöllchen eingesteckt und mich nicht beschwert, weil ich wusste, dass ich schneller war als ich durfte.
Ich verstehe alle, die auch gegen "Wegelagerei" sind.


Aber Schuld ist man doch immer selbst.


Zum würgen finde ich dieses Drücken um die Verantwortung, meist noch in vollem Schuldbewusstsein.


Hatte so einen Fall in der nahen Verwandtschaft.
Dusseliger Typ an 3 aufeinanderfolgenden Tagen jeweils der gleichen Autobahnbrücke wegen zu geringem Abstand auf der linken Spur geblitzt worden.

Angedroht wegen Wiederholungstat war 1 Jahr Fahrverbot.
Zurecht.
Wer so dämlich ist und nach dem ersten Mal geblitzt werden (er hats gemerkt!) genauso weiter fährt, ist selbst schuld. Und wenn sich die Erninnerung nur kurz hgehalten hätte, hätte er sich ja am zweiten Tag beim zweiten (bemerkten) Blitzen vielleicht mal was merken sollen.
Nein, hat er nicht, dreimal hats geblitzt.


Und was kam dabei raus?
"Der Arme Junge" (O-Ton Mutter), der "ja auch irgendwie zu seiner Arbeit kommen muss", wurde vom RA rausgehauen, weil ein "mobiles Abstandmessgerät" nicht zumutbar an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen an der identische Stelle aufgebaut sein dürfe.


Kleine Geldstrafe fürs erste Mal.

Und alle haben sich gfreut.


Statt, dass Muddern ihrem idiontischen Sohn mal kräftig in den Hintern tritt, hat sie den RA bezahlt.
Und er lacht.


DIESE Einstellung geht hier mehrfach in dem Trööt aus Aussagen hervor und das kotzt mich an.


Zugeben, Zahlen, feddich.
Nächstes Mal wieder machen, oder sein lassen.
Aber nicht heulen.





Chrischan

Besser kann man es nicht schreiben
Ich verstehs auch nicht. Wo ist das Problem, an einem Schild oder Begrenzung das zu machen, das draufsteht?!
Selbe Spiel auf dem Wasser. Ob Sinn oder nicht, ist nicht die Frage.


Und ja, ich bin auch schon ab und an geblitzt worden. Und wisst ihr, wie ich reagiere? Ich sage mir "oh scheisse, ich Depp, selber Schuld". Warte auf die Zahlkarte und überweise das Geld. Das Leben kann in manchen Situationen so einfach sein.
Einige hier sind Notoriger, blind und rechthaberisch.


Und noch was, anzufechten, das der Blitzer 3m zu dicht an einem Schild steht ist einfach nur armselig.
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Gruß, Klaus

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Ist halt nicht leicht, wenn der stolze Skipper mit der Kapitänsmütze vor Frau und Kindern von der Ordnungsmacht auf einen Fehler hingewiesen wird.
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Gruß
Wolfgang
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Beim Nachdenken im Zusammenhang mit einigen Post in diesem Thread ist bei mir die Frage aufgetaucht, wie schnell man bei einem Boot in Gleitfahrt die Geschwindigkeit reduzieren kann?

Ich bin bislang nur Verdränger gefahren, daher fehlt mit mit Gleitern jegliche Erfahrung. Von Voll voraus auf Neutral (Gashebel) ist beim Verdränger eine recht schnelle Sache. Der Verdränger verliert dann auch zunächst recht schnell etwas an Geschwindigkeit.
Wie klappt das beim Gleiter? Kann man den Hebel auch recht schnell auf Neutral legen? Wie schnell verliert man dann an Geschwindigkeit? Oder zieht man den Hebel wegen der Fahrstabilität eher langsamer zurück?
__________________
Liebe Grüße
Mattze

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