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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 01.12.2003, 17:21
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Standard Bootsregistrierung im Ausland

Mal eine Frage an die Gemeinde:

Muss man als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland sein Boot eigentlich immer in Deutschland registrieren?

Wir haben doch die EU und wenn ich ( nur zum Beispiel ) mein Boot in einem EU-X-Land liegen habe und eventuell auch Mitglied in einem dortigen Bootsverein bin könnte ich dann nicht auch das Boot in dem betreffenden EU-X-Land anmelden, selbst wenn ich dort keinen dauerhaften Wohnsitz habe?

Wer hat sowas schon mal gemacht oder weiß was?
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  #2  
Alt 01.12.2003, 18:19
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Das Thema hatten wir schon mehrmals - gib' mal bei 'Suchen' ein.
Es ist immer der gleiche Hut: Als Deutscher mußt Du Dein Boot (wie auch z.B. Dein Auto) in Deutschland zulassen, es sei denn, Dein Lebensmittelpunkt ist in dem anderen Land, was aber im Pass eingetragen sein muss und Du weniger als 1/2 Jahr Dich (nachweislich) nur in Deutschland aufhältst.
Wenn andere Länder es möglich machen, dort Dein Schiff trotzdem anzumelden, so gilt diese Anmeldung (eigentlich) nur für dieses Land (und da bin ich mir nicht ganz sicher) und selbst da widerspricht es den deutschen Gesetzen.



Schreib' mich mal per PN an.

Gruß
Volker
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  #3  
Alt 01.12.2003, 18:26
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in der Regel werden Auslandszulassungen so gemacht, dass vor Ort eine Firma gegründet wird und auf diese das Boot zugelassen wird. Ist innerhalb der EU sehr einfach machbar. Ob sich aber der Aufwand lohnt ist eine andere Sache.

Sehr leicht in Gibraltar, Kanalinseln, Spanien. England. Da kosten die Firmen Ltd. Sl. etc fast nichts.

Ansonsten wird wohl keine Möglichkeit bestehen es ohne Wohnsitz auf sich zuzulassen, wie Volker ja schon geschrieben hat.
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  #4  
Alt 01.12.2003, 18:55
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Standard ...

nööö - geht in UK auch ohne Ltd.
Ist legal, so weit ich weiss.
chris
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  #5  
Alt 02.12.2003, 00:54
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Standard Hier habe ich etwas Interessantes gefunden:

....
Zitat:
Zitat von Volker
Das Thema hatten wir schon mehrmals - gib' mal bei 'Suchen' ein.
Es ist immer der gleiche Hut: Als Deutscher mußt Du Dein Boot (wie auch z.B. Dein Auto) in Deutschland zulassen, es sei denn, Dein Lebensmittelpunkt ist in dem anderen Land, was aber im Pass eingetragen sein muss und Du weniger als 1/2 Jahr Dich (nachweislich) nur in Deutschland aufhältst.
Wenn andere Länder es möglich machen, dort Dein Schiff trotzdem anzumelden, so gilt diese Anmeldung (eigentlich) nur für dieses Land (und da bin ich mir nicht ganz sicher) und selbst da widerspricht es den deutschen Gesetzen.
Jo, jo, das mit den Firmen kenne ich ja. Kein Problem. Und die übrigen Diskussionsbeiträge habe ich natürlich schon gelesen.

Es geht mir prinzipiell um das private Zulassen. In England zum Beispiel langt ein Hotelaufenthalt für die Registrierung eines KFZ auf die Hoteladresse. Habe ich mal mit einem Wohnmobil gemacht. Das ginge theoretisch auch mit einem Boot. Die Engländer unterscheiden ja fein zwischen Residenz und Domizil!

Mir geht es aber darüber hinaus im Wesentlichen um das Prinzip der Freiheit innerhalb der gesamten EU.

Hier habe ich etwas Interessantes gefunden: http://www.dma.dk/sw198.asp:

.....Furthermore – and according to community regulations on the right of free establishment – ships owned by EU or EEA citizens/partnerships/limited liability companies with a genuine link to Denmark are eligible for registration. ....

Es gibt demnach wohl Europäische Regelungen, die auch Privatpersonen ermöglicht ein Schiff, zumindest so wohl in Dänemark, zu registrieren, wenn eine "echte" Verbindung mit Dänemark besteht.

Demzufolge müsste doch der Heimathafen, den ich im übrigen sogar nach den deutschen Flaggenzertifikatsbestimmungen irgendwo auf der Welt wählen kann, in Verbindung mit der Mitgliedschaft in einem dortigen Yachtclub in einem beliebigen EU-X-Land für eine Registrierung in dem betreffenden Land genügen.

Das wäre doch eine echte Verbindung, oder?

Es wäre ja interessant, wenn sich aus dem Booteforum hier für die einzelnen EU Länder Informationen ergeben würden.

Ich werde mal den skandinavischen Teil beackern und dann mal Nachricht geben.

Wer ist eigentlich bei der EU für "according to community regulations on the right of free establishment" zuständig?

Irgendwie komme ich mir unfrei vor. So muss es den Leuten gegangen sein, die in Deutschland gelebt haben, als es noch aus 300 Fürstentümern bestand. Einmal Knecht des Fürsten, immer Knecht des Fürsten.

Vielen Dank für die Antworten.
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  #6  
Alt 02.12.2003, 08:25
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na ja Carlo. so ganz recht hast du nicht. Du bist doch keineswegs in deiner Freiheit beschnitten; das wärst du nur wenn du dich mit dem Boot nicht frei bewegen dürftest.

Wahrscheinlich würdest du dich dann aber sofort aufregen, wenn du bei einer Zulassung die jeweilige (höhere als in DL) UST zahlen müßtest.

Und wo ist überhaupt das Problem: Wenn du keine Steuertricks vorhast ist es doch völlig egal wo du zuläßt und wenn du Steuersparen vorhast gibts doch auch genug legale Möglichkeiten.

Und was hast du als deutscher gegen unsere Flagge.

Im übrigen gilt natürlich das Flaggenrechtgesetz, das hier schon diskutiert wurde, unabhängig von der Frage ob du ein Boot evtl. woanders zulassen darfst.

Aber wie wärs mit eine Demo: "Freiheit für die Booszulassung......"
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  #7  
Alt 02.12.2003, 08:43
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Zitat:
Zitat von Gerd1000
... Und was hast du als deutscher gegen unsere Flagge. ...
Da meins ein Privatböötchen ist, kann ich keine Steuern sparen.

Und da ich nun schon mitlerweile eine Zeit lang in Deutschland wohne, find ich unsere Flagge eigentlich ganz schick wenn Sie hinten weht.

Ob ich mich mit einer Anderen in gleicher Weise identifizieren könnte? Ich denke so schnell geht das nicht, da hier meine Wurzeln sind.

Ist vielleicht auch eine Frage der Tradition ?!?
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  #8  
Alt 02.12.2003, 08:57
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Ich würde auch gerne unter einer anderen Flagge fahren.
Dann könnte ich sofort die häßliche BSH Beleuchtung abschrauben.
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ᴒɦᴚᴝϩ


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  #9  
Alt 02.12.2003, 08:58
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du meinst bestimmt die Warsteiner
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  #10  
Alt 02.12.2003, 09:38
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quaelgeist quaelgeist ist offline
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auf bspw. englischen Booten besteht eine andere (idR einfachere ) Regelung bzgl.
= BSH Beleuchtung
= Funkgeraet, insb. ATIS, DSC ...
= Gasanlage
= Eigentums/Flaggennachweis
etc. ...

England setzt in hoeherem Masse auf Selbstverantwortung und das spiegelt sich positiv im Regelwerk wider.

Residence ist NICHT erforderlich, es reicht (fuer Part 1 = Volleintrag) einen Agent zu benennen (PN wenn Ihr einen braucht).

Ja es gibt Kosten und nicht jeder wil den Red Duster am Heck...
Dafuer kannst Du ne Hypothek auf Dein Boot nehmen wenn Du magst.

gruss
chris
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  #11  
Alt 02.12.2003, 13:18
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Carlo-2 Carlo-2 ist offline
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Standard Darum geht es mir

Zitat:
Zitat von Cyrus
Ich würde auch gerne unter einer anderen Flagge fahren.
Dann könnte ich sofort die häßliche BSH Beleuchtung abschrauben.

Genau, darum geht es mir: Freiheit und Selbstverantwortung!!

Die Flagge ist mir egal. Am liebsten wäre mir eine Milchstrassenflagge!!
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