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  #1  
Alt 14.05.2009, 06:10
Benutzerbild von BernhardtHi
BernhardtHi BernhardtHi ist offline
Captain
 
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Standard Braucht ein Engländer bei uns den Führerschein binnen?

Guten Morgen allerseits,

Kann jemand obige Frage sicher beantworten?

Gruß aus Hi
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  #2  
Alt 14.05.2009, 06:14
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
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Standard

ganz klar ja

In England gibt es zwar keinen Binnenführerschein dieser ist aber in Deutschland Vorschrift.
Da hier das strengeree Recht zur Anwendung kommt braucht auch der Engländer in Deutschland einen Führerschein.

Das ist das selbe wie Mitglieder der AMerikanischen Armee und ihre Angehörigen.
In Amerika darf man mit 16 den Führerschein machen ein Armeeangehöriger der 16 ist darf den Amerikanischen Führerschein machen und in der Kaserne auch ein Auto fahren auf deutsche Strassen darf er erst wenn er 18 ist.
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  #3  
Alt 14.05.2009, 07:19
Benutzerbild von Jörg T.
Jörg T. Jörg T. ist offline
Lieutenant
 
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Hallo,
die Frage ist so nicht zu beantworten.
Entscheidend ist, ob der Engländer seinen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt ständig in Deutschland hat.

Auszug aus den Regelungen zum Sportbootführerschein Binnen:

"Diese gesetzlichen Regelungen binden alle Personen, die ihren ständigen Wohnsitz und ihren 'Lebensmittelpunkt' in Deutschland haben."

"Gültige ausländische Befähigungsnachweise werden in Deutschland im Gegenzug anerkannt, wenn der Inhaber keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland besitzt. Wird für diesen Personenkreis in deren Heimatland keine Befähigung für das geführte Boot gefordert, entfällt diese auch hier. Diese Regelungen gelten max. 1 Jahr. Achtung! Ausnahme: Rhein - Auf dem Rhein wird immer ein Befähigungsnachweis gefordert. "

mfg
Jörg


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  #4  
Alt 14.05.2009, 08:09
Benutzerbild von boneman
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
ganz klar ja

In England gibt es zwar keinen Binnenführerschein dieser ist aber in Deutschland Vorschrift.
Da hier das strengeree Recht zur Anwendung kommt braucht auch der Engländer in Deutschland einen Führerschein.
Das stimmt so nicht, siehe die Passage von Jörg T.

Verankert in §3 Abs.1 SportbootFüBinV, auch wenn das manche nicht glauben wollen

Zitat:
§ 3 Ausnahmen

(1) Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen

1. Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als 1 Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten. Ist in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von Sportbooten auf Binnengewässern ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben oder wendet dieser Staat die Resolution Nr. 40 ECE (TRANS/SC.3/147, Vkbl. 2000 S. 197) an, gilt Satz 1 nur, wenn diese Personen Inhaber des Befähigungsnachweises oder des Internationalen Zertifikats nach der Resolution Nr. 40 ECE für die jeweilige Antriebsart sind, und nur, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist; das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung macht im Verkehrsblatt bekannt, welche Staaten die Resolution Nr. 40 ECE anwenden;
Es kommt aber nicht nur auf die Nationalität, sondern auch darauf, dass der Ausländer hier "nur zu Gast" ist.

Gruß

Andreas
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  #5  
Alt 16.05.2009, 13:09
Benutzerbild von wolf b.
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
ganz klar ja

In England gibt es zwar keinen Binnenführerschein dieser ist aber in Deutschland Vorschrift.
Es gibt auf der Insel, einen Binnenführerschein, auch wenn er nicht Vorschrift ist.
Daß Briten hier mit ihrem Schein durchfahren dürfen wurde ja schon hinreichend erläutert.
Dazu kommt auch noch, daß sie auch kein ATIS benötigen.
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