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  #1  
Alt 18.08.2019, 20:18
ups ups ist offline
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Standard Maximales Bootsgewicht mit lkw 7.5t und alter Klasse drei?

Hallo zusammen

Ich habe den fuehrerschein alte Klasse drei.

Also darf ich ja 7.5t Zugmaschine und mit hänger bis 12t Zuggewicht fahren.

Wie schwer darf denn nun mein Boot sein?

Wenn die zgg gilt... Dann bleiben für den hänger 4.5t... Also für das Boot wohl nur noch drei?

Geht auch ein "lkw" mit zgg 3.5t und ein hänger mit boot von 8.5t?

Gruss
Ralph
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  #2  
Alt 18.08.2019, 21:37
Secundus Secundus ist offline
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Zitat:
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Hallo zusammen

Ich habe den fuehrerschein alte Klasse drei.

Also darf ich ja 7.5t Zugmaschine und mit hänger bis 12t Zuggewicht fahren.

Wie schwer darf denn nun mein Boot sein?

Wenn die zgg gilt... Dann bleiben für den hänger 4.5t... Also für das Boot wohl nur noch drei?

Geht auch ein "lkw" mit zgg 3.5t und ein hänger mit boot von 8.5t?

Gruss
Ralph
Meine Draco wiegt knapp 6to und diese transportierte ich bis letztes Jahr mit eigenem 7,5to Tandemtrailer an einem 7,49to LKW mit altem Führerschein Klasse 3 bzw. entsprechend umgeschriebenem Äquivalent.
__________________
Wenn Du tot bist, dann weißt Du nicht dass Du tot bist.
Für Dein Umfeld aber ist es hart.
Genauso ist es wenn Du doof bist.
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  #3  
Alt 19.08.2019, 11:07
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justme justme ist offline
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Moin moin,

Zitat:
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Hallo zusammen

Ich habe den fuehrerschein alte Klasse drei.

Also darf ich ja 7.5t Zugmaschine und mit hänger bis 12t Zuggewicht fahren.

Wie schwer darf denn nun mein Boot sein?

Wenn die zgg gilt... Dann bleiben für den hänger 4.5t... Also für das Boot wohl nur noch drei?

Geht auch ein "lkw" mit zgg 3.5t und ein hänger mit boot von 8.5t?

Gruss
Ralph
Wenn Du noch unter 50 bist darfst Du sogar bis 18,5t (eigentlich 18,75, aber das ist aufgrund der Achslastbeschränkung lt. StVZO nicht zulassungsfähig) Zug-Gesamtgewicht fahren, solange der Zug nicht mehr als drei Achsen hat.
Grund: bei LKW-Zügen mit durchgehender Bremsanlage darf der Anhänger das 1,5-fache zGG des Zugfahrzeugs haben. Mehr geht allerdings mit Klasse 3 definitiv nicht, Zugfahrzeug 3,5t zGG ergibt maximal einen Anhänger mit 5,25t.
Andersherum gerechnet - wenn Du 8,5t zGG des Anhängers brauchst muß der Zugwagen ein zGG von 5,67t haben (und fällt damit unter die LKW-Vorschriften), siehe auch die neuliche Diskussion zum Thema 'Mini-Sattelzug' im Trailerboote-Forum.

Was das Boot in so einem Fall wiegen darf ist eigentlich eine Frage an die Hersteller - auf den 7.5t-LKW kriegt man nicht sonderlich viel Nutzlast drauf, aber beim Anhänger ist einiges möglich (und irgendwann ziemlich teuer).

lg, justme
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  #4  
Alt 19.08.2019, 11:31
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Ich bin auch mit einem 7,49 t LKW unterwegs mit einem Tandemanhänger (9,7 t). Nutzlast knapp 8 t. Das Problem ist jedoch nicht das Gewicht eines Bootes, sondern die Breite. Bis 3 m kein Problem. Ab 3 m benötigt man eine Einzelgenehmigung.
Im Jahr 2015 habe ich mal versucht eine Einzelgenehmigung für 3,30 m zu bekommen, nach 3 Wochen Untätigkeit seitens der Verkehrsbehörde habe ich dann den Antrag zurückgenommen, da sich der Bootskauf mittlerweile zerschlagen hatte.

Gruss Holger
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  #5  
Alt 19.08.2019, 13:06
ups ups ist offline
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Hallo Holger...

Genauso hab ich mir das gedacht... Bei 3m schluss machen.
Aber ich dachte an billige tieflader Anhänger aus der Militär Szene... Geht wohl nicht wenn es ein drei Achs Zug sein muss...?!

Welches Zugfahzeug hast und welchen Trailer?
Kannst du mir da n paar Tipps mitgeben für die Suche?

Gibt's da was kleines... Kastenwagen ähnliches?
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  #6  
Alt 19.08.2019, 16:26
skibo skibo ist offline
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Das Zugfahrzeug sollte schon ein gewisses Eigengewicht haben. Und auch reichlich Motorleistung. Denn 8 to wollen gezogen werden. Da werden schnell Hügel zu Gebirge.
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  #7  
Alt 19.08.2019, 18:56
yello yello ist offline
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Wie schwer ist denn das Boot? Ggf. reicht ja ein 7.5 tonner. Das wäre halt das einfachste und billigste.

Meiner hat ein Leergewicht fahrfertig mit Doppelspoiler (4m hoch) von ca. 3,9 t.

yello
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  #8  
Alt 20.08.2019, 12:28
ups ups ist offline
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Meine Eltern hatten immer grosse Boote. Die mangelnde Flexibilität bezüglich Revier war immer Thema und für mich der Grund das maximal trailerbare (besser slipbare) System zu erwerben.
Aber das hat natürlich auch Einschränkungen zur Folge.
Daher die ueberlegung eine Nummer größer zu gegen... Und auch wenn umständlicher... Grundsätzlich die Flexibilität zu erhalten.

Ein lkw ohne Trailer wuerde slippen grundsätzlich ausschließen.

Kranken hat mich gerade in piombino rein raus 300euro gekostet.
Am Wochenende in Roermond kostet slippen 10 Euro.
Deswegen '-)

Und für die lkw Version wuerde dann auch gelten... So gross wie möglich mit 3m Breite.
Das koennen im Extremfall bei Stahl auch 6-8t werden.

Muss aber nicht
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  #9  
Alt 20.08.2019, 19:20
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Zitat:
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Hallo Holger...

Genauso hab ich mir das gedacht... Bei 3m schluss machen.
Aber ich dachte an billige tieflader Anhänger aus der Militär Szene... Geht wohl nicht wenn es ein drei Achs Zug sein muss...?!

Welches Zugfahzeug hast und welchen Trailer?
Kannst du mir da n paar Tipps mitgeben für die Suche?

Gibt's da was kleines... Kastenwagen ähnliches?
Wieso 3 Achsen? Mit dem alten 3 er kannst du alles fahren was ein Bootstransporter ist:

1. jegliche Anhänger mit Tandemachse (mit einem Abstand von unter 1m gilt dies als eine Achse) oder/und

2. jeden als Bootstransporter geschlüsselten Anhänger, unabhängig von der Achskonfiguration, da diese Anhänger historisch bedingt "zulassungsfreie Anhänger" sind. Es kann auch ein Tridem- oder Drehschemelanhänger sein (Siehe Bild von der alten Klasse 3).

Die Gewichtsgrenze gibt nicht der Führerschein vor, sondern die Gewichtsbeschränkung des Zugfahrzeuges.

Mein LKW ist ein MAN Pritsche. Der Anhänger ein Tandem, mit 1,25 m Achsabstand. Bild schicke ich dir per PN.

Bis 2019 habe ich eine 5 t schwere Sea Ray mit meinem Gespann befördert. Mein aktuelles Boot wiegt 4,2 t. Für den LKW kein Problem.

Ich bin unabhängig vom Revier und kann im Winter meine Arbeiten am Boot zu Hause verrichten.

Gruß Holger
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Alt 20.08.2019, 19:31
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waterfront waterfront ist offline
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Zur Vervollständigung noch der § 18 Abs. 2 Nr. 6 StVZO. Ist so auch in der FZO übernommen worden.
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  #11  
Alt 20.08.2019, 20:48
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Das mit „unter 50“ ist so auch nicht richtig.
Man braucht halt ein entsprechendes ärztliches Gutachten und eine ( kostenpflichtige) Prüfung beim Augenarzt, dann kann man das immer wieder für 5 Jahre verlängern bzw. neu eintragen lassen.

Gruß Rüdiger
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  #12  
Alt 21.08.2019, 06:51
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von schlauchi20 Beitrag anzeigen
Das mit „unter 50“ ist so auch nicht richtig.
Man braucht halt ein entsprechendes ärztliches Gutachten und eine ( kostenpflichtige) Prüfung beim Augenarzt, dann kann man das immer wieder für 5 Jahre verlängern bzw. neu eintragen lassen.

Gruß Rüdiger
das ist so nicht korrekt - mit einem Führerschein der Klasse 3 darf man Züge, die nach neuem Recht unter die Klasse CE fallen würden (also Zulässiges Zug-Gesamtgewicht über 12t) nur bis zum 50. Lebensjahr führen. Will man das auch weiterhin tun muß man zu diesem Zeitpunkt seinen Führerschein in den EU-Kartenführerschein umtauschen und zur Erlangung der Klasse CE mit Schlüsselzahl 79 ein ärztliches und augenärztliches Gutachten beibringen, damit erhält man die Klasse CE dann auf fünf Jahre befristet verlängert. Dieser Punkt ist der einzige, bei dem für Altführerscheinbesitzer die Besitzstandswahrung nicht vollständig ohne Auflagen umgesetzt wurde - will man nur Fahrzeuge und/oder Gespanne führen, die unter die Klassen C1 bzw. C1E fallen besteht keine Umtauschpflicht mit Erreichen des 50. Lebensjahres, soll heißen, diese darf man tatsächlich weiterhin mit Klasse 3 führen.

lg, justme
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  #13  
Alt 23.08.2019, 11:05
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Ok, was habe ich anderes geschrieben?
Ja, man muss den Führerschein gegen die Karte tauschen. Das war bei mir aber sowieso fällig, da ich einen internationalen Führerschein gebraucht habe.
Der ist dann kurioserweise wieder grau!!!

Gruß Rüdiger
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  #14  
Alt 23.08.2019, 12:03
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von schlauchi20 Beitrag anzeigen
Ok, was habe ich anderes geschrieben?
Ja, man muss den Führerschein gegen die Karte tauschen. Das war bei mir aber sowieso fällig, da ich einen internationalen Führerschein gebraucht habe.
Der ist dann kurioserweise wieder grau!!!

Gruß Rüdiger
Die Ausgangsfrage hier ging explizit um einen Führerschein der alten deutschen Klasse 3, und bei dem liegt nun einmal eine Befristung vor für genau den Fall, daß man damit LKW-Züge fahren möchte, die heutzutage unter die Klasse CE fallen. D.h. man muß in diesem (und einigen weiteren, z.B. wenn man die Beschränkung auf drei Achsen loswerden möchte oder Sattelzüge mit zZGG>7.5t fahren möchte) Fall den Führerschein umtauschen und eine Fahrerlaubnis der Klasse CE beantragen. Will man das nicht kann man sich den Umtausch bis zum zwangsweisen Termin (hauptsächlich altersabhängig und vom Datum des Führerscheinerwerbs) sparen.

Um es noch etwas klarer zu machen: nach dem Umtausch hat man keine Fahrerlaubnis der Klasse 3 mehr, sondern eine Fahrerlaubnis (wenn man alle Kreuze gesetzt und ggf. die notwendigen Gutachten beigebracht hat) der Klassen A, A1 (beide abhängig vom Datum des Führerscheinerwerbs mit Schlüsselzahl 79.03/79.04 'nur dreirädrige Fahrzeuge'), B, BE, C1 mit Schlüsselzahl 171, C1E, CE mit Schlüsselzahl 79 und Befristung, , L mit Schlüsselzahl 174 und T. Nur diese berechtigt dazu, weiterhin Züge mit zZGG>12t, die nach altem Recht noch in der Klasse 3 enthalten waren zu fahren und nur diese Fahrerelaubnis berechtigt z.B. dazu, einen zulassungspflichtigen Drehschemelanhänger hinter einem PKW oder leichten LKW zu fahren sowie Sattelzüge über 7.5t - wer das mit einer Klasse 3-Fahrerlaubnis tut fällt unter 'fahren ohne Fahrerlaubnis', auch wenn man die entsprechende Fahrerlaubnis ohne weitere Prüfung, nur durch Umtausch erlangen kann.

lg, justme

Geändert von justme (23.08.2019 um 12:16 Uhr)
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  #15  
Alt 28.12.2022, 10:39
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Ich bin mir nicht sicher, was das Maximum beat weight jetzt ist, aber es scheint, als ob Sie in den Bereich fallen.
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  #16  
Alt 28.12.2022, 11:01
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Will man das nicht kann man sich den Umtausch bis zum zwangsweisen Termin (hauptsächlich altersabhängig und vom Datum des Führerscheinerwerbs) sparen.
Wobei für Jahrgänge nach 1953 nicht mehr so lang ist, bis zum Zwangstermin

Siehe "Tabelle 1"
https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/fristen-fuehrerschein-umtausch/

Mit den bestenfalls 2 Jahren kann man eigentlich im gegebenen Zusammenhang nicht mehr ernsthaft planen, oder?

PS: "Tabelle 2" müssten dann schon die "Kartenführerscheine" sein, somit für die Fragestellung nicht relevant.
__________________
Gruß Richard
----------------------------------------------------------
Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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Qualität ist besser als Quantität
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  #17  
Alt 28.12.2022, 11:09
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OceanixTS OceanixTS ist offline
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Zitat:
Zitat von ups Beitrag anzeigen
Aber ich dachte an billige tieflader Anhänger aus der Militär Szene...
Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
... D.h. man muß in diesem (und einigen weiteren, z.B. wenn man die Beschränkung auf drei Achsen loswerden möchte oder Sattelzüge mit zZGG>7.5t fahren möchte) Fall den Führerschein umtauschen und eine Fahrerlaubnis der Klasse CE beantragen.
Da hätten wir dann ja die Lösung für den Anhänger aus der Militärszene
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Ein Herz für Außenseiterboote
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  #18  
Alt 28.12.2022, 11:32
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Zitat:
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Da hätten wir dann ja die Lösung für den Anhänger aus der Militärszene
der Wegfall der Beschränkung auf drei Achsen gilt allerdings nur bis zulässiges Zug-Gesamtgewicht 12t - wenn es schwerer wird bleibt sie für ehem. Kl3-Besitzer erhalten. Und der schwerstmögliche Anhänger bei 12t zZGG (LKW-Zug mit durchgehender Bremsanlage, d.h maximales zGG des Anhängers ist 1,5x zGG des Zugfahrzeugs) hat halt 7,2t zGG, da wird es u.U. schon eng mit militärischen Tiefladern. Zusätzlich hat man dann noch das Problem, daß man entweder eine aufwendige Nachrüstung einer Druckluftbremsanlage beim Zugfahrzeug benötigt oder einen gebrauchten und teuer gehandelten Mercedes Vario (weil der das einzige Zugfahrzeug ist, was mit dem dann benötigten zGG von 4,8t eine Druckluftbremsanlage ab Werk verbaut hatte). Da kommt man u.U. günstiger weg, wenn man einen Tandemachser-Bootstransporter mit Druckluftbremsanlage kauft, den man mit jedem beliebigen 7,5t-LKW ziehen kann. Sind natürlich gebraucht auch ähnlich selten wie eine blaue Mauritius...

lg, justme
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  #19  
Alt 28.12.2022, 11:34
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Moin,

in den 3 Jahren seit Thread Eröffnung, könnte sich wieder etwas geändert haben.
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Gruß
Frank
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  #20  
Alt 02.01.2023, 14:42
JaxHorne JaxHorne ist offline
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Das Problem liegt in der Breite des Bootes. Ein 3,25-Meter-Boot könnte ich nicht transportieren. Ich bin mit einem 8 t LKW und mit einem Tandemanhänger (ca. 10 to) unterwegs. Und das einzige Problem ist die Breite. Ich habe einen Minibagger mit einer Breite von mehr als drei Metern Breit transportiert, so etwas wie diesen https://www.alle-lkw.de/baumaschinen/minibagger. Ich hatte auch Probleme. Mach dir also keine Sorgen um das Gewicht in deinem Fall. Wenn das Boot länger als 3 Meter ist, wird es etwas schwierig. Viel Bürokratie und eine Menge Papierkram, um eine Transportgenehmigung zu erhalten. Man muss jedoch vorsichtig sein, denn diese Regeln ändern sich von Zeit zu Zeit. Man muss gut informiert sein, nicht nur in Foren lesen, sondern auch die neuen Verkehrsregeln kennen.td {border: 1px solid #cccccc;}br {mso-data-placement:same-cell;}
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