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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Das ist ja genau, was ich meine. Wenn ein Schiff durch den Erstbesitzer ins Seeregister eingetragen wurde, hat er die Kaufrechnung mit ausgewiesener MWSt. vorlegen müssen. Somit ist doch der Nachweis erbracht, das für dieses Schiff mal die MWSt. bezahlt wurde.
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Warum? Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro |
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Ist doch alles bereits erklärt. Einfach mal etwas weiter vorne lesen.
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Allein wichtig ist die Weitergabe der ersten Rechnung mit Mwst. von Eigner zu Eigner. Gruß, Roland |
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Zollkontrolle im City Sporthafen Hamburg
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Da bin ich ja bei der Frage von Frank auch von ausgegangen. Die Frage bezog sich glaube ich mehr darauf ob eine KOPIE ausreichend ist. Denn die Original Rechnung gibt ja nicht jeder weiter. Auch ein Gebrauchtboot Rechnung kann vom Händler mit Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Wenn der erste Käufer ein Unternehmer zB. Vermieter ist. Gruß Helge Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro Geändert von Helge71 (09.09.2019 um 22:38 Uhr)
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Italien und Steuern ist eine ganz eigene Geschichte, unterhalb von Mailand werden keine Steuern gezahlt, von niemandem. Ich hätte da jüngst eine sehr unliebsame Begegnung mit der Steuerfahndung incl. Durchsuchung von Firma und Privathaus weil meine Kunden „vergessen“ haben die italienische MwSt zu bezahlen. Für das Geld, dass ich für die Steueranwälte ausgegeben habe, hätte ich mir ne schicke Grand Banks kaufen können... immerhin war ich dann unschuldig, auch schön.
Italien ohne Originalrechnung des ersten Käufers oder Quittung vom deutschen Fi Amt oder dem Zoll, Finger weg!!! |
#59
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Das WSA interessiert weder die CE noch ob das Boot versteuert ist, denen reicht ein handgeschriebener Kaufvertrag der in keinem Punkt geprüft wird. Wie das beim Seeregister ist weiß ich nicht, ich konnte beim WSA auf jeden Fall mein nicht versteuertes Boot registrieren, beim Zoll war ich ne Woche später und habe die EUSt bezahlt.
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Der Händler muss immer eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ausstellen. Das hat nichts mit Neu- oder Gebrauchtboot zu tun. Ausnahme: Kauft er es von einer Privatperson oder wurde die Differenzbesteuerung schon angewandt, muss er beim Verkauf (egal ob an Privat oder Firma) lediglich die Differenz zwischen Ein- und Verkauf versteuern und eine separate Ausweisung der Mehrwertsteuer kann nicht erfolgen.
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Gruß Kerstin Nich dran fummeln wenn't löppt! Geändert von Sternchen (10.09.2019 um 07:13 Uhr) Grund: Nachtrag
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Als Kroatien in die EU kam, habe ich brav nachversteuert. Und die wussten genau über den Zeitwert Bescheid!
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Zitat:
Ich will damit sagen, Papier ist geduldig und was ein Händler in eine Rechnung schreibt hat nichts damit zu tun, ob du diese Rechnung überhaupt in die Hände bekommst und ob die dem Zoll der Höhe nach genügen könnte. Ich z.B. habe ein Wassersportgeschäft und könnte durchaus ein Boot auf meine Firma kaufen, benutzen und abschreiben. Das heisst noch lange nicht, dass da eine MwSt. entrichtet wurde, denn ich kann ja netto kaufen. Und dann verkaufe ich es irgendwann und? Kann ich auch als Privatmann verkaufen und mir selbst die Rechnung stellen. Ich habe immerhin das Recht, mit mir selbst Geschäfte machen zu dürfen oder mit meiner Frau oder meiner Oma und schreibe eine Mini-Rechnung für meine Buchhaltung. Verstanden was ich sagen möchte? Dann hast du als Käufer nichts in den Händen, da Privatkauf. Ich hätte das Boot elegant aus den Büchern der Firma. Das ist nur eine Möglichkeit von vielen und es gibt unsagbar viele Bootshändler und noch viel mehr Möglichkeiten an ein Boot zu kommen, bei dem die MwSt. nie entrichtet wurde, was sie ja auch nicht muss. Gruß Totti
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Berufsbedingt habe ich mit dem Schreiben von Rechnungen für Gebrauchtboote etc. zu tun
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Gruß Kerstin Nich dran fummeln wenn't löppt! |
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Zitat:
Es kann immerhin niemand gezwungen werden, einen Betrag X für einen Artikel aufzurufen. Es kann auch das FA nicht verhindern, dass ein Boot mit einem € verkauft wird (ich rede nicht von grundsätzlichem betrügerischen Vorgehen, etwa im Rahmen einer Insolvenz o.ä.).
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Die USt. wird doch immer bezahlt. Nur du bekommst sie zurück (bzw. ziehst sie ab von dem was du vom Rest vom Schützenfest zu bezahlen hast deshalb hies das ja mal "Mehrwert"steuer). Deshalb "siehst" du die vor deinem inneren Auge nicht. Aber imaginär gab´s die schon. Also auf dem Papier. Das man Sachen aus dem Betriebsvermögen verkauft ohne den erzielten Preis zu versteuern ............na ja, soll´s geben. Aber das ist ein anderes Amt, das sich mit solchen Sachen auseinandersetzt. Ab und an Zitat:
Aber...................... Bei Autos, Booten, Wohnmobilen wird der durchschnitliche FA-Beamte so neidisch........... Gut, dass mein Boot ganz rein Privat ist, da weiss keiner von Ganz ehrlich, der Bodensee hat ja auch theoretisch eine "Aussengrenze". Ich kenne keinen der einen USt-Nachweis erbringen könnte bei nem Gebrauchtboot spätestens ab der 2. Hand.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! Geändert von Fraenkie (10.09.2019 um 08:01 Uhr) |
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Zitat:
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Zitat:
Ich wollte nur die Möglichkeit aufzeigen, dass es viele Möglichkeiten gibt, dass es keine belastbare Rechnung geben kann. Natürlich ist früher schon MwSt. geflossen, etwa aus der Firma raus. Aber die Rechnung muss dir als Käufer von einer dritten Person niemand vorlegen. Schon hast du ein Boot, was legal in z.B. Deutschland unterwegs war, legal verkauft wurde und was du auch legal gekauft hast. Aber die entrichtete MwSt. (selbst wenn sie nur bei einem Euro lag, oder tausend, oder wieviel auch immer) ist dennoch für dich nicht nachweisbar. Du kennst die Historie des Bootes nicht und wirst sie auch kaum zurückverfolgen können, Datenschutz sei dank. Gruß Totti
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Wenn ich gewusst hätte wie viel Spekulation und falsches Zeug durch meinen Beitrag ausgelöst wurde, hätte ich Ihn nicht verfasst.
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Warum? Man sieht ja, wie blauäugig man sein kann und dass es immer noch nicht aufgeklärt genug ist, auch wenn es das Thema hier im Forum schon x-mal gab...
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Hier nochmal eine ganz gute Zusammenfassung:
https://www.boatshop24.com/de/commun...er-boote-und-y Gesendet von iPad mit Tapatalk Pro
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Zitat:
Nebenbei bemerkt: Es muss immer wer zahlen. Und das ist anhand der Ust-Identnummern (die von beiden Parteien auf der Rechnung stehen muss) von der Finanzbehörde auch eindeutig nachvollziehbar ob ordnungsgemäß versteuert wurde. Beim Netto-Verkauf (innergemeinschaftlichen Lieferung) bleibt der Umsatz im Staat des Lieferanten umsatzsteuerfrei. Der Empfänger muss den Umsatz in seinem Staat versteuern und kann diese Steuer unter Umständen wieder als Vorsteuer geltend machen. Versteuert der Käufer nicht ordnungsgemäß, wird der Verkäufer zur Zahlung herangezogen. Das heißt, er zahlt unter Umständen noch drauf.
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Gruß Kerstin Nich dran fummeln wenn't löppt!
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Unstrittig dürfte sein, entweder ist eine Ware Unionsware oder Nicht-Unionsware, etwas anderes gibt es nicht. Der Zoll führt dazu aus: Alle im Zollgebiet der Union befindlichen Waren haben grundsätzlich ohne weiteren Nachweis den zollrechtlichen Status von Unionswaren. Unionsware wiederum ist zum zollrechtlichen und steuerrechtlichen freien Verkehr zugelassen. Also verzollt und versteuert, ein separater Mehrwertsteuernachweis daher nicht erforderlich. Das T2L- oder T2LF-Papier dient dazu, den Unionscharakter einer Ware bei Rückführung in die Union nachzuweisen. Für eine nicht verzollte und nicht versteuerte Ware, also eine Nicht-Unionsware, dürfte demnach kein T2L- oder T2LF-Papier existieren/ ausgestellt werden. Da in der Union befindliche Waren aber (auch) ohne Nachweis als Unionswaren gelten, ist auch für die Ausstellung der T2L- oder T2LF-Paiere kein Nachweis des Unionscharakters erforderlich. Ist aber nur meine unmaßgebliche Meinung Gruß Lutz P.S. die Einfuhrumsatzsteuer wird vom Zoll erhoben.
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Nur Tonic ist Ginlos. |
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So absolut stimmt das natürlich nicht. Das FA merkt schon, wenn ein VK-Preis völlig unangemessen nach unten korrigiert wurde. Das muß schon nachvollziehbar sein. Aber das bringt uns beim Thema nicht unbedingt weiter.
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Zitat:
Wenn ich die Materie richtig verstanden habe ist die Kernfrage: wurde diese Chaparral irgendwann mal in der EU verkauft (mit MwSt.) oder ist das Boot mal importiert worden und wurde hierfür schon einmal Steuer bezahlt. Ich habe nur den Vertrag mit dem Vorbesitzer, der keine Bemerkung zur Steuer enthält. Kann also nichts dergleichen nachweisen. Das wird meinem Vorbesitzer ganz ähnlich gehen, der wird sowas auch nicht haben. Und dessen Vorbesitzer vermutlich auch nicht. Wahrscheinlich sind sehr viele von uns Bootsfahrern in so einer Situation. Vermutlich sogar die meisten Gebrauchtbootfahrer. Und nun? Müsste ich Steuer nachzahlen, wenn ich kontrolliert würde? 19% auf meinen Kaufpreis? Oder 19% auf damaligen Neuwert?
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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#75
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Dann könnte man immerhin die Verjährung nachweisen. Gruß Axel |
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