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  #226  
Alt 12.12.2017, 16:27
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gbeck gbeck ist offline
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Zitat:
Zitat von Dagobertreiten Beitrag anzeigen
So genau wollte ich es nicht ausführen, das mit dem Bedürfnis ist mir schon klar. Der Jagdschein allein reicht schon aus als Bedürfnis zum erwerben von Waffen, als Sportschütze musst du dein Bedürfnis regelmäßig nachweisen, der Behörde gegenüber.
Als Inhaber eines Jagdschein kannst du dir auch eine beliebige Sportwaffe kaufen, egal in welchem Kaliber.
Das ist leider nur die halbe Wahrheit, da mittlerweile nur der Jagdschein allein nicht mehr ausreicht.
Um ein Bedürfnis nachzuweisen, muss der Jagdschein auch gelöst sein. Ansonsten entfällt das Bedürfnis, da die Jagd nur mit gelösten Jagdschein ausgeübt werden darf.
Hierzu gibt es inzwischen genügend Fälle, wo auch Jagdscheininhaber der Entzug der WBK droht, wenn die Jagdausübung aufgegeben wird.
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Gruß - Georg
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  #227  
Alt 12.12.2017, 16:28
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GoldWing GoldWing ist offline
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Zitat:
Zitat von Heliklaus Beitrag anzeigen
Nee, Bedürfnis hat nix mit Sachkunde zu tun.
Sachkunde ist die Kunde mit dem Umgang usw.
Stimmt. Schön und ausführlich auch HIER zu lesen.


Zitat:
Zitat von Heliklaus Beitrag anzeigen
Bedürfnis braucht man für den bestimmten Einsatz einer Waffe. ZB: SiPi als Notsignal für Boote, Sportwaffe mit Kaliber XX für Disziplin XX.X, Jagdgewehr für die Jagd usw.
Wogegen Jagd und Sportwaffe in den meißten Fällen ein und das gleiche ist... (Klugscheißmodus aus)
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Gruß Gerd

Der beste Beweis für Mißtrauen ist:
Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze.
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  #228  
Alt 12.12.2017, 20:54
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Zitat:
Zitat von GoldWing Beitrag anzeigen
Wogegen Jagd und Sportwaffe in den meißten Fällen ein und das gleiche ist... (Klugscheißmodus aus)
Heißt ja auch Sportjagd ... oder Jagdsport
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.
.

Akki

irgendwas ist ja immer...
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  #229  
Alt 13.12.2017, 21:45
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Wie passend.

www.jagdforum.de

Der Gerd
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  #230  
Alt 13.12.2017, 22:01
Dagobertreiten Dagobertreiten ist offline
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Zitat:
Zitat von gbeck Beitrag anzeigen
Das ist leider nur die halbe Wahrheit, da mittlerweile nur der Jagdschein allein nicht mehr ausreicht.
Um ein Bedürfnis nachzuweisen, muss der Jagdschein auch gelöst sein. Ansonsten entfällt das Bedürfnis, da die Jagd nur mit gelösten Jagdschein ausgeübt werden darf.
Hierzu gibt es inzwischen genügend Fälle, wo auch Jagdscheininhaber der Entzug der WBK droht, wenn die Jagdausübung aufgegeben wird.
Jetzt muss ich mal Klugscheißen:

Alleine der Besitz des Jagdscheines ist schon gleich zusetzen mit der Bedürfnis Prüfung, du kannst zur jeder Zeit den Jagdschein nach Ablauf wieder lösen. was die Behörde droht oder nicht ist nicht von belang, dafür gibt es Fachanwälte, auch ein Sachbearbeiter muss sich an Recht und Gesetz halten und kann es sich nicht gerade auslegen wie er möchte, was leider in der letzten in manchen Behörden an der Tagesordnung ist.
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  #231  
Alt 13.12.2017, 22:02
Dagobertreiten Dagobertreiten ist offline
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Zitat:
Zitat von Privateer Beitrag anzeigen
Wie passend.

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Der Gerd
Link funktioniert nicht.
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  #232  
Alt 13.12.2017, 23:22
Privateer Privateer ist offline
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Zitat:
Zitat von Dagobertreiten Beitrag anzeigen
Link funktioniert nicht.
Stimmt.
Damit klappt es dann aber.

http://www.wild-web.net/main/forum/

Der Gerd
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  #233  
Alt 14.12.2017, 01:30
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Zitat:
Zitat von Dagobertreiten Beitrag anzeigen
Jetzt muss ich mal Klugscheißen:

Alleine der Besitz des Jagdscheines ist schon gleich zusetzen mit der Bedürfnis Prüfung, du kannst zur jeder Zeit den Jagdschein nach Ablauf wieder lösen. was die Behörde droht oder nicht ist nicht von belang, dafür gibt es Fachanwälte, auch ein Sachbearbeiter muss sich an Recht und Gesetz halten und kann es sich nicht gerade auslegen wie er möchte, was leider in der letzten in manchen Behörden an der Tagesordnung ist.
da wird es in Zukunft sicherlich noch Streit drum geben,
Jäger die aus Altersgründen nicht mehr jagen können gibt es genug, wenn dann der Jagdschein nicht verlängert wird, jagt der Sportsfreund vermutlich auch nicht mehr und damit endet das Bedürfnis

bei Sportschützen wird das Bedürfnis an einer Mitgliedschaft in einem Verband und in einem Verein festgemacht, verläßt man den Verein bekommt die Behörde das über die Jahresmeldungen mit und fordert die Schützen auf ihre Waffen abzugeben, oder nachzuweisen das sie sich einem anderen Verein angeschlossen haben und da regelmäßig weiter schießen

hat der Eigentümer einer Signalpistole kein Boot mehr und die Behörde bekommt das mit, ist auch das Bedürfnis nicht mehr gegeben, solche Fälle hat es schon gegeben, das die Leute ihr Signalpistole abgeben durften
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
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  #234  
Alt 14.12.2017, 06:52
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Gild der Bestandsschutz des Tresors( Kat. B) eigentlich auch wenn jetzt erst ne SiPi beantragt wird?
Grüße
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Marco,



Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
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  #235  
Alt 14.12.2017, 08:59
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
da wird es in Zukunft sicherlich noch Streit drum geben,
Jäger die aus Altersgründen nicht mehr jagen können gibt es genug, wenn dann der Jagdschein nicht verlängert wird, jagt der Sportsfreund vermutlich auch nicht mehr und damit endet das Bedürfnis

bei Sportschützen wird das Bedürfnis an einer Mitgliedschaft in einem Verband und in einem Verein festgemacht, verläßt man den Verein bekommt die Behörde das über die Jahresmeldungen mit und fordert die Schützen auf ihre Waffen abzugeben, oder nachzuweisen das sie sich einem anderen Verein angeschlossen haben und da regelmäßig weiter schießen

hat der Eigentümer einer Signalpistole kein Boot mehr und die Behörde bekommt das mit, ist auch das Bedürfnis nicht mehr gegeben, solche Fälle hat es schon gegeben, das die Leute ihr Signalpistole abgeben durften
Da kann ich dir nur voll zu Stimmen, es wird diesbezüglich auch die Verbände,Gerichte fordern, dies zu klären.
Es könnte nur sein dass der Gesetzgeber wieder quer Schießt und schwammige Gesetze erlässt.
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  #236  
Alt 14.12.2017, 09:37
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Der gelöste Jagdschein hat aber auch nix mit aktiver Jagdausübung zu tun!
Effektiv ist es nur die zahlung der jagdabgabe und ein Stempel im Jagdschein.
Kenne hier mehrere Jäger die noch nie gejagt haben, und es auch in Zukunft nie planen.Der einer hat 27 Waffen!
Mfg Michael
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  #237  
Alt 14.12.2017, 10:35
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Zitat:
Zitat von Dagobertreiten Beitrag anzeigen
Jetzt muss ich mal Klugscheißen:

Alleine der Besitz des Jagdscheines ist schon gleich zusetzen mit der Bedürfnis Prüfung, du kannst zur jeder Zeit den Jagdschein nach Ablauf wieder lösen. was die Behörde droht oder nicht ist nicht von belang, dafür gibt es Fachanwälte, auch ein Sachbearbeiter muss sich an Recht und Gesetz halten und kann es sich nicht gerade auslegen wie er möchte, was leider in der letzten in manchen Behörden an der Tagesordnung ist.
es hätte mich auch fast gewundert, wenn hier nicht weiter philosophiert wird....
Der Jagdschein an sich bescheinigt eben nur die Sachkunde, die mit einer bestandenen Prüfung belegt ist. Für eine Bedürfnisprüfung jedoch wird inzwischen das Einlösen des Jagdscheines verlangt als unterste Stufe der Nachprüfbarkeit, da ohne gelösten Jagdschein die Jagd nicht ausgeübt werden darf.
Genau das prüft die Behörde inzwischen ja nach Zeit der Beamten dort recht genau. Meine jetzige Frau z.B. hatte trotzt jahrelangem durchgehend gelösten Jagdschein von der Behörde eine Aufforderung zum erneuten Nachweis erhalten, nachdem die regelmäßige Verlängerung des Jagdscheines um knappe 4 Wochen überfällig war.

Das Ganze ist nicht vom Hörensagen, sondern selbst erlebt vor 2 Jahren mit der Behörde in Wesel / Niederrhein....


Zitat:
Zitat von michael.b Beitrag anzeigen
Der gelöste Jagdschein hat aber auch nix mit aktiver Jagdausübung zu tun!
Effektiv ist es nur die zahlung der jagdabgabe und ein Stempel im Jagdschein.
Kenne hier mehrere Jäger die noch nie gejagt haben, und es auch in Zukunft nie planen.Der einer hat 27 Waffen!
Mfg Michael
ist schon klar, dass man die aktive Ausübung damit nicht nachweisen kann.
Genau anders herum wird jedoch aus Sicht der Behörde eher ein Schuh draus, weil durch einen nicht gelösten Jagdschein die Ausübung garnicht erst möglich ist.
Frag mal Deine s.g. Jäger, ob sie ihren Jagdschein gelöst haben. Auf die Antwort bin ich sehr gespannt, da meine Ex-Frau in genau der Behörde in genau der Abteilung für genau diese Problemfälle zuständig ist, die für Deinen Wohnort zuständig ist.
Glaub mir, R/hausen ist da schon sehr pingelig.....

Als Jäger weißt Du aber auch, das nebenbei beim Einlösen natürlich auch die Existenz einer entsprechenden Haftpflichtversicherung überprüft wird, was im Extremfall einem Geschädigten schon einen gewissen Schutz bietet.
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Gruß - Georg

Geändert von gbeck (14.12.2017 um 10:40 Uhr)
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  #238  
Alt 14.12.2017, 11:18
Sandman Sandman ist offline
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.......und wenn ich glaube, unsere Behörden hier in Österreich piesacken uns, dann besuche ich ein deutsches Forum......



Grüße

Sandman
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  #239  
Alt 14.12.2017, 11:20
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Zitat:
Zitat von Sandman Beitrag anzeigen
.......und wenn ich glaube, unsere Behörden hier in Österreich piesacken uns, dann besuche ich ein deutsches Forum......
Wir machen das umgekehrt, wenn es um Bootsführerscheine und -anmeldungen geht.....
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  #240  
Alt 14.12.2017, 11:45
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Zitat:
Zitat von michael.b Beitrag anzeigen
Der gelöste Jagdschein hat aber auch nix mit aktiver Jagdausübung zu tun!
Effektiv ist es nur die zahlung der jagdabgabe und ein Stempel im Jagdschein.
Kenne hier mehrere Jäger die noch nie gejagt haben, und es auch in Zukunft nie planen.Der einer hat 27 Waffen!
Mfg Michael
Er hat ja die notwendige Sachkunde und alles abgelegt - aber die Frage wofür wird doch erlaubt sein? 27 Waffen? Sammeln kann ich auch unbrauchbar gemachte. Verteidigen kann ich mich mit 27 nicht. Kann mir jemand helfen da zu sehen warum? Ein Bedürfnis, das nie ausgeübt wird, könnte ich mir vorstellen kann vor Gericht einkassiert werden.

Zitat:
Zitat von Sandman Beitrag anzeigen
.......und wenn ich glaube, unsere Behörden hier in Österreich piesacken uns, dann besuche ich ein deutsches Forum......
Grüße
Sandman
Ich komme nicht auf die Idee, mit so wenig Text einen Post zu sammeln. Mist .

Grüße
Tycho
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  #241  
Alt 14.12.2017, 11:58
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Natürlich haben die alle ihren Jagdschein gelöst.Ich machs auch immer direkt für 3 Jahre!

Eine einfache Einladung bzw ein einmaliges mitgehen bei jemanden in der Jagd würde ja schon als aktive Jagdausübung angesehen werden.Von daher ist so nicht einzuziehen vor Gericht.
Mfg Michael
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  #242  
Alt 14.12.2017, 12:05
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Zitat:
Zitat von Sandman Beitrag anzeigen
.......und wenn ich glaube, unsere Behörden hier in Österreich piesacken uns, dann besuche ich ein deutsches Forum......



Grüße

Sandman
In Bezug auf das Waffenrecht empfinde ich persönlich das behördliche Verhalten eigentlich nicht als "piesacken"....


Wenn ich hier lese, das z.B. Leute nur die Jagdscheinprüfung ablegen, um im Anschluss ungehindert 27 Waffen inkl. Munition zu horten, dann entspricht das nicht mehr wirklich dem Sinn unseres Waffenrechtes.
Diese Leute dann als "Jäger" zu bezeichnen ist für mich schon befremdlich....

Wenn man da heute behördlich etwas genauer hinschaut und auch die Bedürfnisse regelmäßig mit überprüft, dann kommen wir dem ursprünglichen Sinn der Gesetzgebung auf jeden Fall näher.
Amerikanische Verhältnisse im Umgang mit Schusswaffen empfinde ich eher bedrohlich, als notwendig - aber das ist nur meine rein persönliche Meinung, die niemand teilen muss

Hier noch etwas Lesestoff zum Thema Prüfung der Bedürftigkeit, auch wenn hier der spezielle Fall von SigPi´s nicht erwähnt ist.

http://www.triebel.de/2011/Beduerfniskontrolle.pdf
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Gruß - Georg
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  #243  
Alt 14.12.2017, 12:11
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Kein behördlichers Pisacken?
Für eine Luftdruckwaffe (vulgu Luftgewehr) über 7,5 Joule machen die bei uns einen Aufriss, als ob man ein MG sich zu Hause hinstellen will.
Wbk, Tresor, Bedürfnissnachweis, regelmässiges Training

Gesponnen
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Gruss
Robert
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  #244  
Alt 14.12.2017, 12:20
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Zitat:
Zitat von michael.b Beitrag anzeigen
Natürlich haben die alle ihren Jagdschein gelöst.Ich machs auch immer direkt für 3 Jahre!
Hallo Michael,
dennoch hast du meine Frage nicht beantwortet, warum die das machen. Denn da bin ich eigentlich auf der Seite von Georg,

Zitat:
Zitat von gbeck Beitrag anzeigen
Wenn ich hier lese, das z.B. Leute nur die Jagdscheinprüfung ablegen, um im Anschluss ungehindert 27 Waffen inkl. Munition zu horten, dann entspricht das nicht mehr wirklich dem Sinn unseres Waffenrechtes.
Diese Leute dann als "Jäger" zu bezeichnen ist für mich schon befremdlich....
Diejenigen, die das wie beschrieben nur machen, nur um an Waffen zu kommen, machen weder Brauchtumspflege noch sonstwas. Das sind schlicht und ergreifend keine Jäger. Durch solche Forenposts und Mundpropaganda wird es vielleicht noch irgendwann bei jemandem auf den Tisch kommen, der ein Gesetz rausbringt, dass regelmäßige Ausübung nachgewiesen werden muss. Deswegen sollten Leute, die sich derartig - nennen wir es profilieren - eigentlich aus Eigeninteresse den Mund zulassen.

Grüße
Tycho
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  #245  
Alt 14.12.2017, 13:31
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Zitat:
Zitat von michael.b Beitrag anzeigen
Natürlich haben die alle ihren Jagdschein gelöst.Ich machs auch immer direkt für 3 Jahre!

Eine einfache Einladung bzw ein einmaliges mitgehen bei jemanden in der Jagd würde ja schon als aktive Jagdausübung angesehen werden.Von daher ist so nicht einzuziehen vor Gericht.
Mfg Michael

genau das meinte ich, weil selbst dafür bereits zwingend der Jagdschein gelöst sein muss und damit wenigstens ein Minimal-Maß an Versicherungsschutz bestehen muss.


nebenbei hierzu nur kurz und ohne Klugscheißermodus....
Zitat:
Zitat von michael.b Beitrag anzeigen
Kenne hier mehrere Jäger die noch nie gejagt haben, und es auch in Zukunft nie planen.Der einer hat 27 Waffen!
Mfg Michael
derartige "Planungen" sollte der Kollege tunlichst nicht öffentlich propagieren, weil er damit der Behörde alle Türen öffnet.....


Leider werden durch genau solche Menschen die Regeln und Gesetze immer weiter verschärft - sehr zum Leidwesen derer, die Waffen tatsächlich benötigen.

Nun aber genug zu dem Thema von mir aus. Die Probleme um die SigPi lassen sich eh nur im Einzelfall klären.
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Gruß - Georg
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  #246  
Alt 14.12.2017, 14:07
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Zitat:
Zitat von Snackman Beitrag anzeigen
Gild der Bestandsschutz des Tresors( Kat. B) eigentlich auch wenn jetzt erst ne SiPi beantragt wird?
Grüße
Nein, Marco, wenn Du eine SiPi jetzt erst (nach dem 06.07.2017) neu beantragst, hat ein eventuell schon vorhandener Tresor der Klasse B leider keinen Bestandschutz! Es sei denn, Du bewahrst darin auch andere, bereits angemeldete und genehmigte Waffen auf und der Tresor war der Behörde bekannt.

Bei einer Erst-Anmeldung einer SiPi oder anderen Waffe wird seit dem Inkrafttreten des neuen Waffengesetztes im Sommer diesen Jahres ein Tresor nach EN 1143-1, Grad 0/1 verlangt.

Gruss


Gerd
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  #247  
Alt 14.12.2017, 14:40
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Diese Leute fallen eher unter die Sport/Hobbyschützen,umgehen aber mit dem Jagdschein viel Rennerei bei beantragen etc!Zumindest die ich so kenne!Besitzsucht bzw Sammeltick spielt sicher auch eine Rolle.
Ist ja nicht so das Sie ihre Waffen nicht nutzen.
Ist mir aber auch egal.
Ich hab nur so das Notwenigste zur Jagd,auch wenn da modernstes Material bei ist.
Mfg Michael
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  #248  
Alt 14.12.2017, 14:51
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Ist definitiv viel dem Winterloch geschuldet!Im Sommer wäre das nicht passiert.
Mfg Michael
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Alt 14.12.2017, 16:22
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Zitat:
Zitat von TychoGold Beitrag anzeigen
Er hat ja die notwendige Sachkunde und alles abgelegt - aber die Frage wofür wird doch erlaubt sein? 27 Waffen? Sammeln kann ich auch unbrauchbar gemachte. Verteidigen kann ich mich mit 27 nicht. Kann mir jemand helfen da zu sehen warum? Ein Bedürfnis, das nie ausgeübt wird, könnte ich mir vorstellen kann vor Gericht einkassiert werden.


Ich komme nicht auf die Idee, mit so wenig Text einen Post zu sammeln. Mist .

Grüße
Tycho

Ok, um es einfach zu erklären, warum deaktivierte Waffen sammlerisch wertlos sind:

Wenn du zB Oldtimer sammelst und du kannst einen BMW 502 kaufen, dann möchtest du, dass er fährt, selbst wenn er dir zu schade ist für eine Ausfahrt und du ihn sicher nicht für die tägliche Fahrt in die Arbeit verwendest.

Auch wäre es furchtbar, wenn man die Zylinder entnimmt, Stahlstangen in die Bohrungen einsetzt, die Kurbelwelle abschleift, den Tank zu lötet, die Lenkung deaktiviert und die Vergaser verschweißt.

Für mich wäre das dann kein Sammler Auto, sondern ein Totalschaden.

Selbiges gilt für Sammlerwaffen und warum 27 Waffen gefährlicher als eine sein sollen, ist rational nicht zu begründen.


Grüße

Sandman
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  #250  
Alt 14.12.2017, 17:01
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TychoGold TychoGold ist offline
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Zitat:
Zitat von Sandman Beitrag anzeigen
Selbiges gilt für Sammlerwaffen und warum 27 Waffen gefährlicher als eine sein sollen, ist rational nicht zu begründen.
An einem Menschen sind 27 Waffen genauso gefährlich wie 2 Waffen (wenn sie links und rechts gehalten werden). Kommen sie weg, sinds halt 27 Waffen im Umlauf - auch wenn du Dunkelziffer eh relativ groß ist.

Wie machen es die Leute, die Wurfsterne oder Butterfly-Messer sammeln? Das geht nur unbrauchbar gemacht, da verboten.

Ich verstehe ja, dass ein Gegenstand im originalen Zustand wesentlich wertvoller ist - dennoch ist eine Waffe primär ein Tötungsinstrument und der Vergleich mit dem Auto vielleicht etwas unfair. Aber ich möchte den Waffenfans nicht reinreden, wie sie ihr Hobby auszuüben haben (und damit dazu beitragen, dass der Thread in die Bashing-Richtung geht).

Grüße
Tycho
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