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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 06.11.2013, 07:31
strikemike strikemike ist offline
Lieutenant
 
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Standard Ukw & cb

Meine Frau möchte gerne Funk an Board haben. Gibt es Geräte wie das Lowrance Link 5, die auch OHNE Funkzeugnis betrieben werden können? Also eine Mischung aus UKW & CB Funk. So richtig steige ich da nicht durch.
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  #2  
Alt 06.11.2013, 07:39
Benutzerbild von KaiB
KaiB KaiB ist offline
Admiral
 
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Nein UKW gibt es als Seefunk und als Binnenfunk, heute mit separaten Scheinen: UBI Binnen, SRC Buten.
Geräte gibt es als (selten) reine Binnenfunkgeräte (ATIS), Seefunkgerät mit DSC, oder Kombis aus Binnenfunk mit ATIS und Seefunk mit DSC.

Der CB Kram nutzt Dir gar nix, denn damit hören Dich, wenn überhaupt, nur andere CB Funker.

Der gesamte Nahbereichsfunk (also UKW) auf See und Binnen zwischen allen Beteiligten läuft über o.g. Geräte und auf speziellen Kanälen.

Also besorg Dir ein für Dein Revier passendes Gerät und den entsprechenden Funkschein oder lass es bleiben.
Alles andere macht keinen Sinn.
__________________
Gruß
Kai
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  #3  
Alt 06.11.2013, 08:42
strikemike strikemike ist offline
Lieutenant
 
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Aktuell brauche ich das ja eigentlich nicht. Ging auf heimischen Flüssen & Seen immer prima per Handy. Allerdings mag meine Frau unbedingt funken. Ich denke, sie meint auf CB wäre noch richtg was los. In meinen Augen ist CB aber seit Jahren gelaufen...
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  #4  
Alt 06.11.2013, 10:26
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Admiral
 
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Zitat:
Zitat von strikemike Beitrag anzeigen
In meinen Augen ist CB aber seit Jahren gelaufen...
Ja, CB ist inzwischen de facto abhörsicher. Hätte Fr. Merkel mal statt ihres Mobiltelefons benutzen sollen.
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  #5  
Alt 06.11.2013, 10:51
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Konsul Konsul ist offline
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Ich hab ne Stabo Handgurke als CB gerät im Auto, die lasse ich manchmal auf Kanalsuchlauf wenn ich durch Ballungsgebiete fahre, ist leider nicht mehr viel los.
Wenn man aber gezielt mit jemandem kommunizieren möchte, z.b. Bootsfreunde, spricht ja nichts dagegen. Für Notrufe o.ä. würde ich mich nicht auf CB einlassen, da die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass niemand mithört.
__________________
Liebe Grüße,

Jörg


- Boot statt Böller! -
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  #6  
Alt 06.11.2013, 11:00
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von strikemike Beitrag anzeigen
Aktuell brauche ich das ja eigentlich nicht. Ging auf heimischen Flüssen & Seen immer prima per Handy. Allerdings mag meine Frau unbedingt funken. Ich denke, sie meint auf CB wäre noch richtg was los. In meinen Augen ist CB aber seit Jahren gelaufen...
CB Funk wird kaum noch eingesetzt. Selbst im Truckerbereich ist es immer weniger zu finden.

Auf Flüssen und Seen wirst damit nichts hören, höchstens mal einen der wenigen Trucker die noch eines Haben.

Wenn ihr mit mehreren Booten unterwegs seit würde sich ein PMR Funkset rentieren.

Wenn ihr wirklichen Sicherheitsaspekt haben wollt und auch mal an der Schleuse mitbekommen wollt, ob noch ein Vorrangiges Schiff kommt, kommt ihr um eine Binnenfunkgerät nicht rum.

Dies ist auch ein großer Sicherheitsaspekt.
Wapo ist immer erreichbar über Funk. Man kann den vorausfahrenden anfunken wenn man probleme hat usw.

Ich wollte nicht mehr ohne Funk unterwgs sein.

Allerdings darf nur derjenige Funken der auch den Funkschein hat.
d.H. wenn deine Frau funken will muss sie den Schein machen.
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  #7  
Alt 06.11.2013, 11:44
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Libertad Libertad ist offline
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Zumindest im Seebereich muß der Skipper auch den Funkschein haben, wenn ein Funkgerät an Bord ist.
Ob diese Regelung auch für Binnen übernommen wurde, entzieht sich meiner Kenntnis - ist aber sicherlich schnell zu erguggeln.
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Gruß
Ewald
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  #8  
Alt 06.11.2013, 11:58
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Libertad Beitrag anzeigen
Zumindest im Seebereich muß der Skipper auch den Funkschein haben, wenn ein Funkgerät an Bord ist.
Ob diese Regelung auch für Binnen übernommen wurde, entzieht sich meiner Kenntnis - ist aber sicherlich schnell zu erguggeln.
Auszug aus dem Handbuch Binnenfunk

7.1 Zeugnispflicht
Eine Schiffsfunkstelle darf nur von einer Person wahrgenommen oder beaufsichtigt werden, die
Inhaber eines gültigen Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk oder eines Funkzeugnisses
ist, das den Inhaber zum Bedienen einer Schiffsfunkstelle berechtigt.

Also braucht der Funkende nur eine Funklizenz
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  #9  
Alt 06.11.2013, 12:02
billi billi ist offline
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Und hier aus dem Fragenkatalog UBI die entsprechende Frage und Antwort:
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	Binnen.jpg
Hits:	298
Größe:	26,9 KB
ID:	493576  
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  #10  
Alt 06.11.2013, 12:09
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Prima, aber wenn der Skipper binnen keinen Funkschein hat, dann darf er nur fahren, wenn jemand mit UBI an Bord ist.
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Gruß
Ewald
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  #11  
Alt 06.11.2013, 12:09
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Das ist richtig !!!
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Gruß Gerd

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  #12  
Alt 06.11.2013, 12:46
billi billi ist offline
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Genau

wenn ein Boot mit Funkgerät ausgerüstet ist muss dieses auf Kanal 10 Empfangsbereit sein.
Also muss es jemand bedienen, der den UBI hat.
Also muss jemand an Bord sein der UBI hat.
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  #13  
Alt 06.11.2013, 13:11
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
CB Funk wird kaum noch eingesetzt. Selbst im Truckerbereich ist es immer weniger zu finden.
Naja, ganz ausgestorben ist es noch nicht.. auf den Autobahnen hört man noch recht oft Stau- und Abstandsmessungs-Infos

Frage zum Thema:
Wäre es denn erlaubt ohne UBI mit einem Scanner die relevanten Frequenzen abzuhören ? Man wäre ja nur passiv unterwegs.

..vielleicht wäre das eine Alternative für Deine Frau. Man hört alles, kann selbst aber nicht mitsprechen .. ok, für eine Frau wohl eher ungeeignet

Gruß, Jörg
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  #14  
Alt 06.11.2013, 13:37
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Erlaubt wäre es nicht aber wer soll das nachvollziehen?
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  #15  
Alt 06.11.2013, 13:39
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Zitat:
Zitat von GoldWing Beitrag anzeigen
Erlaubt wäre es nicht aber wer soll das nachvollziehen?
Nicht ? Warum nicht ?

Nuja, eine ordentliche Antenne wäre auch beim Scanner hilfreich und als solche dann ja auch zu erkennen von aussen.

Edit: meiner Meinung nach ist jeder unverschlüsselte Funkverkehr öffentlicher Funkverkehr.. wenn ich nicht irre, gab es da auch mal ein Urteil dazu.

Edit 2: Gefunden: http://www.funkmagazin.de/15128.htm

Gruß, Jörg

Geändert von L0B0 (06.11.2013 um 13:56 Uhr)
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  #16  
Alt 06.11.2013, 14:09
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Ja stimmt Jörg. Darin steht:

"In der erneuten Hauptverhandlung konnte dem Angeklagten nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden, daß er am 13. Mai 1997 seinen Handscanner AE 300 der Firma Albrecht betrieben und mit ihm Nachrichten abgehört hat, die für die Funkanlage nicht bestimmt waren (Paragraph 86 TKG)."

Fakt ist aber das Du meines Wissens nach keine Funkgespräche abhören darfst die nicht für die Öffentlichkeit frei gegeben sind wie z.B. Amateurfunk oder Wettersatelitten usw...

Sollte es da neue Rechtsprechungen geben so entziehen sie sich meiner Kenntnis.

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  #17  
Alt 06.11.2013, 14:21
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Habe hier mal einen Text vom 29.11.2012 gefunden in dem alles zu finden ist:

http://www.funkwelle.com/bos-betrieb...ge-detail.html

Auszug:
Alle anderen Funkaussendungen dürfen damit definitiv nicht abgehört werden! Darunter fällt nicht nur der Funk von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten, Katastrophenschutz und THW, sondern auch Dienste wie Forstfunk, Werksfunk, Bahnfunk oder auch Flugfunk. Wer dennoch den Polizeifunk abhört und dabei erwischt wird, dem drohen bis zu zwei Jahre Haft oder aber empfindliche Geldstrafen. Dies gilt auch, wenn man nur unbeabsichtigt auf eine der Frequenzen des Polizeifunks kommt und diese nach dem Erkennen weiterhört oder das dort Gehörte verbreitet. Geregelt wird dies im §148 des Telekommunikationsgesetzes. Dort heißt es:
§ 148 Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. entgegen § 89 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt oder (…)
__________________
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  #18  
Alt 06.11.2013, 14:29
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Giligan Giligan ist offline
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Wenn die Dame des Bootes funken möchte, dann lass sie doch. Kauf ne CB Handfunke und leg sie ins Boot....möglicherweise gibt's ja noch mehr Skipper, die mit so einem Ding herumfahren.

Kosten in der Bucht ne ganz schmale Marie.

Wenn sich die IM-Fraktion des BF sowas an Bord nimmt, bin ich dabei und sobald ich irgendwo festgemacht habe, gebe ich ein "Kuherix" in den Äther.

BF-CB-Funk Hat doch was!

Willy
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  #19  
Alt 06.11.2013, 14:40
bambuse bambuse ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Allerdings darf nur derjenige Funken der auch den Funkschein hat.
d.H. wenn deine Frau funken will muss sie den Schein machen.
Die Scheine UBI oder SRC zu machen ist wirklich kein großer Aufwand und der Nutzen durch die Möglichkeit des Anrufs der Berufler und Abstimmung mit denen ist groß. Gibt also m.E. keinen Grund auf UKW-Funk zu verzichten
Gruß
Christoph
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  #20  
Alt 06.11.2013, 14:46
strikemike strikemike ist offline
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Kann man denn die UKW-Geräte ohne UKW-Scheine betreiben? Muss man da nicht so eine MMSI (?) eingeben? Also kann man den anderen da auch einfach nur zuhören? Hat zeitweise sicher auch einen gewissen Unterhaltungswert.
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  #21  
Alt 06.11.2013, 14:49
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von strikemike Beitrag anzeigen
Kann man denn die UKW-Geräte ohne UKW-Scheine betreiben? Muss man da nicht so eine MMSI (?) eingeben? Also kann man den anderen da auch einfach nur zuhören? Hat zeitweise sicher auch einen gewissen Unterhaltungswert.
Klares Nein

Für Binnen brauchst du eine ATIS. MMSI ist für See

ich wiederhole:

wenn ein Boot mit Funkgerät ausgerüstet ist muss dieses auf Kanal 10 Empfangsbereit sein.
Also muss es jemand bedienen, der den UBI hat.
Also muss jemand an Bord sein der UBI hat.
Bedienen ohne UBI ist nicht erlaubt (nicht mal zum zuhören).
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  #22  
Alt 06.11.2013, 14:53
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von bambuse Beitrag anzeigen
Die Scheine UBI oder SRC zu machen ist wirklich kein großer Aufwand und der Nutzen durch die Möglichkeit des Anrufs der Berufler und Abstimmung mit denen ist groß. Gibt also m.E. keinen Grund auf UKW-Funk zu verzichten
Gruß
Christoph
Seh ich auch so.

Ich hab zwar nur UBI da ih nicht auf See Fahre vorerst.
und in dem Bereich wo das Meer für mich ereichbar ist, darf ich mit dem UBI funken (Ijselmmer, Nordsee Zonne 1-4)
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  #23  
Alt 06.11.2013, 15:13
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Wenn die Dame des Bootes funken möchte, dann lass sie doch. Kauf ne CB Handfunke und leg sie ins Boot....möglicherweise gibt's ja noch mehr Skipper, die mit so einem Ding herumfahren.

Kosten in der Bucht ne ganz schmale Marie.

Wenn sich die IM-Fraktion des BF sowas an Bord nimmt, bin ich dabei und sobald ich irgendwo festgemacht habe, gebe ich ein "Kuherix" in den Äther.

BF-CB-Funk Hat doch was!

Willy
Fände ich total cool!

PMR hat ja auch ne viel geringer Reichweite als CB.
__________________
Liebe Grüße,

Jörg


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  #24  
Alt 06.11.2013, 15:17
strikemike strikemike ist offline
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Dann sollen im Sommer alle Mainzer mal die CB-Gurken auspacken... UND NUR DIE CB-Gurken! Ich will jetzt keine Witze zum Thema "Gurken" auspacken.
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  #25  
Alt 06.11.2013, 15:47
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Zitat:
Zitat von L0B0 Beitrag anzeigen
Wäre es denn erlaubt ohne UBI mit einem Scanner die relevanten Frequenzen abzuhören ?
Binnen weiß ich es nicht, aber auf See ist es erlaubt (Quelle: Bundesnetzagentur) und erwünscht. Je mehr Leute Notrufe hören, desto größer die Wahrscheinlichkeit, Hilfe zu erhalten.
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