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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 16.07.2018, 17:17
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cpro90 cpro90 ist offline
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Standard Tube ziehen

Moin zusammen,

ich würde gerne einen Tube kaufen, um auf den Wasserskistrecken (Main) ein wenig Spaß zu haben. Das Problem was ich habe: Ich bin der einzige, der einen SBF im Freundeskreis hat.

Der von mir bestimmte Rudergänger sei fähig und ich bin mit dem Boot über die Leine verbunden. Da kann ich mir gut vorstellen, dass das noch "on Board" gilt. Was aber wenn man runterfällt - das Boot haut ja nicht ab und ich kann Befehle als Skipper auch von paar Meter außerhalb des Bootes geben.

Ich kann mich leider nicht mehr an den genauen Wortlaut in den Schifffahrtsordnungen erinnern. Steht irgendwo fest geschrieben, dass der Skipper innerhalb der Rumpfkanten des Bootes sein muss oder kann er auch außerhalb sein und es ist nur relevant, dass der Rudergänger die Befehle vom Skipper erhalten kann?

Viele Grüße und Danke
Chris
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  #2  
Alt 16.07.2018, 17:50
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lalao0 lalao0 ist offline
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Standard

Der Schiffsführer muss während der Fahrt an Bord sein, auf schwimmenden Geräten ferner auch während des Betriebs.
Quelle

https://www.elwis.de/DE/Schifffahrts...1-02-node.html
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig
Hier geht´s zum Blog
http://wavuvi.over-blog.com/
Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden
https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container
WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro
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  #3  
Alt 16.07.2018, 17:55
Benutzerbild von Heliklaus
Heliklaus Heliklaus ist offline
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Standard

Ja, wenn du auf dem Tube sitzt oder auf Wasserski, biste keinesfalls "on board".
Du musst jederzeit eingreifen können.
Gesendet mit Tapatalk
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Gruß, Klaus

PMR Infos
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949
PMR Wimpel bestellen:
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943
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  #4  
Alt 16.07.2018, 17:59
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Sāmpēra Sāmpēra ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von cpro90 Beitrag anzeigen

Der von mir bestimmte Rudergänger sei fähig und ich bin mit dem Boot über die Leine verbunden. Da kann ich mir gut vorstellen, dass das noch "on Board" gilt.
Unglaublich auf was für Ideen du kommst
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Gruß,
Frank
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  #5  
Alt 16.07.2018, 18:16
Benutzerbild von Bergi00
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Wenn er sich die Leine um den Hals legt , dann bleibt er auch verbunden wenn er vom Tube runterfällt.......
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Gruß Bergi :

Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf

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  #6  
Alt 16.07.2018, 18:41
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Soweit ich das weiss fährt die Wapo nur hinterher solange der Skipper noch auf dem Tube sitzt. Inhaftiert den Rudergänger aber sofort sobald der Skipper vom Reifen fällt
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Gruß,
Frank
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  #7  
Alt 16.07.2018, 19:02
MarkusP MarkusP ist offline
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Chris, würd ich NIE machen...
Schon alleine meiner eigenen Gesundheit zu liebe. Alles ok, wenn es normal läuft. Kommt aber irgendwas ungeplantes, sprich es ergibt sich irgendein Problem, kann das ganz schnell ganz böse ausgehen.
Selbst mit Erfahrung kommt man doch mitunter auf dem Wasser immer mal in Situationen, die man eigentlich nicht wirklich braucht.
Selbst wenn es erlaubt wäre, wäre das für mich ein NoGo.

Gesendet mit meinen Wurschtfingern
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  #8  
Alt 16.07.2018, 19:55
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cpro90 cpro90 ist offline
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Nur weil der Rudergänger keinen Schein hat heißt das ja nicht, dass er weniger Ahnung hat als ich. Er fährt öfter und länger als ich. Und vielleicht auch besser. Aber ihm fehlt halt der Schein.

Es ging mir nur ums rechtliche, keineswegs darum, ob es riskant oder gefährlich wäre das ist es nämlich nicht.
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  #9  
Alt 16.07.2018, 19:58
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Dann soll er doch gerade den Schein machen, kostet doch kaum mehr als der Tube.
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #10  
Alt 16.07.2018, 20:00
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Zitat:
Zitat von lalao0 Beitrag anzeigen
Der Schiffsführer muss während der Fahrt an Bord sein, auf schwimmenden Geräten ferner auch während des Betriebs.
Quelle

https://www.elwis.de/DE/Schifffahrts...1-02-node.html
Das gilt auf der Mosel ;)

Und da steht außerdem: "Der Schiffsführer muss während der Fahrt an Bord sein, auf schwimmenden Geräten ferner auch während des Betriebs."

Soweit klar.

"In einem Schubverband benötigen die geschobenen Fahrzeuge keinen eigenen Schiffsführer, sondern unterstehen der Führung des schiebenden Fahrzeugs."

Denke das gilt auch für den Schleppverband (der Tube wird ja geschleppt). D.h. die darauf befindliche Person braucht keinen Schein.

Aber im Schleppverband gibt es ja auch nur EINEN Schiffführer. Und der dürfte demnach ja nicht auf dem geschleppten Fahrzeug sein, sondern nur auf dem Schlepper. Kann ich mir nicht vorstellen, dass das so ist. Ebensowenig beim Schubverband, da dürfte der Schiffführer dann auch nur im schiebenden Boot sein und nicht im geschobenen.

Und zuletzt: "Ist für stillliegende Fahrzeuge oder Schwimmkörper eine Person als Wache oder als Aufsicht nach § 7.08 bestellt, tritt diese Person an die Stelle des Schiffsführers."

Also beim Tube ziehen müssen ja so oder so 2 auf dem Boot sein. Rudergänger muss fahren, Wache muss nach Tube schauen. Und da steht es ja auch schon: Die Wache wird zum Schiffführer und ich gehe davon aus, dass diese dann die entsprechenden Scheine braucht
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  #11  
Alt 16.07.2018, 20:12
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lachshunter lachshunter ist offline
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Der Führerscheininhaber muss an Bord sein und jederzeit eingreifen können, da gibt es nicht den geringsten Zweifel und/oder Interpretationsspielraum. Lass es bleiben, steht schon Ärger drauf

Gruß, Frank.
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Egal wie schwer dein Problem ist, sich am Ellenbogen lecken ist schwerer!

Geändert von lachshunter (16.07.2018 um 22:09 Uhr) Grund: nochmal fett gemacht
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  #12  
Alt 16.07.2018, 20:16
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Zitat:
Zitat von lachshunter Beitrag anzeigen
Der Führerscheininhaber muss an Bord sein und jederzeit eingreifen können, da gibt es nicht den geringsten Zweifel und/oder Interpretationsspielraum. Lass es bleiben, steht schon Ärger drauf

Gruß, Frank.
Damit ist alles gesagt
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Gruß Stefan
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  #13  
Alt 16.07.2018, 20:16
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Zitat:
Zitat von cpro90 Beitrag anzeigen
Nur weil der Rudergänger keinen Schein hat heißt das ja nicht, dass er weniger Ahnung hat als ich. Er fährt öfter und länger als ich. Und vielleicht auch besser. Aber ihm fehlt halt der Schein.

Es ging mir nur ums rechtliche, keineswegs darum, ob es riskant oder gefährlich wäre das ist es nämlich nicht.

Zitat:
Zitat von cpro90 Beitrag anzeigen
Das gilt auf der Mosel ;)

Und da steht außerdem: "Der Schiffsführer muss während der Fahrt an Bord sein, auf schwimmenden Geräten ferner auch während des Betriebs."

Soweit klar.

"In einem Schubverband benötigen die geschobenen Fahrzeuge keinen eigenen Schiffsführer, sondern unterstehen der Führung des schiebenden Fahrzeugs."

Denke das gilt auch für den Schleppverband (der Tube wird ja geschleppt). D.h. die darauf befindliche Person braucht keinen Schein.

Aber im Schleppverband gibt es ja auch nur EINEN Schiffführer. Und der dürfte demnach ja nicht auf dem geschleppten Fahrzeug sein, sondern nur auf dem Schlepper. Kann ich mir nicht vorstellen, dass das so ist. Ebensowenig beim Schubverband, da dürfte der Schiffführer dann auch nur im schiebenden Boot sein und nicht im geschobenen.

Und zuletzt: "Ist für stillliegende Fahrzeuge oder Schwimmkörper eine Person als Wache oder als Aufsicht nach § 7.08 bestellt, tritt diese Person an die Stelle des Schiffsführers."

Also beim Tube ziehen müssen ja so oder so 2 auf dem Boot sein. Rudergänger muss fahren, Wache muss nach Tube schauen. Und da steht es ja auch schon: Die Wache wird zum Schiffführer und ich gehe davon aus, dass diese dann die entsprechenden Scheine braucht

Da Du eh Beratungsresistent bist und ihr so dufte Kerle seit, was sollen wir Dir für Ratschläge geben
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Grüßle
Chris ( der Schwabe )

48.77683°N, 9.54987°E

Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky )
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  #14  
Alt 16.07.2018, 20:35
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DbDdhkP, so sagt man bei uns
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Gruß Stefan
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  #15  
Alt 16.07.2018, 20:45
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Zitat:
Zitat von matsches Beitrag anzeigen
....DbDdhkP....
- hab ich seit der Kindheit nicht mehr gehört
Gruß, Reinhard
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  #16  
Alt 16.07.2018, 20:47
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Zitat:
Zitat von matsches Beitrag anzeigen
DbDdhkP, so sagt man bei uns
Für was steht P .
Den Rest habe ich verstanden .
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  #17  
Alt 16.07.2018, 20:48
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  #18  
Alt 16.07.2018, 20:49
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Zitat:
Zitat von cularis Beitrag anzeigen
Da Du eh Beratungsresistent bist und ihr so dufte Kerle seit, was sollen wir Dir für Ratschläge geben
Wo bin ich das bitte? Ich habe doch in meinem Beitrag geschrieben, dass ich in lalao0s Post den entsprechenden Passus gefunden habe.

Und meine Frage zielte darauf ab, was als "an Bord" gilt. Und Antworten wie "lass es bleiben" beantworten diese Frage schon gar nicht.

Ich finde es schade, dass in letzter Zeit ständig Threads totgeschwafelt werden und ab vom eigentlichen Thema die eigene Meinung kundgetan wird - die zwar gestattet ist, aber keineswegs der Threadbeantwortung dient.

Ich werde mich wieder eine Weile aus dem Forum zurückziehen, mich erneut ärgern, in einigen Monaten hier wieder antanzen wenn ich eine Frage habe und... mich dann wieder ärgern. 100%.

P.S. Wegen der Zweifel: Ich zweifle immer noch. Weil eben noch niemand mir irgendwo eine Quelle genannt hat, in der ein mit dem Boot verbundener Schwimmkörper (der Tube) nicht mehr als "an Bord" zählt und anders gehandhabt wird als ein Schleppverband.
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  #19  
Alt 16.07.2018, 21:04
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Mal ganz einfach, du hast doch einen Führerschein, ich frag mich gerade, was ihr da gelernt habt, uns wurde es schon vor einer Ewigkeit beigebracht, das der Bootsführer jeder Zeit eingreifen muss, wie willst du das machen, wenn du im Ring sitzt? per Wlan, oder Bluetooth
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Gruß Stefan
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  #20  
Alt 16.07.2018, 21:09
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Schon logisch, ja. Das mit dem "eingreifen" war mir entfallen, da ich meistens nicht selbst fahre und nie eingreifen musste
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Alt 16.07.2018, 21:11
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Frag doch die WaschPo ... dann bist du auf nummer sicher! ... das mach ich auch des öftern wenn was unklar ist. Meine ich ganz im ernst.



Bei uns am Main sind die sehr häufig vor Or zu sehen mit ihrem Boot.
__________________
Grüße
Michael

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  #22  
Alt 18.07.2018, 21:12
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Zitat:
Zitat von Michael.S Beitrag anzeigen
Frag doch die WaschPo ... dann bist du auf nummer sicher! ... das mach ich auch des öftern wenn was unklar ist. Meine ich ganz im ernst.



Bei uns am Main sind die sehr häufig vor Or zu sehen mit ihrem Boot.
Die Wapo fragen ob man auf nem Tube "an Bord" ist? Also wär ich der Wapo würd ich sofort den Führerschein von dem einziehen, der mich sowas fragt.
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Gruß,
Frank
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  #23  
Alt 18.07.2018, 21:53
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Zitat:
Zitat von Sāmpēra Beitrag anzeigen
Die Wapo fragen ob man auf nem Tube "an Bord" ist? Also wär ich der Wapo würd ich sofort den Führerschein von dem einziehen, der mich sowas fragt.
Also warum nicht die Rennleitung mal fragen, aber wir haben ja das BF.
__________________
Gruß Frank


Am Ende ist es egal, wie viele Atemzüge du gemacht hast, wichtig ist wie viele Momente dir den Atem geraubt haben.
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  #24  
Alt 18.07.2018, 22:03
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Sharpsolver Sharpsolver ist offline
Commander
 
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Hallo!

Ich weiss jetzt nicht, ob sich die Regeln hier zwischen Ö und D unterscheiden, aber ich habe gelernt, dass nicht nur der verantwortliche Schiffsführer an Bord (weder am Tube, noch auf Ski oder was auch immer) sein muss und im Ski/Tubebetrieb ZUSÄTZLICH eine dritte Person, die den Tuber /Skiläufer beobachtet. Somit ist euer Vorhaben zumindest in Österreich doppelt illegal und gefährlich obendrein!
__________________
LG aus Wien

Christoph
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  #25  
Alt 19.07.2018, 06:32
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skipper_winni skipper_winni ist offline
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Boot: Saver 750 WA - Evinrude G2 200 H.O.
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Zitat:
Zitat von Sharpsolver Beitrag anzeigen
Hallo!

Ich weiss jetzt nicht, ob sich die Regeln hier zwischen Ö und D unterscheiden, aber ich habe gelernt, dass nicht nur der verantwortliche Schiffsführer an Bord (weder am Tube, noch auf Ski oder was auch immer) sein muss und im Ski/Tubebetrieb ZUSÄTZLICH eine dritte Person, die den Tuber /Skiläufer beobachtet. Somit ist euer Vorhaben zumindest in Österreich doppelt illegal und gefährlich obendrein!
Nö ist bei und in D auch so vorgeschrieben
__________________
mit besten Grüßen
Dirk


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