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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 19.10.2013, 13:36
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von Mad Max III Beitrag anzeigen
Jetzt nochmal :

Wenn ein Boot als Neuboot aus den USA nach z.B. einem Zollhafen in England , Holland , Spanien etc. geliefert wurde , Aufgrund einer Bestellung eines europäischen Händlers , muss doch in diesem Hafen das Boot steuerlich ausgelöst werden ? Oder ?

Richtig.

Somit muss es doch einfach sein über den Bootshändler in USA Infos zu bekommen , wohin das Boot verschifft wurde .

Stimmt auch.

Der Zollhafen in Deutschland etc muss doch genauso Unterlagen besitzen über den weiteren Werdegang dieses Bootes.

Da fangen die Probleme an.

Wie soll man dann als Europäer noch Steuern hinterziehen können , es sei denn das Boot wird außerhalb der EU genutzt. Das steht jetzt erstmal auf einem anderen Blatt , hier geht es um das betreiben innerhalb der EU .Einmal in der EU sind halt Steuern fällig...fertig.

Man kann das Boot auch gleich wieder ausführen, sich die MwSt. erstatten lassen, was auf der Originalrechnung vermerkt wird, und um die Ecke, naja, du weisst schon... und wieder zurück

Wenn dieses Steuerdokument jetzt verloren geht ( Umzug , Feuer , Diebstahl ) egal , muss es doch Möglichkeiten geben diese vom jeweiligen Finanzamt , egal wo in der EU wieder zu bekommen.

Wenn deinem Finanzamt ggü. die Meldung erfolgte und du glaubhaft versichern kannst dass dir die Papiere aufgrund höherer Gewalt abgekommen sind, wird es auch keine Probleme geben.

Es kann ja nicht die Lösung sein , nur weil das Dokument fehlt , das Boot zum zweiten mal versteuern zu müssen. Der aktuelle Besitzer ist zwar Steuer-nachweispflichtig ,aber wenn das Dokument in Schriftform nicht mehr vorliegt , muss das Finanzamt doch erstmal die Steuerschlud beweisen , bevor eine neue eventuell zweite Besteuerung vorgenommen werden kann , was ja unglaublich wäre .

Nee, muss es nicht. Beim Boot musst du beweisen dass die Steuerschuld beglichen wurde.

Beispiel : Boot im Drittbesitz , 8 Jahre alt .... als Neuboot in die EU geliefert worden und seit dem nachweisslich immer innerhalb der EU gewesen .
Alle Unterlagen vorhanden , außer Steuernachweiss vom Erstbesitzer . Firma die das Boot besorgt hatte ist pleite...Erstbesitzer natürlich namentlich bekannt , aber nicht auffindbar...Zweitbesitzer hat Kaufvertrag mit Bestätigung der Mehrwertsteuer vom Erstbesitzer ...so...der Drittbesitzer hat ebenso so einen Kaufvertrag...das Finanzamt muss doch dem Werdegang nachforschen.

Das FA muss gar nix machen.

Wenn denn nichts bezahlt worden ist , so ist doch ganz allein der Erstbesitzer der Steuerhinterzieher...und somit strafbar zu machen....

Nöö

Oder ???
Verantwortlich und Steuerschuldner ist immer der Eigner. Mach ´ne dreijährige + ein Tag Weltreise und der Zirkus geht theoretisch von vorne los.
__________________
Gruss Vestus
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  #27  
Alt 19.10.2013, 13:38
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von lyrbi Beitrag anzeigen
Kannst gern die Telefonnummern haben
Kannst du nicht verlinken? Da haben andere auch bestimmt Interesse dran.
__________________
Gruss Vestus
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  #28  
Alt 19.10.2013, 14:22
DieterTD DieterTD ist offline
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Alles klar, nichts verstanden.
Geht mir genau so.

Das einzigste, was ich bis jetzt verstanden habe ist, daß ich irgendeinen Schriebs zum Boot brauche, wo die Umsatzsteuer ausgewiesen ist. Der bei der Masse der Privatverkäufe älterer oder kleinerer Boote nicht mehr vorhanden sein dürfte bzw. bei DDR-Booten noch nie da war.

Interessante rechtliche Regelung, mit der ich mich noch nie auseinandergesetzt habe Damit dürfte dann ja privater Bootskauf älterer oder kleiner Boote, speziell in NL, hinfällig sein.

Gruß

Dieter
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  #29  
Alt 19.10.2013, 17:55
Zito Zito ist offline
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Hallo,

danke erst mal für die vielen Antworten, aber so richtig schlauer bin ich nur bedingt. Also verstanden habe ich auf jeden Fall, als Eigner bin ich Steuerschuldner falls die MwSt. nicht bezahlt wurde. Es ist auch klar
das gegenüber dem Finanzamt ich als Eigner Nachweispflichtig bin,

Was ich nicht verstehe: Wenn ich ein Boot außerhalb der EU bewege und es einführen will ist es klar. Wenn ich jedoch das Boot innerhalb der EU bewege wie wir es vorhaben Liegeplatz Niederlande, fahren durch Frankreich, Belgien eventuell auch küstennah Mittelmeer, Nordsee und Ostsee habe ich das Problem mit der MwSt. dann auch?

Weiterhin kann ich doch nur vom letzten Eigner eine Originalrechnung bekommen (selbst der Händler hat nur noch eine Kopie). Wenn diese
jedoch nicht mehr vorliegt (aus welchem Grund auch immer) und kein anderes Dokument wie Bestätigungen anerkannt wird so bleibt mir doch
nur übrig dem Vorbesitzer zu sagen Teile unseren verhandelten Verkaufspreis durch 1,19 und ich Versteuer das Boot selbst nach.

Ist ja irre........
Grüße Roy
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  #30  
Alt 19.10.2013, 17:57
uli07 uli07 ist gerade online
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@ Vestus

mein Boot liegt an der Weser

@ lyrbi

es würde auch gehen wenn ich ein Boot kaufe, den Kaufbeleg zum Finanzamt schicke und dann auf den ausgewiesenen Betrag die 19% bezahle?

Gruß Uli07




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  #31  
Alt 19.10.2013, 18:43
Andrei Andrei ist offline
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Hallo zusammen,

wie sieht es mit der Verjährung der Fristfestsetzung aus?

Angenommen, das Boot wäre aus z.B. 1997, wäre physikalisch bereits seit 5 Jahren in der EU und man würde das Boot jetzt in 2013 gebraucht kaufen. Die Erstrechnung gäbe es nicht.
Würde dann die Zahlung der MwSt bereits verjährt sein und der neue Besitzer müsste die MwSt nicht nachzahlen?

Danke und Gruß,
Andrei
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  #32  
Alt 19.10.2013, 18:51
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von Zito Beitrag anzeigen
Hallo,

danke erst mal für die vielen Antworten, aber so richtig schlauer bin ich nur bedingt. Also verstanden habe ich auf jeden Fall, als Eigner bin ich Steuerschuldner falls die MwSt. nicht bezahlt wurde. Es ist auch klar
das gegenüber dem Finanzamt ich als Eigner Nachweispflichtig bin,

Was ich nicht verstehe: Wenn ich ein Boot außerhalb der EU bewege und es einführen will ist es klar. Wenn ich jedoch das Boot innerhalb der EU bewege wie wir es vorhaben Liegeplatz Niederlande, fahren durch Frankreich, Belgien eventuell auch küstennah Mittelmeer, Nordsee und Ostsee habe ich das Problem mit der MwSt. dann auch?

Ja, die Nachweispflicht besteht permanent, und dein Revier ist EU- Aussengrenze.

Weiterhin kann ich doch nur vom letzten Eigner eine Originalrechnung bekommen

nur wenn der Ersteigner diese weitergereicht hat.

(selbst der Händler hat nur noch eine Kopie). Wenn diese
jedoch nicht mehr vorliegt (aus welchem Grund auch immer) und kein anderes Dokument wie Bestätigungen anerkannt wird so bleibt mir doch
nur übrig dem Vorbesitzer zu sagen Teile unseren verhandelten Verkaufspreis durch 1,19 und ich Versteuer das Boot selbst nach.

Bingo.

Ist ja irre........
Grüße Roy
Die Formel passt.
__________________
Gruss Vestus
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  #33  
Alt 19.10.2013, 18:51
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von Andrei Beitrag anzeigen
... Verjährung ...
Kommt auf den Einzelfall an. Es gibt in dieser Angelegenheit (MwSt und Gebrauchtboot) 1001 konstruierbare Fälle und dazu mindestens 1002 mögliche und richtige Antworten, die sich dennoch widersprechen.

Immer wieder hilfreich zu lesen, und hier schon 1003x verlinkt : http://www.boote-magazin.de/test_tec...en/a39985.html

Wie Roy bemerkt hat: "Ist ja irre." Das ist nicht ganz von der Hand zu weisen.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
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  #34  
Alt 19.10.2013, 18:55
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen

mein Boot liegt an der Weser
Statistisch gesehen werden deine Urenkel das erste mal kontrolliert werden.

Be happy.
__________________
Gruss Vestus
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  #35  
Alt 19.10.2013, 19:22
Zito Zito ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Statistisch gesehen werden deine Urenkel das erste mal kontrolliert werden.
ja aber wenn das Boot dann mal wieder verkauft werden soll
drehen sich die Mühlen neu und man hat wieder keine Originalrechnung
welche weitergegeben werde kann.
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  #36  
Alt 19.10.2013, 19:45
Zito Zito ist offline
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Kommt auf den Einzelfall an. Es gibt in dieser
Angelegenheit (MwSt und Gebrauchtboot) 1001 konstruierbare Fälle und
dazu mindestens 1002 mögliche und richtige Antworten, die sich dennoch
widersprechen.

Immer wieder hilfreich zu lesen, und hier schon 1003x verlinkt : www.boote-magazin.de/test_technik/ratgeber/mehrwertsteuer-was-eigner-wissen-muessen/a39985.html

In diesem doch sehr interessanten Bericht wir von einer Verjährungsfrist gesprochen §169 ao

Code:
Dies ist allerdings nicht bis zum „Sankt-Nimmerleins-Tag“ möglich,
sondern an gesetzlich vorgeschriebene Festsetzungsfristen gebunden. 
Die betragen für die Umsatzsteuer laut § 169 Abgabenordnung (AO) vier 
Jahre, für die Einfuhrumsatzsteuer nach Artikel 221 Absatz 3 des Zollkodex
(ZK) drei Jahre. Die Festsetzungsfrist verlängert sich aber auf zehn Jahre,
wenn Steuer hinterzogen wurde, und auf fünf Jahre, wenn die Steuer
leichtfertig verkürzt worden ist
.

Wenn doch jetzt nachzuweisen wäre, dass das Boot Baujahr 2002 nach Deutschland importiert und von einem Deutschen Händler an den Ersteigner Verkauft / oder der Verkauf bestätigt wurden ist, auch ohne Originalrechnung, dann ist der Fall doch zumindest innerhalb der EU nach 10 Jahren verjährt.

Klar ist beim verlassen der EU und 3 Jahre nicht in der EU mit
wiedereinfuhr gibt es natürlich keine Verjährung.

oder sehe ich das Falsch?

Roy
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  #37  
Alt 19.10.2013, 20:01
indra indra ist gerade online
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Hallo BF,

zu was brauch ich einen Mehrwertsteuernachweis bei einem Gebrauchtboot.
Bei der Zulassung auf keinen Fall.
Wenn mann ein Auto von Privat kauft ist auch kein Mwst.Nachweis dabei.


Gruß Uwe
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  #38  
Alt 19.10.2013, 20:06
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checki checki ist offline
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Zitat:
Zitat von indra Beitrag anzeigen
Hallo BF,

zu was brauch ich einen Mehrwertsteuernachweis bei einem Gebrauchtboot.
Bei der Zulassung auf keinen Fall.
Wenn mann ein Auto von Privat kauft ist auch kein Mwst.Nachweis dabei.


Gruß Uwe
Uwe, wenn Du den Strang aufmerksam liest,
dann weißt Du warum.
Beim Auto brauchst Du das nicht, da durch die Wagenpapiere
die Historie idR klar ist.
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #39  
Alt 19.10.2013, 20:26
Howa Howa ist offline
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Wie immer Theorie und Praxis!

Für die Anmeldung brauchst du keinen Nachweis! Falls du vom Zoll kontrolliert wirst eventuell schon! Aber wann soll das passieren? Und vor allem für ein Boot was 11 Jahre alt ist. Wieviel ist das Boot Wert?
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  #40  
Alt 19.10.2013, 20:44
indra indra ist gerade online
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Uwe, wenn Du den Strang aufmerksam liest,
dann weißt Du warum.
Beim Auto brauchst Du das nicht, da durch die Wagenpapiere
die Historie idR klar ist.

Hallo Jörg,
habe den Strang gelesen ,aber einen klaren Grund für Mwst.Nachweis
konnte ich nicht erkennen.
Mein jetziges Boot hat auch keinen Mwst.Nachweis ist registriert beim
WSA.
Also wo sollte ich Probleme bekommen ?
Fahre auch schon 16Jr. nach HR mit Trailerboot noch nie Probleme.
Gab ja auch die Diskusion INF für Trailerboote,nach Anruf bei meinem
zuständigen Zollamt-Eigentumsnachweis für Boot und Regestrierung in DE
mit Vorstellung des Bootes wird INF ausgestellt.

Gruß Uwe
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  #41  
Alt 19.10.2013, 20:57
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von Zito Beitrag anzeigen
In diesem doch sehr interessanten Bericht wir von einer Verjährungsfrist gesprochen §169 ao

...
Das ist sehr selektives Lesen.
Es sind Umstände denkbar (eben wiederum einer der 1001 möglichen Fälle ), unter denen die 10 Jahre erst mit dem Kaufdatum des letzten Käufers (und nicht mit dem Baujahr des Bootes) zu laufen beginnen könnten...

In dem Bericht wird mE was wesentlich Wichtigeres auch gesagt:

Die Konsequenzen

Aus diesem Urteil lässt sich einiges lernen:
  • Man kaufe kein Gebrauchtboot, für das keine Umsatz- oder Einfuhrumsatzsteuerbescheinigung vorliegt.
  • Tut man es trotzdem, ... usw


Zitat:
Zitat von Howa Beitrag anzeigen
...Wieviel ist das Boot Wert?...
Und das ist überhaupt mE der springende Punkt (oder das hüpfende Komma):
Ein alter Schuppen muss schon was hermachen, dass er auf zB 30.000 Zeitwert geschätzt werden würde. Dann reden wir von einem "Restrisiko" von knapp 6.000 EUR. Das wäre höchst unerfreulich, wird aber kaum jemanden in den Ruin treiben. Wenn doch: dann eben Finger weg von Booten ohne MwSt-Nachweis oder überhaupt eine Nummer kleiner bleiben.

Unterm Strich ist die Sache mE vollständig klar:
a) Wer eine Originalrechnung mit allem drum und dran hat, ist aus dem Schneider.
b) Wer keine hat, lebt bis zum Urteil eines Gerichts in Unsicherheit. Daran wird dieser Trööt genauso wenig ändern wie Dutzende davor.
__________________
Gruss Andreas

------------------
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  #42  
Alt 19.10.2013, 21:25
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Zitat:
Zitat von Andrei Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

wie sieht es mit der Verjährung der Fristfestsetzung aus?

Angenommen, das Boot wäre aus z.B. 1997, wäre physikalisch bereits seit 5 Jahren in der EU und man würde das Boot jetzt in 2013 gebraucht kaufen. Die Erstrechnung gäbe es nicht.
Würde dann die Zahlung der MwSt bereits verjährt sein und der neue Besitzer müsste die MwSt nicht nachzahlen?

Danke und Gruß,
Andrei
Was für eine Verjährung?

Par Exampel: http://www.sueddeutsche.de/geld/stre...vari-1.1490373
__________________
Gruss Vestus
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  #43  
Alt 19.10.2013, 22:26
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lyrbi lyrbi ist offline
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen

@ lyrbi

es würde auch gehen wenn ich ein Boot kaufe, den Kaufbeleg zum Finanzamt schicke und dann auf den ausgewiesenen Betrag die 19% bezahle?

Gruß Uli07





Nicht ganz,
der Wert muß über ein Wertgutachten ermittelt werden
__________________
noch einen schönen Tag

Freddy

Mit Seemannsgarn lässt sich keine Hängematte knüpfen.
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  #44  
Alt 20.10.2013, 07:54
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Was für eine Verjährung?

Par Exampel: http://www.sueddeutsche.de/geld/stre...vari-1.1490373
Vestus.....blamiert Dich doch nicht dauernd.....dein verlinktes Beispiel behandelt doch eine frisch eingeführte Stradivari.....da kann ja noch nichts verjährt sein....die Verjährung der Einfuhrumsatzsteuer bezieht sich nicht aus Baujahr, sondern auf die Anwesenheit innerhalb der Zollgemeinschaft....

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  #45  
Alt 20.10.2013, 08:17
Justforfun Justforfun ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Das ist eines der Gerüchte die wohl nie austerben werden.

Beispiel: Händler kauft ein unversteuertes Boot für € 10.000,-, ehemaliger Neuwert fiktiv € 40.000,-, an und verkauft es für € 12.000,- weiter. Differenzbesteuerung wäre hier 19% aus € 2.000 brutto = € 319,33.

Der Nachweis, dass das Boot jemals mit Besteuerungsgrundlage 40 Mille versteuert wurde, fehlt immer noch.
Sorry Vestus......war schon wieder Müll was Du geschrieben hast.....

Hab extra für Dich die Passage rausgesucht..


http://www.wien-steuerberater.at/748...steuerung.html

Weitere Anwendungsvoraussetzungen für die Differenzbesteuerung

Die Differenzbesteuerung kann nur für zuvor, innerhalb der europäischen Union, erworbene Gegenstände angewendet werden. Die Eingangslieferung muss ohne Umsatzsteuer erfolgt sein oder unter Anwendung der Differenzbesteuerung. Die Differenzbesteuerung ist somit auch bei Verkäufen von Händler zu Händler möglich.



so steht's im Gesetz......die Prüfung ob das Boot rechtmäßig innerhalb der EU ist obliegt dem Händler, welcher die Differenzbesteuerung anwendet. Nach allen Regeln des Konsumentschutzgesetzes kannst als Privatkäufer Vertrauen, dass der Händler ordnungsgemäß die Steuerrichtlinien eingehalten hat.....Originalrechnung vom Händler mit ausgewiesener Differenzbesteuerung ist ein Nachweis.....


liebe Grüsse
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  #46  
Alt 20.10.2013, 08:41
Justforfun Justforfun ist offline
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Bevor jetzt die Katastrophenfraktion alles zerredet.......verweise ich auf Kollegen Zito.......Verjährung


Rettungsanker Verjährung?

Die geschilderten Probleme machen deutlich, dass viele Gebrauchtboote auf dem Markt sind, für die ein klarer und eindeutiger Umsatzsteuernachweis nicht mehr zu führen ist. Daraus folgt für die Bundesfinanzdirektion: „Ergibt sich aus den vorgelegten Nachweisen nicht, dass für das Sportboot die Einfuhrumsatzsteuer beziehungsweise die Umsatzsteuer gezahlt wurde, hat dies zur Folge, dass bei einer Zollkontrolle Zoll und Einfuhrumsatzsteuer erhoben werden können. … Für den Fall, dass der Schiffsführer nicht nachweisen kann, dass sich das Sportboot im zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr befindet, werden Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer gegenüber den Schiffsführern festgesetzt“.

Dies ist allerdings nicht bis zum „Sankt-Nimmerleins-Tag“ möglich, sondern an gesetzlich vorgeschriebene Festsetzungsfristen gebunden. Die betragen für die Umsatzsteuer laut § 169 Abgabenordnung (AO) vier Jahre, für die Einfuhrumsatzsteuer nach Artikel 221 Absatz 3 des Zollkodex (ZK) drei Jahre. Die Festsetzungsfrist verlängert sich aber auf zehn Jahre, wenn Steuer hinterzogen wurde, und auf fünf Jahre, wenn die Steuer leichtfertig verkürzt worden ist.


das ist ein gesetzlicher Anspruch jedes Bootseigners.....wenn ein Bootseigner glaubhaft machen kann dass das Schifferl schon mindestens 10 Jahre innerhalb der EU war.....dann ist das Thema Mehrwertsteuer gegessen.....bei einer Binnenkontrolle wird es keine Behörde mehr interessieren....heikel wird's nur, wenn jemand ohne Mehrwertsteuernachweis irgendwo wieder einklarieren will, d.h. Einfuhrverfahren....das würde ich nicht machen.....

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  #47  
Alt 20.10.2013, 09:08
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vestus vestus ist offline
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@Justforfun: Der Klassiker. Man sollte schon bis zum Ende lesen und nicht nur das was einem grad so in den Kram passt.

...Wie wir noch am Beispiel eines Urteils des Landgerichts Berlin aus dem Jahre 2011 zeigen werden, ist der „Rettungsanker“ Festsetzungsverjährung keinesfalls immer ein sicherer Hafen für den Steuerschuldner.

...

Im Mai 2002 erwarb Heinrich B. als Zweitbesitzer das Boot von Gerd S., ohne von diesem jemals eine Bescheinigung über die entrichtete Umsatzsteuer erhalten zu haben. Nachdem Jens A. als Drittbesitzer das Boot von Heinrich B. gekauft und in zwei anwaltlichen Schreiben vergeblich auf die Herausgabe des vereinbarten Steuernachweises gedrungen hatte, verklagte er den Verkäufer und beantragte Folgendes bei Gericht:

  • den Beklagten zu verurteilen, ihm eine Bescheinigung über die für das Schiff … entrichtete Mehrwert- und/oder Einfuhrsteuer zu übergeben;
  • hilfsweise festzustellen, dass der Beklagte verpflichtet sei, ihm sämtliche Schäden zu ersetzen, die ihm oder seinem Rechtsnachfolger dadurch entstehen, dass er eine Be-scheinigung über die entrichtete Mehrwert- und/oder die Einfuhrsteuer nicht vorlegen könne;
  • höchst hilfsweise den Beklagten zu verurteilen, ihm einen Freistellungsbeleg des Hauptzollamtes Berlin zur Verfügung zu stellen, wonach das Hauptzollamt Berlin bestätigt, dass bezüglich des Schiffes „… weder Mehrwert- noch Einfuhrsteuer verlangt werde.“



Die Ausgangslage dieses Verfahrens ist hinsichtlich der umsatzsteuerrechtlichen Probleme geradezu ein Klassiker im täglichen Gebrauchtboothandel zwischen Privatleuten. Deshalb ist das Urteil von großer Be-deutung für künftige Käufer und Verkäufer von Booten ohne Umsatzsteuernachweis. Das Landgericht Berlin erkennt für Recht:


„Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche Schäden zu ersetzen, die ihm oder seinem Rechtsnachfolger dadurch entstehen, dass er eine Bescheinigung über die entrichtete Mehrwert- und/oder Einfuhrsteuer bezüglich des Schiffes … nicht vorlegen kann.“


Ebenfalls aus: http://www.boote-magazin.de/test_tec...en/a39985.html
__________________
Gruss Vestus
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  #48  
Alt 20.10.2013, 10:42
Zito Zito ist offline
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Hallo Vestus,

ja es ist so, nur hast Du in Deiner Ausführung die Jahreszahlen vergessen
1997 bestellt 1999 gebaut und nach Deutschland überführt. Verjährung
wäre dann 2009 mit Ablauf des Jahres also erst 2010.
Da aber 2002 weiter verkauft und dann 2009 vom Drittbesitzer gekauft, ist
es noch nicht verjährt, wenn ich als zweitbesitzer nicht nachweisen kann
das sich das Boot 10 Jahre in der Eu befunden hat. oder?

Jetzt noch mal bitte zur Ausgangsituation.....und meine Fragen

Das Boot ist von einer Schwedischen Werft 2002 gebaut. Schweden ist seit 1995 in der EU. Wenn das Boot bis 2013 nachweislich innerhalb der EU
gelegen hat so ist doch die Frist eigentlich nach 4 Jahren rum bzw. spät. nach 10 Jahren. Somit entspricht das ja auch der Aufbewahrungspflicht von Rechnungen.

Roy
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  #49  
Alt 20.10.2013, 13:02
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Zitat von Zito Beitrag anzeigen
..... nur hast Du in Deiner Ausführung die Jahreszahlen vergessen
1997 bestellt 1999 gebaut und nach Deutschland überführt. Verjährung
wäre dann 2009 mit Ablauf des Jahres also erst 2010.
Da aber 2002 weiter verkauft und dann 2009 vom Drittbesitzer gekauft, ist
es noch nicht verjährt, wenn ich als zweitbesitzer nicht nachweisen kann
das sich das Boot 10 Jahre in der Eu befunden hat. oder?

Jetzt noch mal bitte zur Ausgangsituation.....und meine Fragen

Das Boot ist von einer Schwedischen Werft 2002 gebaut. Schweden ist seit 1995 in der EU. Wenn das Boot bis 2013 nachweislich innerhalb der EU
gelegen hat so ist doch die Frist eigentlich nach 4 Jahren rum bzw. spät. nach 10 Jahren. Somit entspricht das ja auch der Aufbewahrungspflicht von Rechnungen.

Roy
....deshalb habe ich das Beispiel mit der 300 Jahre alten Geige gebracht.

Jeder, aber auch jeder Kontakt an einer EU-Aussengrenze löst einen neuen Steuerfall aus, egal wie alt der Wirtschaftsgegenstand ist. Wer an der Küste unterwegs ist sollte daher tunlichst seiner Steuerunterlagen parat haben.

Binnen sind mir solche Kontrollen nicht bekannt, ausser in Grenzgebieten, wo ab und an mal auch nach mitgeführen Tabakwaren gefragt wird.

Der Artikel im Boote-Magazin ist ziemlich eindeutig, wenn man ihn denn bis zum Schluss durchliest, insbesondere die Begründung.
__________________
Gruss Vestus
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  #50  
Alt 20.10.2013, 14:05
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
@Justforfun: Der Klassiker. Man sollte schon bis zum Ende lesen und nicht nur das was einem grad so in den Kram passt.

...Wie wir noch am Beispiel eines Urteils des Landgerichts Berlin aus dem Jahre 2011 zeigen werden, ist der „Rettungsanker“ Festsetzungsverjährung keinesfalls immer ein sicherer Hafen für den Steuerschuldner.

...

Im Mai 2002 erwarb Heinrich B. als Zweitbesitzer das Boot von Gerd S., ohne von diesem jemals eine Bescheinigung über die entrichtete Umsatzsteuer erhalten zu haben. Nachdem Jens A. als Drittbesitzer das Boot von Heinrich B. gekauft und in zwei anwaltlichen Schreiben vergeblich auf die Herausgabe des vereinbarten Steuernachweises gedrungen hatte, verklagte er den Verkäufer und beantragte Folgendes bei Gericht:

  • den Beklagten zu verurteilen, ihm eine Bescheinigung über die für das Schiff … entrichtete Mehrwert- und/oder Einfuhrsteuer zu übergeben;
  • hilfsweise festzustellen, dass der Beklagte verpflichtet sei, ihm sämtliche Schäden zu ersetzen, die ihm oder seinem Rechtsnachfolger dadurch entstehen, dass er eine Be-scheinigung über die entrichtete Mehrwert- und/oder die Einfuhrsteuer nicht vorlegen könne;
  • höchst hilfsweise den Beklagten zu verurteilen, ihm einen Freistellungsbeleg des Hauptzollamtes Berlin zur Verfügung zu stellen, wonach das Hauptzollamt Berlin bestätigt, dass bezüglich des Schiffes „… weder Mehrwert- noch Einfuhrsteuer verlangt werde.“



Die Ausgangslage dieses Verfahrens ist hinsichtlich der umsatzsteuerrechtlichen Probleme geradezu ein Klassiker im täglichen Gebrauchtboothandel zwischen Privatleuten. Deshalb ist das Urteil von großer Be-deutung für künftige Käufer und Verkäufer von Booten ohne Umsatzsteuernachweis. Das Landgericht Berlin erkennt für Recht:


„Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche Schäden zu ersetzen, die ihm oder seinem Rechtsnachfolger dadurch entstehen, dass er eine Bescheinigung über die entrichtete Mehrwert- und/oder Einfuhrsteuer bezüglich des Schiffes … nicht vorlegen kann.“


Ebenfalls aus: http://www.boote-magazin.de/test_tec...en/a39985.html


Vestus.....Hirn einschalten....lies mal durch, was du wirklich gepostet hast......ich fasse halt einmal nochmals für Dich zusammen.....kannst aber ruhig selber nachlesen.....der Käufer kauft von Privat ein Boot....der Verkäufer sichert dem Käufer zu, dass er eine Bescheinigung über entrichtete Mehrwersteuer erhält (Bestandteil des Kaufvertages). der Verkäufer "liefert" die Bescheinigung nicht, der Käufer klagt auf Erfüllung des Kaufvertrages...logisch, das der Käufer recht kriegt.............aber was hat das jetzt mit den Verjährungsfristen zu tun??

Vestus....kokst, kiffst oder säufst Du......da ich mit Grippe im Bett liege habe ich Zeit, mir ist fad, deshalb mache ich mir einen Sport deine Blödheiten zu kommentieren......
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