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  #26  
Alt 12.06.2019, 23:07
sea114 sea114 ist offline
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welche Strafzettl ca 18 Jahre in HR ca 8 Jahre in IT ca 4 Jahte in TR ca 6 Jahre in GR leider noch keinen Zettl bekommen

Bernd
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  #27  
Alt 12.06.2019, 23:56
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Libertad Libertad ist offline
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Glück gehabt, aber sei mal in einen Unfall verwickelt.....
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Gruß
Ewald
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  #28  
Alt 13.06.2019, 06:48
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von kpn-hornblower Beitrag anzeigen
Boote/Schiffe unter Deutscher Flagge....unterliegen dem Deutschen Recht und Gesetz...Weltweit Punkt .
...
Ich glaube, hier wird (trotz des "Punkt" ) etwas verwechselt.

AUF einem Schiff unter deutscher Flagge gilt auch in ausländischen Gewässern das deutsches Strafrecht.

FÜR ein Schiff unter deutscher Flage gilt in ausländischen Gewässern selbstverständlich das Recht des Jeweiligen (Aus-)landes.

Die deutsche SchSV (Schiffssicherheitsverordnung) enthält z.B. etliche Regelungen für Schiffe unter ausländischer Flagge.
In anderen Ländern wird das auch nicht anders sein.

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #29  
Alt 13.06.2019, 07:17
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billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von sea114 Beitrag anzeigen
welche Strafzettl ca 18 Jahre in HR ca 8 Jahre in IT ca 4 Jahte in TR ca 6 Jahre in GR leider noch keinen Zettl bekommen

Bernd
Also wer soll dir das glauben....

du stellst hier fragen wie ein Anfänger und behauptest, dass du dort schon so lange fährst.....

Du bist so unglaubwürdig....
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Gruß Volker
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  #30  
Alt 13.06.2019, 08:01
ulf_l ulf_l ist offline
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Zitat:
Zitat von sea114 Beitrag anzeigen
Hallo Rolf besten Dank das wolte ich bestätig wissen
alle weiteren Beiträge sind doch am Thema vorbei

Gruß Bernd
Hallo

Das ist schon gut, Du wartest bis einer deine Vorstellung bestätigt und alle anderen Antworten sind dann Käse.
Wenn, wie deiner Meinung nach, dann immer in einem fremden Land die Vorschriften des eigenen Landes Gültigkeit haben, auf welcher Seite würdest Du dann mit deinem Auto fahren, wenn Du mal nach England fährst ? Dein Auto bleibt zwar auch in England weiter zugelassen, aber an die örtlichen Vorschriften, insbesondere das Linksfahren, wirst Du dich schon halten müssen.

Gruß Ulf
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  #31  
Alt 13.06.2019, 08:02
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
(...)
AUF einem Schiff unter deutscher Flagge gilt auch in ausländischen Gewässern das deutsches Strafrecht.

FÜR ein Schiff unter deutscher Flage gilt in ausländischen Gewässern selbstverständlich das Recht des Jeweiligen (Aus-)landes.
(...)
richtig, die Betonung liegt hier auf dem auch. Das bedeutet, dass der deutsche Staat Straftaten, die auf Fahrzeugen unter deutscher Flagge außerhalb der eigenen Hoheitsgewässer begangen wurden, verfolgen kann.
In erster Linie geht es darum mögliche Rechtlosigkeit zu vermeiden, wie es sowohl in internationalen Gewässern (also außerhalb jeglicher Staatsgrenzen) und auch in einem "failed stated", wo die örtlich zuständige Staatsgewalt ihrem Monopol nicht nachkommt, vorkommen kann.

Daraus immer wieder interpretieren zu wollen, dass dies auf alle Rechtsgebiete anwendbar ist, oder gar andere Staaten an deutsches Recht bindet, finde ich schon witzig.

Bis dann

Dominic
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  #32  
Alt 13.06.2019, 08:20
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blondini blondini ist offline
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Zitat:
Zitat von ulf_l Beitrag anzeigen
Hallo

....., insbesondere das Linksfahren, wirst Du dich schon halten müssen.

Gruß Ulf
Ironie an: Das ist Deine Meinung
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viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #33  
Alt 13.06.2019, 08:20
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Zitat:
Zitat von sea114 Beitrag anzeigen
Hallo Rolf besten Dank das wolte ich bestätig wissen
alle weiteren Beiträge sind doch am Thema vorbei

Gruß Bernd

Hättest Du vielleicht gleich bei der Frage dazu schrieben sollen, dass du nur bestätigende Antworten haben möchtest und das alles was das Gegenteil behauptet am Thema vorbei ist.
Das hätte die Sache hier evtl. deutlich abgekürzt.
__________________
Liebe Grüße
Mattze

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  #34  
Alt 13.06.2019, 11:36
riggele1 riggele1 ist offline
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Also wie jetzt?
So wie es der DMYV für das jeweilige Gebiet vorschreibt oder?
> Rettungswesten mit Signalpfeife
> Bilgenpumpe / Eimer
> Signaleinrichtung / Handfackeln
> Feuerlöscher
> Erste Hilfe Ausrüstung
> Festmacher
sollten doch sowieso bei jedem im Boot sein...…
__________________
Grüße
Christian


Geändert von riggele1 (13.06.2019 um 11:42 Uhr)
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  #35  
Alt 13.06.2019, 11:48
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von riggele1 Beitrag anzeigen
Also wie jetzt?
So wie es der DMYV für das jeweilige Gebiet vorschreibt oder?
> Rettungswesten mit Signalpfeife
> Bilgenpumpe / Eimer
> Signaleinrichtung / Handfackeln
> Feuerlöscher
> Erste Hilfe Ausrüstung
> Festmacher
sollten doch sowieso bei jedem im Boot sein...…
genau so wie es beim DMYV steht muss man es an Bord haben...

Die unterscheide sind dabei minimal von Land zu Land....
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Gruß Volker
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  #36  
Alt 14.06.2019, 23:34
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Flieger Flieger ist offline
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Zitat:
Zitat von sea114 Beitrag anzeigen
Hallo Rolf besten Dank das wolte ich bestätig wissen
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Gruß Bernd
Versicherung brauchst du auch nicht, ist in Deutschland ebenfalls nicht vorgeschrieben
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Gruß
Bernhard

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593

Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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  #37  
Alt 15.06.2019, 00:25
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cularis cularis ist offline
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Hallo Bernd,
da ich mich ( und vermutliche andere auch ) von Dir ein weng vera...ht fühle,
habe ich dich mal auf meine Ignorierliste gesetzt.
Du brauchst sicher auch kein Google, Du weißt ja alles.
__________________
Grüßle
Chris ( der Schwabe )

48.77683°N, 9.54987°E

Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky )

Geändert von cularis (15.06.2019 um 00:54 Uhr)
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  #38  
Alt 15.06.2019, 17:56
sea114 sea114 ist offline
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um die doch komplexe Frage neu anzustossen bin ich da auf die Paragrafen ab 90 bis 94 3 .a des Seerechtsübereinkommen der vereinten Nationen gestoßen.
Was meinen die Fachleute zu diesem Ansatz wegen der Ausrüstungspflicht,
betrifft natürlich nur die Schiffe die im Register gelistet sind.

Gruß Bernd
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  #39  
Alt 15.06.2019, 20:11
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von sea114 Beitrag anzeigen
um die doch komplexe Frage neu anzustossen bin ich da auf die Paragrafen ab 90 bis 94 3 .a des Seerechtsübereinkommen der vereinten Nationen gestoßen.
Was meinen die Fachleute zu diesem Ansatz wegen der Ausrüstungspflicht,
betrifft natürlich nur die Schiffe die im Register gelistet sind.

Gruß Bernd
Hat deine Mutter nicht gekocht oder warum nervst du uns mit deinen Fragen wo du eh keine antwort akzeptierst doe for nicht passt?
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  #40  
Alt 15.06.2019, 21:08
sea114 sea114 ist offline
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warum so gereitzt und polemisch für kompetente Antworten habe ich immer ein Ohr
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  #41  
Alt 15.06.2019, 21:35
Benutzerbild von lachshunter
lachshunter lachshunter ist offline
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Zitat:
Zitat von sea114 Beitrag anzeigen
warum so gereitzt und polemisch für kompetente Antworten habe ich immer ein Ohr

Bernd, ein Tipp von mir: der Krug geht solange zum Brunnen, bis er bricht.

Du hast die eine Antwort, die du hören wolltest, erhalten. Die anderen interessieren dich ja nicht. Ich denke mal, es reicht jetzt.


Gruß, Frank.
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Egal wie schwer dein Problem ist, sich am Ellenbogen lecken ist schwerer!
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  #42  
Alt 15.06.2019, 22:38
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
alleine schon der Ansatz. Die "hohe See" nach dem Seerechtsübereinkommen bezieht sich schon auf "internationale Gewässer", also das Meer außerhalb von Staatsgrenzen.

Wenn Du auch nur den Anfang dieses Übereinkommens gelesen hättest, würdest Du unseren (richtigen) Denkansatz der rechtliche Souveränität der Staaten für ihr eigenes Küsten- und Seegebiet und damit die Gültigkeit von teretorialem Recht endlich einsehen.

Bis dann

Dominic
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  #43  
Alt 16.06.2019, 21:37
sea114 sea114 ist offline
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Hallo domenic
habe gerade den gesamten Schriftsatz vor mit kann leider nix für die Ausrüstungspflichtikgeit der Küstenstaaten finden oder ich schnall es nicht kleiner Hinweis ab welchen Artikel das stehen soll, das mir der Flaggensache ist klar. Ich hab jetzt mehrmals die Artikel 1 bis 90 durchgelesen übersehe ich da was ?
Sollte der Artikel 2 .3 gemeint sein würde ja dann wieder das Flaggenrecht greifen

Gruß Bernd

Geändert von sea114 (16.06.2019 um 21:45 Uhr)
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  #44  
Alt 16.06.2019, 21:48
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Ostfriesen Ostfriesen ist offline
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Zitat:
Zitat von sea114 Beitrag anzeigen
Hallo domenic
habe gerade den gesamten Schriftsatz vor mit kann leider nix für die Ausrüstungspflichtikgeit der Küstenstaaten finden oder ich schnall es nicht kleiner Hinweis ab welchen Artikel das stehen soll, das mir der Flaggensache ist klar. Ich hab jetzt mehrmals die Artikel 1 bis 90 durchgelesen übersehe ich da was ?

Gruß Bernd

Hey Bernd,

was an Lachshunters Worten war unklar?
Es wurden erschöpfend korrekte Antworten gegeben.
Entweder bist Du dickebarstig (kannst Du nicht googeln, bedeutet "stur") oder ein Low-Performer, gar ein Troll?
__________________
Hier stand mal mein Name.
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  #45  
Alt 16.06.2019, 22:04
sea114 sea114 ist offline
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Ich bitte nur den Auszug aus diesen Schriftsatz und nicht frei interpretiert dann wäre alles geklärt besten Dank im voraus

Gruß Bernd
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  #46  
Alt 16.06.2019, 22:50
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
Zitat:
Zitat von sea114 Beitrag anzeigen
Hallo domenic
habe gerade den gesamten Schriftsatz vor mit kann leider nix für die Ausrüstungspflichtikgeit der Küstenstaaten finden oder ich schnall es nicht kleiner Hinweis ab welchen Artikel das stehen soll, das mir der Flaggensache ist klar. (...)
Zitat:
Seerechtsübereinkommen bei den Vereinten Nationen aus dem Amtsblatt der EU vom 23.06.98

Teil II Küstenmeer und Anschlusszone

Abschnitt 1Art 2

Rechtsstatus des Küstenmeers, des Luftraums über dem Küstenmeer und des Meeresbodens und Meeresuntergrunds des Küstenmeers

(1) Die Souveränität eines Küstenstaats erstreckt sich jenseits seines Landgebiets und seiner inneren Gewässer sowie im Fall eines Archipelstaats jenseits seiner Archipel- gewässer auf einen angrenzenden Meeresstreifen, der als Küstenmeer bezeichnet wird.
(2) Diese Souveränität erstreckt sich sowohl auf den Luftraum über dem Küstenmeer als auch auf den Meeres- boden und Meeresuntergrund des Küstenmeers.
(3) Die Souveränität über das Küstenmeer wird nach Maßgabe dieses Übereinkommens und der sonstigen Regeln des Völkerrechts ausgeübt.

(...)

Teil VII Hohe See

Abschnitt I Art 86

Anwendung dieses Teils
Dieser Teil gilt für all Teile des Meeres, die nicht zur ausschließlichen Wirtschaftszone, zum Küstenmeer oder zu den inneren Gewässern eines Staates oder zu den Archipelgewässern eines Archipelstaats gehören. Dieser Artikel hat keinesfalls Beschränkungen der Freiheiten zur Folge, die allen Staaten in Übereinstimmung mit Artikel 58 in der ausschließlichen Wirtschaftszone genießen.
(...)

Artikel 92

Rechtsstellung der Schiffe
(1) Schiffe fahren unter der Flagge eines einzigen Staates und unterstehen auf Hoher See seiner ausschließlichen Hoheitsgewalt, mit Ausnahme der besonderen Fälle, die ausdrücklich in internationalen Verträgen oder in diesem Übereinkommen vorgesehen sind. Ein Schiff darf seine Flagge während einer Fahrt oder in einem angelaufenen Hafen nicht wechseln, außer im Fall eines tatsächlichen Eigentumsübergangs oder eines Wechsels des Registers.
du solltest doch jetzt erkennen, dass das von Dir selbst vorgebrachte Übereinkommen ganz klar zwischen nationalen Gewässern und der hohen See außerhalb von Staatsgrenzen unterscheidet und sogar ausdrücklich die rechtliche Souveränität der Küstenstaaten betont.
Art 2 (3) stellt weiterhin klar, dass sofern Inhalte des Seerechtsübereinkommens auf nationale Gewässer Anwendung finden könnten, die Staatsgewalt weiterhin durch den örtlich zuständigen Küstenstaat ausgeübt wird.
Deshalb wäre es sogar erstmal unerheblich, was im Seerechtsübereinkommen zu Ausrüstungsvorschriften stehen würde, solange dieser Inhalt nicht durch den örtlichen Nationalstaat in eigenen Rechtsverordnungen ratifiziert wäre.

Nochmal:
Man unterliegt also innerhalb von Staatsgrenzen immer dem Recht dieses Staates.
Also wirst Du die Ausrüstungspflichten weiterhin in den dort gültigen Rechtsverordnungen suchen müssen.

Bis dann

Dominic
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  #47  
Alt 17.06.2019, 10:10
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Sven71 Sven71 ist offline
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Der Thread ist schön und ich bewundere die Geduld von manchen hier ...
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Gruss Sven
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  #48  
Alt 22.06.2019, 21:27
sea114 sea114 ist offline
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wir hatten gerade auf Samos mit dem deutschen Küstenwachboot "Börde" das im Dienst der Frontex steht das Thema angeschnitten nicht mal die Beamten der Bundespolizei die ja eigendlich die Grenzkontrollen durchführen konnten mir hirführ eindeutige Aussagen machen lt Bootsführer sollte das Flaggenrecht greifen ich bleib auf alle Fälle an der Sache dran

Gruß Bernd
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  #49  
Alt 22.06.2019, 22:18
freerider13 freerider13 ist offline
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Ähhhm... ich sag’s jetzt mal auf dummblöd:
Wenn mein Knie weh tut frag ich auch nicht meinen Zahnarzt nach Rat...

Jan


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  #50  
Alt 23.06.2019, 08:09
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Klar, klebe Dir die Bundesflagge ans Auto, dann darfst Du auf den griechischen Autobahnen auch mehr als 130km/h fahren - gilt ja das Flaggenrecht.

Manche sollten einfach nicht ins Ausland reisen.
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