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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #51  
Alt 30.11.2019, 18:33
MagirusDeutzUlm MagirusDeutzUlm ist offline
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Das ist nicht Kreis-oder Länderabhängig und vor allem nicht Sachbearbeiterabhängig.
Wenn das nicht so wäre...

...wie hast du dann nach lt. eigener Angaben vor 3 Jahren ein Fahrzeug welches 25 Jahre abgemeldet war...

...mit "nur HU" zugelassen bekommen?
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  #52  
Alt 01.12.2019, 09:37
uli07 uli07 ist offline
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Nur für dich nochmal zum Lesen. Das habe ich geschrieben;:

Ich habe vor 3 Jahren nen Auto zugelassen was 25 Jahre gestanden hat. Ich hätte den Tüvprüfer durch nen Wolf gedreht wenn die Zulassung gemeint hätte das der Tüv nicht reicht.

Wo siehst du das denn "nur Tüv"?
__________________
Gruß Uli07
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #53  
Alt 01.12.2019, 10:33
MagirusDeutzUlm MagirusDeutzUlm ist offline
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
So steht es geschrieben....
So steht es eigentlich nirgends geschrieben - insofern keine Ahnung wo sich gewisse User da malwieder ihr "Wissen" angelesen haben, um zu behaupten dass nach 84 Monaten eine Vollabnahme zwingend erforderlich wäre!



Die FZV sagt in §14 "Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung" ganz klar aus:
Zitat:
Sind die Fahrzeugdaten und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden und kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden, ist § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechend anzuwenden.
Die Speicherdauer der Fahrzeug- und Halterdaten ist im §44 selbiger Verordnung nachzulesen, eben jene 7Jahre!



D.h. wie ich bereits (mehrfach) schrieb, nach 7 Jahren ist keine Vollabnahme erforderlich wenn alle Fahrzeugpapiere aus denen die Daten hervorgehen vollständig sind...

...außer die Zulassungsstelle ferner der Sachbearbeiter besteht auf die §21 Abnahme, weil er der Meinung ist, dass das Fahrzeug technisch verändert wurde und nicht mehr mit den Daten übereinstimmt, oder die vorgelegten Papiere (insbesondere aus Zeiten wo es noch kein COC gab!) unzureichend sind und genau das wird unterschiedlich im Ermessensspielraum der Zulassungsstellen ausgelegt, inwieweit die welche Papiere nach 7 Jahren für eine Wiederzulassung haben wollen. Und eben aus dem Grund, sollte man sich vorher bei seiner zuständigen Zulassungstelle erkundigen, wie das dort gehandhabt wird um "doppelte" Fahrten zum TÜV zu vermeiden.
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  #54  
Alt 01.12.2019, 19:08
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Also ich hab schon "Vollabnahmen" machen lassen müßen. Nen trailer (mit neuer Achse und anderen Reifen). Nen Oldtimer und sogar ne Sattelzugmasch. mit Auflieger.

Was das unterscheidet ist doch nur der Preis. Eben weil er ggf. ein paar tasten mehr am PC klopfen muss. Und das sind aus meiner Erinnerung raus gar nicht viele Euros unterschied. Also , wenn netmal mir das negativ in Erinnerung geblieben ist.......
Und ich glaube man kriegt nen Dienstranghöheren, aber das ist nicht entscheidend, den könnte man auch beim normalen TÜV kriegen.

Am Fahrzeug macht der und guggt der und misst der genau das gleiche, ob das jetzt TÜV oder "Vollabnahme" heisst.
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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  #55  
Alt 01.12.2019, 20:45
MagirusDeutzUlm MagirusDeutzUlm ist offline
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Was das unterscheidet ist doch nur der Preis.
Was das kostet, hängt davon ab was gemacht werden muss - bei einem 0815 Fahrzeug wo nur die Daten aus dem PC umgetippt werden müssen fängt die Vollabnahme bei irgendwas um die ~130€ an...

...nach oben gibts dabei dann eigentlich keine Grenzen, je nach dem was alles überprüft werden muss; so kann eine Vollabnahme von Fahrzeugen die vorher bei den BOS liefen und erstmals zivil oder ausländische Fahrzeuge die in die EU importiert werden und hier erstmalig zugelassen werden schnell mehrere hundert €uro kosten - da der Prüfer dann durchaus auch mehrfach um das Fahrzeug drumrumschleicht, z.B. Lampen auf Zulassung überprüft, Abmessungen misst oder z.B. bei Umbauten an Auspuffanlagen Geräuschmessungen durchführen muss.
Zitat:
Und ich glaube man kriegt nen Dienstranghöheren
Nö...
TÜV'ler haben aufgrund besuchter Lehrgänge und daraus resultierenden Prüfungen unterschiedliche Berechtigungen, was sie an Fahrzeugen Prüfen/Abnehmen dürfen...diese Lehrgänge nehmen mit Anzahl der Dienstjahre zu...wie in jedem anderen Betrieb auch.
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  #56  
Alt 02.12.2019, 09:35
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Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von MagirusDeutzUlm Beitrag anzeigen
Was das kostet, hängt davon ab was gemacht werden muss - bei einem 0815 Fahrzeug wo nur die Daten aus dem PC umgetippt werden müssen fängt die Vollabnahme bei irgendwas um die ~130€ an...
.............
Ich wollt´s nur gesagt haben. "Vollabnahme" klang für mich früher auch nach was ganz geheimnissvollem.

Ich fand´s tiefenentspannt.

Trailer (der sogar nen Namen hat "Steinbacher") würde ich jetzt mal sowieso unter 0815 einordnen

Der TÜV prüft übrigends auch durch reinschauen durch die Bremsankerplatte z. Bsp. ob noch genug auf den Belägen drauf ist (net nur 1=bremst, 0=bremst nicht).

Der Auflieger vom Bootslaster (Bj67) hatte z.Bsp. noch keine Löcher durch die der reinschauen konnte. Hat er uns angezeichnet wo wir die reinflexen müßen, für´s "nächste mal". Guter Service

Also ich hab nur gute Erfahrungen. Wenn man da hingeht und sagt "schau genau hin und schreib einfach mal auf was du denkst" kriegt man m.M. ne vernünftige Richtung wohin die Reise geht. Egal ob das jetzt "TÜV" oder "Vollabnahme" heisst.
__________________
Viele Grüße Fränkie

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