boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Reisen > Deutschland



Deutschland Alles rund um Deutschland. Nordsee, Ostsee, Binnen.

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 06.09.2022, 17:48
flybasti flybasti ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 09.05.2010
Beiträge: 138
27 Danke in 20 Beiträgen
Standard Verjährungsfrist Bußgeldbescheid

Sehr geehrte Bootskameraden,

Ich mußte im Feb 2021 in einen Nebenarm vom Rhein hineintreiben weil mein Motor nicht mehr anspringen wollte. Die Einfahrt ist grundsätzlich untersagt man darf an dieser Stelle zwar herausfahren aber nicht hinein. Da ich aber nicht ohne Motor mitten auf dem Rhein zwischen der Berufsschifffahrt treiben wollte habe ich mich dann dafür entschieden. Als ich sicher im Seitenarm war habe ich das Problem gefunden es war ein defekter Spritschlauch diesen habe ich dann gekürzt und neu angeschlossen. Von weitem kam dann auch schon die WSP und hat mich angehalten als ich ihnen das mit dem Motor sagte wollten die mir nicht glauben obwohl ich noch 2 weitere Personen mit an Bord hatte. Im Führerschein hat man gelernt

Unter welchen Umständen muss ggf. von den
geltenden Bestimmungen über das Verhalten im
Verkehr auf den Binnenschifffahrtsstraßen
abgewichen werden?
Bei unmittelbar drohender Gefahr für sich oder
andere


Für mich war das eine Gefahr wenn ich ohne Motor auf dem Rhein herumtreibe aber stattdessen mich in Sicherheit bringen kann wenn ich den Seitenarm benutze und schnell ans Land komme statt 2 Kilometer an einer Insel vorbei zu treiben.

Desweiteren kam jetzt erst der Bußgeldbescheid 1Jahr und 7 Monate später ist das überhaubt so erlaubt im Strassenverkehr muss er ja innerhalb von 3 Monaten da sein wie ist das beim Boot???
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 06.09.2022, 17:52
Benutzerbild von paulemeier1
paulemeier1 paulemeier1 ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 18.12.2011
Ort: Hooksiel
Beiträge: 982
Boot: Bavaria 37CR
2.617 Danke in 712 Beiträgen
Standard

was sollst du denn löhnen?
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 06.09.2022, 17:56
flybasti flybasti ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 09.05.2010
Beiträge: 138
27 Danke in 20 Beiträgen
Standard

163€ wollen die jetzt haben
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 06.09.2022, 18:04
Benutzerbild von supernasenbaer
supernasenbaer supernasenbaer ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 21.04.2021
Ort: Berlin
Beiträge: 992
Boot: Ibis 2, Yamaha WR500G, Rudernussschale
2.315 Danke in 801 Beiträgen
Standard

Du hast erstmal einen Brief bekommen.
Das ist entweder schon der „Bußgeldbescheid“ oder ein Anhörungsbogen (ggf. Auch beides).

Vermutlich steht irgendwo sowas wie:
„Sie haben die Möglichkeit innerhalb … Tagen zu diesem Schreiben Unter Angabe des Aktenzeichen einen Einspruch einzulegen“.

Egal ob das bereits verjährt ist (dazu kann ggf. Jemand anderes etwas zu sagen), du muss dem schriftlich widersprechen.
Gebe an was passiert ist, gebe an dass zwei weitere Personen auf dem Boot waren und das auch bezeugen können (im besten Fall sind das nicht deine Brüder sondern nicht-verwandte von dir).
Frage bei den Mitfahrern an ob du in dem Schreiben an die WSP ihre Daten mit angeben darfst.
Das ganze dann per Einschreiben zurück an die WSP.

Wenn dazu noch kommt, dass es in der RheinSchV eine Verjährungsfrist gibt und diese ebenso abgelaufen ist, dann schreib das ebenso gleich (unter Angabe des entspr. Par.) mit rein…sollte sich dazu kurzfristig nichts finden, dann erstmal Einspruch ohne diesem…auf jeden Fall nicht die Einspruchfrist verstreichen lassen.

Wenn du gar nichts machst, dann machst du auf jeden Fall alles verkehrt.
__________________
Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #5  
Alt 06.09.2022, 18:11
Benutzerbild von Dete66
Dete66 Dete66 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 19.08.2013
Beiträge: 1.363
Boot: Picton Fiesta Four mit Suzuki DF70, Merlin1 mit Yamaha 40HEO
1.194 Danke in 703 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von supernasenbaer Beitrag anzeigen
Egal ob das bereits verjährt ist (dazu kann ggf. Jemand anderes etwas zu sagen), du muss dem schriftlich widersprechen.
würde ich auf garkeinen Fall empfehlen, und "müssen" musst du garnichts, weil alles was du ohne Rechtsbeistand sagst, kann nur falsch sein und gegen dich verwendet werden!

Zitat:
Zitat von supernasenbaer Beitrag anzeigen
Wenn du gar nichts machst, dann machst du auf jeden Fall alles verkehrt.
neee, siehe oben ... dann macht er alles Richtig!
Der TE sollte sich rechtlich beraten lassen!
__________________
Gruß Dete

...weiter weiter ins Verderben, wir müssen leben bis wir sterben
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #6  
Alt 06.09.2022, 18:12
flybasti flybasti ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 09.05.2010
Beiträge: 138
27 Danke in 20 Beiträgen
Standard

Ja Einspruch lege ich auf jeden fall ein Nur die Frage ist ob ich versuche mich zu erklären oder direkt Einspruch wegen Verjährung einlege.
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 06.09.2022, 18:49
Benutzerbild von Dete66
Dete66 Dete66 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 19.08.2013
Beiträge: 1.363
Boot: Picton Fiesta Four mit Suzuki DF70, Merlin1 mit Yamaha 40HEO
1.194 Danke in 703 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von flybasti Beitrag anzeigen
Ja Einspruch lege ich auf jeden fall ein Nur die Frage ist ob ich versuche mich zu erklären oder direkt Einspruch wegen Verjährung einlege.

bevor du etwas unternimmst, lass dich besser erst mal beraten!
Es ist nicht sicher, ob es richtig ist, wenn du widersprichst, das kann auch im weiteren zu deinem Nachteil sein.
__________________
Gruß Dete

...weiter weiter ins Verderben, wir müssen leben bis wir sterben
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 06.09.2022, 19:57
ALBKR ALBKR ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 12.07.2021
Ort: Berlin (UHW KM 0) und Ostseebad Binz
Beiträge: 157
Boot: „BUNYIP“ Merry Fisher 895
Rufzeichen oder MMSI: DA4569 211854220
203 Danke in 99 Beiträgen
Standard

Die höchstmögliche Geldbuße ist die Grundlage für die Verjährungsfrist. Was wird dir vorgeworfen, was sagt das dazu zitierte Gesetz?
__________________
--
Alle Mann von Bord!

Alexander
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 06.09.2022, 20:21
flybasti flybasti ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 09.05.2010
Beiträge: 138
27 Danke in 20 Beiträgen
Standard

Verkehrszeichen nicht beachtet lt. Bußgeldkatalog 150-200 nicht mitführen von Führerschein und Bootpapiere 100€ das sind lt Paragraphen 31 unter 1000€ und würde nach meinem Verständnis dann bedeuten 6 Monate
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #10  
Alt 07.09.2022, 05:36
ALBKR ALBKR ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 12.07.2021
Ort: Berlin (UHW KM 0) und Ostseebad Binz
Beiträge: 157
Boot: „BUNYIP“ Merry Fisher 895
Rufzeichen oder MMSI: DA4569 211854220
203 Danke in 99 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von flybasti Beitrag anzeigen
Verkehrszeichen nicht beachtet lt. Bußgeldkatalog 150-200 nicht mitführen von Führerschein und Bootpapiere 100€ das sind lt Paragraphen 31 unter 1000€ und würde nach meinem Verständnis dann bedeuten 6 Monate
Verkehrszeichen missachtet ist nicht rechtswidrig (§16 OWiG), in Summe sowieso verjährt. Anwalt kostet Geld, ohne Rechtsschutzversicherung Widerspruch mit lapidaren Verweis auf §16 und §31 OWiG und dann den Richter entscheiden lassen.
__________________
--
Alle Mann von Bord!

Alexander
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #11  
Alt 07.09.2022, 06:37
kapitaenwalli kapitaenwalli ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.03.2010
Ort: Berlin
Beiträge: 2.257
Boot: Sollux 850
Rufzeichen oder MMSI: DC 3244
4.184 Danke in 1.469 Beiträgen
Standard

Moin

Auf einen Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen wegen einer Owi muss der Betroffene nicht reagieren. Die Verwaltungsbehörde entscheidet letztlich über eine Einstellung oder Abgabe an das Amtsgericht.

Dort obliegt es dann einem Richter, den Gründen des Widerspruchs zu glauben oder nicht. Die sollten allerdings dann schon vorgetragen worden sein. Im besten Fall wird vom Richter kein Termin anberaumt und dann schon eingestellt.

Also ist ein schriftlicher Widerspruch mit Darlegung des Sachverhalts aus deiner Sicht zu empfehlen und dann - ist man in Gottes Hand
__________________
Gruß und gute Fahrt

Kapitaenwalli
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #12  
Alt 07.09.2022, 07:03
Benutzerbild von carandi27
carandi27 carandi27 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 26.03.2020
Ort: Heusenstamm
Beiträge: 512
Boot: Mission Craft Orca 430 / Suzuki DF 20 AS und Takacat 420 LX mit ePropulsion Spirit 1.0 Plus
352 Danke in 219 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von flybasti Beitrag anzeigen
Verkehrszeichen nicht beachtet lt. Bußgeldkatalog 150-200 nicht mitführen von Führerschein und Bootpapiere 100€ das sind lt Paragraphen 31 unter 1000€ und würde nach meinem Verständnis dann bedeuten 6 Monate

Achtung! Es kommt nicht auf die Regelsätze aus einem Bußgeldkatalog an, sondern auf die im Gesetz vorgesehen Höchstgrenze. Hier relevant ist § 7 Binnenschifffahrtsaufgabengesetz. Das sind 10.000 € oder evtl. ein höherer Betrag gemäß der dort genannten Vorschrift für den Rhein. Dementsprechend beträgt die Verjährung nach 31 OwiG eher 3 Jahre, sofern es in den Schifffahrtsvorschriften nichts spezielleres gibt.

Gruß
Andreas
__________________
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #13  
Alt 07.09.2022, 08:11
Benutzerbild von carandi27
carandi27 carandi27 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 26.03.2020
Ort: Heusenstamm
Beiträge: 512
Boot: Mission Craft Orca 430 / Suzuki DF 20 AS und Takacat 420 LX mit ePropulsion Spirit 1.0 Plus
352 Danke in 219 Beiträgen
Standard

Ergänzung: Auf dem Rhein sind es bis zu 25.000€ nach Art. 32 der revidierten Rheinschifffahrtsakte.

Gruß
Andreas
__________________
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #14  
Alt 07.09.2022, 08:16
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

Kommt es bei der Verjährung nicht auf die möglichste Höchststrafe für das Delikt an?
Da müsste man schauen was um Bußgeldkatalog für die 2 Delikte steht als max. Betrag... Sicher keine 25000€ für nen vergessenen Führerschein
Mit Zitat antworten top
  #15  
Alt 07.09.2022, 08:23
Benutzerbild von jessig1
jessig1 jessig1 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 05.12.2005
Ort: Rheinstetten
Beiträge: 1.182
Boot: Hellwig Korfu aber nicht mehr original
776 Danke in 445 Beiträgen
Standard

Auf eine Anhörung mußt du nicht antworten. Auf einen Bußgeldbescheid schon, egal ob mit oder ohne Begründung. Dieser wird förmlich zugestellt und wenn du die Frist verstreichen läßt wird er rechtskräftig. Dann hast du keine Möglichkeit.
In deinem Fall war eine schriftliche Anhörung vor dem Bußgeldbescheid nicht erforderlich, da du ja als Betroffener von der Wapo festgestellt wurdest und dir dabei der Vorwurf bekannt gegeben wurde.

Eine Verjährung tritt nur dann ein, wenn innerhalb der Frist der Betroffene nicht ermittelt werden kann, was in deinem Fall ja nicht zutrifft.
__________________
Gruß Jürgen


Theorie ist: Jeder weiß wie es geht aber nichts funktioniert.
Praxis ist: Alles funktioniert und keiner weiß warum.
Mit Zitat antworten top
  #16  
Alt 07.09.2022, 08:26
zooom zooom ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 02.02.2008
Ort: Merching
Beiträge: 1.568
Boot: Nordship 808, Winner Viscount 21, beide elektrisch
2.575 Danke in 1.232 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von jessig1 Beitrag anzeigen

Eine Verjährung tritt nur dann ein, wenn innerhalb der Frist der Betroffene nicht ermittelt werden kann, was in deinem Fall ja nicht zutrifft.
Das halte ich für eine gewagte Behauptung.
Mit Zitat antworten top
  #17  
Alt 07.09.2022, 08:36
ALBKR ALBKR ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 12.07.2021
Ort: Berlin (UHW KM 0) und Ostseebad Binz
Beiträge: 157
Boot: „BUNYIP“ Merry Fisher 895
Rufzeichen oder MMSI: DA4569 211854220
203 Danke in 99 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von carandi27 Beitrag anzeigen
Achtung! Hier relevant ist § 7 Binnenschifffahrtsaufgabengesetz.
Und wie subsumierst du das dort? Nach § 2 (2) 2. ist "für Wasserfahrzeuge, die für Sport- oder Erholungszwecke verwendet werden (Sportfahrzeuge)" keine Erlaubnis erforderlich, folglich können auch die nachstehenden Regelungen des BinSchAufgG nicht gelten.

Papiere nicht dabei = §12 (1) in Verbindung mit § 18 (1) 4. SpFV. Max. 100,00 €

Die Einfahrt in den Nebenarm ist durch den § 16 OWiG erledigt, vollkommen egal was der Entenschutz erzählt. Es gilt auch beim Ordnungwidrigkeitengesetz die Unschuldsvermutung und es gibt keine Beweislast des Betroffenen.
__________________
--
Alle Mann von Bord!

Alexander
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #18  
Alt 07.09.2022, 08:56
Benutzerbild von carandi27
carandi27 carandi27 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 26.03.2020
Ort: Heusenstamm
Beiträge: 512
Boot: Mission Craft Orca 430 / Suzuki DF 20 AS und Takacat 420 LX mit ePropulsion Spirit 1.0 Plus
352 Danke in 219 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von ALBKR Beitrag anzeigen
Und wie subsumierst du das dort? Nach § 2 (2) 2. ist "für Wasserfahrzeuge, die für Sport- oder Erholungszwecke verwendet werden (Sportfahrzeuge)" keine Erlaubnis erforderlich, folglich können auch die nachstehenden Regelungen des BinSchAufgG nicht gelten.

Papiere nicht dabei = §12 (1) in Verbindung mit § 18 (1) 4. SpFV. Max. 100,00 €

Die Einfahrt in den Nebenarm ist durch den § 16 OWiG erledigt, vollkommen egal was der Entenschutz erzählt. Es gilt auch beim Ordnungwidrigkeitengesetz die Unschuldsvermutung und es gibt keine Beweislast des Betroffenen.

Die BinSchStrO ist eine VO auf Grundlage des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes. Die Sportbootführerscheinverordnung ebenfalls (in § 18 SpFV wird sogar § 7 Binnenschifffahrtsaufgabengesetz zitiert). Das ist auch jeweils in den Eingangsformeln der Verordnungen zu lesen. Verordnungen zitieren nämlich stets die Gesetze, auf deren Grundlage sie erlassen wurden.

Ich habe nichts zu der Frage gesagt, ob der Vorwurf berechtigt ist, sondern nur etwas zur Verfolgungsverjährung.

Der von Dir zitierte § 2 Binnenschifffahrtsaufgabengesetz hat überhaupt nichts mit dem Thema hier zu tun. Da geht es um Schiffe aus Drittstaaten.

Gruß
Andreas
__________________
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #19  
Alt 14.09.2022, 00:01
Benutzerbild von Tuppernavy
Tuppernavy Tuppernavy ist offline
Captain
 
Registriert seit: 11.07.2012
Ort: Erfurt
Beiträge: 510
Boot: Fibrafort Style 190 BR
610 Danke in 264 Beiträgen
Standard

Jetzt würde mich mal interessieren, wie das ausgegangen ist. Bisweilen stellt die "Staatsmacht" ja solche Verfahren ein, wenn der Aufwand höher ist, als der Nutzen fürs Staatssäckel.

Gruß Torsten
__________________
Wer sagt eigentlich, dass der Frosch keine Federn hat. Er zeigt sie bloß nicht jedem.
Mit Zitat antworten top
  #20  
Alt 14.09.2022, 21:31
Benutzerbild von Emma
Emma Emma ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 03.09.2003
Ort: Zeuthen bei Berlin
Beiträge: 4.425
Boot: Linssen Werftbau, 39ft, Bj. 1972
Rufzeichen oder MMSI: Emma Zwo
3.377 Danke in 1.909 Beiträgen
Standard

Also ich würde mir sofort einen Oberstaatsanwalt nehmen und vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Den Schriftverkehr würde ich in Kopie an die UNO schicken.

Was für ein Theater?
Und wieviele Rechtsanwälte wir hier haben, meine Hochachtung!
__________________
Mahlzeit
Jan


Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen.
Christian Morgenstern
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
Antwort


Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Verjährungsfrist Iderp Allgemeines zum Boot 56 20.10.2015 17:38
Österreich Strafzettel Verjährungsfrist ? haiko Kein Boot 27 11.01.2010 10:40


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 23:10 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.