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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #76  
Alt 28.05.2017, 10:23
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...was gibt es gegen 14,99 und Binnen einzuwenden?

Ich fühle mich gedisst
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  #77  
Alt 29.05.2017, 13:07
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Hallo Birgitt oder Klaus,

ich kann die Frage nicht verstehen
und was ist gedisst ??

Außerhalb dem Rhein jetzt ja auch bis weniger als 20m mit schon dem SBF Binnen .


Grüße : TOMMI
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  #78  
Alt 01.11.2017, 10:37
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T-Technik T-Technik ist offline
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Standard See, Weiterbildung im Warmen .

Hallo alle BF-Freunde hier .

Der Winter ist fast da, Sonne gerade auch , aber das Böötschen heute
in den Rhein zu schmeißen, ist mir leider schon zu kalt .

Ich habe Interesse SKS, SSS und SHS später mal (2020+-) zu erlernen .

Wenn ich richtig las, kann der SKS ausgelassen werden,
da zur Prüfungsvoraussetzung des SSS bereits der SBF-See genügt .

Fast alle Ausbildungsstätten, wovon ich sah, führen dies auf Segelbooten durch, was ich persönlich klasse finde, obwohl ich kein Segler bin .
Aber so kann man bestens Windantriebs -Erfahrungen u. -Grundkenntnisse mitnehmen .

Hat diesen Weg hier schon jemand bestritten ?

Und, gibt es Erfahrungen mit Ausbildungsstätten im Mittelmeer,
oder Atlantic-Kanaren ?


Grüße : TOMMI
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  #79  
Alt 01.11.2017, 15:21
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Unsere Schule veranstaltet regelmäßig SKS Übungs-/Prüfungstörns im Mittelmeer bzw. Atlantik. Die ersten 180 SM hab ich im Februar in den Kanaren zurückgelegt.
Gerade waren sie in Kroatien.

Gruß Jochen


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LG Jochen

Bin hier zu finden
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  #80  
Alt 07.02.2018, 13:15
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen



Ich habe Interesse SKS, SSS und SHS später mal (2020+-) zu erlernen .

Wenn ich richtig las, kann der SKS ausgelassen werden,
da zur Prüfungsvoraussetzung des SSS bereits der SBF-See genügt .

Fast alle Ausbildungsstätten, wovon ich sah, führen dies auf Segelbooten durch, was ich persönlich klasse finde, obwohl ich kein Segler bin .
Aber so kann man bestens Windantriebs -Erfahrungen u. -Grundkenntnisse mitnehmen .

Hat diesen Weg hier schon jemand bestritten ?
Hallo Tommi,

es ist richtig, dass du für den SSS den SKS auslassen kannst. Du musst lediglich statt 300sm dann 1.000sm nachweisen können seit dem Bestehen des SBF See.
Üblicherweise macht man SKS oder SSS in mehreren Etappen, da ja auch die Meilennachweise nötig sind. Für den SSS hat man insgesamt 36 Monate Zeit nach dem Absolvieren der ersten Teilprüfung, ich meine das ist beim SKS auch so (nicht festnageln).
In der Tat ist es so, dass es ausserordentlich schwierig ist, den SSS oder auch den SKS nur unter Motor zu machen. Es hapert den Schulen schlicht am passenden Boot, denn das muss ja zudem auch entsprechend liegen.
Obschon ich das mal professionell gelernt habe, würde ich den SSS auch noch machen wollen. Einfach, um das alte verblasste Wissen noch mal aufzufrischen, es ist ja auch ein interessantes Thema (mein Graus war dagegen UBI und SRC).

Allerdings stell dir das nicht so leicht vor, es gibt fast kein Multiple Choice und keine weiteren Anläufe in der praktischen Prüfung. Schlechter Tag und man ist durch und kann auf einen anderen Termin setzen.
Die allermeisten Antworten der theoretischen Prüfung werden frei formuliert und auch die Fragestellung ist nicht mit Bildchen dargestellt wie beim SBF, sondern nur durch Texte.
Sprich die Frage lautet etwa, welches Schiff führt tagsüber zwei schwarze Kegel mit der Spitze zueinander? Und bei Nacht? Ohne bildliche Darstellung!
Ich weiss nicht wo du wohnst, aber im Großraum Duisburg wären wir 3 mehr oder weniger Interessierte für den SSS unter Motor.
Im Zweifel wird man improvisieren müssen für die Ausbildung.

Gruß

Totti
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  #81  
Alt 08.02.2018, 07:29
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2 kleine Anmerkungen dazu:
Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
...es ist richtig, dass du für den SSS den SKS auslassen kannst. Du musst lediglich statt 300sm dann 1.000sm nachweisen können seit dem Bestehen des SBF See.
...
Einen kleinen unterschied gibt es da noch:
Zitat:
Nachweis von 1.000 Seemeilen auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart im Seebereich nach Erwerb des Sportbootführerscheins See als Wachführer oder dessen Vertreter, ...
oder Nachweis über mindestens 700 Seemeilen auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart im Seebereich nach Erwerb des Sportküstenschifferscheins
Nach dem SKS ist die Funktion an Bord egal. Formalie - ab man muss halt darauf achten.

Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
...In der Tat ist es so, dass es ausserordentlich schwierig ist, den SSS oder auch den SKS nur unter Motor zu machen. Es hapert den Schulen schlicht am passenden Boot, denn das muss ja zudem auch entsprechend liegen. ...
Müsste man ggf. mit der zuständigen Prüfungsorganisation klären, aber ich vermute man kann den SSS (nur Motor) auch auf einer mit Motor angetrieben Segelyacht ablegen. Es würde dann halt nicht gesegelt, sondern nur die Motormanöver geübt und gefahren.
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Liebe Grüße
Mattze

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  #82  
Alt 08.02.2018, 08:47
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Hallo Zusammen,

schön das ihr das Thema wieder ausgegraben habt.
Mir hat sich immer noch nicht erschlossen welchen Schein man braucht um binnen unter 15m gewerblich zu fahren..... ala Touries durch die Gegend schippern.

Kann mir da jemand Auskunft geben?
Danke.

Gruß Ronald
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  #83  
Alt 08.02.2018, 10:00
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Für den See-Bereich ist das netter Weise etwas eindeutiger geklärt. Nach etwas Suche bin ich auf folgende Regelung gestoßen. Ich hoffe da gibt es nicht noch andere Regeln, die das wieder aushebeln (in die ein oder andere Richtung):

Zitat:
BinSchUO
§ 4a Beförderung von Fahrgästen

(1) Die entgeltliche oder sonstige geschäfts- oder erwerbsmäßige Beförderung von Personen (Fahrgäste) darf nur mit
  1. einem Fahrgastschiff im Sinne des Anhangs II § 1.01 Nummer 18 oder 18a,
  2. einer Fähre im Sinne des Anhangs X § 1.01 Nummer 1,
  3. einer Barkasse im Sinne des Anhangs X § 5.01,
  4. einem kleinen Fahrgastschiff im Sinne des Anhangs X § 7.01
erfolgen. Das Fahrzeug muss nach § 5 zugelassen sein.
(2) Als Entgelt gelten auch wirtschaftliche Vorteile, die nur mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden.
(3) Absatz 1 gilt nicht für die Beförderung von Fahrgästen
  1. ...
  2. auf einem nach der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung angemieteten Sportboot, das mit einer Charterbescheinigung nach § 9 der genannten Verordnung geführt wird, sofern ...
  3. auf einem Sportboot eines Wassersportvereins oder einer Sportbootschule, sofern die Beförderung Ausbildungszwecken dient,
  4. wenn das Gesamtentgelt für die jeweilige Fahrt die Betriebskosten dieser Fahrt nicht übersteigt und die Beförderung nicht geschäfts- oder erwerbsmäßig und nur gelegentlich erfolgt.
(4) Bis zu einer Neuregelung der Fahrgastbeförderung mit Sportbooten darf abweichend von Absatz 1
  1. ein Fahrzeug, für das am 31. Dezember 2012 ein Bootszeugnis nach § 3 Absatz 1 Satz 2 der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung erteilt war, ...
  2. ...
Fahrgäste befördern. ...
Also die Touris, die Du durch die Gegend schipperst, entweder Ausbilden oder für einen Charterschein einweisen oder ein Boot nutzen, das schon 2012 und früher ein entsprechendes Bootszeugnis hatte.
__________________
Liebe Grüße
Mattze

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  #84  
Alt 08.02.2018, 13:23
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Die entgeltliche Personenbeförderung auf Binnenschifffahrtsstrassen mit Sportbooten ist verboten.

Hier ein Link dazu.


und hier noch ein Gerichtsurteil diesbezüglich
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Gruß Thomas
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  #85  
Alt 08.02.2018, 14:21
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Hallo zusammen .


Hallo Ronald,

ich möchte eigentlich hier nur alle größeren Befähigungen der Sportboot-Schifffahrt behandeln,
aber nun gerne mal kurz eine Ausnahme :

Die oben von Mattze angeführte BinSchUO betrifft zunächst nur das
Boot selber .
Wenn Du zahlende Gäste auch nur mit einem 8 m Boot fahren möchtest
ist es kein Sportfahrzeug mehr, sondern ein Fahrgastschiff SUK-zulassungspflichtig,
wie grundsätzlich alle Boote 20m u. mehr .


Befähigungen zum Führen :

SBF-Binnen , Sportschifferzeugnis, sogar auch Sportpatent -Inhaber dürfen auch folglich
nur Sportfahrzeuge führen, womit Deine Grundfrage beantwortet ist .

Auf dem Rhein erfordert es dann mindestens das kleine Patent bis weniger als 35m .

Restliches Binnenland, hier meine ich, dass es noch andere Unterteilungen gibt, bin hier nicht in Kenntnis .


Nun gibt es ja auch Ausnahmen, wie z.B. die Power-Rib's ,
wo vielleicht 10 zahlende Gäste bespaßt werden .
Ich weis das hier einige nur mit SBF-Binnen unterwegs sind .

Dies bedarf aber dann einzelne regionale Sondergenehmigungen
des zuständigen WSA, welche nur noch schwierig oder gar nicht mehr
zu bekommen sind .


Grüße : TOMMI
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  #86  
Alt 08.02.2018, 14:42
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Vielen Dank für eure Antworten.
Hintergrund meiner Frage ist reine Neugier

In Leipzig fahren diese Kähne über Elster und Karl-Heine-Kanal und befördern Touris im Dutzend zwecks Sightseeing.

Mich hat es einfach mal aus Neugier interessiert welcher Schein dafür notwendig ist.

Aber wahrscheinlich ist alles anders als man denkt, da das ja mit Sicherheit Landeswasserstraßen sind.

@Thomas: Zu dem Gerichtsurteil... also ist dieser Yachtcharter mit Skipper, wie er oft in Berlin anzutreffen ist, doch nicht ganz legal

Danke und Gruß
Ronald
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  #87  
Alt 08.02.2018, 16:18
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Zitat:
Zitat von Ron_Berlin Beitrag anzeigen
@Thomas: Zu dem Gerichtsurteil... also ist dieser Yachtcharter mit Skipper, wie er oft in Berlin anzutreffen ist, doch nicht ganz legal

Danke und Gruß
Ronald
Offensichtlich nicht mit SBF Binnen und einem als Sportboot zugelassenen Boot. Genau um diesen Fall geht es ja im Gerichtsurteil.

Ob es im Einzelfall Bestandsschutz oder Sonderregelungen gibt, kann ich nicht sagen.

Vielleicht haben ja einige ihre Barkassen als Fahrgastschiff zugelassen (mit all den dazugehörigen Auflagen) und ein Berufspatent. Wer weiss das so genau?
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Gruß Thomas
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  #88  
Alt 09.02.2018, 09:32
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
... Die oben von Mattze angeführte BinSchUO betrifft zunächst nur das Boot selber . ...
Ja natürlich richtig. § 4a Absatz (3) BinSchUO definiert aber Ausnahmen. Wenn es sich dann (z.B. für die (gewerbliche) Ausbildung) doch um ein Sportboot handelt, ist auch ein Sportbootführerschein ausreichend.

In Sinne des Fragestellers reicht ein SBF-Binnen nicht.
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Liebe Grüße
Mattze

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  #89  
Alt 09.02.2018, 09:56
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Habe mir mal erlaubt, das Gesetz von der "Elwis" Seite hier auszugsweise zu posten. Hoffe, das ist ok?!

§ 4a Beförderung von Fahrgästen

(1) Die entgeltliche oder sonstige geschäfts- oder erwerbsmäßige Beförderung von Personen (Fahrgäste) darf nur mit

einem Fahrgastschiff im Sinne des Anhangs II § 1.01 Nummer 18 oder 18a,

einer Fähre im Sinne des Anhangs X § 1.01 Nummer 1,

einer Barkasse im Sinne des Anhangs X § 5.01,

einem kleinen Fahrgastschiff im Sinne des Anhangs X § 7.01
erfolgen. Das Fahrzeug muss nach § 5 zugelassen sein.

(2) Als Entgelt gelten auch wirtschaftliche Vorteile, die nur mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden.

(3) Absatz 1 gilt nicht für die Beförderung von Fahrgästen

auf Gütermotorschiffen im Sinne des Anhangs II § 1.01 Nummer 7, wenn der Haupterwerbszweck die Güterbeförderung ist und die Beförderung von Fahrgästen ausschließlich bei Gelegenheit der Ausübung dieses Haupterwerbszwecks durchgeführt wird,

auf einem nach der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung angemieteten Sportboot, das mit einer Charterbescheinigung nach § 9 der genannten Verordnung geführt wird, sofern die Beförderung dazu dient,

in die Handhabung des Bootes eingewiesen zu werden,

gelegentlich führerscheinpflichtige Wasserstraßenabschnitte zu überwinden, um ein Fahrtgebiet zu erreichen, das mit einer Charterbescheinigung befahren werden darf, oder

das Sportboot an seinen ständigen Liegeplatz zurückzuführen, wenn die Weiterfahrt mit einer Charterbescheinigung nicht mehr erlaubt ist,

auf einem Sportboot eines Wassersportvereins oder einer Sportbootschule, sofern die Beförderung Ausbildungszwecken dient,

wenn das Gesamtentgelt für die jeweilige Fahrt die Betriebskosten dieser Fahrt nicht übersteigt und die Beförderung nicht geschäfts- oder erwerbsmäßig und nur gelegentlich erfolgt.

(4) Bis zu einer Neuregelung der Fahrgastbeförderung mit Sportbooten darf abweichend von Absatz 1

ein Fahrzeug, für das am 31. Dezember 2012 ein Bootszeugnis nach § 3 Absatz 1 Satz 2 der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung erteilt war, auf der Grundlage der in dem Bootszeugnis getroffenen Festlegungen unter Gestellung eines Bootsführers und

ein Sondertransport, der am 31. Dezember 2012 über eine Erlaubnis nach § 1.21 Absatz 2 der Schifffahrtspolizeilichen Vorschriften nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a bis d verfügte, auf der Grundlage der in der Erlaubnis getroffenen Festlegungen
Fahrgäste befördern. Im Falle des Satzes 1 Nummer 1 handelt es sich nicht um eine Vermietung im Sinne der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung. Im Falle des Satzes 1 Nummer 2 kann eine abgelaufene Genehmigung bis zum Ablauf des 31. Dezember 2017 verlängert werden.

Stand: 01. Januar 2013
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  #90  
Alt 09.02.2018, 12:23
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Kein Problem Thomas,

ich war zu bequem in ELWIS zu suchen, danke Dir .

Weiteres auch in den Patent-VO's zu finden .


Grundsätzlich rate ich jedem Bootsführer der solsche o. ähnliche Pläne verfolgt,
sich immer Vorort beim zuständigen WSA zu informieren .


Ansonsten ist ELWIS immer die richtige, einzig wahre Infoquelle,
wo auch Neuerungen, Änderungen sofort bekannt gegeben werden .


Grüße : TOMMI
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Alt 28.11.2018, 09:12
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
Es gibt auch noch kleine streckenkundige Abschnitte auf der Donau u.
auch Elbe z.B., die ja nicht soooo weit von Berlin entfernt ist .

Auch wenn Du nun zum Sportschifferzeugnis neigst,
rate ich immer zum Sportpatent !

Denn dieses kannst Du auch später beliebig streckenerweitern .
Moin Tommi,

weisst du gerade zufällig, ob die entfallen sind für SBF Binnen Inhaber und angeglichen wurden auf die bis 19,99m?
Und wo ist das auf der Donau? Relevant für Überführung ins schwarze Meer?

Grüße

Totti
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  #92  
Alt 28.11.2018, 09:24
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Hallo Totti,

du kannst mit SBF binnen bis weniger als 20 m lange Sportboote
überall binnen fahren .

Nur der Rhein ist die Außnahme .


Grüße : TOMMI
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  #93  
Alt 28.11.2018, 09:32
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
Hallo Totti,

du kannst mit SBF binnen bis weniger als 20 m lange Sportboote
überall binnen fahren .

Nur der Rhein ist die Außnahme .


Grüße : TOMMI
Danke dir.
Ich hätte eigentlich selbst drauf kommen müssen...
Also weiter rumeiern, mache ich das Sportpatent oder kommen die 20m auch für den Rhein bis 2020...?...

EDIT: 2022!!

Grüße

Totti
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Geändert von Totti-Amun (28.11.2018 um 09:58 Uhr)
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  #94  
Alt 28.11.2018, 09:55
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Danke dir.
Ich hätte eigentlich selbst drauf kommen müssen...
Also weiter rumeiern, mache ich das Sportpatent oder kommen die 20m auch für den Rhein bis 2020...?...

Grüße

Totti
wenn überhaupt 2022...

bis dahin steht zumindest eine wichtige Entscheidung an in der auch dieses Thema mit einfließt.
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  #95  
Alt 28.11.2018, 09:57
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Sorry, ich meine natürlich 2022.
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  #96  
Alt 28.11.2018, 13:32
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Ist doch alles eine Frage der Lichterführung. Steht irgendwo das ein Boot nich 5m lang und 25m breit sein darf? 😊
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Gruß
Jörg
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  #97  
Alt 31.01.2019, 12:21
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Na Jörg,

das erkläre dann mal einem kontrollierendem WSP-Beamten .



Hallo aber zunächst allen hier zusammen .

Was mit den sonstigen Binnengewässern letzte Zeit gut klappte
( Beschränkung Leistung, Bootslänge u. auch die neue Karte ) ,
ist mit dem Rhein, ZKR ein ganz richtiges Hindernis .
Trotz EU u.o. BMVI .

Aber grundsätzlich muß die EU-RL 2017/2397 bis zum 18.01.2022
in allen betroffenen Ländern umgesetzt sein .
Ich gehe mal spätestens vom 01.01.2022 in D aus,
kann mir aber auch früher gut vorstellen,
so klasse wie die Fachmitarbeiterinnen im BMVI sind !



Am Rhein kochen leider mehrere und so wird die Suppe leider
zäh .
Das BMVI in Bonn hat z.Z. alles raus zur Prüfung .
Die Wahrscheinlichkeit das bis weniger als 20m mit dem SBF-Binnen
dann auf dem Rhein geführt werden darf ist sehr hoch .
Und dieser Befähigung hängt keine Streckenkunde-Pflicht an,
beschneidet aber automatisch diese Grenzen wiederum .
( BinSchPV )

Pesönlich finde ich es, so wie es jetzt ist, völlig OK .

Begründung :

Alle sind hier gleich gestellt, D u. alle anderen EU Bürger .

Jeder kann das Sportpatent erwerben und dann bis zu 25m Bootslänge
EU-weit fahren .

Die hier zwingenden Kentnisnachweise der Strecken, die man dann auf dem Rhein,
Teile Elbe, Donau befahren möchte gehören abgeschafft .
Aus den beiden letzt genannten war es mit dem SBF-Binnen nun
bis weniger als 20m nicht so schwierig .

Aber Vater Rhein :

Nur eine kleine Strecke sollte Pflicht bleiben um zu lernen,
welche Gefahren in solchen Strömungen mit ordentlichem Schiffsverkehr
lauern . Und auch grundsätzlich sich 20m u. mehr anders verhalten .
Mit diesem Wissen u. Erfahrung kann der Sportpatentler zukünftige,
weitere Strecken planen u. entsprechend fahren .


Mein Haupt-Argument :

Ein 18-jähriger Sportpatentler darf ja auch z.B. nach 30 Jahren fahren,
seine Streckenkentnis wird aber niemals wieder geprüft .
Änderungen gibt es aber immer ! Fahrwasser, Tonnen, Ausbaggerungen,
Sprengungen, Verkehrsregeln, ............... .


Der Grundsatz sich vorher seines Fahrzieles kundig zu machen,
gilt für mich immer u. überall .
Ab einer gewissen Bootsgröße sowieso .


Ich habe meinen Vorschlag auch an meine Quelle direkt ins BMVI in Bonn,
meiner nächsten, größeren Nachbarstadt,
übermittelt
und berichte hier gerne, wenn ich die Freigabe erhalte darüber hier zu posten .


In Gesprächen zeigte sich auch die Möglichkeit, daß 20m mit SBF-Binnen
Streckenpflicht-frei kommen werden,
das Sportpatent vieleicht sich auf 35m erhöhen könnte,
dann aber wie gehabt .

Dies wird dann aber wieder schwierig im Einklang des Vorschlages
( nicht von mir ) insgesamt die Strecken radikal einkürzen zu wollen .


Und grundsätzlich spannend für die weitergehenden Lösungen
für bereits bestimmte Patent-Inhaber .



Ich bleibe am Ball, Grüße : TOMMI
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  #98  
Alt 31.01.2019, 14:51
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
Pesönlich finde ich es, so wie es jetzt ist, völlig OK .


Ein 18-jähriger Sportpatentler darf ja auch z.B. nach 30 Jahren fahren,
seine Streckenkentnis wird aber niemals wieder geprüft .
Änderungen gibt es aber immer ! Fahrwasser, Tonnen, Ausbaggerungen,
Sprengungen, Verkehrsregeln, ............... .

Genau das sehe ich anders. Jeder hat sich vor Antritt der Fahrt umfangreich über sein Fahrgebiet zu informieren, egal ob Binnen oder See, egal ob 6m oder 14m oder 19m oder darüber. Insofern lasse ich die Gründe nicht gelten (schriebst du ja auch).
Ich kann aber deine Intention und dein Zugehen auf das BMVI insoweit verstehen, als dass dein Sportpatent mit dieser Maßnahme abgewertet wird.
Aber, so what? Ist halt so...
Das Hin und Her aktuell ist ja auch kein Zustand. Dass das Sportpatent aufgewertet wird auf z.B. 35m, kann ich mir nicht vorstellen. Das ist schon ein anderes Kaliber als 20m, kann ich aus eigener Erfahrung sagen.
Wenn das Sportpatent bis auf die 5m obsolet ist, ist es halt so.
Ich selbst war immer im Glauben, dass die Streckenkenntnisse dem Anspruch des Fahrgebiets geschuldet sind, aber nicht mal das ist wirklich so.
Ich warte aktuell, ob ich noch das Sportpatent machen soll. Eher nicht, momentan macht es keinen Sinn und die Streckennachweise z.B. nur für das Überführen bis zur Donau (um dann weiter fahren zu können) sind eine Mammutaufgabe und sind das Einzige, was mich derzeit abhalten. Die Theorie an sich ist ok, wobei Vieles gar keine Relevanz für Sportbootfahrer hat.

Grüße

Totti
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  #99  
Alt 31.01.2019, 20:13
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Hallo Totti,

meine Sicht ist ja bekannt . Ich schreibe jetzt mal die Gründe u.o. Argument
gegen Deine Sicht zum Thema hier hin :


1. ( Mein ) Sportpatent wird kein Stück abgewertet, da ich es von Beginn an
für unseren späteren 24m Dampfer machte .

2. Was ist denn schon ein SBF ? Läßt sich in 2 Tagen machen mit Prüfung .
Keine gute Grundlage größere Fahrzeuge zu führen .

3. Sehr wichtig, sollen die bekannten Fahrmanöver im 5m Hafenböötschen
etwas der Fahrpraxis eines 20m Bootes in Strömung mit u.U. viel Verkehr
nahe bringen ??


Nein ganz ehrlich,
wie im Straßenverkehr darf jeder Führerschein-Inhaber fahren,
können, wirklich können, tuen es wenige .

Aufdrehen, ausweichen, ......, ist im Rhein schon mit 20m was anderes .
Und ebenfalls wenn es ein Kleinfahrzeug bleibt,
sind zunehmend mehr Dinge in Fahrt zu beachten .


Der Schritt zum Prüfungsstoff u. das Fahren zum Erwerb des Streckennachweises
ist im Vergleich wie eine Reise zum Mond oder zum Pluto
und wird diesem Anspruch erst wirklich gerecht .
Ich kann es ja auch eigen behaupten, da beide Befähigungen gemacht !


4. 35m , dies ist ebenfalls ein Vorschlag der behördlich genannt wird,
wie noch viele andere Variationen .
Mal sehen was später abgestimmt, entschieden wird, ist ja noch Zeit .
Bin mal gespannt, was die GDWS hier noch reinschiebt .


Grüße : TOMMI
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  #100  
Alt 01.02.2019, 06:46
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Ich gebe dir in allem Recht und stehe dir voll bei, weil ich mal zur See gefahren bin und die Gefahren und Tücken zu genau kenne.
Aber meinst du nicht, dass man grundsätzlich den SBF aufwerten muss in Form der Ausbildung an sich? Schiffssicherung, praktische Fahrten (im Strom), Schleusentraining usw.?
Der normale SBF ist immerhin ein amtlicher Schein und befähigt zum Führen von Allem auf See und 20m auf Binnen (ausser eben dem Rhein), das ist mir deutlich zu wenig an praktischer Ausbildung (und auch in vielen Punkten theoretisch).
Dass ein Boot auf dem Rhein für den SBF ohnehin schon deutlich länger als 15m (LÜA) sein darf, ist dabei ja nur ein Trick-Spielchen und sei nur mal am Rande erwähnt.
Eine verschärfte Ausbildung ist natürlich doof für diejenigen, die nur ein Schlauchboot oder 5m Boot fahren wollen. Aber dann ist es halt so...

Grüße

Totti
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